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							                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                1d
                Seite :                     1/8
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                 Radtyp:                                                    NEV2 1985
                 Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                 Handelsmarke:                                             GMP GROUP
                 Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                 Radausführung:                                          NEV2851926162
                 Radausführungskennz.:                              PCD 5X112 ET26 CB66.6
                 Radgröße:                                                   8½Jx19H2
                 Rad-Einpresstiefe:                                            26 mm
                 Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
                 Lochzahl:                                                        5
                 Mittenlochdurchmesser:                                      66,60 mm
§22 100584*00




                 Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                 Zentrierring:                                              66,6-57,1-A
                 geprüfte Radlast: *)                                          885 kg
                 Reifenabrollumfang:                                          2280 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:   SKODA

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                        Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                moment
                BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                              120 Nm
                                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                140 Nm
                                Schaftlänge 28 mm
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                1d
                Seite :                     2/8
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                NY                              e8*2007/46*0416*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                70 bis 89       Skoda Elroq              235/50R19                               A01) bis A10)
                                (Heckantrieb, nicht RS) K03) K04) N245)                          BF1)

                                                         235/55R19
                                                         K03) K04) N245)

                                                         245/50R19
                                                         K01) K04) N255)

                                                         255/50R19
                                                         K01) K04)

                                                         265/45R19
§22 100584*00




                                                         K03) K04)

                                                         265/50R19
                                                         GN5) K01) K02)

                                                         275/45R19
                                                         K01) K04)

                                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                         vorne                hinten
                                                         235/55R19            255/50R19          A01) bis A10)
                                                         K03)                 K04)               BF1)
                                                         245/50R19            265/45R19          A01) bis A10)
                                                         K01)                 K04)               BF1) V00)
                                                         255/50R19            275/45R19          A01) bis A10)
                                                         K01)                 K04)               BF1) V00)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                1d
                Seite :                     3/8
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                NY                             e8*2007/46*0416*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                77              Skoda Elroq RS          235/50R19 M+S                             A01) bis A10)
                                                        K03) K04)                                 BF1)

                                                         235/55R19 M+S
                                                         K03) K04)

                                                         245/50R19 M+S
                                                         K01) K04)

                                                         255/50R19 M+S
                                                         K01) K04)

                                                         265/45R19 M+S
                                                         K03) K04)
§22 100584*00




                                                         265/50R19 M+S
                                                         K01) K02)

                                                         275/45R19 M+S
                                                         K01) K04)


                Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
                NY                                e8*2007/46*0416*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
                (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
                70 bis 89       Skoda Enyaq, Enyaq         235/55R19                              A01) bis A10)
                                Coupe                      K04) N245)                             BF1) K01)
                                (Heck- und
                                Allradantrieb, nicht RS)
                                                           245/50R19
                                                           K02) N255)

                                                         255/50R19
                                                         K02)

                                                         275/45R19
                                                         K02)

                                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                          vorne                hinten
                                                          235/55R19            255/50R19          A01) bis A10)
                                                          K01)                 K02)               BF1)
                                                          255/50R19            275/45R19          A01) bis A10)
                                                          K01)                 K02)               BF1) V00)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                1d
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                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                NY                            e8*2007/46*0416*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                77              Skoda Enyaq RS,        235/55R19 M+S                            A01) bis A10)
                                Enyaq Coupe RS         K04) W245)                               BF1) K01)

                                                        245/50R19 M+S
                                                        K02) W255)

                                                        255/50R19 M+S
                                                        K02)

                                                        265/45R19 M+S
                                                        K04)

                                                        275/45R19 M+S
§22 100584*00




                                                        K02)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        235/55R19 M+S        255/50R19 M+S      A01) bis A10)
                                                        K01)                 K02)               BF1)
                                                        245/50R19 M+S        265/45R19 M+S      A01) bis A10)
                                                        K01)                 K04)               BF1) V00)
                                                        255/50R19 M+S        275/45R19 M+S      A01) bis A10)
                                                        K01)                 K02)               BF1) V00)

                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                NS                             e8*2007/46*0249*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                82 bis 147      Skoda Kodiaq, Skoda     235/45R19                               A01) bis A10)
                                Kodiaq Scout            K03)                                    BF2) E27) K04)

                                                        235/50R19
                                                        K01)

                                                        245/45R19
                                                        K01)

                                                        255/45R19
                                                        K01)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                1d
                Seite :                     5/8
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                NS                            e8*2007/46*0249*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                176 bis 180     Skoda Kodiaq RS        235/45R19                         A01) bis A10)
                                                       K03)                              BF2) E27) K04)

                                                        235/50R19
                                                        K01)

                                                        245/45R19
                                                        K01)

                                                        255/45R19
                                                        K01)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 100584*00




                PS                            e8*2018/858*00107*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                110 bis 195     Skoda Kodiaq           235/50R19                         A01) bis A10)
                                                                                         BF2) K01) K04)
                                                        245/45R19

                                                        255/45R19

                                                        265/45R19


                Auflagen und Hinweise

                A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der
                       Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                       nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                       genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                       Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                1d
                Seite :                     6/8
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                       über die Radkontur hinausragen.

                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
§22 100584*00




                       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                       werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                       Anzugsmoment: 120 Nm

                BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                       Anzugsmoment: 140 Nm

                E27)   Nicht zulässig für 'Einsatz- oder Polizeifahrzeugen.

                G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

                GN5) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R21,
                     235/50R20, 235/55R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                     beachten.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                1d
                Seite :                     7/8
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985



                K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.

                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
§22 100584*00




                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                       eines entsprechenden Nachweises.

                W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                1d
                Seite :                     8/8
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                W255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Reifen der Größen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                Die Anlage 1d mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
                Sonderräder Typ NEV2 1985 des Auftraggebers G.M.P. GROUP S.r.l.

                Geschäftsstelle Essen, 29.07.2025
§22 100584*00