Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53475 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001097-A0-357
Anlage-Nr. : EF2
Seite : 1/6
Auftraggeber : SPATH Wheels srl
Teiletyp : SP48F 10522
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: SP48F 10522
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: SPATH WHEELS
Montageposition: Vorderachse **)
Radausführung: PCD 112/R
Radgröße: 10½Jx22EH2
Rad-Einpresstiefe: 49 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,6 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 1030 kg
Reifenabrollumfang: 2490 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades SP48F 10522, PCD 112/R ist nur an der Vorderachse zulässig. Das
hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp SP48P 11522 (ABE-Nr.
53473*0) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp SP48P 11522, PCD112/R (ABE-Nr. 53473*0) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, 150 Nm
Gewinde M15x1,25, Schaftlänge 44 mm
BF2 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, 150 Nm
Schaftlänge 45 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53475 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001097-A0-357
Anlage-Nr. : EF2
Seite : 2/6
Auftraggeber : SPATH Wheels srl
Teiletyp : SP48F 10522
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
H1GLE e1*2007/46*1885*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
10½Jx22EH2, ET49 11½Jx22EH2, ET44
420 bis 450 Mercedes AMG GLE 305/35R22 305/35R22 A01) bis A10)
63, 63S K01) BF1)
285/40R22 325/35R22 A01) bis A10)
BF1)
Die Verwendung des Rades SP48F 10522, PCD 112/R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48P 11522 (ABE-Nr. 53473*0 an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
10½Jx22EH2, ET49 11½Jx22EH2, ET44
190 bis 335 Mercedes GL- Klasse, 295/35R22 295/35R22 A01) bis A10)
GLS K01) BF2)
(Ausführungen ohne
serienmäßige
Radhausverbreiterung)
Die Verwendung des Rades SP48F 10522, PCD 112/R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48P 11522 (ABE-Nr. 53473*0 an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
10½Jx22EH2, ET49 11½Jx22EH2, ET44
190 bis 335 Mercedes GL- Klasse, 295/35R22 295/35R22 A01) bis A10)
GLS BF2)
(Ausführungen mit
serienmäßiger
Radhausverbreiterung
und Serienreifen
295/40R21)
Die Verwendung des Rades SP48F 10522, PCD 112/R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48P 11522 (ABE-Nr. 53473*0 an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53475 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001097-A0-357
Anlage-Nr. : EF2
Seite : 3/6
Auftraggeber : SPATH Wheels srl
Teiletyp : SP48F 10522
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
H1GLE e1*2007/46*1885*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
10½Jx22EH2, ET49 11½Jx22EH2, ET44
143 bis 360 Mercedes GLE 305/35R22 305/35R22 A01) bis A10)
(mit K01) BF1) E124a)
Radhausverbreiterungen,
nur 285/40R22 325/35R22 A01) bis A10)
Fahrzeugausführungen BF1) E124a)
mit Serienreifen ab 275/..)
Die Verwendung des Rades SP48F 10522, PCD 112/R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48P 11522 (ABE-Nr. 53473*0 an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
H1GLE e1*2007/46*1885*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
10½Jx22EH2, ET49 11½Jx22EH2, ET44
180 bis 270 Mercedes GLE 305/30R22 305/30R22 A01) bis A10)
(ohne K01) BF1) E124)
Radhausverbreiterungen,
nur
Fahrzeugausführungen 265/35R22 315/30R22 A01) bis A10)
mit Serienreifen bis K01) BF1) E124) V00)
265/..)
Die Verwendung des Rades SP48F 10522, PCD 112/R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48P 11522 (ABE-Nr. 53473*0 an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
H1GLE e1*2007/46*1885*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
10½Jx22EH2, ET49 11½Jx22EH2, ET44
210 bis 360 Mercedes GLS 295/35R22 295/35R22 A02) bis A10)
(mit Verbreiterung, BF1) E125a)
Serie bis 21Zoll ) 305/35R22 305/35R22 A02) bis A10)
BF1) E125a)
275/40R22 315/35R22 A02) bis A10)
BF1) E125a) V00)
285/40R22 325/35R22 A02) bis A10)
BF1) E125a) V00)
Die Verwendung des Rades SP48F 10522, PCD 112/R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48P 11522 (ABE-Nr. 53473*0 an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53475 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001097-A0-357
Anlage-Nr. : EF2
Seite : 4/6
Auftraggeber : SPATH Wheels srl
Teiletyp : SP48F 10522
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
H1GLE e1*2007/46*1885*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
10½Jx22EH2, ET49 11½Jx22EH2, ET44
210 bis 360 Mercedes GLS 295/35R22 295/35R22 A01) bis A10)
(ohne Verbreiterung, K01) BF1) E125a) ER1)
Serie bis 21Zoll) 305/35R22 305/35R22 A01) bis A10)
K01) BF1) E125a) ER1)
275/40R22 315/35R22 A01) bis A10)
K01) BF1) E125a) ER1) V00)
285/40R22 325/35R22 A01) bis A10)
K01) BF1) E125a) ER1) V00)
Die Verwendung des Rades SP48F 10522, PCD 112/R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48P 11522 (ABE-Nr. 53473*0 an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
166 AMG e1*2007/46*0826*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
10½Jx22EH2, ET49 11½Jx22EH2, ET44
386 bis 410 Mercedes ML63 AMG 305/30R22 305/30R22 A01) bis A10)
K01) BF2)
Die Verwendung des Rades SP48F 10522, PCD 112/R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48P 11522 (ABE-Nr. 53473*0 an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53475 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001097-A0-357
Anlage-Nr. : EF2
Seite : 5/6
Auftraggeber : SPATH Wheels srl
Teiletyp : SP48F 10522
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M15x1,25, Schaftlänge 44
mm
Anzugsmoment: 150 Nm
BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm
Anzugsmoment: 150 Nm
E124) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen bis zu einer Nennbreite
von 265/.. ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E124a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen ab einer Nennbreite von
275/.. ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E125a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit maximal 21Zoll Rädern
ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53475 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001097-A0-357
Anlage-Nr. : EF2
Seite : 6/6
Auftraggeber : SPATH Wheels srl
Teiletyp : SP48F 10522
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
zulässig bis zu einer Achslast von 2060 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage EF2 mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ SP48F 10522 des Auftraggebers SPATH Wheels srl
Geschäftsstelle Essen, 17.06.2020