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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52953 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001025-A0-357
Anlage-Nr. :                2
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Auftraggeber :              SPATH Wheels srl
Teiletyp :                  SP48 9520


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 SP48 9520
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             SPATH
Montageposition:                                      Hinterachse *
Radausführung:                                           PCD112
Radgröße:                                              9½Jx20EH2
Rad-Einpresstiefe:                                        42 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                  66,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           ohne Ring
geprüfte Radlast:                                         750 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2150 mm
 * Die Verwendung des Rades SP48 9520, PCD112 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das
hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp SP48 8520 an der
Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp SP48 8520, PCD112 (ABE-Nr. 52952) zu entnehmen.

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke     :   BMW (D)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
F1X, F2X, FMX, G3X, G3L,         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                     140 Nm
G4X, G5K, G5L, G6GT, G8C,        M14x1,25, Schaftlänge 30 mm
UKL-L




RA-001025-A0-357-02~BM-5-112-66_5-ET42.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52953 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001025-A0-357
Anlage-Nr. :                2
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Auftraggeber :              SPATH Wheels srl
Teiletyp :                  SP48 9520


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
G3L                             e1*2007/46*1947*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.5x20,ET30          9.5x20,ET42
120 bis 195     BMW 3er                  255/30R20            255/30R20                      A01) bis A10)
                (Allradantrieb)                               K04)

                                               225/35R20              255/30R20              A01) bis A10)
                                                                      K04)                   V00)
Die Verwendung des Rades SP48 9520, PCD112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48 8520 (ABE-Nr. 52952) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
G5L                             e1*2007/46*1688*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.5x20,ET30          9.5x20,ET42
100 bis 265     BMW 5er, BMW 5er xDrive, 235/35R20            235/35R20                      A02) bis A10)
                BMW 5er Hybrid                                T92)                           E21)N245)
                (Limousine, außer M550i
                xDrive und M550d xDrive) 245/35R20            245/35R20                      A02) bis A10)
                                                              T95)                           E21)

                                               245/35R20              275/30R20              A02) bis A10)
                                                                                             E21)V00)

                                               245/35R20              285/30R20              A02) bis A10)
                                                                                             E21)V00)
Die Verwendung des Rades SP48 9520, PCD112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48 8520 (ABE-Nr. 52952) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
G5L                              e1*2007/46*1688*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.5x20,ET30          9.5x20,ET42
294 bis 340     BMW 5er                   245/35R20 M+S        245/35R20 M+S                 A02) bis A10)
                (Limousine, nur M550i                                                        E21)
                xDrive und M550d xDrive)
                                          245/35R20            275/30R20                     A02) bis A10)
                                                                                             E21)V00)

                                               245/35R20              285/30R20              A02) bis A10)
                                                                                             E21)V00)
Die Verwendung des Rades SP48 9520, PCD112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48 8520 (ABE-Nr. 52952) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.




RA-001025-A0-357-02~BM-5-112-66_5-ET42.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52953 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001025-A0-357
Anlage-Nr. :                2
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Auftraggeber :              SPATH Wheels srl
Teiletyp :                  SP48 9520


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
G5K                             e1*2007/46*1750*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.5x20,ET30          9.5x20,ET42
100 bis 265     BMW 5er, BMW 5er xDrive 255/35R20             255/35R20                      A02) bis A10)
                (Kombi, außer M550d                                                          E21)GEE)ER1)
                xDrive)
                                         245/35R20            275/30R20                      A02) bis A10)
                                                                                             E21) ER1)V00)
Die Verwendung des Rades SP48 9520, PCD112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48 8520 (ABE-Nr. 52952) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
G5K                             e1*2007/46*1750*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.5x20,ET30          9.5x20,ET42
294             BMW 5er                   255/35R20 M+S        255/35R20 M+S                 A02) bis A10)
                (Kombi, nur M550d xDrive)                      W265)                         E21) ER1)GE9)

                                               245/35R20              275/30R20              A02) bis A10)
                                                                                             E21) ER1)V00)
Die Verwendung des Rades SP48 9520, PCD112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48 8520 (ABE-Nr. 52952) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G6GT                           e1*2007/46*1791*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x20,ET30          9.5x20,ET42
120 bis 265     BMW 6er GT              245/40R20            245/40R20                       A02) bis A10)
                                                             A94)                            ER1)

                                               255/35R20              255/35R20              A02) bis A10)
                                                                      A94)                   ER1)

                                               245/40R20              275/35R20              A02) bis A10)
                                                                                             ER1)V00)

                                               255/35R20              285/30R20              A02) bis A10)
                                                                                             ER1)V00)

                                               255/40R20              285/35R20              A02) bis A10)
                                                                                             GFS) ER2)V00)
Die Verwendung des Rades SP48 9520, PCD112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48 8520 (ABE-Nr. 52952) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.




RA-001025-A0-357-02~BM-5-112-66_5-ET42.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52953 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001025-A0-357
Anlage-Nr. :                2
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Auftraggeber :              SPATH Wheels srl
Teiletyp :                  SP48 9520


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G8C                            e1*2007/46*1906*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x20,ET30          9.5x20,ET42
235             BMW 840d xDrive         245/35R20            275/30R20                       A01) bis A10)B79a)
                (Coupe)                                      K04)                            V00)

                                               245/35R20              285/30R20              A01) bis A10) B79a)
                                                                      K04)                   V00)
Die Verwendung des Rades SP48 9520, PCD112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48 8520 (ABE-Nr. 52952) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G8C                            e1*2007/46*1906*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x20,ET30          9.5x20,ET42
390             BMW M850i xDrive        245/35R20            275/30R20                       A01) bis A10)
                (Coupe)                                      K04)                            V00)

                                               245/35R20              285/30R20              A01) bis A10)
                                                                      K04)                   V00)
Die Verwendung des Rades SP48 9520, PCD112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48 8520 (ABE-Nr. 52952) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-L                          e1*2007/46*0371*..
F1X                            e1*2007/46*1676*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.5x20,ET30          9.5x20,ET42
85 bis 170      BMW X1 sDrive, X1 xDrive 235/35R20            235/35R20                      A01) bis A10)
                                                              K04)K89)

                                               245/35R20              245/35R20              A01) bis A10)
                                                                      K02)K89)

                                               255/30R20              255/30R20              A01) bis A10)
                                                                      K02)K89)
Die Verwendung des Rades SP48 9520, PCD112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48 8520 (ABE-Nr. 52952) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.




RA-001025-A0-357-02~BM-5-112-66_5-ET42.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52953 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001025-A0-357
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     5/9                                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              SPATH Wheels srl
Teiletyp :                  SP48 9520


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F2X                            e1*2007/46*1824*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x20,ET30          9.5x20,ET42
85 bis 170      BMW X2                  255/30R20            255/30R20                       A01) bis A10)
                                                             K04)

Die Verwendung des Rades SP48 9520, PCD112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48 8520 (ABE-Nr. 52952) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X                            e1*2007/46*1797*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x20,ET30          9.5x20,ET42
100 bis 195     BMW X3                  245/45R20            275/40R20                       A01) bis A10)
                                                             K04)                            ER3)V00)

Die Verwendung des Rades SP48 9520, PCD112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48 8520 (ABE-Nr. 52952) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X                            e1*2007/46*1797*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x20,ET30          9.5x20,ET42
240 bis 265     BMW X3 M40d, X3 M40i 245/45R20               275/40R20                       A01) bis A10)
                                                             K04)                            ER3)V00)

Die Verwendung des Rades SP48 9520, PCD112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48 8520 (ABE-Nr. 52952) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X                            e1*2007/46*1881*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x20,ET30          9.5x20,ET42
120 bis 195     BMW X4                  245/45R20            275/40R20                       A02) bis A10)
                                                                                             ER3)V00)

Die Verwendung des Rades SP48 9520, PCD112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48 8520 (ABE-Nr. 52952) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.




RA-001025-A0-357-02~BM-5-112-66_5-ET42.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52953 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001025-A0-357
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     6/9                                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              SPATH Wheels srl
Teiletyp :                  SP48 9520


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X                            e1*2007/46*1881*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x20,ET30          9.5x20,ET42
240 bis 260     BMW X4 M40d, X4 M40i 245/45R20               275/40R20                       A02) bis A10)
                                                                                             ER3)V00)

Die Verwendung des Rades SP48 9520, PCD112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48 8520 (ABE-Nr. 52952) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
FMX                            e1*2007/46*1682*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x20,ET30          9.5x20,ET42
75 bis 155      BMW Mini Countryman     245/30R20            245/30R20                       A01) bis A10)
                                                             K04)M00)

                                               255/30R20              255/30R20              A01) bis A10)
                                                                      K02)
Die Verwendung des Rades SP48 9520, PCD112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48 8520 (ABE-Nr. 52952) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.


RA-001025-A0-357-02~BM-5-112-66_5-ET42.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52953 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001025-A0-357
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     7/9                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              SPATH Wheels srl
Teiletyp :                  SP48 9520


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B79a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet
     sind:
     Achse 1: 4-Kolben Festsattel, Bremsscheibe Ø348x36 mm.

E21) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1500 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1490 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1455 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).




RA-001025-A0-357-02~BM-5-112-66_5-ET42.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52953 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001025-A0-357
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     8/9                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              SPATH Wheels srl
Teiletyp :                  SP48 9520


G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

GE9) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 245/40R19 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GEE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
     245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

GFS) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/60R17,
     245/35R21, 245/45R19, 245/50R18, 275/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K89) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Kunststoff-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 30 Grad vor bis 30 Grad hinter
         der Radmitte auf eine Restbreite von 15 mm zu kürzen,
     - die sich daruber befindliche Blech Radhauskante ist auf das gleiche Maß umzulegen,
     - Im Bereich 30 Grad vor Radmitte ist der Befestigungsniet zu entfernen und die
         Radhausverbreiterung klebend zu fixieren.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.



RA-001025-A0-357-02~BM-5-112-66_5-ET42.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52953 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001025-A0-357
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     9/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              SPATH Wheels srl
Teiletyp :                  SP48 9520


N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

W265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Reifen der Größen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.


Die Anlage Nr. 2 mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ SP48 9520 des Auftraggebers SPATH Wheels srl.

Geschäftsstelle Essen, 29.07.2019




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