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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53475 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001097-A0-357
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     1/9
Auftraggeber :              SPATH Wheels srl
Teiletyp :                  SP48F 10522


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                SP48F 10522
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                        SPATH WHEELS
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          PCD 112/R
Radgröße:                                              10½Jx22EH2
Rad-Einpresstiefe:                                         49 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     66,6 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                       1030 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2490 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                         150 Nm
                Gewinde M15x1,25, Schaftlänge 44 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                          140 Nm
                Schaftlänge 45 mm
BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                          150 Nm
                Schaftlänge 45 mm
BF4       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                          150 Nm
                Schaftlänge 44 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53475 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001097-A0-357
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     2/9
Auftraggeber :              SPATH Wheels srl
Teiletyp :                  SP48F 10522


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
H1GLE                         e1*2007/46*1885*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
420 bis 450     Mercedes AMG GLE       275/40R22                          A02) bis A10)
                63, 63S                                                   A94) BF1)
                                       285/40R22

                                        305/35R22
                                        A01) K01)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
164G                          e1*2001/116*0340*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 285     Mercedes GL- Klasse    265/40R22                          A01) bis A10)
                                       K03) N275)                         BF2)

                                        265/40R22 M+S
                                        K03)

                                        275/40R22
                                        K01)

                                        285/40R22
                                        K01)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
166                            e1*2007/46*0598*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
190 bis 335     Mercedes GL- Klasse,    265/40R22                         A01) bis A10)
                GLS                     K04) N275)                        BF3) K01)
                (Ausführungen ohne
                serienmäßige            275/40R22
                Radhausverbreiterung) K04) N285)

                                        285/35R22
                                        K04) N295)

                                        285/40R22
                                        K04) K112) K113) N295)

                                        295/35R22
                                        K02)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53475 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001097-A0-357
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     3/9
Auftraggeber :              SPATH Wheels srl
Teiletyp :                  SP48F 10522


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
166                             e1*2007/46*0598*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
190 bis 335     Mercedes GL- Klasse,     265/40R22                                A02) bis A10)
                GLS                      N275)                                    BF3)
                (Ausführungen mit
                serienmäßiger            275/40R22
                Radhausverbreiterung     N285)
                und Serienreifen
                295/40R21)               285/35R22
                                         N295)

                                          285/40R22
                                          A01) K112) K113) N295)

                                          295/35R22


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
H1GLE                            e1*2007/46*1885*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
143 bis 360     Mercedes GLE                275/40R22                             A02) bis A10)
                (mit                                                              A94) BF1) E124a) EF0)
                Radhausverbreiterungen, 285/40R22
                nur
                Fahrzeugausführungen 305/35R22
                mit Serienreifen ab 275/..) A01) K01)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
H1GLE                            e1*2007/46*1885*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
180 bis 270     Mercedes GLE              265/35R22                               A01) bis A10)
                (ohne                     T102)                                   A94) BF1) E124) K01) K02)
                Radhausverbreiterungen,
                nur                       275/35R22
                Fahrzeugausführungen G01)
                mit Serienreifen bis
                265/..)                   305/30R22

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          265/35R22            315/30R22          A01) bis A10)
                                          K01)                 A94) K02)          BF1) E124) V00)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53475 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001097-A0-357
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     4/9
Auftraggeber :              SPATH Wheels srl
Teiletyp :                  SP48F 10522


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
H1GLE                            e1*2007/46*1885*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 360     Mercedes GLS              275/40R22                               A02) bis A10)
                (mit Verbreiterung,                                               BF1) E125a)
                Serie bis 21Zoll )        285/40R22

                                         295/35R22

                                         305/35R22

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          275/40R22            315/35R22          A02) bis A10)
                                                                                  BF1) E125a) V00)

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
H1GLE                            e1*2007/46*1885*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 360     Mercedes GLS              275/45R22 M+S                           A02) bis A10)
                (mit Verbreiterung,                                               BF1) E125)
                Serie auch 22Zoll oder
                23Zoll)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
H1GLE                             e1*2007/46*1885*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 360     Mercedes GLS               275/40R22                              A01) bis A10)
                (ohne Verbreiterung,                                              BF1) E125a) ER1) K01) K02)
                Serie bis 21Zoll)          285/40R22

                                         295/35R22

                                         305/35R22

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          275/40R22            315/35R22          A01) bis A10)
                                          K01)                 K02)               BF1) E125a) ER1) V00)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53475 nach §22 StVZO
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Auftraggeber :              SPATH Wheels srl
Teiletyp :                  SP48F 10522


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
166                           e1*2007/46*0598*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 335     Mercedes M-Klasse,     265/35R22                          A01) bis A10)
                GLE-Klasse             K04)                               BF4) E107) E108) K01)
                (W166)
                                       275/35R22
                                       K02)

                                        285/30R22
                                        K02) T101)

                                        295/30R22
                                        K02)

                                        305/30R22
                                        K02)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
166                           e1*2007/46*0598*..
166 AMG                       e1*2007/46*0826*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
386 bis 410     Mercedes ML63 AMG      275/35R22                          A01) bis A10)
                                       K109)                              BF3)

                                        285/30R22
                                        K02)

                                        295/30R22
                                        K01) K02)

                                        305/30R22
                                        K01) K02) K15) K109)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53475 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001097-A0-357
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     6/9
Auftraggeber :              SPATH Wheels srl
Teiletyp :                  SP48F 10522



A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M15x1,25, Schaftlänge 44
       mm
       Anzugsmoment: 150 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm
       Anzugsmoment: 150 Nm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53475 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001097-A0-357
Anlage-Nr. :                1
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Auftraggeber :              SPATH Wheels srl
Teiletyp :                  SP48F 10522


BF4)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 44 mm
       Anzugsmoment: 150 Nm

E107) Nicht zulässig an beschussgeschützten Fahrzeugausführungen.

E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)

E124) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen bis zu einer Nennbreite
      von 265/.. ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

E124a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen ab einer Nennbreite von
      275/.. ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

E125) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit 22Zoll oder 23Zoll Rädern
      ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

E125a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit maximal 21Zoll Rädern
      ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 2060 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53475 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001097-A0-357
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Auftraggeber :              SPATH Wheels srl
Teiletyp :                  SP48F 10522


K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
       bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K109) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist an der rechten Fahrzeugseite
      die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügel um 10 mm einzuformen bzw auszuschneiden
      (siehe Skizze – umrandeter Bereich).




K112) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
      erforderlich:
      • im Bereich Innenradhaus nach hinten (Richtung Schweller) ist der hinter dem KS Radhaus
         befindliche Blechsteg umzulegen,
      • das KS Radhaus ist in diesem Bereich um 20mm warm einzuformen,
      • die in diesem Bereich befindliche Befestigungsschraube ist nach innen hinter den
         Schweller zu versetzen.

K113) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der äußeren Reifenschultern (bei
      Geradeausfahrt) warm nach oben einzuformen.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53475 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001097-A0-357
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     9/9
Auftraggeber :              SPATH Wheels srl
Teiletyp :                  SP48F 10522


N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 1 mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ SP48F 10522 des Auftraggebers SPATH Wheels srl

Geschäftsstelle Essen, 17.06.2020