Gutachten 366-0046-16-MURD zur Erteilung der ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 14 Fahrzeughersteller : AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 51003563 LK 100 Ø63.5 Ø 57.1 57,1 Kunststoff 650 2200 07/12 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: AUDI A1, S1 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8X e1*2007/46*0414*.. 170 195/50R16 M+S 124 S1 Sportback; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74P; 76U; DE4 8X e1*2007/46*0414*.. 60 - 110 185/55R16 83 51J; 56G 2-türig; 4-türig; 60 - 141 195/50R16 51G Frontantrieb; 205/45R16 83W 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R16 87 12K; 51A; 71E; 723; 215/45R16 51G 729; 73C; 74A; 74P; 225/45R16 89 76U; 82S; DE4 Verkaufsbezeichnung: AUDI A2 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8Z e1*2001/116*0131*.., 55 - 81 195/45R16 80 10B; 11B; 11G; 11H; e1*98/14*0131*.. 205/45R16 83 11A; 21B; 22B; 367 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74P; 916; DE4 Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8L e1*95/54*0042*.., 66 - 132 205/55R16 51G nur bis e1*98/14*0042*.. 225/45R16-89 11A; 24J; 24M e1*98/14*0042*13; 225/50R16-92 11A; 21B; 22B; 24D; Allradantrieb; 24J; 367; 57T Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74P; DE4 Gutachten 366-0046-16-MURD zur Erteilung der ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 14 Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8L e1*98/14*0042*.. 66 - 132 205/55R16 90 ab e1*98/14*0042*14; 225/45R16 89 11A; 24J; 24M Allradantrieb; 225/50R16 92 11A; 22F; 24D; 24J; Frontantrieb; 367; 57T 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74P; DE4 Verkaufsbezeichnung: AUDI TT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8N e1*2001/116*0089*.., 132 205/55R16 91 Roadster; Coupe; e1*97/27*0089*.., 165 205/55R16 51G; 52J Allradantrieb; e1*98/14*0089*.. 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74P; DE4 8N e1*2001/116*0089*.., 110 - 140 205/55R16 91 Roadster; Coupe; e1*97/27*0089*.., Frontantrieb; e1*98/14*0089*.. 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74P; DE4 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 1 L 120 Nm für Typ : NH; 1M; 6J; 6JN; 6L Verkaufsbezeichnung: IBIZA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6J e9*2001/116*0067*.. 44 - 77 185/50R16 81 5DV; 56G Kombi; Frontantrieb; 44 - 110 185/55R16 83 56G 10B; 11B; 11G; 11H; 195/45R16 84 12A; 51A; 71E; 723; 195/50R16 84 729; 73C; 74A; 74P; 205/45R16 83 76U; DE4 205/50R16 87 11A; 245 215/40R16 82 11A; 245 215/45R16 86 11A; 245 225/45R16 89 11A; 24J; 248 6J e9*2001/116*0067*.. 44 - 110 195/50R16 84 11A; 24J; 24M Schrägheck; 6JN e9*2007/46*0001*.. 205/45R16 83W 11A; 24M Frontantrieb; 205/50R16 87 11A; 21P; 22I; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M 12A; 51A; 71E; 723; 215/45R16 86 11A; 24J; 24M 73C; 74A; 74P; 76U; 225/45R16 89 11A; 21P; 22I; 24J; DE4 24M Gutachten 366-0046-16-MURD zur Erteilung der ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 14 Verkaufsbezeichnung: IBIZA,CORDOBA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6L e9*2001/116*0041*.., 44 - 77 195/45R16 80 5DA IBIZA; CORDOBA; e9*98/14*0041*.. 44 - 85 215/40R16 82 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 44 - 132 205/45R16 11A; 24J; 24M; 51G 12A; 51A; 71E; 723; 205/45R16 83W 11A; 24J; 24M 73C; 74A; 74P; 76U; 215/40R16 86 11A; 24J; 24M 916; DE4 Verkaufsbezeichnung: SEAT TOLEDO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1L e9*95/54*0021*.., 85 - 110 215/40R16-82 11A; 21B; 22B; 24C 10B; 11B; 11G; 11H; F763 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74P; DE4 Verkaufsbezeichnung: SEAT TOLEDO/LEON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1M e9*97/27*0026*.., 50 - 132 205/55R16 89 Limousine; e9*98/14*0026*.. 225/45R16-89 11A; 22I; 24J; 24M Frontantrieb; 225/50R16-92 11A; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 367; 57T 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74P; DE4 1M e9*98/14*0026*.. 110 - 150 205/55R16 51G Limousine; 225/45R16 89 Allradantrieb; 225/50R16 92 11A; 21B; 367 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74P; 76U; DE4 Verkaufsbezeichnung: TOLEDO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NH e11*2007/46*0251*.. 55 - 92 195/50R16 84 11A; 248; 26P; 27H ab 195/55R16 87 11A; 248; 26P; 27H e11*2007/46*0251*01; 205/45R16 83 11A; 248; 26P Limousine; 205/50R16 87 11A; 245; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 27H 12A; 51A; 71E; 723; 215/45R16 86 11A; 245; 248; 26B; 73C; 74A; 74P; 76U; 27H DE4 225/45R16 89 11A; 245; 248; 26B; 26N; 27H Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: FABIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6Y e11*98/14*0123*.. 37 - 85 195/45R16 80 11A; 24M Schrägheck; 215/40R16 82 11A; 24D; 24J Frontantrieb; 37 - 96 195/45R16 84 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R16 83 11A; 24D; 24J 12A; 51A; 71E; 723; 215/40R16 86 11A; 24D; 24J 73C; 74A; 74P; DE4 Gutachten 366-0046-16-MURD zur Erteilung der ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 14 Verkaufsbezeichnung: FABIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6Y e11*98/14*0123*.. 44 - 85 195/45R16 80 Kombi; Stufenheck; 205/45R16 83 11A; 24J; 24M Frontantrieb; 215/40R16 82 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74P; DE4 Verkaufsbezeichnung: PRAKTIK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5J N083 51 - 63 195/45R16 80 11A; 24M; 5DA; 51J Frontantrieb; 195/45R16 84 11A; 24M; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 195/50R16 84 11A; 22H; 24D; 24J 12A; 51A; 71E; 723; 205/45R16 83 11A; 24J; 24M; 5DW 73C; 74A; 74P; DE4 215/40R16 86 11A; 22H; 24D; 24J 215/45R16 86 11A; 22H; 24D; 24J Verkaufsbezeichnung: RAPID Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NH e11*2007/46*0250*.. 55 - 92 195/50R16 84 11A; 248; 26P; 27H ab 195/55R16 87 11A; 248; 26P; 27H e11*2007/46*0250*01; 205/45R16 83 11A; 248; 26P RAPID SPACEBACK; 205/50R16 87 11A; 245; 248; 26B; Limousine; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R16 86 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 71E; 723; 27H 73C; 74A; 74P; 76U; 225/45R16 89 11A; 245; 248; 26B; DE4 26N; 27H Verkaufsbezeichnung: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5J e11*2001/116*0291*.., 55 - 77 195/45R16 84 51J Roomster Scout; e11*2007/46*0013*.. 195/50R16 84 11A; 24M Frontantrieb; 205/45R16 83 11A; 24M; 5DW 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R16 87 11A; 24M 12A; 51A; 71E; 723; 215/40R16 86 11A; 24M 729; 73C; 74A; 74P; 215/45R16 86 11A; 24M 76U; DE4 5J e11*2001/116*0291*.., 47 - 77 195/45R16 80 11A; 24M; 5DA; 51J Roomster, Praktik; e11*2007/46*0013*.. 195/45R16 84 11A; 24M; 51J Nicht Scout; 195/50R16 84 11A; 22H; 24D; 24J Frontantrieb; 205/45R16 83 11A; 24J; 24M; 5DW 10B; 11B; 11G; 11H; 215/40R16 86 11A; 22H; 24D; 24J 12A; 51A; 71E; 723; 215/45R16 86 11A; 22H; 24D; 24J 73C; 74A; 74P; DE4 Gutachten 366-0046-16-MURD zur Erteilung der ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 14 Verkaufsbezeichnung: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5J e11*2001/116*0291*.., 44 - 81 195/50R16 84 11A; 245; 248; 26B; nur Fabia; ab e11*2007/46*0013*.. 27H e11*2007/46*0013*20; 205/45R16 83 11A; 248; 26P; 27H ab 215/45R16 86 11A; 245; 248; 26B; e11*2001/116*0291*43; 27H Kombilimousine; 225/45R16 89 11A; 24J; 248; 26B; Schräghecklimousine; 27F Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74P; 76U; DE4 5J e11*2001/116*0291*.., 44 - 77 195/45R16 84 11A; 24M; 51J Nicht Scout; Fabia e11*2007/46*0013*.. 195/50R16 84 11A; 24J; 24M Kombi; bis 205/45R16 83 11A; 24J; 24M e11*2007/46*0013*19; 215/40R16 86 11A; 24D; 24J bis 215/45R16 86 11A; 22M; 24D; 24J e11*2001/116*0291*42; 132 205/45R16 83 11A; 24J; 24M Frontantrieb; M+S 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 729; 73C; 74A; 74P; DE4 5J e11*2001/116*0291*.., 44 - 77 195/45R16 80 11A; 24M; 5DA; 51J Fabia Schrägheck; bis e11*2007/46*0013*.. 195/45R16 84 11A; 24M; 51J e11*2007/46*0013*19; 195/50R16 84 11A; 24J; 24M bis 205/45R16 83 11A; 24J; 24M e11*2001/116*0291*42; 215/40R16 86 11A; 24D; 24J Frontantrieb; 215/45R16 86 11A; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 132 205/45R16 83 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71E; 723; M+S 73C; 74A; 74P; DE4 Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1U e11*2001/116*0066*.., 44 - 132 205/55R16 90 11A; 22H; 24J; 24M nicht für gepanzerte e11*2007/46*0011*.., e11*95/54*0066*.. Fz; Kombi; Limousine; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74P; DE4 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 35 I 120 Nm für Typ : 1J; 1Y; 5Z; 6R; 9C; 9N Gutachten 366-0046-16-MURD zur Erteilung der ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 14 Verkaufsbezeichnung: FOX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5Z e1*2001/116*0301*.. 40 - 55 195/45R16 80 nicht FOX Cross; 205/45R16 83 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 215/40R16 82 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74P; DE4 Verkaufsbezeichnung: GOLF / BORA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 125 225/50R16-92 Frontantrieb; 11A; 22F; BORA(Limousine); e1*96/79*0071*.., 24C; 24D; 367; 57T GOLF VARIANT; BORA VARIANT; e1*98/14*0071*.. 50 - 150 205/55R16 90 VEN Allradantrieb; 205/55R16 90 11A; 24J; 24M Frontantrieb; 225/45R16-89 11A; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R16-92 Allradantrieb; 11A; 22F; 12A; 51A; 71E; 723; 24C; 24D; 367 73C; 74A; 74P; DE4 1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 125 225/50R16-92 Frontantrieb; 11A; 22F; GOLF; Limousine; e1*96/79*0071*.., 24J; 24M; 367; 57T Allradantrieb; e1*98/14*0071*.. 50 - 150 205/55R16 90 VEN Frontantrieb; 205/55R16 90 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R16-89 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71E; 723; 225/50R16-92 Allradantrieb; 11A; 22F; 73C; 74A; 74P; DE4 24J; 24M; 367 Verkaufsbezeichnung: NEW BEETLE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 9C e1*2001/116*0106*.., 55 - 125 205/55R16 89 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; e1*97/27*0106*.., 24D 12A; 51A; 71E; 723; e1*98/14*0106*.. 225/45R16-89 11A; 21B; 22B; 24C; 73C; 74A; 74P; DE4 24D 225/50R16-92 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 367; 57T Verkaufsbezeichnung: NEW BEETLE CABRIOLET Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1Y e1*2001/116*0205*.. 55 - 110 205/55R16 90 11A; 21B; 22B; 24C; Cabrio; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R16 89 11A; 21B; 22B; 24C; 12A; 51A; 71E; 723; 24D 73C; 74A; 74P; DE4 225/50R16 92 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 367; 57T Gutachten 366-0046-16-MURD zur Erteilung der ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 14 Verkaufsbezeichnung: POLO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6R e1*2001/116*0510*.. 51 - 81 195/50R16 84 11A; 21N; 21P; 22I Nur CrossPolo; 205/45R16 83 11A; 21P; 22I Schrägheck; 205/50R16 87 11A; 21B; 21N; 22H; Frontantrieb; 22I 10B; 11B; 11G; 11H; 215/40R16 82 11A; 21N; 21P; 22H; 12A; 51A; 71E; 723; 22I; 5DK 73C; 74A; 74P; 76U; 215/45R16 86 11A; 21N; 21P; 22H; DE4 22I 225/45R16 89 11A; 21B; 21N; 22H; 22I 6R e1*2001/116*0510*.., 44 - 103 195/50R16 84 11A; 21N; 21P; 248 Nicht Cross Polo; e1*2007/46*0486*.. 205/45R16 83 11A; 21P; 248 Schrägheck; 205/50R16 87 11A; 21B; 21N; 22H; Frontantrieb; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 215/40R16 82 11A; 21N; 21P; 22H; 12A; 51A; 71E; 723; 248; 5DK 73C; 74A; 74P; 76U; 44 - 162 215/40R16 86 11A; 21N; 21P; 22H; DE4 248 215/45R16 86 11A; 21N; 21P; 22H; 248 225/45R16 89 11A; 21B; 21N; 22H; 24J; 248 110 - 162 195/50R16 84 11A; 21N; 21P; 248; 52J 205/45R16 83 11A; 21P; 248; 52J 205/50R16 87 11A; 21B; 21N; 22H; 24J; 248; 52J Verkaufsbezeichnung: VW PASSAT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 35 I E657 128 205/45R16 VCY 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74P; DE4 35 I E657/1 128 205/45R16 VCY bis Nachtrag 4; 215/45R16 VCS; 631 10B; 11B; 11G; 11H; 225/40R16 VCS; 631; 66D 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74P; DE4 35 I E657/1 81 - 128 205/45R16 VCY ab Nachtrag 5; 215/45R16 631 10B; 11B; 11G; 11H; 225/40R16 631; 66D 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74P; DE4 Verkaufsbezeichnung: VW POLO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 9N e1*2001/116*0174*.. 132 205/45R16 11A; 24K; 51G nur Polo GTI "Cup 215/40R16 82W 11A; 22B; 24J; 24M; Edition"; 5DK 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74P; DE4 Gutachten 366-0046-16-MURD zur Erteilung der ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 14 Verkaufsbezeichnung: VW POLO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 9N e1*2001/116*0174*.., 40 - 77 195/45R16 80 11A; 24M; 5DA nicht Polo-Fun; nicht e1*98/14*0174*.. 195/45R16 84 11A; 24M Polo-Cross; 215/40R16 82 11A; 22B; 24J; 24M Stufenheck; 40 - 110 205/45R16 11A; 24J; 24M; 51G Schrägheck; 215/40R16 82W 11A; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 5DK 12A; 51A; 71E; 723; 215/40R16 86 11A; 22B; 24J; 24M 73C; 74A; 74P; 915; DE4; SC4 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Gutachten 366-0046-16-MURD zur Erteilung der ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 14 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Gutachten 366-0046-16-MURD zur Erteilung der ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 14 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem in Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. Gutachten 366-0046-16-MURD zur Erteilung der ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 14 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/55R16 Hinterachse: 225/50R16 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 900kg. 5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 950kg. 5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 924kg. 5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 974kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 66D) Sofern Reifen der Größe 225/40 R 16 auf der Felge 7 J x 16 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 82S) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 310x25mm an der Vorderachse nicht zulässig. 915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen Gutachten 366-0046-16-MURD zur Erteilung der ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 14 Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen zulässig. 916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen. DE4) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280mm (Dicke 22mm) an der Vorderachse nicht zulässig. SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO 3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z. B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen. VCS) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugen ab Fahrzeug-Ident.-Nr.: WVWZZZ3..PE004083 zulässig. VCY) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. VEN) Bei Fahrzeugen mit GTI-Fahrwerk, serienmäßigen Sportfahrwerk mit einer Tieferlegung von 20 mm oder geänderte Federn mit einer Tieferlegung von mindestens 20 mm ist die Radabdeckung ausreichend. Gutachten 366-0046-16-MURD zur Erteilung der ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 14 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: SEAT Fahrzeugtyp: NH Genehm.Nr.: e11*2007/46*0251*.. Handelsbez.: TOLEDO Variante(n): Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 385 y = 400 VA 26P x = 335 y = 370 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 290 y = 285 8 HA 27F x = 290 y = 285 30 HA 26N x = 385 y = 400 8 VA 26J x = 385 y = 400 30 VA Gutachten 366-0046-16-MURD zur Erteilung der ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 14 Fahrzeug: Hersteller: SKODA Fahrzeugtyp: 5J Genehm.Nr.: e11*2001/116*0291*.. Handelsbez.: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK Variante(n): Frontantrieb, Kombilimousine, nur Fabia, Schräghecklimousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 270 VA 26P x = 270 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 270 19 VA 26N x = 320 y = 270 8 VA 27F x = 290 y = 310 29 HA 27H x = 240 y = 260 8 HA