Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52953 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001025-A0-357 Anlage-Nr. : 3 Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : SPATH Wheels srl Teiletyp : SP48 9520 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: SP48 9520 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: SPATH Montageposition: Hinterachse * Radausführung: PCD112 Radgröße: 9½Jx20EH2 Rad-Einpresstiefe: 42 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 750 kg bei Reifenabrollumfang: 2150 mm * Die Verwendung des Rades SP48 9520, PCD112 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp SP48 8520 an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp SP48 8520, PCD112 (ABE-Nr. 52952) zu entnehmen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 204, 204 AMG, 204K, 204K Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 130 Nm AMG, 211, 211G, 218, 230, 231, M14x1,5, Schaftlänge 28 mm 245G RA-001025-A0-357-03~DB-5-112-66_5-ET42.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52953 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001025-A0-357 Anlage-Nr. : 3 Seite : 2/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : SPATH Wheels srl Teiletyp : SP48 9520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET30 9.5x20,ET42 110 bis 245 Mercedes C-Klasse 245/30R20 245/30R20 A01) bis A10) (Coupe C205, Cabrio A205) K122)K132)M00) E110a) Die Verwendung des Rades SP48 9520, PCD112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48 8520 (ABE-Nr. 52952) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET30 9.5x20,ET42 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 245/30R20 245/30R20 A01) bis A10) B118) (Limousine, W205) K04)K122)M00)T90) E103) Die Verwendung des Rades SP48 9520, PCD112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48 8520 (ABE-Nr. 52952) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET30 9.5x20,ET42 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 245/30R20 245/30R20 A01) bis A10)B118) (Kombi, S205) K04)K122)M00)T90) E103)GCT) Die Verwendung des Rades SP48 9520, PCD112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48 8520 (ABE-Nr. 52952) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-001025-A0-357-03~DB-5-112-66_5-ET42.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52953 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001025-A0-357 Anlage-Nr. : 3 Seite : 3/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : SPATH Wheels srl Teiletyp : SP48 9520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. 204 AMG e1*2001/116*0464*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET30 9.5x20,ET42 350 bis 375 Mercedes C-Klasse C63 245/30R20 M+S 245/30R20 M+S A02) bis A10) AMG, C63 S AMG M00) (Limousine, W205) 255/30R20 M+S 255/30R20 M+S A01) bis A10) K02)K103)K128)K28) 245/30R20 265/30R20 A01) bis A10) K02)K103)K128)K28) V00) 255/30R20 275/30R20 A01) bis A10) K02)K103)K128)K28) V00) Die Verwendung des Rades SP48 9520, PCD112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48 8520 (ABE-Nr. 52952) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. 204K AMG e1*2001/116*0463*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET30 9.5x20,ET42 350 bis 375 Mercedes C-Klasse C63 245/30R20 M+S 245/30R20 M+S A02) bis A10) AMG, C63 S AMG M00)T90) (Kombi, S205) 255/30R20 M+S 255/30R20 M+S A01) bis A10) K02)K103)K128)K28) 245/30R20 265/30R20 A01) bis A10) K02)K103)K128)K28) V00) 255/30R20 275/30R20 A01) bis A10) K02)K103)K128)K28) V00) Die Verwendung des Rades SP48 9520, PCD112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48 8520 (ABE-Nr. 52952) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-001025-A0-357-03~DB-5-112-66_5-ET42.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52953 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001025-A0-357 Anlage-Nr. : 3 Seite : 4/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : SPATH Wheels srl Teiletyp : SP48 9520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 218 e1*2007/46*0485*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET30 9.5x20,ET42 120 bis 245 Mercedes CLS 245/30R20 245/30R20 A02) bis A10) B72) (Limousine, Kombi; M00) T90) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 245/45R17) 255/30R20 255/30R20 A02) bis A10) B72) T92) Die Verwendung des Rades SP48 9520, PCD112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48 8520 (ABE-Nr. 52952) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 218 e1*2007/46*0485*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET30 9.5x20,ET42 120 bis 300 Mercedes CLS 255/30R20 255/30R20 A02) bis A10)B72) (Limousine, Kombi; T92) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 255/40R18) Die Verwendung des Rades SP48 9520, PCD112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48 8520 (ABE-Nr. 52952) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 211G e1*2001/116*0274*.. 211 e1*98/14*0183*.., E1*2001/116*0183*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET30 9.5x20,ET42 75 bis 285 Mercedes E-Klasse 245/30R20 245/30R20 A02) bis A10) (Limousine) M00) T90) Die Verwendung des Rades SP48 9520, PCD112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48 8520 (ABE-Nr. 52952) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-001025-A0-357-03~DB-5-112-66_5-ET42.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52953 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001025-A0-357 Anlage-Nr. : 3 Seite : 5/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : SPATH Wheels srl Teiletyp : SP48 9520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET30 9.5x20,ET42 80 bis 155 Mercedes GLA 235/35R20 235/35R20 A01) bis A10) K118) Die Verwendung des Rades SP48 9520, PCD112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48 8520 (ABE-Nr. 52952) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 231 e1*2007/46*0803*.. 230 e1*98/14*0169*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET30 9.5x20,ET42 225 bis 335 Mercedes SL 255/30R20 255/30R20 A02) bis A10) (Baureihe R231) N265) E114a)E115) Die Verwendung des Rades SP48 9520, PCD112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48 8520 (ABE-Nr. 52952) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. RA-001025-A0-357-03~DB-5-112-66_5-ET42.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52953 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001025-A0-357 Anlage-Nr. : 3 Seite : 6/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : SPATH Wheels srl Teiletyp : SP48 9520 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. B72) Nur zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage: - Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 322x32mm B118) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage: - Achse 2 Faustsattel-Bremse mit belüfteter Bremsscheibe Ø 300x22mm E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29, - Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25 E110a) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37 E114a) Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R231 (nur Varianten, die mit "N" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1). RA-001025-A0-357-03~DB-5-112-66_5-ET42.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52953 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001025-A0-357 Anlage-Nr. : 3 Seite : 7/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : SPATH Wheels srl Teiletyp : SP48 9520 E115) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Rad- /Reifenkombination 255/35R19 auf 9x19 ET27 (VA) und 285/30R20 auf 10x20 ET48 (HA) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen. K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen. K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen, - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden. RA-001025-A0-357-03~DB-5-112-66_5-ET42.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52953 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001025-A0-357 Anlage-Nr. : 3 Seite : 8/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : SPATH Wheels srl Teiletyp : SP48 9520 K128) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen, - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden - der KS Flap ist entsprechend dem Verlauf Radhauskante zu kürzen. K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen um 5 mm zu kürzen. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 3 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ SP48 9520 des Auftraggebers SPATH Wheels srl. Geschäftsstelle Essen, 29.07.2019 RA-001025-A0-357-03~DB-5-112-66_5-ET42.docx