Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
							TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München




Teilegutachten Nr.                         17-00061-CP-BWG-00
Hersteller:                                DIEWE GmbH
                                           D – 86510 Asbach / Ried
Typ:                                       D221                                             Seite 1 von 4


                                    TEILEGUTACHTEN
                                       Nr.: 17-00061-CP-BWG

über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau
von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO

für das Teil /
den Änderungsumfang                          :   Sonderräder und Reifen

vom Typ                                      :   D 221
des Herstellers                              :   Diewe GmbH
                                                 Hauptstrasse 19
                                                 D – 86510 Asbach / Ried

für das Fahrzeug                             :   Jeep Grand Cherokee SRT

0.      Hinweise für den Fahrzeughalter

Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn
nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme
durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden !
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Änderungsabnahme ist deren Nachweis mit den Fahrzeugpapieren
mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter
Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den
Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Änderungsabnahme zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Änderungsabnahme zu entnehmen.




                            Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München




Teilegutachten Nr.                           17-00061-CP-BWG-00
Hersteller:                                  DIEWE GmbH
                                             D – 86510 Asbach / Ried
Typ:                                         D221                                            Seite 2 von 4

I.      Verwendungsbereich

Fahrzeughersteller:        Typ:      kW-Bereich        Gen-Nr.:                      Bezeichnung:

Chrysler Group LLC         WK        344               e4*2007/46*0186*--            Grand Cherokee
(USA)                                                                                SRT

II.     Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs
Fertigung                                                    Diewe Wheels
Art:                                  Einteiliges Leichtmetallrad mit asymmetrischem Tiefbett
                                                       und beidseitigem Hump.
Typ:                                                              D 221
Kennz. u. Ausf.:                                                  D 221
Radgröße:                                                    10 ½ J x 21 H2
Einpreßtiefe:                                                    + 45 mm
Lochkreis Ø:                                      127 mm 5 Befestigungsbohrungen
Mittenloch Ø:                                                    71,6 mm
Zentrierart:                                                Mittenzentrierung
Befestigung:                                      5 Kegelbundmuttern (Kegel 60°)
Ventile:                        Metallschraubventile mit Überwurfmutter von außen, die
                                weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim)
                                entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von
                                11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
Anzugsmoment:                                                 130 Nm
Zulässige Radlast:                                                850 kg
Abrollumfang:                                                 U = 2580 mm
Radprüfung                                 TÜV Süd Automotive GmbH / 366-0370-16-MURD




                             Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München




Teilegutachten Nr.                          17-00061-CP-BWG-00
Hersteller:                                 DIEWE GmbH
                                            D – 86510 Asbach / Ried
Typ:                                        D221                                            Seite 3 von 4

Reifen
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt IV. genannten Auflagen und Hinweise
möglich:
Lfd.                               Reifen                Radgröße            Auflagen und Hinweise
Nr.                                                                            ( siehe Punkt IV )

  1     Vorderachse        295/40 R 21 – 107 *)       10 ½ x 21 e 45                 1), 2), 3)

         Hinterachse       295/40 R 21 – 107 *)       10 ½ x 21 e 45                   1), 3)

III.     Hinweise zur Kombinierbarkeit

Die Kombination mit Fahrzeugtiefer- bzw. höherlegungen wurde nicht geprüft.
Dies muss gegebenenfalls gesondert begutachtet werden.

IV.    Hinweise und Auflagen
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-,
Brems- und Lenkungsteilen:
1)     Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig.
       *) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
       Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf
       geeignete   Art    darauf    hinzuweisen   (Luftdruckaufkleber,  Ergänzen     der
       Bedienungsanleitung).
2)     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
       oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor
       der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
       Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es
       möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
       Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
       des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
3)     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

Ersatzrad
Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu
gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken
mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden.

Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt.
Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den
Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden.


                            Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München




Teilegutachten Nr.                         17-00061-CP-BWG-00
Hersteller:                                DIEWE GmbH
                                           D – 86510 Asbach / Ried
Typ:                                       D221                                             Seite 4 von 4

V.      Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse
Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger
(Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen
Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der
Betriebsfestigkeit“ (Stand 08/2008) werden erfüllt.

VI.     Anlagen
Keine

VII.    Schlußbescheinigung
Es wird bescheinigt, daß die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der
Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der
in diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO
in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller DIEWE GmbH hat den Nachweis erbracht
(Registrier - Nr. 49 02 0111103 / TÜV Rheinland Italia S.r.l.) dass                              er   ein
Qualitätsmanagement-System gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 4 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen
und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des
Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage.

München, den 28. 04. 2017
AS-CRC-BW/FIL-Sz
Diewe


Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025




                            Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland