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							                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                2a
                Seite :                     1 / 19
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                 Radtyp:                                                    NEV2 1985
                 Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                 Handelsmarke:                                             GMP GROUP
                 Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                 Radausführung:                                          NEV2851926162
                 Radausführungskennz.:                              PCD 5X112 ET26 CB66.6
                 Radgröße:                                                   8½Jx19H2
                 Rad-Einpresstiefe:                                            26 mm
                 Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
                 Lochzahl:                                                        5
                 Mittenlochdurchmesser:                                      66,60 mm
§22 100584*00




                 Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                 Zentrierring:                                               ohne Ring
                 geprüfte Radlast: *)                                          885 kg
                 Reifenabrollumfang:                                          2280 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                        Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                moment
                BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                        140 Nm
                                Schaftlänge 28 mm
                BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                        140 Nm
                                Schaftlänge 27 mm
                BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                        140 Nm
                                Schaftlänge 27,5 mm
                BF4       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                       140 Nm
                                Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                2a
                Seite :                     2 / 19
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                G2C                           e1*2018/858*00123*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                115 bis 180     BMW 2er Coupe          225/40R19                                A02) bis A10)
                                                       A94)                                     BF1)

                                                        255/35R19
                                                        A01) K01) K02)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        225/40R19            255/35R19          A01) bis A10)
                                                                             K02)               BF1)

                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                G3K                           e1*2007/46*2017*..
§22 100584*00




                G3L                           e1*2007/46*1947*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                85 bis 210      BMW 3er                225/40R19                                A01) bis A10)
                                (Heckantrieb)          K04) N235) T93)                          A11) BF1)

                                                        235/35R19
                                                        K04) N245) T91)

                                                        235/40R19
                                                        G01) K04) N245) T95)

                                                        245/35R19
                                                        K01) K04) N255) T93)

                                                        255/35R19
                                                        K01) K02) T96)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        225/40R19            255/35R19          A01) bis A10)
                                                                             K02) T96)          A11) BF1)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                2a
                Seite :                     3 / 19
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                G3K                             e1*2007/46*2017*..
                G3L                             e1*2007/46*1947*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                120 bis 210     BMW 3er                  225/40R19                               A01) bis A10)
                                (Allradantrieb)          N235) T93)                              A11) BF1) K04)

                                                         235/35R19
                                                         N245) T91)

                                                         245/35R19
                                                         K01) N255) T93)

                                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                         vorne                hinten
                                                         225/40R19            255/35R19          A01) bis A10)
§22 100584*00




                                                                              K02) T96)          A11) BF1)

                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                G3K                             e1*2007/46*2017*..
                G3L                             e1*2007/46*1947*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                250 bis 275     BMW M340i, M340d         225/40R19                               A01) bis A10)
                                (Allradantrieb)          T93)                                    BF1) K04)

                                                         235/35R19
                                                         T91)

                                                         245/35R19
                                                         K01) T93)

                                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                         vorne                hinten
                                                         225/40R19            255/35R19          A01) bis A10)
                                                                              K02)               BF1)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                2a
                Seite :                     4 / 19
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                G3C                             e1*2007/46*2126*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                120 bis 210     BMW 4er                  225/40R19                               A01) bis A10)
                                (Coupe, Cabrio)          T93)                                    BF1) K04)

                                                         235/35R19
                                                         T91)

                                                         235/40R19
                                                         G01)

                                                         245/35R19
                                                         T93)

                                                         255/35R19
§22 100584*00




                                                         K01)

                                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                         vorne                hinten
                                                         225/40R19            255/35R19          A01) bis A10)
                                                                              K04)               BF1)

                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                G3C                             e1*2007/46*2126*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                250 bis 275     BMW M440i, M440d         225/40R19 M+S                           A01) bis A10)
                                (Coupe, Cabrio)          T93)                                    BF1) K04)

                                                         235/35R19 M+S
                                                         T91)

                                                         235/40R19 M+S
                                                         G01)

                                                         245/35R19 M+S
                                                         T93)

                                                         255/35R19
                                                         K01)

                                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                         vorne                hinten
                                                         225/40R19            255/35R19          A01) bis A10)
                                                                              K04)               BF1)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                2a
                Seite :                     5 / 19
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                G4C                           e1*2018/858*00122*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                120 bis 210     BMW 4er Gran Coupe     225/40R19                                A02) bis A10)
                                                       N235) T93)                               BF1)

                                                        225/45R19
                                                        N235)

                                                        235/40R19
                                                        A01) K01) K04) N245)

                                                        245/40R19
                                                        A01) K01) K04)

                                                        255/35R19
§22 100584*00




                                                        A01) K01) K02)

                                                        255/40R19
                                                        A01) K01) K02)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        245/40R19            255/40R19          A01) bis A10)
                                                        K01)                 K02)               BF1)

                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                G4C                           e1*2018/858*00122*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                80 bis 105      BMW i4                 255/40R19                                A01) bis A10)
                                                       K01) K02)                                BF1)

                                                        HL 245/40R19
                                                        K03) K04) N255)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        245/40R19            255/40R19          A01) bis A10)
                                                        K03)                 K02)               BF1)
                                                        HL 245/40R19         255/40R19          A01) bis A10)
                                                        K03)                 K02)               BF1) V00)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                2a
                Seite :                     6 / 19
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                G4C                           e1*2018/858*00122*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                125             BMW i4 M50             255/40R19                                A01) bis A10)
                                                       K01) K02)                                BF1)

                                                        HL 245/40R19
                                                        K03) K04) N255)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        245/40R19            255/40R19          A01) bis A10)
                                                        K03)                 K02)               BF1)
                                                        HL 245/40R19         255/40R19          A01) bis A10)
                                                        K03)                 K02)               BF1) V00)

                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 100584*00




                G5L                            e1*2007/46*1688*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 265     BMW 5er, BMW 5er        225/40R19                               A02) bis A10)
                                xDrive, BMW 5er Hybrid N235) T93)                               A11) BF1) E21)
                                (Limousine, außer
                                M550i xDrive und
                                                        225/45R19
                                M550d xDrive)
                                                        N235) T96)

                                                        235/40R19
                                                        N245) T95)

                                                        245/40R19

                                                        255/35R19
                                                        A01) K03) T96)

                                                        255/40R19
                                                        A01) K03)

                                                        HL 225/40R19
                                                        N235) T96)

                                                        HL 235/40R19
                                                        N245)

                                                        HL 245/40R19

                                                        HL 255/35R19
                                                        A01) K03)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                2a
                Seite :                     7 / 19
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                G5K                            e1*2007/46*1750*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 265     BMW 5er, BMW 5er        225/45R19                         A02) bis A10)
                                xDrive                  GEE) N235) T96)                   A11) BF1) E21)
                                (Kombi, außer M550d
                                xDrive)
                                                        245/40R19
                                                        A01) K01) T98)

                                                        255/35R19
                                                        A01) K01) K04) T96)

                                                        HL 225/40R19
                                                        N235) T96)

                                                        HL 235/40R19
                                                        N245) T98)
§22 100584*00




                                                        HL 245/40R19
                                                        A01) K01)

                                                        HL 255/35R19
                                                        A01) K01) K04)


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                G5K                            e1*2007/46*1750*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                294             BMW 5er                 245/40R19 M+S                     A01) bis A10)
                                (Kombi, nur M550d       W255)                             BF1) E21) EF0) K01)
                                xDrive)
                                                        HL 245/40R19 M+S
                                                        W255)

                                                        HL 255/35R19 M+S
                                                        K04) W265)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                G6E                           e1*2018/858*00317*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                105             BMW i5                 245/45R19                          A02) bis A10)
                                (Limousine)                                               B84) BF1) EF0)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                2a
                Seite :                     8 / 19
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                G6L                           e1*2018/858*00316*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                120 bis 230     BMW 5er                225/45R19                         A02) bis A10)
                                (Limousine)            N235) T96)                        A11) B84) BF1) EF0)

                                                        235/45R19
                                                        N245)

                                                        245/40R19
                                                        T98)

                                                        245/45R19

                                                        255/40R19
                                                        A01) K04)
§22 100584*00




                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                G6K                           e1*2018/858*00360*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                120 bis 230     BMW 5er                235/45R19                         A02) bis A10)
                                (Touring)              N245) T99)                        A11) B84) BF1) EF0)

                                                        245/40R19
                                                        N255) T98)

                                                        245/45R19
                                                        N255)

                                                        255/40R19
                                                        N265) T100)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                G6GT                          e1*2007/46*1791*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                120 bis 265     BMW 6er GT             245/45R19                         A02) bis A10)
                                                                                         A11) BF1)
                                                        255/40R19
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                2a
                Seite :                     9 / 19
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                7L                             e1*2007/46*0276*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                155 bis 390     BMW 7er                 225/45R19                          A02) bis A10)
                                (Baureihe G11)          A01) G01) N235) T96)               A11) BF1) EB1)

                                                         235/45R19
                                                         N245)

                                                         245/45R19

                                                         255/40R19


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                G8C                             e1*2007/46*1906*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
§22 100584*00




                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                235 bis 250     BMW 840d xDrive, 840i 245/40R19 M+S                        A01) bis A10)
                                xDrive                                                     A94) BF1) K04)
                                (Coupe 2-türer, Cabrio) 255/35R19 M+S
                                                         K03)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                F1X                           e1*2007/46*1676*..
                UKL-L                         e1*2007/46*0371*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                85 bis 170      BMW X1 sDrive, X1      225/40R19                           A01) bis A10)
                                xDrive                                                     BF2) E72) K01) K02) K89)

                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                U1X                           e1*2018/858*00153*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 221     BMW X1                 225/45R19                           A01) bis A10)
                                                       K04) N235)                          A11) BF1) K01)

                                                         235/45R19
                                                         K02) N245)

                                                         245/45R19
                                                         K02)

                                                         255/40R19
                                                         K02)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                2a
                Seite :                     10 / 19
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                U1X                           e1*2018/858*00153*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                68 bis 104      BMW iX1                225/45R19                         A01) bis A10)
                                                       K04) N235)                        BF1) EF0) K01)

                                                        235/45R19
                                                        K02) N245)

                                                        245/45R19
                                                        K02)

                                                        255/40R19
                                                        K02)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 100584*00




                U2X                           e1*2018/858*00371*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 221     BMW X2                 225/45R19                         A01) bis A10)
                                                       N235)                             A11) BF3) K01) K02)

                                                        235/45R19
                                                        N245)

                                                        245/40R19

                                                        255/40R19

                                                        HL 245/40R19


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                U2X                           e1*2018/858*00371*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                68 bis 104      BMW iX2                225/45R19                         A01) bis A10)
                                                       N235) T96)                        BF3) K01) K02)

                                                        235/45R19
                                                        N245)

                                                        245/40R19

                                                        255/40R19

                                                        HL 245/40R19
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                2a
                Seite :                     11 / 19
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                G3X                           e1*2007/46*1797*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 210     BMW X3                 235/50R19                         A01) bis A10)
                                                                                         A11) BF1) K04)
                                                        245/50R19
                                                        K03)

                                                        255/45R19

                                                        265/45R19
                                                        K03)

                                                        275/45R19
                                                        K03) K78)
§22 100584*00




                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                G3X                           e1*2007/46*1797*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                240 bis 265     BMW X3 M40d, X3 M40i 245/50R19 M+S                       A01) bis A10)
                                                       K03)                              A11) BF1) EF0) K04)

                                                        255/45R19 M+S

                                                        265/45R19 M+S
                                                        K03)

                                                        275/45R19 M+S
                                                        K03) K78)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                G3XE                          e1*2007/46*2130*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                80              BMW iX3                245/50R19                         A01) bis A10)
                                                       A94a) K03)                        BF1) K04)

                                                        255/45R19
                                                        A94)

                                                        265/45R19
                                                        A94a) K03)

                                                        275/45R19
                                                        K03)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                2a
                Seite :                     12 / 19
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                G3XN                          e1*2018/858*00409*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                120 bis 280     BMW X3                 235/50R19                         A02) bis A10)
                                                       N245)                             B89) BF1)

                                                        235/55R19
                                                        N245)

                                                        245/50R19
                                                        ECE) N255)

                                                        255/45R19
                                                        N265)

                                                        255/50R19
                                                        N265)
§22 100584*00




                                                        265/45R19
                                                        N275)

                                                        275/45R19
                                                        N285)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                G4X                           e1*2007/46*1881*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                120 bis 210     BMW X4                 235/50R19                         A02) bis A10)
                                                                                         A11) BF1)
                                                        245/50R19

                                                        255/45R19

                                                        265/45R19

                                                        275/45R19
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                2a
                Seite :                     13 / 19
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                G4X                           e1*2007/46*1881*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                240 bis 265     BMW X4 M40d, X4 M40i 245/50R19 M+S                       A02) bis A10)
                                                                                         A11) BF1)
                                                        255/45R19 M+S

                                                        265/45R19 M+S

                                                        275/45R19 M+S


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                G5X                           e1*2007/46*1918*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                155 bis 250     BMW X5                 255/50R19                         A02) bis A10)
§22 100584*00




                                                       ER4)                              A11) BF4) E71) EB2) EF0)

                                                        255/55R19
                                                        ER1)

                                                        265/45R19
                                                        ER4) T105)

                                                        265/50R19
                                                        A01) ER3) K01)

                                                        275/45R19
                                                        ER4)

                                                        275/50R19
                                                        A01) ER2) K01) K04)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                2a
                Seite :                     14 / 19
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                G4Z                           e1*2007/46*1949*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                120 bis 250     BMW Z4                 225/40R19 M+S                            A02) bis A10)
                                                       A94)                                     BF1)

                                                        245/35R19 M+S
                                                        A94)

                                                        255/35R19
                                                        N265)

                                                        255/35R19 M+S

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
§22 100584*00




                                                        225/40R19 M+S        245/40R19 M+S      A02) bis A10)
                                                                                                BF1) V00)

                Auflagen und Hinweise

                A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der
                       Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                       nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                       genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                       Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                       über die Radkontur hinausragen.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                2a
                Seite :                     15 / 19
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                       werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
§22 100584*00




                       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                       Hybr. ....", eingetragen haben.

                A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                       Fahrzeugherstellers).

                A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

                B84)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                       • Achse 2: innenbelüftete Bremsscheibe Ø370x24 mm

                B89)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                       • Achse 1: Bremsscheibe Ø348x30 mm
                       Achse 2: Bremsscheibe Ø345x24 mm

                BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
                       Anzugsmoment: 140 Nm

                BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
                       Anzugsmoment: 140 Nm
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                2a
                Seite :                     16 / 19
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27,5 mm
                       Anzugsmoment: 140 Nm

                BF4)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
                       Anzugsmoment: 140 Nm

                E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

                E71)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

                E72)   Nicht zulässig an Hybrid Fahrzeugen

                EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                       • Achse 1: mit Scheibe Ø395x36 mm
§22 100584*00




                EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. M (blau) mit belüfteter Scheibe Ø395x36 mm

                ECE) Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-
                     Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist
                     (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

                EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                       Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                       Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

                ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                     einer Achslast von 1730 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

                ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                     einer Achslast von 1740 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

                ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                     einer Achslast von 1760 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

                ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                     einer Achslast von 1770 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

                G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                2a
                Seite :                     17 / 19
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985



                GEE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
                     245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.

                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
§22 100584*00




                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K78)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                       erforderlich:
                       • die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von 200 mm vor bis 200 mm hinter der Radmitte
                          um 5 mm zu kürzen,
                       • der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass dieser nicht über die
                          gekürzte Radhauskante hinaus ragt.

                K89)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                       erforderlich:
                       • die Kunststoff-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 30 Grad vor bis 30 Grad hinter der
                          Radmitte auf eine Restbreite von 15 mm zu kürzen,
                       • die sich daruber befindliche Blech Radhauskante ist auf das gleiche Maß umzulegen,
                       • Im Bereich 30 Grad vor Radmitte ist der Befestigungsniet zu entfernen und die
                          Radhausverbreiterung klebend zu fixieren.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                2a
                Seite :                     18 / 19
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
§22 100584*00




                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                2a
                Seite :                     19 / 19
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T105) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1850 kg bei LI 105 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 925 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                       eines entsprechenden Nachweises.
§22 100584*00




                W255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Reifen der Größen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                W265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Reifen der Größen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                Die Anlage 2a mit den Seiten 1-19 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
                Typ NEV2 1985 des Auftraggebers G.M.P. GROUP S.r.l.

                Geschäftsstelle Essen, 29.07.2025