Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52953 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001025-A0-357
Anlage-Nr. : 2
Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : SPATH Wheels srl
Teiletyp : SP48 9520
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: SP48 9520
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: SPATH
Montageposition: Hinterachse *
Radausführung: PCD112
Radgröße: 9½Jx20EH2
Rad-Einpresstiefe: 42 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 750 kg
bei Reifenabrollumfang: 2150 mm
* Die Verwendung des Rades SP48 9520, PCD112 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das
hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp SP48 8520 an der
Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp SP48 8520, PCD112 (ABE-Nr. 52952) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : BMW (D)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
F1X, F2X, FMX, G3X, G3L, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm
G4X, G5K, G5L, G6GT, G8C, M14x1,25, Schaftlänge 30 mm
UKL-L
RA-001025-A0-357-02~BM-5-112-66_5-ET42.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52953 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001025-A0-357
Anlage-Nr. : 2
Seite : 2/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : SPATH Wheels srl
Teiletyp : SP48 9520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G3L e1*2007/46*1947*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET30 9.5x20,ET42
120 bis 195 BMW 3er 255/30R20 255/30R20 A01) bis A10)
(Allradantrieb) K04)
225/35R20 255/30R20 A01) bis A10)
K04) V00)
Die Verwendung des Rades SP48 9520, PCD112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48 8520 (ABE-Nr. 52952) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G5L e1*2007/46*1688*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET30 9.5x20,ET42
100 bis 265 BMW 5er, BMW 5er xDrive, 235/35R20 235/35R20 A02) bis A10)
BMW 5er Hybrid T92) E21)N245)
(Limousine, außer M550i
xDrive und M550d xDrive) 245/35R20 245/35R20 A02) bis A10)
T95) E21)
245/35R20 275/30R20 A02) bis A10)
E21)V00)
245/35R20 285/30R20 A02) bis A10)
E21)V00)
Die Verwendung des Rades SP48 9520, PCD112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48 8520 (ABE-Nr. 52952) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G5L e1*2007/46*1688*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET30 9.5x20,ET42
294 bis 340 BMW 5er 245/35R20 M+S 245/35R20 M+S A02) bis A10)
(Limousine, nur M550i E21)
xDrive und M550d xDrive)
245/35R20 275/30R20 A02) bis A10)
E21)V00)
245/35R20 285/30R20 A02) bis A10)
E21)V00)
Die Verwendung des Rades SP48 9520, PCD112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48 8520 (ABE-Nr. 52952) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
RA-001025-A0-357-02~BM-5-112-66_5-ET42.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52953 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001025-A0-357
Anlage-Nr. : 2
Seite : 3/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : SPATH Wheels srl
Teiletyp : SP48 9520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G5K e1*2007/46*1750*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET30 9.5x20,ET42
100 bis 265 BMW 5er, BMW 5er xDrive 255/35R20 255/35R20 A02) bis A10)
(Kombi, außer M550d E21)GEE)ER1)
xDrive)
245/35R20 275/30R20 A02) bis A10)
E21) ER1)V00)
Die Verwendung des Rades SP48 9520, PCD112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48 8520 (ABE-Nr. 52952) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G5K e1*2007/46*1750*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET30 9.5x20,ET42
294 BMW 5er 255/35R20 M+S 255/35R20 M+S A02) bis A10)
(Kombi, nur M550d xDrive) W265) E21) ER1)GE9)
245/35R20 275/30R20 A02) bis A10)
E21) ER1)V00)
Die Verwendung des Rades SP48 9520, PCD112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48 8520 (ABE-Nr. 52952) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G6GT e1*2007/46*1791*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET30 9.5x20,ET42
120 bis 265 BMW 6er GT 245/40R20 245/40R20 A02) bis A10)
A94) ER1)
255/35R20 255/35R20 A02) bis A10)
A94) ER1)
245/40R20 275/35R20 A02) bis A10)
ER1)V00)
255/35R20 285/30R20 A02) bis A10)
ER1)V00)
255/40R20 285/35R20 A02) bis A10)
GFS) ER2)V00)
Die Verwendung des Rades SP48 9520, PCD112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48 8520 (ABE-Nr. 52952) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
RA-001025-A0-357-02~BM-5-112-66_5-ET42.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52953 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001025-A0-357
Anlage-Nr. : 2
Seite : 4/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : SPATH Wheels srl
Teiletyp : SP48 9520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G8C e1*2007/46*1906*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET30 9.5x20,ET42
235 BMW 840d xDrive 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10)B79a)
(Coupe) K04) V00)
245/35R20 285/30R20 A01) bis A10) B79a)
K04) V00)
Die Verwendung des Rades SP48 9520, PCD112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48 8520 (ABE-Nr. 52952) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G8C e1*2007/46*1906*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET30 9.5x20,ET42
390 BMW M850i xDrive 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
(Coupe) K04) V00)
245/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K04) V00)
Die Verwendung des Rades SP48 9520, PCD112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48 8520 (ABE-Nr. 52952) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-L e1*2007/46*0371*..
F1X e1*2007/46*1676*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET30 9.5x20,ET42
85 bis 170 BMW X1 sDrive, X1 xDrive 235/35R20 235/35R20 A01) bis A10)
K04)K89)
245/35R20 245/35R20 A01) bis A10)
K02)K89)
255/30R20 255/30R20 A01) bis A10)
K02)K89)
Die Verwendung des Rades SP48 9520, PCD112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48 8520 (ABE-Nr. 52952) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
RA-001025-A0-357-02~BM-5-112-66_5-ET42.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52953 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001025-A0-357
Anlage-Nr. : 2
Seite : 5/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : SPATH Wheels srl
Teiletyp : SP48 9520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2X e1*2007/46*1824*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET30 9.5x20,ET42
85 bis 170 BMW X2 255/30R20 255/30R20 A01) bis A10)
K04)
Die Verwendung des Rades SP48 9520, PCD112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48 8520 (ABE-Nr. 52952) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X e1*2007/46*1797*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET30 9.5x20,ET42
100 bis 195 BMW X3 245/45R20 275/40R20 A01) bis A10)
K04) ER3)V00)
Die Verwendung des Rades SP48 9520, PCD112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48 8520 (ABE-Nr. 52952) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X e1*2007/46*1797*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET30 9.5x20,ET42
240 bis 265 BMW X3 M40d, X3 M40i 245/45R20 275/40R20 A01) bis A10)
K04) ER3)V00)
Die Verwendung des Rades SP48 9520, PCD112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48 8520 (ABE-Nr. 52952) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X e1*2007/46*1881*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET30 9.5x20,ET42
120 bis 195 BMW X4 245/45R20 275/40R20 A02) bis A10)
ER3)V00)
Die Verwendung des Rades SP48 9520, PCD112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48 8520 (ABE-Nr. 52952) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
RA-001025-A0-357-02~BM-5-112-66_5-ET42.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52953 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001025-A0-357
Anlage-Nr. : 2
Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : SPATH Wheels srl
Teiletyp : SP48 9520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X e1*2007/46*1881*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET30 9.5x20,ET42
240 bis 260 BMW X4 M40d, X4 M40i 245/45R20 275/40R20 A02) bis A10)
ER3)V00)
Die Verwendung des Rades SP48 9520, PCD112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48 8520 (ABE-Nr. 52952) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FMX e1*2007/46*1682*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET30 9.5x20,ET42
75 bis 155 BMW Mini Countryman 245/30R20 245/30R20 A01) bis A10)
K04)M00)
255/30R20 255/30R20 A01) bis A10)
K02)
Die Verwendung des Rades SP48 9520, PCD112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48 8520 (ABE-Nr. 52952) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
RA-001025-A0-357-02~BM-5-112-66_5-ET42.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52953 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001025-A0-357
Anlage-Nr. : 2
Seite : 7/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : SPATH Wheels srl
Teiletyp : SP48 9520
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B79a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet
sind:
Achse 1: 4-Kolben Festsattel, Bremsscheibe Ø348x36 mm.
E21) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1500 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1490 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1455 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
RA-001025-A0-357-02~BM-5-112-66_5-ET42.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52953 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001025-A0-357
Anlage-Nr. : 2
Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : SPATH Wheels srl
Teiletyp : SP48 9520
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
GE9) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 245/40R19 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GEE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
GFS) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/60R17,
245/35R21, 245/45R19, 245/50R18, 275/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K89) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Kunststoff-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 30 Grad vor bis 30 Grad hinter
der Radmitte auf eine Restbreite von 15 mm zu kürzen,
- die sich daruber befindliche Blech Radhauskante ist auf das gleiche Maß umzulegen,
- Im Bereich 30 Grad vor Radmitte ist der Befestigungsniet zu entfernen und die
Radhausverbreiterung klebend zu fixieren.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
RA-001025-A0-357-02~BM-5-112-66_5-ET42.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52953 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001025-A0-357
Anlage-Nr. : 2
Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : SPATH Wheels srl
Teiletyp : SP48 9520
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
W265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Reifen der Größen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage Nr. 2 mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ SP48 9520 des Auftraggebers SPATH Wheels srl.
Geschäftsstelle Essen, 29.07.2019
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