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							                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                1c
                Seite :                     1/9
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                 Radtyp:                                                    NEV2 1985
                 Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                 Handelsmarke:                                             GMP GROUP
                 Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                 Radausführung:                                          NEV2851926162
                 Radausführungskennz.:                              PCD 5X112 ET26 CB66.6
                 Radgröße:                                                   8½Jx19H2
                 Rad-Einpresstiefe:                                            26 mm
                 Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
                 Lochzahl:                                                        5
                 Mittenlochdurchmesser:                                      66,60 mm
§22 100584*00




                 Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                 Zentrierring:                                              66,6-57,1-A
                 geprüfte Radlast: *)                                          885 kg
                 Reifenabrollumfang:                                          2280 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:   SEAT

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                        Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                moment
                BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                140 Nm
                                Schaftlänge 28 mm
                BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                              120 Nm
                                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                120 Nm
                                Schaftlänge 28 mm
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                1c
                Seite :                     2/9
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                7N                            e1*2007/46*0402*..
                7N                            e1*2007/46*0435*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                85 bis 162      Seat Alhambra          225/40R19                                A01) bis A10)
                                                       G6S) K03) T93)                           BF1) K02)

                                                        235/35R19
                                                        K03) T91)

                                                        235/40R19
                                                        G01) K03)

                                                        245/35R19
                                                        K01) T93)
§22 100584*00




                                                        255/30R19
                                                        K01) T91)

                                                        255/35R19
                                                        G6S) K01) K28)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        225/40R19            255/35R19          A01) bis A10)
                                                        K03) T93)            K02) K28)          BF1) G6S) V00)

                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                5FP                            e9*2007/46*6394*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                110 bis 221     Seat Cupra Ateca        225/45R19                               A01) bis A10)
                                                        GKU) K04) N235)                         BF1) K01)

                                                        235/40R19
                                                        K04) N245)

                                                        245/40R19
                                                        K02)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        225/45R19            245/40R19          A01) bis A10)
                                                        K01) N235)           K02)               BF1) GKU) V00)
                                                        225/45R19 M+S        245/40R19 M+S      A01) bis A10)
                                                        K01)                 K02)               BF1) GKU) V00)
                                                        225/45R19            255/40R19          A01) bis A10)
                                                        K01) N235)           K02)               BF1) GKU) V00)
                                                        225/45R19 M+S        255/40R19 M+S      A01) bis A10)
                                                        K01)                 K02)               BF1) GKU) V00)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                1c
                Seite :                     3/9
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                KR                            e9*2018/858*11511*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                89              Seat Cupra Tavascan    255/50R19                                 A01) bis A10)
                                                                                                 BF2) EF0) K01) K02)
                                                         265/45R19

                                                         275/45R19

                                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                         vorne                hinten
                                                         235/55R19            255/50R19          A01) bis A10)
                                                         K01) N245)           K02)               BF2) EF0)

                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                KP                             e9*2018/858*04014*..
§22 100584*00




                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                110 bis 195     Seat Cupra Terramar     235/45R19                                A02) bis A10)
                                                        A93) N245)                               A11b) BF1)

                                                         235/45R19 M+S
                                                         A93)

                                                         235/50R19
                                                         A01) A93) K01) K02) N245)

                                                         235/50R19 M+S
                                                         A01) A93) K01) K02)

                                                         245/45R19
                                                         A93) N255)

                                                         255/45R19
                                                         A01) A93) K01) K02)

                                                         265/45R19
                                                         A01) A93a) K01) K02)


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                3R                              e9*2001/116*0072*..
                3RN                             e9*2007/46*0011*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                75 bis 147      Seat Exeo, Exeo ST       225/35R19                               A01) bis A10)
                                (Limousine, Kombi, mit G8V) T88)                                 BF3) K01) K04) K28) K62)
                                kleinster                                                        K63)
                                Serienbereifung 195/..
                                                         245/30R19
                                oder 205/..)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                1c
                Seite :                     4/9
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                3R                              e9*2001/116*0072*..
                3RN                             e9*2007/46*0011*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                147 bis 155     Seat Exeo, Exeo ST       225/35R19                         A01) bis A10)
                                (Limousine, Kombi, mit T88)                                BF3) K01) K04) K28) K62)
                                kleinster                                                  K63)
                                Serienbereifung 225/..)
                                                         245/30R19


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                5F                            e9*2007/46*0094*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                228             Seat Leon              225/35R19                           A01) bis A10)
                                (CUPRA R)              K04)                                BF3) K01) K28) K66)
§22 100584*00




                                                         235/30R19
                                                         K02)

                                                         245/30R19
                                                         K02)


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                KN                             e9*2007/46*6666*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                110 bis 180     Seat Tarraco            235/45R19                          A01) bis A10)
                                (ohne                   K04)                               A11) BF1) E29a) K01) K67)
                                Radhausverbreiterung)
                                                         235/50R19
                                                         K02)

                                                         245/45R19
                                                         K04)

                                                         255/45R19
                                                         K02)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                1c
                Seite :                     5/9
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                KN                              e9*2007/46*6666*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                110 bis 180     Seat Tarraco              235/45R19                         A01) bis A10)
                                (mit Serienverbreiterung)                                   A11) BF1) E64) K67)
                                                         235/50R19
                                                         K01)

                                                         245/45R19

                                                         255/45R19
                                                         K01)


                Auflagen und Hinweise

                A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
§22 100584*00




                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der
                       Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                       nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                       genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                       Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                       über die Radkontur hinausragen.

                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                1c
                Seite :                     6/9
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985



                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                       werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                       Hybr. ....", eingetragen haben.
§22 100584*00




                A11b) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Plug-in-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                      Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

                A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                       Fahrzeugherstellers).

                A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

                BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                       Anzugsmoment: 140 Nm

                BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                       Anzugsmoment: 120 Nm

                BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                       Anzugsmoment: 120 Nm

                E29a) Zulässig an Fahrzeugausführungen ohne serienmäßigen Radhausverbreiterungen.

                E64)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen, diese sind serienmäßig auch mit der
                       Reifengröße 255/40R20 ausgerüstet, oder haben diese Reifengröße auch in den
                       Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
                       eingetragen.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                1c
                Seite :                     7/9
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                       Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                       Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

                G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

                G6S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
                     225/45R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                     beachten.

                G8V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
§22 100584*00




                     225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                GKU) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R19,
                     225/50R18, 245/35R20, 245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                     beachten.

                K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.

                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                1c
                Seite :                     8/9
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

                K62)   An Achse 2 ist vom Kunststoff-/Filzinnenkotflügel, im Bereich von Radmitte bis
                       Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
                       Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus
                       anzulegen.

                K63)   An Achse 2 ist die oberhalb der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante eng an
                       das Radhaus anzulegen und auszustellen.

                K66)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
§22 100584*00




                       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                       • der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante
                         eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.

                K67)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
                       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                       • der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante
                         eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden,
                       • die Blech Radhauskante ist im Bereich 45 Grad nach vorne bis zur Oberkante des
                         Stoßfängers um 10mm aufzuweiten,
                       • die Kunststoff Radhausverbreiterung ist im Bereich 45 Grad nach vorne bis zur Oberkante
                         des Stoßfängers auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen.

                N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                1c
                Seite :                     9/9
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                       eines entsprechenden Nachweises.

                Die Anlage 1c mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
                Sonderräder Typ NEV2 1985 des Auftraggebers G.M.P. GROUP S.r.l.
§22 100584*00




                Geschäftsstelle Essen, 29.07.2025