Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000060-00-0-509
Anlage-Nr. : 1d
Seite : 1/8
Auftraggeber : G.M.P. GROUP S.r.l.
Teiletyp : NEV2 1985
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: NEV2 1985
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: GMP GROUP
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: NEV2851926162
Radausführungskennz.: PCD 5X112 ET26 CB66.6
Radgröße: 8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 26 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm
§22 100584*00
Zentrierart Mittenzentrierung
Zentrierring: 66,6-57,1-A
geprüfte Radlast: *) 885 kg
Reifenabrollumfang: 2280 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: SKODA
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, 120 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 140 Nm
Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000060-00-0-509
Anlage-Nr. : 1d
Seite : 2/8
Auftraggeber : G.M.P. GROUP S.r.l.
Teiletyp : NEV2 1985
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NY e8*2007/46*0416*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 89 Skoda Elroq 235/50R19 A01) bis A10)
(Heckantrieb, nicht RS) K03) K04) N245) BF1)
235/55R19
K03) K04) N245)
245/50R19
K01) K04) N255)
255/50R19
K01) K04)
265/45R19
§22 100584*00
K03) K04)
265/50R19
GN5) K01) K02)
275/45R19
K01) K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/55R19 255/50R19 A01) bis A10)
K03) K04) BF1)
245/50R19 265/45R19 A01) bis A10)
K01) K04) BF1) V00)
255/50R19 275/45R19 A01) bis A10)
K01) K04) BF1) V00)
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000060-00-0-509
Anlage-Nr. : 1d
Seite : 3/8
Auftraggeber : G.M.P. GROUP S.r.l.
Teiletyp : NEV2 1985
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NY e8*2007/46*0416*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 Skoda Elroq RS 235/50R19 M+S A01) bis A10)
K03) K04) BF1)
235/55R19 M+S
K03) K04)
245/50R19 M+S
K01) K04)
255/50R19 M+S
K01) K04)
265/45R19 M+S
K03) K04)
§22 100584*00
265/50R19 M+S
K01) K02)
275/45R19 M+S
K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NY e8*2007/46*0416*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 89 Skoda Enyaq, Enyaq 235/55R19 A01) bis A10)
Coupe K04) N245) BF1) K01)
(Heck- und
Allradantrieb, nicht RS)
245/50R19
K02) N255)
255/50R19
K02)
275/45R19
K02)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/55R19 255/50R19 A01) bis A10)
K01) K02) BF1)
255/50R19 275/45R19 A01) bis A10)
K01) K02) BF1) V00)
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Nr. : RT-000060-00-0-509
Anlage-Nr. : 1d
Seite : 4/8
Auftraggeber : G.M.P. GROUP S.r.l.
Teiletyp : NEV2 1985
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NY e8*2007/46*0416*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 Skoda Enyaq RS, 235/55R19 M+S A01) bis A10)
Enyaq Coupe RS K04) W245) BF1) K01)
245/50R19 M+S
K02) W255)
255/50R19 M+S
K02)
265/45R19 M+S
K04)
275/45R19 M+S
§22 100584*00
K02)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/55R19 M+S 255/50R19 M+S A01) bis A10)
K01) K02) BF1)
245/50R19 M+S 265/45R19 M+S A01) bis A10)
K01) K04) BF1) V00)
255/50R19 M+S 275/45R19 M+S A01) bis A10)
K01) K02) BF1) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NS e8*2007/46*0249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 147 Skoda Kodiaq, Skoda 235/45R19 A01) bis A10)
Kodiaq Scout K03) BF2) E27) K04)
235/50R19
K01)
245/45R19
K01)
255/45R19
K01)
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000060-00-0-509
Anlage-Nr. : 1d
Seite : 5/8
Auftraggeber : G.M.P. GROUP S.r.l.
Teiletyp : NEV2 1985
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NS e8*2007/46*0249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
176 bis 180 Skoda Kodiaq RS 235/45R19 A01) bis A10)
K03) BF2) E27) K04)
235/50R19
K01)
245/45R19
K01)
255/45R19
K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 100584*00
PS e8*2018/858*00107*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 195 Skoda Kodiaq 235/50R19 A01) bis A10)
BF2) K01) K04)
245/45R19
255/45R19
265/45R19
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000060-00-0-509
Anlage-Nr. : 1d
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Auftraggeber : G.M.P. GROUP S.r.l.
Teiletyp : NEV2 1985
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
§22 100584*00
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
Anzugsmoment: 120 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
E27) Nicht zulässig für 'Einsatz- oder Polizeifahrzeugen.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
GN5) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R21,
235/50R20, 235/55R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000060-00-0-509
Anlage-Nr. : 1d
Seite : 7/8
Auftraggeber : G.M.P. GROUP S.r.l.
Teiletyp : NEV2 1985
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
§22 100584*00
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000060-00-0-509
Anlage-Nr. : 1d
Seite : 8/8
Auftraggeber : G.M.P. GROUP S.r.l.
Teiletyp : NEV2 1985
W255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 1d mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ NEV2 1985 des Auftraggebers G.M.P. GROUP S.r.l.
Geschäftsstelle Essen, 29.07.2025
§22 100584*00