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							                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                2b
                Seite :                     1 / 18
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                 Radtyp:                                                    NEV2 1985
                 Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                 Handelsmarke:                                             GMP GROUP
                 Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                 Radausführung:                                          NEV2851926162
                 Radausführungskennz.:                              PCD 5X112 ET26 CB66.6
                 Radgröße:                                                   8½Jx19H2
                 Rad-Einpresstiefe:                                            26 mm
                 Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
                 Lochzahl:                                                        5
                 Mittenlochdurchmesser:                                      66,60 mm
§22 100584*00




                 Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                 Zentrierring:                                               ohne Ring
                 geprüfte Radlast: *)                                          885 kg
                 Reifenabrollumfang:                                          2280 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                        Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                moment
                BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                130 Nm
                                Schaftlänge 28 mm
                BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                140 Nm
                                Schaftlänge 28 mm
                BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                150 Nm
                                Schaftlänge 28 mm
                BF4       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                120 Nm
                                Schaftlänge 28 mm
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                2b
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                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                204                           e1*2001/116*0431*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                85 bis 245      Mercedes C-Klasse      225/35R19                           A01) bis A10)
                                (Limousine, W205)      N235)                               A11) BF1) E103) K01) K02)
                                                                                           T88)
                                                         225/35R19 M+S


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                218                             e1*2007/46*0485*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                120 bis 245     Mercedes CLS             245/35R19                         A02) bis A10)
                                (Limousine, Kombi;       T93)                              BF1)
                                Ausführungen mit
                                kleinsten Serienreifen
                                                         255/35R19
§22 100584*00




                                245/45R17)
                                                         A01) K61) K97)


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                218                             e1*2007/46*0485*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                120 bis 300     Mercedes CLS             255/35R19                         A01) bis A10)
                                (Limousine, Kombi;                                         BF1) K61) K97)
                                Ausführungen mit
                                kleinsten Serienreifen
                                255/40R18)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                219                           e1*2001/116*0295*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                155 bis 285     Mercedes CLS           245/35R19                           A02) bis A10)
                                                       A94)                                BF2)

                                                         255/35R19
                                                         A01) G8X) K01)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                219                           e1*2001/116*0295*..
                219 AMG                       e1*2001/116*0331*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                350 bis 378     Mercedes CLS AMG       245/35R19 M+S                       A02) bis A10)
                                                                                           A94) BF2) EF0)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                2b
                Seite :                     3 / 18
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                R1ECLS                        e1*2007/46*1818*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                143 bis 270     Mercedes CLS           245/35R19 M+S                       A02) bis A10)
                                                       T93)                                A11) A94) BF3)

                                                         245/40R19 M+S

                                                         255/35R19 M+S


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                R1EC                            e1*2007/46*1666*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                120 bis 220     Mercedes E-Klasse        225/45R19                         A02) bis A10)
                                (Coupe, Cabrio;                                            A11) BF3)
§22 100584*00




                                Ausführungen mit         235/40R19
                                kleinsten Serienreifen
                                ab 225/..)
                                                         245/35R19
                                                         A01) K01) K04)

                                                         245/40R19
                                                         A01) K01) K04) K133)


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                R1EC                            e1*2007/46*1666*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                120 bis 270     Mercedes E-Klasse        245/35R19                         A01) bis A10)
                                (Coupe, Cabrio;                                            A11) BF3) K01) K04) N255)
                                Ausführungen mit         245/40R19
                                kleinsten Serienreifen
                                                         K133)
                                ab 245/..)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                211                           E1*2001/116*0183*.., e1*98/14*0183*..
                211G                          e1*2001/116*0274*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                75 bis 285      Mercedes E-Klasse      235/35R19                           A01) bis A10)
                                (Limousine )           N245) T91)                          BF1) K01)

                                                         235/35R19 M+S
                                                         T91) W245)

                                                         245/35R19
                                                         K04) K11) K15) K20)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                2b
                Seite :                     4 / 18
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                211                            E1*2001/116*0183*.., e1*98/14*0183*..
                211 AMG                        e1*2001/116*0397*..
                211K                           e1*2001/116*0213*..
                211K AMG                       e1*2001/116*0398*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                350 bis 378     Mercedes E55 AMG,       245/35R19 M+S                            A01) bis A10)
                                E63 AMG                                                          BF1) EF0) K01) K04) K11)
                                (Limousine, Kombi)                                               K15) K20) T93)



                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                212                             e1*2001/116*0501*..
                212G                            e1*2007/46*0484*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 225     Mercedes E-Klasse         225/35R19                              A01) bis A10)
§22 100584*00




                                (W212, Limousine,         K04) T88)                              A11) BF1) E111) K01)
                                Ausführungen mit
                                kleinsten Serienreifen in
                                16Zoll)                   235/35R19
                                                          K02) K67) T91)

                                                         255/30R19
                                                         K02) K67) T91)

                                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                         vorne                hinten
                                                         225/35R19            255/30R19          A01) bis A10)
                                                         K01) T88)            K02) K67) T91)     A11) BF1) E111) V00)
                                                         235/35R19            255/30R19          A01) bis A10)
                                                         K01)                 K02) K67) T91)     A11) BF1) E111) V00)

                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                212                             e1*2001/116*0501*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                125 bis 300     Mercedes E-Klasse         255/30R19                              A01) bis A10)
                                (W212, Limousine,                                                BF1) E111) K01) K02) K67)
                                Ausführungen mit                                                 T91)
                                kleinsten Serienreifen in
                                17Zoll oder 18Zoll)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                2b
                Seite :                     5 / 18
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                212                           e1*2001/116*0501*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                110 bis 270     Mercedes E-Klasse      225/40R19                                A01) bis A10)
                                (W213, Limousine)      N235) T93)                               A11) BF3) E111a) K01)

                                                        225/40R19 M+S
                                                        T93) W235)

                                                        225/45R19
                                                        GEE) N235) T96)

                                                        225/45R19 M+S
                                                        GEE) T96) W235)

                                                        235/40R19
§22 100584*00




                                                        K04) N245) T95)

                                                        235/40R19 M+S
                                                        K04) T95) W245)

                                                        245/35R19
                                                        K02) N255) T93)

                                                        245/35R19 M+S
                                                        K02) T93)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        215/40R19            245/35R19          A01) bis A10)
                                                        K01) N225) T90)      K02) N255) T93)    A11) BF3) E111a) V00)
                                                        225/40R19            255/35R19          A01) bis A10)
                                                        K01) N235)           K02) K133) N265)   A11) BF3) E111a) V00)
                                                                             T96)

                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                R1ES                          e1*2007/46*1560*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                110 bis 270     Mercedes E-Klasse      225/45R19                                A01) bis A10)
                                (S213, Kombi)          GEE) N235) T96)                          A11) BF3) K01)

                                                        225/45R19 M+S
                                                        GEE) T96) W235)

                                                        235/40R19
                                                        K04) N245) T95)

                                                        235/40R19 M+S
                                                        K04) T95) W245)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                2b
                Seite :                     6 / 18
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985



                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                245G                          e1*2001/116*0470*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                80 bis 155      Mercedes GLA           225/45R19                          A01) bis A10)
                                                                                          BF1) K01) K118) K119) K120)

                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                245G                          e1*2001/116*0470*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                265 bis 280     Mercedes GLA45 AMG 225/45R19 M+S                          A01) bis A10)
                                                                                          BF1) K01) K118) K119) K120)

                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                204X                           e1*2001/116*0480*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
§22 100584*00




                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 243     Mercedes GLC            235/50R19                         A01) bis A10)
                                (X253, ohne                                               A11) BF3) K01)
                                Verbreiterung)          235/55R19

                                                        245/50R19
                                                        K04)

                                                        255/50R19
                                                        K04)

                                                        275/45R19
                                                        K04)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                2b
                Seite :                     7 / 18
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                204X                            e1*2001/116*0480*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                120 bis 243     Mercedes GLC              235/50R19                              A01) bis A10)
                                (X253, mit Verbreiterung) N245)                                  A11) BF3) K01)

                                                         235/50R19 M+S

                                                         235/55R19
                                                         N245)

                                                         235/55R19 M+S

                                                         245/50R19
                                                         N255)
§22 100584*00




                                                         245/50R19 M+S

                                                         255/50R19

                                                         275/45R19

                                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                         vorne                hinten
                                                         235/55R19            255/50R19          A01) bis A10)
                                                         K01)                                    A11) BF3)

                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                204X                          e1*2001/116*0480*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                270 bis 287     Mercedes GLC 43        235/50R19 M+S                             A01) bis A10)
                                AMG, GLC 43 AMG                                                  BF3) K01)
                                Coupe
                                                       235/55R19 M+S
                                (X253, C253)

                                                         245/50R19 M+S

                                                         255/45R19 M+S

                                                         255/50R19 M+S

                                                         275/45R19 M+S

                                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                         vorne                hinten
                                                         235/55R19 M+S        255/50R19 M+S      A01) bis A10)
                                                         K01)                                    BF3)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                2b
                Seite :                     8 / 18
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                204X                          e1*2001/116*0480*..
                204X AMG                      e1*2007/46*1884*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                350 bis 375     Mercedes GLC 63        235/55R19 M+S                            A02) bis A10)
                                AMG, GLC 63S AMG,                                               A94) BF3) EB1)
                                GLC 63 AMG Coupe,
                                GLC 63S AMG Coupe
                                (X253, C253)


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                204X                           e1*2001/116*0480*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 243     Mercedes GLC Coupe      235/50R19                               A01) bis A10)
                                (C253, ohne                                                     A11) BF3) K01)
                                Radhausverbreiterungen
                                                        235/55R19
§22 100584*00




                                an Achse 2)

                                                        245/50R19
                                                        K04)

                                                        255/50R19
                                                        K04)

                                                        275/45R19
                                                        K04)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        235/55R19            255/50R19          A01) bis A10)
                                                        K01)                 K04)               A11) BF3) V00)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                2b
                Seite :                     9 / 18
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                204X                           e1*2001/116*0480*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 243     Mercedes GLC Coupe      235/50R19                               A01) bis A10)
                                (C253, mit              N245)                                   A11) BF3) K01)
                                Radhausverbreiterungen
                                an Achse 2)
                                                        235/50R19 M+S

                                                        235/55R19
                                                        N245)

                                                        235/55R19 M+S

                                                        245/50R19
                                                        N255)
§22 100584*00




                                                        245/50R19 M+S

                                                        255/50R19

                                                        275/45R19

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        235/55R19            255/50R19          A01) bis A10)
                                                        K01)                                    A11) BF3)

                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                204X                          e1*2001/116*0480*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                145             Mercedes EQC           235/55R19                                A01) bis A10)
                                                       N245)                                    BF3) K01)

                                                        235/55R19 M+S
                                                        W245)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        235/55R19            255/50R19          A01) bis A10)
                                                        K01)                 K02)               BF3)
                                                        245/50R19            265/45R19          A01) bis A10)
                                                        K01)                 A94)               BF3) V00)
                                                        255/50R19            275/45R19          A01) bis A10)
                                                        K01)                 A94a) K02)         BF3) V00)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                2b
                Seite :                     10 / 18
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                221                           e1*2001/116*0335*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                150 bis 390     Mercedes S-Klasse      245/45R19                         A02) bis A10)
                                (W222, ab Modell 2014) N255)                             A11) BF3) E98b)

                                                        245/45R19 M+S

                                                        255/40R19
                                                        A01) K03) N265)

                                                        255/40R19 M+S
                                                        A01) K03)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                221                           e1*2001/116*0335*..
§22 100584*00




                221 AMG                       e1*2001/116*0396*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                430 bis 463     Mercedes S63 AMG,      255/40R19 M+S                     A01) bis A10)
                                S65 AMG                                                  BF3) E98b) EF0) K01)
                                (Limousine, W222)      255/45R19 M+S


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                221                           e1*2001/116*0335*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                270 bis 345     Mercedes S-Klasse      245/45R19                         A02) bis A10)
                                Coupe, Cabrio                                            BF3)
                                (C217, A217)           255/40R19
                                                        A01) K03)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                221                           e1*2001/116*0335*..
                221 AMG                       e1*2001/116*0396*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                430 bis 463     Mercedes S63 AMG       255/40R19 M+S                     A01) bis A10)
                                Coupe, S65 AMG Coupe,                                    BF3) EF0) K01)
                                S63 AMG Cabrio         255/45R19 M+S
                                (C217, A217)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                2b
                Seite :                     11 / 18
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                R2S                              e1*2007/46*2115*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                210 bis 450     Mercedes S-Klasse         235/50R19                         A02) bis A10)
                                (W223, mit                N245)                             A11) BF3) E130) EB2)
                                Hinterachslenkung bis
                                4,5°, nicht für S63 AMG)
                                                          245/45R19
                                                          N255)

                                                         255/45R19


                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                R2S                              e1*2007/46*2115*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                210 bis 450     Mercedes S-Klasse         235/45R19                         A02) bis A10)
§22 100584*00




                                (W223, mit                A94) N245) T99)                   A11) BF3) E130a) EB2)
                                Hinterachslenkung bis
                                10°, nicht für S63 AMG)
                                                          235/50R19
                                                          N245)

                                                         245/45R19
                                                         N255)

                                                         255/45R19


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                230                            e1*98/14*0169*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                170 bis 380     Mercedes SL             225/40R19 M+S                       A02) bis A10)
                                (Baureihe R230)                                             BF4) E114) EF0)
                                                         235/35R19 M+S

                                                         245/30R19 M+S
                                                         A01) K03) T89)

                                                         245/35R19 M+S
                                                         A01) K03)

                                                         255/30R19
                                                         A01) K01) N265)

                                                         255/35R19
                                                         A01) K01) N265)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                2b
                Seite :                     12 / 18
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                230                            e1*98/14*0169*..
                230 AMG                        e1*2001/116*0248*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                368 bis 450     Mercedes SL63 AMG,      255/30R19 M+S                     A01) bis A10)
                                SL65 AMG                                                  BF4) E114) EF0) K01)
                                (Baureihe R230)         255/35R19 M+S


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                230                            e1*98/14*0169*..
                231                            e1*2007/46*0803*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                225 bis 335     Mercedes SL             255/30R19                         A02) bis A10)
                                (Baureihe R231)         A94)                              BF1) E114a) E115) N265)
§22 100584*00




                                                        255/35R19


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                172                           e1*2007/46*0548*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                115 bis 180     Mercedes SLC           215/35R19                          A01) bis A10)
                                                       K03) N225)                         BF1)

                                                        225/35R19
                                                        G1R) K01) K97)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                172                           e1*2007/46*0548*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                135 bis 225     Mercedes SLK           215/35R19                          A01) bis A10)
                                                       K03) N225)                         BF1)

                                                        225/35R19
                                                        G1R) K01) K97)


                Auflagen und Hinweise

                A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                2b
                Seite :                     13 / 18
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der
                       Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                       nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                       genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                       Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
§22 100584*00




                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                       über die Radkontur hinausragen.

                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                       werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                       Hybr. ....", eingetragen haben.

                A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                       Fahrzeugherstellers).
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                2b
                Seite :                     14 / 18
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

                BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                       Anzugsmoment: 130 Nm

                BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                       Anzugsmoment: 140 Nm

                BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                       Anzugsmoment: 150 Nm
§22 100584*00




                BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                       Anzugsmoment: 120 Nm

                E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
                      Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.

                E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
                      nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                      • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
                      • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

                E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten,
                      die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

                E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
                      die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

                E114) Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R230 (nur Varianten, die mit
                      "S" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).

                E114a)Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R231 (nur Varianten, die mit
                      "N" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).

                E115) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Rad-/
                      Reifenkombination 255/35R19 auf 9x19 ET27 (VA) und 285/30R20 auf 10x20 ET48 (HA)
                      ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
                      Fahrzeuges zugelassen sind.

                E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
                      (Code 216) ausgerüstet sind.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                2b
                Seite :                     15 / 18
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985



                E130a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
                      (Code 216) ausgerüstet sind.

                EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                       • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AMG Carbon Ceramic mit belüfteter und gelochter
                         Scheibe Ø402x39 mm

                EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz 390x36 mit belüfteter und gelochter
                         Scheibe Ø390x38 mm

                EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                       Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                       Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
§22 100584*00




                ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                     einer Achslast von 1770 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

                G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

                G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder
                     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                     und G01) zu beachten.

                G8X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 285/30R19 ausgerüstet oder
                     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                     und G01) zu beachten.

                GEE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
                     245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.

                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                2b
                Seite :                     16 / 18
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
§22 100584*00




                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K11)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
                       ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

                K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
                       bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

                K20)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
                       um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die
                       Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.

                K61)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Reifenschultern (bei
                       Lenkeinschlag) warm nach vorne innen um 5 mm einzuformen (Kontrollmöglichkeit
                       ausreichender Reifenfreigängigkeit durch Kreisfahrt).

                K67)   Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2:
                       • Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der seitlichen Schutzleiste bis zum
                         Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen.
                       • Die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins Radhaus
                         ragen, sind bis zur Befestigungsschraube zu kürzen.

                K97)   An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten
                       umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

                K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
                      der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                2b
                Seite :                     17 / 18
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                K119) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm
                         aufzuweiten,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte eng an
                         das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen.

                K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
                      der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.

                K133) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100mm über dem Schweller bis zur
                         Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu verkleben,
                      • die Radhauskante ist im Bereich 45° vor Radmitte bis zur Stoßfängerkante umzulegen.

                N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
§22 100584*00




                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                2b
                Seite :                     18 / 18
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985



                T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
§22 100584*00




                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                       eines entsprechenden Nachweises.

                W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                Die Anlage 2b mit den Seiten 1-18 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
                Typ NEV2 1985 des Auftraggebers G.M.P. GROUP S.r.l.

                Geschäftsstelle Essen, 29.07.2025