Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52953 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001025-A0-357 Anlage-Nr. : 2 Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : SPATH Wheels srl Teiletyp : SP48 9520 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: SP48 9520 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: SPATH Montageposition: Hinterachse * Radausführung: PCD112 Radgröße: 9½Jx20EH2 Rad-Einpresstiefe: 42 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 750 kg bei Reifenabrollumfang: 2150 mm * Die Verwendung des Rades SP48 9520, PCD112 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp SP48 8520 an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp SP48 8520, PCD112 (ABE-Nr. 52952) zu entnehmen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : BMW (D) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment F1X, F2X, FMX, G3X, G3L, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm G4X, G5K, G5L, G6GT, G8C, M14x1,25, Schaftlänge 30 mm UKL-L RA-001025-A0-357-02~BM-5-112-66_5-ET42.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52953 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001025-A0-357 Anlage-Nr. : 2 Seite : 2/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : SPATH Wheels srl Teiletyp : SP48 9520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G3L e1*2007/46*1947*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET30 9.5x20,ET42 120 bis 195 BMW 3er 255/30R20 255/30R20 A01) bis A10) (Allradantrieb) K04) 225/35R20 255/30R20 A01) bis A10) K04) V00) Die Verwendung des Rades SP48 9520, PCD112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48 8520 (ABE-Nr. 52952) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G5L e1*2007/46*1688*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET30 9.5x20,ET42 100 bis 265 BMW 5er, BMW 5er xDrive, 235/35R20 235/35R20 A02) bis A10) BMW 5er Hybrid T92) E21)N245) (Limousine, außer M550i xDrive und M550d xDrive) 245/35R20 245/35R20 A02) bis A10) T95) E21) 245/35R20 275/30R20 A02) bis A10) E21)V00) 245/35R20 285/30R20 A02) bis A10) E21)V00) Die Verwendung des Rades SP48 9520, PCD112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48 8520 (ABE-Nr. 52952) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G5L e1*2007/46*1688*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET30 9.5x20,ET42 294 bis 340 BMW 5er 245/35R20 M+S 245/35R20 M+S A02) bis A10) (Limousine, nur M550i E21) xDrive und M550d xDrive) 245/35R20 275/30R20 A02) bis A10) E21)V00) 245/35R20 285/30R20 A02) bis A10) E21)V00) Die Verwendung des Rades SP48 9520, PCD112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48 8520 (ABE-Nr. 52952) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-001025-A0-357-02~BM-5-112-66_5-ET42.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52953 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001025-A0-357 Anlage-Nr. : 2 Seite : 3/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : SPATH Wheels srl Teiletyp : SP48 9520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G5K e1*2007/46*1750*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET30 9.5x20,ET42 100 bis 265 BMW 5er, BMW 5er xDrive 255/35R20 255/35R20 A02) bis A10) (Kombi, außer M550d E21)GEE)ER1) xDrive) 245/35R20 275/30R20 A02) bis A10) E21) ER1)V00) Die Verwendung des Rades SP48 9520, PCD112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48 8520 (ABE-Nr. 52952) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G5K e1*2007/46*1750*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET30 9.5x20,ET42 294 BMW 5er 255/35R20 M+S 255/35R20 M+S A02) bis A10) (Kombi, nur M550d xDrive) W265) E21) ER1)GE9) 245/35R20 275/30R20 A02) bis A10) E21) ER1)V00) Die Verwendung des Rades SP48 9520, PCD112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48 8520 (ABE-Nr. 52952) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G6GT e1*2007/46*1791*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET30 9.5x20,ET42 120 bis 265 BMW 6er GT 245/40R20 245/40R20 A02) bis A10) A94) ER1) 255/35R20 255/35R20 A02) bis A10) A94) ER1) 245/40R20 275/35R20 A02) bis A10) ER1)V00) 255/35R20 285/30R20 A02) bis A10) ER1)V00) 255/40R20 285/35R20 A02) bis A10) GFS) ER2)V00) Die Verwendung des Rades SP48 9520, PCD112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48 8520 (ABE-Nr. 52952) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-001025-A0-357-02~BM-5-112-66_5-ET42.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52953 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001025-A0-357 Anlage-Nr. : 2 Seite : 4/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : SPATH Wheels srl Teiletyp : SP48 9520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G8C e1*2007/46*1906*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET30 9.5x20,ET42 235 BMW 840d xDrive 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10)B79a) (Coupe) K04) V00) 245/35R20 285/30R20 A01) bis A10) B79a) K04) V00) Die Verwendung des Rades SP48 9520, PCD112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48 8520 (ABE-Nr. 52952) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G8C e1*2007/46*1906*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET30 9.5x20,ET42 390 BMW M850i xDrive 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10) (Coupe) K04) V00) 245/35R20 285/30R20 A01) bis A10) K04) V00) Die Verwendung des Rades SP48 9520, PCD112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48 8520 (ABE-Nr. 52952) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): UKL-L e1*2007/46*0371*.. F1X e1*2007/46*1676*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET30 9.5x20,ET42 85 bis 170 BMW X1 sDrive, X1 xDrive 235/35R20 235/35R20 A01) bis A10) K04)K89) 245/35R20 245/35R20 A01) bis A10) K02)K89) 255/30R20 255/30R20 A01) bis A10) K02)K89) Die Verwendung des Rades SP48 9520, PCD112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48 8520 (ABE-Nr. 52952) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-001025-A0-357-02~BM-5-112-66_5-ET42.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52953 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001025-A0-357 Anlage-Nr. : 2 Seite : 5/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : SPATH Wheels srl Teiletyp : SP48 9520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2X e1*2007/46*1824*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET30 9.5x20,ET42 85 bis 170 BMW X2 255/30R20 255/30R20 A01) bis A10) K04) Die Verwendung des Rades SP48 9520, PCD112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48 8520 (ABE-Nr. 52952) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G3X e1*2007/46*1797*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET30 9.5x20,ET42 100 bis 195 BMW X3 245/45R20 275/40R20 A01) bis A10) K04) ER3)V00) Die Verwendung des Rades SP48 9520, PCD112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48 8520 (ABE-Nr. 52952) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G3X e1*2007/46*1797*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET30 9.5x20,ET42 240 bis 265 BMW X3 M40d, X3 M40i 245/45R20 275/40R20 A01) bis A10) K04) ER3)V00) Die Verwendung des Rades SP48 9520, PCD112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48 8520 (ABE-Nr. 52952) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G4X e1*2007/46*1881*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET30 9.5x20,ET42 120 bis 195 BMW X4 245/45R20 275/40R20 A02) bis A10) ER3)V00) Die Verwendung des Rades SP48 9520, PCD112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48 8520 (ABE-Nr. 52952) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-001025-A0-357-02~BM-5-112-66_5-ET42.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52953 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001025-A0-357 Anlage-Nr. : 2 Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : SPATH Wheels srl Teiletyp : SP48 9520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G4X e1*2007/46*1881*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET30 9.5x20,ET42 240 bis 260 BMW X4 M40d, X4 M40i 245/45R20 275/40R20 A02) bis A10) ER3)V00) Die Verwendung des Rades SP48 9520, PCD112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48 8520 (ABE-Nr. 52952) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FMX e1*2007/46*1682*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET30 9.5x20,ET42 75 bis 155 BMW Mini Countryman 245/30R20 245/30R20 A01) bis A10) K04)M00) 255/30R20 255/30R20 A01) bis A10) K02) Die Verwendung des Rades SP48 9520, PCD112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48 8520 (ABE-Nr. 52952) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. RA-001025-A0-357-02~BM-5-112-66_5-ET42.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52953 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001025-A0-357 Anlage-Nr. : 2 Seite : 7/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : SPATH Wheels srl Teiletyp : SP48 9520 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B79a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: Achse 1: 4-Kolben Festsattel, Bremsscheibe Ø348x36 mm. E21) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung. ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1500 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1490 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1455 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). RA-001025-A0-357-02~BM-5-112-66_5-ET42.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52953 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001025-A0-357 Anlage-Nr. : 2 Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : SPATH Wheels srl Teiletyp : SP48 9520 G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. GE9) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 245/40R19 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GEE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GFS) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/60R17, 245/35R21, 245/45R19, 245/50R18, 275/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K89) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Kunststoff-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 30 Grad vor bis 30 Grad hinter der Radmitte auf eine Restbreite von 15 mm zu kürzen, - die sich daruber befindliche Blech Radhauskante ist auf das gleiche Maß umzulegen, - Im Bereich 30 Grad vor Radmitte ist der Befestigungsniet zu entfernen und die Radhausverbreiterung klebend zu fixieren. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. RA-001025-A0-357-02~BM-5-112-66_5-ET42.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52953 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001025-A0-357 Anlage-Nr. : 2 Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : SPATH Wheels srl Teiletyp : SP48 9520 N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. W265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 2 mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ SP48 9520 des Auftraggebers SPATH Wheels srl. Geschäftsstelle Essen, 29.07.2019 RA-001025-A0-357-02~BM-5-112-66_5-ET42.docx