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							Gutachten 366-0046-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.07.2016
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Fahrzeughersteller                        : AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 7 J X 16 H2                Einpreßtiefe (mm)      : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 100/5                      Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung         (mm)                    last      umf.      Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                  (kg)      (mm)      datum
51003563             LK 100                  Ø63.5 Ø 57.1               57,1    Kunststoff     650     2200     07/12
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : AUDI
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A1, S1
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW             Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
8X           e1*2007/46*0414*.. 170            195/50R16 M+S 124                           S1 Sportback;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           51A; 71E; 723; 73C;
                                                                                           74A; 74P; 76U; DE4
8X             e1*2007/46*0414*..      60 - 110 185/55R16 83  51J; 56G                     2-türig; 4-türig;
                                       60 - 141 195/50R16     51G                          Frontantrieb;
                                                205/45R16 83W                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                205/50R16 87                               12K; 51A; 71E; 723;
                                                215/45R16     51G                          729; 73C; 74A; 74P;
                                                225/45R16 89                               76U; 82S; DE4

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen           Auflagen zu Reifen         Auflagen
8Z           e1*2001/116*0131*.., 55 - 81      195/45R16 80                                10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0131*..                205/45R16 83     11A; 21B; 22B; 367         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                           73C; 74A; 74P; 916;
                                                                                           DE4

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
8L           e1*95/54*0042*..,  66 - 132 205/55R16              51G                        nur bis
             e1*98/14*0042*..            225/45R16-89           11A; 24J; 24M              e1*98/14*0042*13;
                                         225/50R16-92           11A; 21B; 22B; 24D;        Allradantrieb;
                                                                24J; 367; 57T              Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                           73C; 74A; 74P; DE4
Gutachten 366-0046-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.07.2016
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
8L           e1*98/14*0042*..   66 - 132 205/55R16 90                                    ab e1*98/14*0042*14;
                                         225/45R16 89           11A; 24J; 24M            Allradantrieb;
                                         225/50R16 92           11A; 22F; 24D; 24J;      Frontantrieb;
                                                                367; 57T                 10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                         11H; 12A; 51A; 71E;
                                                                                         723; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         DE4

Verkaufsbezeichnung:     AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
8N           e1*2001/116*0089*.., 132         205/55R16 91                               Roadster; Coupe;
             e1*97/27*0089*..,    165         205/55R16         51G; 52J                 Allradantrieb;
               e1*98/14*0089*..                                                          10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                         11H; 12A; 51A; 71E;
                                                                                         723; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         DE4
8N             e1*2001/116*0089*.., 110 - 140 205/55R16 91                               Roadster; Coupe;
               e1*97/27*0089*..,                                                         Frontantrieb;
               e1*98/14*0089*..                                                          10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                         11H; 12A; 51A; 71E;
                                                                                         723; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         DE4

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SEAT
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm für Typ : 1 L
                                          120 Nm für Typ : NH; 1M; 6J; 6JN; 6L
Verkaufsbezeichnung:     IBIZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
6J           e9*2001/116*0067*..     44 - 77 185/50R16 81       5DV; 56G                 Kombi; Frontantrieb;
                                     44 - 110 185/55R16 83      56G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/45R16 84                               12A; 51A; 71E; 723;
                                              195/50R16 84                               729; 73C; 74A; 74P;
                                              205/45R16 83                               76U; DE4
                                              205/50R16 87      11A; 245
                                              215/40R16 82      11A; 245
                                              215/45R16 86      11A; 245
                                              225/45R16 89      11A; 24J; 248
6J             e9*2001/116*0067*..   44 - 110 195/50R16 84      11A; 24J; 24M            Schrägheck;
6JN            e9*2007/46*0001*..             205/45R16 83W     11A; 24M                 Frontantrieb;
                                              205/50R16 87      11A; 21P; 22I; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24M                      12A; 51A; 71E; 723;
                                              215/45R16 86      11A; 24J; 24M            73C; 74A; 74P; 76U;
                                              225/45R16 89      11A; 21P; 22I; 24J;      DE4
                                                                24M
Gutachten 366-0046-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.07.2016
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Verkaufsbezeichnung:     IBIZA,CORDOBA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
6L           e9*2001/116*0041*.., 44 - 77  195/45R16 80         5DA                      IBIZA; CORDOBA;
             e9*98/14*0041*..     44 - 85 215/40R16 82          11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                  44 - 132 205/45R16            11A; 24J; 24M; 51G       12A; 51A; 71E; 723;
                                           205/45R16 83W        11A; 24J; 24M            73C; 74A; 74P; 76U;
                                           215/40R16 86         11A; 24J; 24M            916; DE4

Verkaufsbezeichnung:     SEAT TOLEDO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
1L           e9*95/54*0021*.., 85 - 110 215/40R16-82            11A; 21B; 22B; 24C       10B; 11B; 11G; 11H;
               F763                                                                      12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P; DE4

Verkaufsbezeichnung:     SEAT TOLEDO/LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
1M           e9*97/27*0026*.., 50 - 132 205/55R16 89                                     Limousine;
             e9*98/14*0026*..           225/45R16-89            11A; 22I; 24J; 24M       Frontantrieb;
                                        225/50R16-92            11A; 22B; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                367; 57T                 12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P; DE4
1M             e9*98/14*0026*..     110 - 150 205/55R16         51G                      Limousine;
                                              225/45R16 89                               Allradantrieb;
                                              225/50R16 92      11A; 21B; 367            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76U;
                                                                                         DE4

Verkaufsbezeichnung:     TOLEDO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
NH           e11*2007/46*0251*.. 55 - 92      195/50R16 84      11A; 248; 26P; 27H       ab
                                              195/55R16 87      11A; 248; 26P; 27H       e11*2007/46*0251*01;
                                              205/45R16 83      11A; 248; 26P            Limousine;
                                              205/50R16 87      11A; 245; 248; 26B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                27H                      12A; 51A; 71E; 723;
                                              215/45R16 86      11A; 245; 248; 26B;      73C; 74A; 74P; 76U;
                                                                27H                      DE4
                                              225/45R16 89      11A; 245; 248; 26B;
                                                                26N; 27H

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SKODA
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     FABIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
6Y           e11*98/14*0123*.. 37 - 85        195/45R16 80      11A; 24M                 Schrägheck;
                                              215/40R16 82      11A; 24D; 24J            Frontantrieb;
                                    37 - 96   195/45R16 84      11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/45R16 83      11A; 24D; 24J            12A; 51A; 71E; 723;
                                              215/40R16 86      11A; 24D; 24J            73C; 74A; 74P; DE4
Gutachten 366-0046-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.07.2016
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Verkaufsbezeichnung:     FABIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
6Y           e11*98/14*0123*.. 44 - 85         195/45R16 80                              Kombi; Stufenheck;
                                               205/45R16 83     11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                               215/40R16 82     11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P; DE4

Verkaufsbezeichnung:    PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW               Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
5J           N083             51 - 63          195/45R16 80     11A; 24M; 5DA; 51J       Frontantrieb;
                                               195/45R16 84     11A; 24M; 51J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/50R16 84     11A; 22H; 24D; 24J       12A; 51A; 71E; 723;
                                               205/45R16 83     11A; 24J; 24M; 5DW       73C; 74A; 74P; DE4
                                               215/40R16 86     11A; 22H; 24D; 24J
                                               215/45R16 86     11A; 22H; 24D; 24J

Verkaufsbezeichnung:     RAPID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
NH           e11*2007/46*0250*.. 55 - 92       195/50R16 84     11A; 248; 26P; 27H       ab
                                               195/55R16 87     11A; 248; 26P; 27H       e11*2007/46*0250*01;
                                               205/45R16 83     11A; 248; 26P            RAPID SPACEBACK;
                                               205/50R16 87     11A; 245; 248; 26B;      Limousine;
                                                                27H                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/45R16 86     11A; 245; 248; 26B;      12A; 51A; 71E; 723;
                                                                27H                      73C; 74A; 74P; 76U;
                                               225/45R16 89     11A; 245; 248; 26B;      DE4
                                                                26N; 27H

Verkaufsbezeichnung:     ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
5J           e11*2001/116*0291*.., 55 - 77 195/45R16 84         51J                      Roomster Scout;
               e11*2007/46*0013*..
                                               195/50R16 84     11A; 24M                 Frontantrieb;
                                               205/45R16 83     11A; 24M; 5DW            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/45R16 87     11A; 24M                 12A; 51A; 71E; 723;
                                               215/40R16 86     11A; 24M                 729; 73C; 74A; 74P;
                                               215/45R16 86     11A; 24M                 76U; DE4
5J             e11*2001/116*0291*.., 47 - 77   195/45R16 80     11A; 24M; 5DA; 51J       Roomster, Praktik;
               e11*2007/46*0013*..
                                               195/45R16 84     11A; 24M; 51J            Nicht Scout;
                                               195/50R16 84     11A; 22H; 24D; 24J       Frontantrieb;
                                               205/45R16 83     11A; 24J; 24M; 5DW       10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/40R16 86     11A; 22H; 24D; 24J       12A; 51A; 71E; 723;
                                               215/45R16 86     11A; 22H; 24D; 24J       73C; 74A; 74P; DE4
Gutachten 366-0046-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.07.2016
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Verkaufsbezeichnung:     ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
5J           e11*2001/116*0291*.., 44 - 81 195/50R16 84         11A; 245; 248; 26B;      nur Fabia; ab
               e11*2007/46*0013*..                              27H                      e11*2007/46*0013*20;
                                               205/45R16 83     11A; 248; 26P; 27H       ab
                                               215/45R16 86     11A; 245; 248; 26B;      e11*2001/116*0291*43;
                                                                27H                      Kombilimousine;
                                               225/45R16 89     11A; 24J; 248; 26B;      Schräghecklimousine;
                                                                27F                      Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76U;
                                                                                         DE4
5J             e11*2001/116*0291*.., 44 - 77   195/45R16 84     11A; 24M; 51J            Nicht Scout; Fabia
               e11*2007/46*0013*..
                                               195/50R16 84     11A; 24J; 24M            Kombi; bis
                                               205/45R16 83     11A; 24J; 24M            e11*2007/46*0013*19;
                                               215/40R16 86     11A; 24D; 24J            bis
                                               215/45R16 86     11A; 22M; 24D; 24J       e11*2001/116*0291*42;
                                      132      205/45R16 83     11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                               M+S
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         DE4
5J             e11*2001/116*0291*.., 44 - 77   195/45R16 80     11A; 24M; 5DA; 51J       Fabia Schrägheck; bis
               e11*2007/46*0013*..
                                               195/45R16 84     11A; 24M; 51J            e11*2007/46*0013*19;
                                               195/50R16 84     11A; 24J; 24M            bis
                                               205/45R16 83     11A; 24J; 24M            e11*2001/116*0291*42;
                                               215/40R16 86     11A; 24D; 24J            Frontantrieb;
                                               215/45R16 86     11A; 24D; 24J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                      132      205/45R16 83     11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71E; 723;
                                               M+S
                                                                                         73C; 74A; 74P; DE4

Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
1U           e11*2001/116*0066*.., 44 - 132 205/55R16 90        11A; 22H; 24J; 24M       nicht für gepanzerte
               e11*2007/46*0011*..,
               e11*95/54*0066*..
                                                                                         Fz; Kombi; Limousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P; DE4

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 110 Nm für Typ : 35 I
                                           120 Nm für Typ : 1J; 1Y; 5Z; 6R; 9C; 9N
Gutachten 366-0046-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.07.2016
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Verkaufsbezeichnung:     FOX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
5Z           e1*2001/116*0301*..    40 - 55   195/45R16 80                               nicht FOX Cross;
                                              205/45R16 83      11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/40R16 82      11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P; DE4

Verkaufsbezeichnung:     GOLF / BORA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
1J           e1*2001/116*0071*.., 50 - 125 225/50R16-92         Frontantrieb; 11A; 22F; BORA(Limousine);
               e1*96/79*0071*..,                                24C; 24D; 367; 57T       GOLF
                                                                                         VARIANT; BORA
                                                                                         VARIANT;
               e1*98/14*0071*..     50 - 150 205/55R16 90       VEN                      Allradantrieb;
                                             205/55R16 90       11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                             225/45R16-89       11A; 24D; 24J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                             225/50R16-92       Allradantrieb; 11A; 22F; 12A; 51A; 71E; 723;
                                                                24C; 24D; 367            73C; 74A; 74P; DE4
1J             e1*2001/116*0071*.., 50 - 125 225/50R16-92       Frontantrieb; 11A; 22F; GOLF; Limousine;
               e1*96/79*0071*..,                                24J; 24M; 367; 57T       Allradantrieb;
               e1*98/14*0071*..     50 - 150 205/55R16 90       VEN                      Frontantrieb;
                                              205/55R16 90      11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/45R16-89      11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71E; 723;
                                              225/50R16-92      Allradantrieb; 11A; 22F; 73C; 74A; 74P; DE4
                                                                24J; 24M; 367

Verkaufsbezeichnung:     NEW BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
9C           e1*2001/116*0106*.., 55 - 125 205/55R16 89         11A; 21B; 22B; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*97/27*0106*..,                                24D                      12A; 51A; 71E; 723;
               e1*98/14*0106*..               225/45R16-89      11A; 21B; 22B; 24C;      73C; 74A; 74P; DE4
                                                                24D
                                              225/50R16-92      11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                24D; 367; 57T

Verkaufsbezeichnung:     NEW BEETLE CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
1Y           e1*2001/116*0205*.. 55 - 110 205/55R16 90          11A; 21B; 22B; 24C;      Cabrio;
                                                                24D                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/45R16 89      11A; 21B; 22B; 24C;      12A; 51A; 71E; 723;
                                                                24D                      73C; 74A; 74P; DE4
                                              225/50R16 92      11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                24D; 367; 57T
Gutachten 366-0046-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.07.2016
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Verkaufsbezeichnung:     POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
6R           e1*2001/116*0510*..    51 - 81   195/50R16 84      11A; 21N; 21P; 22I       Nur CrossPolo;
                                              205/45R16 83      11A; 21P; 22I            Schrägheck;
                                              205/50R16 87      11A; 21B; 21N; 22H;      Frontantrieb;
                                                                22I                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/40R16 82      11A; 21N; 21P; 22H;      12A; 51A; 71E; 723;
                                                                22I; 5DK                 73C; 74A; 74P; 76U;
                                              215/45R16 86      11A; 21N; 21P; 22H;      DE4
                                                                22I
                                              225/45R16 89      11A; 21B; 21N; 22H;
                                                                22I
6R             e1*2001/116*0510*.., 44 - 103 195/50R16 84       11A; 21N; 21P; 248       Nicht Cross Polo;
               e1*2007/46*0486*..            205/45R16 83       11A; 21P; 248            Schrägheck;
                                              205/50R16 87      11A; 21B; 21N; 22H;      Frontantrieb;
                                                                24J; 248                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/40R16 82      11A; 21N; 21P; 22H;      12A; 51A; 71E; 723;
                                                                248; 5DK                 73C; 74A; 74P; 76U;
                                    44 - 162 215/40R16 86       11A; 21N; 21P; 22H;      DE4
                                                                248
                                              215/45R16 86      11A; 21N; 21P; 22H;
                                                                248
                                              225/45R16 89      11A; 21B; 21N; 22H;
                                                                24J; 248
                                    110 - 162 195/50R16 84      11A; 21N; 21P; 248;
                                                                52J
                                              205/45R16 83      11A; 21P; 248; 52J
                                              205/50R16 87      11A; 21B; 21N; 22H;
                                                                24J; 248; 52J

Verkaufsbezeichnung:    VW PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
35 I         E657             128             205/45R16         VCY                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P; DE4
35 I           E657/1               128       205/45R16         VCY                      bis Nachtrag 4;
                                              215/45R16         VCS; 631                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/40R16         VCS; 631; 66D            12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P; DE4
35 I           E657/1               81 - 128 205/45R16          VCY                      ab Nachtrag 5;
                                             215/45R16          631                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                             225/40R16          631; 66D                 12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P; DE4

Verkaufsbezeichnung:     VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
9N           e1*2001/116*0174*.. 132          205/45R16     11A; 24K; 51G                nur Polo GTI "Cup
                                              215/40R16 82W 11A; 22B; 24J; 24M;          Edition";
                                                            5DK                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P; DE4
Gutachten 366-0046-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.07.2016
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Verkaufsbezeichnung:     VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
9N           e1*2001/116*0174*.., 40 - 77    195/45R16 80       11A; 24M; 5DA            nicht Polo-Fun; nicht
               e1*98/14*0174*..              195/45R16 84       11A; 24M                 Polo-Cross;
                                             215/40R16 82       11A; 22B; 24J; 24M       Stufenheck;
                                    40 - 110 205/45R16          11A; 24J; 24M; 51G       Schrägheck;
                                             215/40R16 82W      11A; 22B; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                5DK                      12A; 51A; 71E; 723;
                                              215/40R16 86      11A; 22B; 24J; 24M       73C; 74A; 74P; 915;
                                                                                         DE4; SC4

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Gutachten 366-0046-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.07.2016
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21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Gutachten 366-0046-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.07.2016
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      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem in Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
Gutachten 366-0046-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50799
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56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        205/55R16
                    Hinterachse:                        225/50R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 900kg.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 950kg.
5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 924kg.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66D) Sofern Reifen der Größe 225/40 R 16 auf der Felge 7 J x 16 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
82S) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 310x25mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
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      Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
      zulässig.
916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
     bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen
     zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist
     auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt
     werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV
     (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen.
DE4) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280mm
     (Dicke 22mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
     eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
     B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
VCS) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugen ab Fahrzeug-Ident.-Nr.: WVWZZZ3..PE004083
     zulässig.
VCY) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
VEN) Bei Fahrzeugen mit GTI-Fahrwerk, serienmäßigen Sportfahrwerk mit einer Tieferlegung von 20 mm
     oder geänderte Federn mit einer Tieferlegung von mindestens 20 mm ist die Radabdeckung ausreichend.
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     SEAT
       Fahrzeugtyp:    NH
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0251*..
       Handelsbez.:    TOLEDO

       Variante(n):    Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 385             y = 400                   VA
             26P                      x = 335             y = 370                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27H                   x = 290       y = 285             8                 HA
             27F                   x = 290       y = 285            30                 HA
             26N                   x = 385       y = 400             8                 VA
             26J                   x = 385       y = 400            30                 VA
Gutachten 366-0046-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.07.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     SKODA
       Fahrzeugtyp:    5J
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0291*..
       Handelsbez.:    ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombilimousine, nur Fabia, Schräghecklimousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 320             y = 270                   VA
             26P                      x = 270             y = 250                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 320       y = 270            19                 VA
             26N                   x = 320       y = 270             8                 VA
             27F                   x = 290       y = 310            29                 HA
             27H                   x = 240       y = 260             8                 HA