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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52953 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001025-A0-357
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     1/8                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              SPATH Wheels srl
Teiletyp :                  SP48 9520


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 SP48 9520
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             SPATH
Montageposition:                                      Hinterachse *
Radausführung:                                           PCD112
Radgröße:                                              9½Jx20EH2
Rad-Einpresstiefe:                                        42 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                  66,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           ohne Ring
geprüfte Radlast:                                         750 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2150 mm
 * Die Verwendung des Rades SP48 9520, PCD112 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das
hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp SP48 8520 an der
Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp SP48 8520, PCD112 (ABE-Nr. 52952) zu entnehmen.

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
204, 204 AMG, 204K, 204K       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                       130 Nm
AMG, 211, 211G, 218, 230, 231, M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
245G




RA-001025-A0-357-03~DB-5-112-66_5-ET42.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52953 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001025-A0-357
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     2/8                                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              SPATH Wheels srl
Teiletyp :                  SP48 9520


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.5x20,ET30          9.5x20,ET42
110 bis 245     Mercedes C-Klasse         245/30R20            245/30R20                     A01) bis A10)
                (Coupe C205, Cabrio A205)                      K122)K132)M00)                E110a)

Die Verwendung des Rades SP48 9520, PCD112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48 8520 (ABE-Nr. 52952) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204                             e1*2001/116*0431*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.5x20,ET30          9.5x20,ET42
85 bis 245      Mercedes C-Klasse        245/30R20            245/30R20         A01) bis A10) B118)
                (Limousine, W205)                             K04)K122)M00)T90) E103)

Die Verwendung des Rades SP48 9520, PCD112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48 8520 (ABE-Nr. 52952) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x20,ET30          9.5x20,ET42
85 bis 245      Mercedes C-Klasse       245/30R20            245/30R20         A01) bis A10)B118)
                (Kombi, S205)                                K04)K122)M00)T90) E103)GCT)

Die Verwendung des Rades SP48 9520, PCD112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48 8520 (ABE-Nr. 52952) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.




RA-001025-A0-357-03~DB-5-112-66_5-ET42.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52953 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001025-A0-357
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     3/8                                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              SPATH Wheels srl
Teiletyp :                  SP48 9520


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204                             e1*2001/116*0431*..
204 AMG                         e1*2001/116*0464*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.5x20,ET30          9.5x20,ET42
350 bis 375     Mercedes C-Klasse C63 245/30R20 M+S           245/30R20 M+S      A02) bis A10)
                AMG, C63 S AMG                                M00)
                (Limousine, W205)
                                         255/30R20 M+S        255/30R20 M+S      A01) bis A10)
                                                              K02)K103)K128)K28)

                                               245/30R20              265/30R20          A01) bis A10)
                                                                      K02)K103)K128)K28) V00)

                                               255/30R20              275/30R20          A01) bis A10)
                                                                      K02)K103)K128)K28) V00)
Die Verwendung des Rades SP48 9520, PCD112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48 8520 (ABE-Nr. 52952) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
204K AMG                       e1*2001/116*0463*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x20,ET30          9.5x20,ET42
350 bis 375     Mercedes C-Klasse C63 245/30R20 M+S          245/30R20 M+S      A02) bis A10)
                AMG, C63 S AMG                               M00)T90)
                (Kombi, S205)
                                        255/30R20 M+S        255/30R20 M+S      A01) bis A10)
                                                             K02)K103)K128)K28)

                                               245/30R20              265/30R20          A01) bis A10)
                                                                      K02)K103)K128)K28) V00)

                                               255/30R20              275/30R20          A01) bis A10)
                                                                      K02)K103)K128)K28) V00)
Die Verwendung des Rades SP48 9520, PCD112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48 8520 (ABE-Nr. 52952) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.




RA-001025-A0-357-03~DB-5-112-66_5-ET42.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52953 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001025-A0-357
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     4/8                                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              SPATH Wheels srl
Teiletyp :                  SP48 9520


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
218                               e1*2007/46*0485*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x20,ET30          9.5x20,ET42
120 bis 245     Mercedes CLS               245/30R20            245/30R20                    A02) bis A10) B72)
                (Limousine, Kombi;                              M00)                         T90)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 245/45R17)    255/30R20            255/30R20                    A02) bis A10) B72)
                                                                T92)
Die Verwendung des Rades SP48 9520, PCD112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48 8520 (ABE-Nr. 52952) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
218                               e1*2007/46*0485*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x20,ET30          9.5x20,ET42
120 bis 300     Mercedes CLS               255/30R20            255/30R20                    A02) bis A10)B72)
                (Limousine, Kombi;                              T92)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 255/40R18)

Die Verwendung des Rades SP48 9520, PCD112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48 8520 (ABE-Nr. 52952) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
211G                           e1*2001/116*0274*..
211                            e1*98/14*0183*.., E1*2001/116*0183*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.5x20,ET30          9.5x20,ET42
75 bis 285      Mercedes E-Klasse        245/30R20            245/30R20                      A02) bis A10)
                (Limousine)                                   M00)                           T90)

Die Verwendung des Rades SP48 9520, PCD112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48 8520 (ABE-Nr. 52952) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.




RA-001025-A0-357-03~DB-5-112-66_5-ET42.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52953 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001025-A0-357
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     5/8                                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              SPATH Wheels srl
Teiletyp :                  SP48 9520


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x20,ET30          9.5x20,ET42
80 bis 155      Mercedes GLA            235/35R20            235/35R20                       A01) bis A10)
                                                             K118)

Die Verwendung des Rades SP48 9520, PCD112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48 8520 (ABE-Nr. 52952) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
231                             e1*2007/46*0803*..
230                             e1*98/14*0169*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.5x20,ET30          9.5x20,ET42
225 bis 335     Mercedes SL               255/30R20            255/30R20                     A02) bis A10)
                (Baureihe R231)                                N265)                         E114a)E115)

Die Verwendung des Rades SP48 9520, PCD112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP48 8520 (ABE-Nr. 52952) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.



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Auftraggeber :              SPATH Wheels srl
Teiletyp :                  SP48 9520


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

B72) Nur zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
     - Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 322x32mm


B118) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
     - Achse 2 Faustsattel-Bremse mit belüfteter Bremsscheibe Ø 300x22mm


E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
     205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil
     1):
     - Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
     - Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

E110a)       Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
    nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
    - Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37

E114a)      Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R231 (nur
    Varianten, die mit "N" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52953 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001025-A0-357
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Auftraggeber :              SPATH Wheels srl
Teiletyp :                  SP48 9520


E115) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Rad-
     /Reifenkombination 255/35R19 auf 9x19 ET27 (VA) und 285/30R20 auf 10x20 ET48 (HA)
     ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
     225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30°
     vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.

K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die
     Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der
     Radmitte um 10 mm zu kürzen.

K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
       kürzen oder nach hinten/oben zu biegen,
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
       anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52953 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001025-A0-357
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     8/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              SPATH Wheels srl
Teiletyp :                  SP48 9520


K128) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
       kürzen oder nach hinten/oben zu biegen,
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
       anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden
     - der KS Flap ist entsprechend dem Verlauf Radhauskante zu kürzen.

K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der
     Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte
     innen um 5 mm zu kürzen.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 3 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ SP48 9520 des Auftraggebers SPATH Wheels srl.

Geschäftsstelle Essen, 29.07.2019




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