Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
							                GUTACHTEN zur TTG NR.100573 nach §22 StVZO

                Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55806125 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.5Jx18H2 Typ NEV1 1875
                Hersteller                       G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                             Seite 1 von 7
                Auftraggeber                     G.M.P. GROUP SRL
                                                 Via Luigi Galvani 8-12
                                                 IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)



                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
                Modell                           NEVE
                Typ                              NEV1 1875
                Radgröße                         7.5Jx18H2
                Zentrierart                      Mittenzentrierung

                 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring           Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                      Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                      Mittenloch-ø (mm)
                 NEV17518      NEV1 1875 5X100 ET42 / Ø73,1-          5/100/54,1        42         605      2200
                 42110         Ø54,1

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                       100573
                Herstellerzeichen                G.M.P. GROUP
                Radtyp und Ausführung            NEV1 1875...(s.o.)
                Radgröße                         7.5Jx18H2
§22 100573*00




                Einpresstiefe                    ET...(s.o.)
                Herkunftsmerkmal                 MADE IN ITALY
                Herstelldatum                    Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                 Nr.   Art der Befestigungsmittel         Bund                    Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
                 S01   Mutter M12x1,5                     Kegel 60°               110               -
                 S02   Mutter M12x1,5                     Kegel 60°               105               -

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
                Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
                durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                       Lexus
                                                 Mazda
                                                 Subaru
                                                 Toyota
                Spurverbreiterung                innerhalb 2%

                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich      Reifen         Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                              Hinweise                       Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Lexus CT 200h              73              205/45R18      R37                            A12 A14 A18
                 A10(a)                     73              215/40R18      T89                            A58 Flh S01
                 e11*2007/46*0150*..;       73              225/35R18      T87
                 e6*2007/46*0334*..         73              225/40R18


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100573 nach §22 StVZO

                Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55806125 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7.5Jx18H2 Typ NEV1 1875
                Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                           Seite 2 von 7
                Handelsbezeichnung           kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                        Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Mazda 2 Hybrid               68            205/40R18     K6r                             A01 A12 A14
                ZV                           68            215/35R18     K1b K6i K6r                     A18 A58 Flh
                e6*2018/858*00149*..         68            225/35R18     K2b K6i K6r K8h R03             NoE NoP V18
                                                                                                         S02
                Subaru Trezia                66, 73        205/40R18     K1a K2b K6f K6g K6i             A01 A12 A14
                D1(a)                                                                                    A18 A58 S01
                e11*2007/46*0021*..
                Toyota Avensis               81-120        205/45R18     R37 V18                         A12 A14 A18
                T25                          81-120        215/40R18     R37 T85                         Car Flh Sth
                e11*2001/116*0196*.          81-120        225/35R18     R37 T87                         S01
                                             81-120        225/40R18
                Toyota Prius (III)           73            205/40R18     T86                             A12 A14 A18
                XW3(a), XW3P                 73            205/45R18                                     S01
                e11*2001/116*0264*.          73            215/40R18     A01 K6f
                e11*2007/46*0015*..
                Toyota Prius (IV)            72            205/40R18     T86                             A12 A14 A18
                XW5(EU,M), -/TMG             72            205/45R18                                     A58 Flh S01
§22 100573*00




                e11*2007/46*2971*..;         72            215/40R18
                e13*2007/46*1931*..;         72            225/40R18     A01 K9v
                e6*2007/46*0339*..
                Toyota Verso-S               66, 73        205/40R18     K1a K2b K6f K6g K6i             A01 A12 A14
                XP12(a)                                                                                  A18 A58 S01
                e11*2007/46*0020*..
                Toyota Yaris (IV)            53,68,92      205/40R18     K6r                             A01 A12 A14
                XPA1F(EU,M/N), -/TGRE        53,68,92      215/35R18     K1b K6i K6r                     A18 A58 Flh
                e6*2007/46*0437*..;          53,68,92      225/35R18     K1a K1b K2b K6i K6r K8h         KOV LY5 NoE
                e13*2007/46*2342*..;                                                                     NoP V18 S02
                e13*2018/858*00004*..;
                e20*2018/858*00007*..
                Toyota Yaris (IV)            53,68,92      205/40R18     K6r                             A01 A12 A14
                XPA1F(EU,M/N), -/TGRE        53,68,92      215/35R18     K1b K6i K6r                     A18 A58 Flh
                e6*2007/46*0437*..;          53,68,92      225/35R18     K2b K6i K6r K8h R03             KOV LY4 NoE
                e13*2007/46*2342*..;                                                                     NoP V18 S02
                e13*2018/858*00004*..;
                e20*2018/858*00007*..
                Toyota Yaris (IV) GR-Sport   68,92         215/40R18     K1b K6i K6r                     A01 A12 A14
                XPA1F(EU,M/N), -/TGRE        68,92         225/35R18     K1a K1b K2b K6i K6r K8h         A18 A58 Flh
                e6*2007/46*0437*..;                                                                      KOV NoE NoP
                e13*2007/46*2342*..;                                                                     Z18 S02
                e13*2018/858*00004*..

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100573 nach §22 StVZO

                Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55806125 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5Jx18H2 Typ NEV1 1875
                Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                                 Seite 3 von 7
                die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
                Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die
                Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
                Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
                verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
                entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
                berücksichtigen.

                Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                        V      W        Y
                210 km/h                100% 100% 100%
                220 km/h                97%    100% 100%
                230 km/h                94%    100% 100%
                240 km/h                91%    100% 100%
                250 km/h                -      95%      100%
                260 km/h                -      90%      100%
                270 km/h                -      85%      100%
                280 km/h                -      -        95%
                290 km/h                -      -        90%
§22 100573*00




                300 km/h                -      -        85%

                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
                gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
                verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
                (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
                Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01       Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
                Teiletypgenehmigung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der Teiletypgenehmigung vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A12        Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100573 nach §22 StVZO

                Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55806125 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx18H2 Typ NEV1 1875
                Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                           Seite 4 von 7
                A14      Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
                auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
                Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise
                und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
                Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
                Felgenrand hinausragen.

                A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                Car      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
                Variant, …).

                Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
§22 100573*00




                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
                /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
                der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K6f       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach Radmitte
                vollständig umzulegen.

                K6g    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante
                um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

                K6i     An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100
                mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

                K6r       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach Radmitte
                vollständig umzulegen.

                K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
                um 5 mm aufzuweiten.

                K9v     An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Zusatzradabdeckungen auf einer Länge
                von 100 mm bis auf die Innenkontur des Radlaufes folgend zu kürzen.

                KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
                Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100573 nach §22 StVZO

                Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55806125 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5Jx18H2 Typ NEV1 1875
                Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                           Seite 5 von 7
                LY4       Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen ohne wahlweise werkseitiger
                Ausrüstung 6,0x16, ET50 in Verbindung mit 195/55R16 oder 6,5x17, ET50 in Verbindung mit 205/45R17.
                (kleiner Spurkreis (Rad) von 9,8 m bzw. 2,9 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag).

                LY5      Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit wahlweiser werkseitiger
                Ausrüstung 6,0x16, ET50 in Verbindung mit 195/55R16 oder 6,5x17, ET50 in Verbindung mit 205/45R17.
                (großer Spurkreis (Rad) von 10,4 m bzw. 2,75 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag).

                NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

                NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
                OVC-HEV).

                R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                R37      Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
                und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
§22 100573*00




                verwendet werden.

                Sth     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Stufenheck.

                T85     Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T86     Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T87     Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T89     Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100573 nach §22 StVZO

                Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55806125 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx18H2 Typ NEV1 1875
                Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                              Seite 6 von 7
                V18     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                         Vorderachse Hinterachse

                Nr. 1    205/40R18      225/35R18
                Nr. 2    205/45R18      225/40R18
                Nr. 3    215/40R18      245/35R18, 255/35R18
                Nr. 4    215/45R18      235/40R18, 245/40R18
                Nr. 5    215/55R18      235/50R18
                Nr. 6    225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
                Nr. 7    225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
                Nr. 8    225/50R18      245/45R18, 255/45R18
                Nr. 9    235/40R18      255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
                Nr. 10   235/45R18      255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
                Nr. 11   235/50R18      255/45R18, 285/40R18
                Nr. 12   235/60R18      255/55R18, 285/50R18
                Nr. 13   235/65R18      255/60R18
                Nr. 14   245/35R18      255/35R18
                Nr. 15   245/40R18      255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
                Nr. 16   245/45R18      265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
                Nr. 17   245/50R18      275/45R18
                Nr. 18   255/40R18      285/35R18, 295/35R18
§22 100573*00




                Nr. 19   255/45R18      275/40R18, 285/40R18
                Nr. 20   255/50R18      285/45R18
                Nr. 21   255/55R18      285/50R18
                Nr. 22   265/35R18      295/30R18, 315/30R18

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
                Fahrzeugs mitzuführen.

                Z18       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-Reifengrößen
                (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 8. August 2025 in Lambsheim statt.

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
                Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
                gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
                Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100573 nach §22 StVZO

                Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55806125 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx18H2 Typ NEV1 1875
                Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                                Seite 7 von 7

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2025.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
                Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
                die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
                Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 8. August 2025




                Wagner                                                                                  00452991.DOCX
§22 100573*00




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                Hinweisblatt „Radabdeckung“

                Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
                Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
                erhältlich sind, gem. den Auflagen

                K1a, K1b, K1c und
                K2a, K2b, K2c

                hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
                kleben.

                                                            Vorderachse
§22 100573*00




                Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
                Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
                Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
                Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                                            Hinterachse




                Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
                Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
                Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
                Radmitte                                                              hinter der Radmitte