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							                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                1e
                Seite :                     1 / 11
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                 Radtyp:                                                    NEV2 1985
                 Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                 Handelsmarke:                                             GMP GROUP
                 Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                 Radausführung:                                          NEV2851926162
                 Radausführungskennz.:                              PCD 5X112 ET26 CB66.6
                 Radgröße:                                                   8½Jx19H2
                 Rad-Einpresstiefe:                                            26 mm
                 Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
                 Lochzahl:                                                        5
                 Mittenlochdurchmesser:                                      66,60 mm
§22 100584*00




                 Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                 Zentrierring:                                              66,6-57,1-A
                 geprüfte Radlast: *)                                          885 kg
                 Reifenabrollumfang:                                          2280 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:   VW

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                        Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                moment
                BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                140 Nm
                                Schaftlänge 28 mm
                BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                120 Nm
                                Schaftlänge 28 mm
                BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                              120 Nm
                                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                BF4       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                150 Nm
                                Schaftlänge 28 mm
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                1e
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                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                3H                             e1*2007/46*1725*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                110 bis 235     VW Arteon, VW Arteon 225/40R19                               A01) bis A10)
                                Shooting Brake          K03) N235)                           A11) BF1) K04)

                                                         225/45R19
                                                         K03) N235)

                                                         235/40R19
                                                         K03) N245)

                                                         245/35R19
                                                         K01)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 100584*00




                1F                            e1*2001/116*0349*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                85 bis 191      VW EOS                 215/35R19                             A01) bis A10)
                                                                                             BF2) K01) K04) K63) K71)
                                                                                             N225) T85)


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                E2                              e1*2018/858*00004*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                70 bis 89       VW ID.4, ID.5             235/55R19                          A01) bis A10)
                                (Heck- und Allradantrieb)                                    BF3) K01) K04) N245)

                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                ED                            e1*2018/858*00306*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne              hinten
                89 bis 90       VW ID.7                235/50R19          255/45R19          A01) bis A10)
                                                       K01)               K04)               BF3)

                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                3C                               e1*2001/116*0307*..
                3C                               e1*2007/46*0502*..
                3C                               e1*2007/46*0547*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                75 bis 155      VW Passat                 215/35R19                          A01) bis A10)
                                (B6 / B7, Limousine,                                         BF2) E87) E93) K01) K04)
                                Kombi, kleinste                                              K21) K28) K63) T85)
                                Serienreifen in 16Zoll,
                                außer Alltrack)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                1e
                Seite :                     3 / 11
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                3C                             e1*2001/116*0307*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                110 bis 206     VW Passat Alltrack      225/40R19                          A01) bis A10)
                                (B8)                                                       BF1) E93a) K104)
                                                         245/35R19
                                                         K03)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                3CC                           e1*2001/116*0468*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 220     VW Passat CC, VW CC 225/35R19                              A01) bis A10)
                                                       N235) T88)                          BF1) K01) K02) K83) K84)

                                                         245/30R19
§22 100584*00




                                                         T89)

                                                         255/30R19
                                                         K82)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                3D                            e1*2007/46*0452*..
                3D                            e1*2001/116*0189*.., e1*98/14*0189*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                165 bis 331     VW Phaeton             235/40R19                           A01) bis A10)
                                                       G3M) K03) N245) T95)                BF4)

                                                         235/45R19
                                                         K03) N245) T99)

                                                         245/40R19
                                                         K01) K04) N255) T98)

                                                         255/40R19
                                                         K01) K04) T100)


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                13                              e1*2001/116*0471*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                92 bis 206      VW Scirocco              225/35R19                         A01) bis A10)
                                (Ausführungen mit                                          BF2) K01) K02) K15) K86)
                                kleinsten Serienreifen                                     N235)
                                17Zoll)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                1e
                Seite :                     4 / 11
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                13                              e1*2001/116*0471*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                90 bis 162      VW Scirocco              215/35R19                               A01) bis A10)
                                (Ausführungen mit        K03) K04) N225) T85)                    BF2) K15)
                                kleinsten Serienreifen
                                16Zoll)
                                                         225/35R19
                                                         K01) K02) K86) N235)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                7N                            e1*2007/46*0401*..
                7N                            e1*2007/46*0434*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                85 bis 162      VW Sharan              225/40R19                                 A01) bis A10)
                                                       G6S) K03) T93)                            BF1) K02)
§22 100584*00




                                                         235/35R19
                                                         K03) T91)

                                                         245/35R19
                                                         K01) T93)

                                                         255/35R19
                                                         G6S) K01) K28)

                                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                         vorne                hinten
                                                         225/40R19            255/35R19          A01) bis A10)
                                                         K03) T93)            K02) K28)          BF1) G6S) V00)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                1e
                Seite :                     5 / 11
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                5N                             e1*2001/116*0450*..
                5N                             e1*2007/46*0487*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                81 bis 155      VW Tiguan 1             225/45R19                                A01) bis A10)
                                (Ausführungen ohne      K04) K63)                                BF1) E98) K01)
                                Verbreiterungen)
                                                         235/45R19
                                                         K02) K80)

                                                         245/40R19
                                                         K02) K80)

                                                         255/40R19
                                                         K02) K80)
§22 100584*00




                                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                         vorne                hinten
                                                         225/45R19            245/40R19          A01) bis A10)
                                                         K01)                 K02) K80)          BF1) E98) V00)
                                                         225/45R19            255/40R19          A01) bis A10)
                                                         K01)                 K02) K80)          BF1) E98) V00)

                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                5N                             e1*2001/116*0450*..
                5N                             e1*2007/46*0487*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                81 bis 155      VW Tiguan 1             225/45R19                                A02) bis A10)
                                (Ausführungen mit                                                BF1) E98)
                                Serie 255/40R19 und
                                                        235/45R19
                                Verbreiterungen)

                                                         245/40R19

                                                         255/40R19

                                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                         vorne                hinten
                                                         225/45R19            245/40R19          A02) bis A10)
                                                                                                 BF1) E98) V00)
                                                         225/45R19            255/40R19          A02) bis A10)
                                                                                                 BF1) E98) V00)

                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                5N                              e1*2001/116*0450*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                85 bis 180      VW Tiguan 2, Tiguan 2 235/45R19                                  A01) bis A10)
                                Allspace                                                         A11) BF1) E98a) K01) K04)
                                (ohne Verbreiterung)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                1e
                Seite :                     6 / 11
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985



                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                5N                               e1*2001/116*0450*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                85 bis 180      VW Tiguan 2, Tiguan 2 235/45R19                             A02) bis A10)
                                Allspace                                                    A11) BF1) E98a)
                                (mit Verbreiterung)


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                CT                              e1*2018/858*00302*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                96 bis 150      VW Tiguan 3              235/45R19                          A01) bis A10)
                                (ohne Verbreiterung)                                        A11) BF1) E29a) K01) K04)
                                                         245/45R19
§22 100584*00




                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                CT                               e1*2018/858*00302*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                96 bis 195      VW Tiguan 3               235/45R19                         A01) bis A10)
                                (mit Verbreiterung / R-   K03) N245)                        A11) BF1) E29)
                                Line Paket)
                                                         235/50R19
                                                         K01) N245)

                                                         245/45R19
                                                         K03) N255)

                                                         255/45R19
                                                         K01)


                Auflagen und Hinweise

                A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der
                       Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                1e
                Seite :                     7 / 11
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                       nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                       genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                       Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                       über die Radkontur hinausragen.
§22 100584*00




                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                       werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                       Hybr. ....", eingetragen haben.

                BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                       Anzugsmoment: 140 Nm

                BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                       Anzugsmoment: 120 Nm
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                1e
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                Teiletyp :                  NEV2 1985


                BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                       Anzugsmoment: 120 Nm

                BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                       Anzugsmoment: 150 Nm

                E29)   Zulässig an Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Radhausverbreiterungen.

                E29a) Zulässig an Fahrzeugausführungen ohne serienmäßigen Radhausverbreiterungen.

                E87)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „AllTrack“. Diese Ausführungen sind serienmäßig
                       mit den Bereifungen 205/50R17 bzw. 225/50R17 bzw. 225/45R18 ausgerüstet.

                E93)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Passat B7“:
§22 100584*00




                       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* bis Nachtrag 36
                       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0502* bis Nachtrag 10
                       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0547* bis Nachtrag 3

                E93a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Passat B8“:

                       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* ab Nachtrag 37
                       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0502* ab Nachtrag 11

                E98)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 1“:
                       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450* bis Nachtrag 23,
                       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0487* bis Nachtrag 14.

                E98a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 2“:
                      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450*ab Nachtrag 24.

                G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

                G3M) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/50R18,
                     235/55R17, 235/60R16, 255/40R19, 255/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser
                     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                G6S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
                     225/45R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                     beachten.
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                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                1e
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                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.

                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                       Radmitte herzustellen.
§22 100584*00




                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
                       bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

                K21)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
                       um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

                K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

                K63)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
                       seitlichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben.

                K71)   An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Blechnase abzutrennen
                       oder nach innen umzuformen.

                K80)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
                       gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                       • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke
                         bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen, die vorhandene Kunststoffkanten der
                         Kotflügelverbreiterungen sind entsprechend zu kürzen,
                       • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur
                         Stoßfängeroberkante eng an das Blechradhaus anzulegen.
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                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
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                Teiletyp :                  NEV2 1985


                K82)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
                       gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                       • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm vor und hinter der Radmitte
                         umzulegen,
                       • der Kunstsoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
                         umgelegte Radhauskante zu klemmen.

                K83)   An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die ins Radhaus ragende Kunststoffkante
                       des Verbreiterungsflap zu kürzen.

                K84)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
                       gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                       • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 50 mm vor der Radmitte bis zur
                         Stoßfängeroberkante umzulegen und aufzuweiten,
                       • der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen.

                K86)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
                       gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
§22 100584*00




                       • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor der Radmitte bis zur
                         Stoßfängeroberkante aufzuweiten,
                       • der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen.

                K104) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
                      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die Radhauskante ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 30° vor Radmitte um 10
                        mm aufzuweiten,
                      • die Kunststoffradhausverbreiterung ist der aufgeweiteten Radhauskante entsprechend zu
                        kürzen.

                N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                1e
                Seite :                     11 / 11
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985



                T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
§22 100584*00




                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                       eines entsprechenden Nachweises.

                Die Anlage 1e mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
                Typ NEV2 1985 des Auftraggebers G.M.P. GROUP S.r.l.

                Geschäftsstelle Essen, 29.07.2025