Gutachten 366-0046-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 07.12.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 13 Fahrzeughersteller : FUJI HEAVY IND.(J), TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 51003563 LK 100 Ø63.5 Ø 54.1 54,1 Kunststoff 650 2200 07/12 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FUJI HEAVY IND.(J) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 103 Nm Verkaufsbezeichnung: SUBARU TREZIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen D1(a) e11*2007/46*0021*.. 66 - 73 185/55R16 83 11A; 245; 248; 26P; Schrägheck; 4-türig; 27I; 56G Frontantrieb; 185/60R16 86 11A; 245; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H; 27I; 56G 12A; 51A; 71E; 723; 195/50R16 84 11A; 24J; 248; 26P; 27I 729; 73C; 74A; 74P 195/55R16 87 11A; 24J; 248; 26P; 27I 205/50R16 87 11A; 241; 246; 248; 26B; 26N; 27B 215/45R16 86 11A; 24J; 248; 26P; 27I 225/45R16 89 11A; 241; 244; 246; 26B; 26N; 27B; 27H; 685 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : T 22 103 Nm für Typ : HW2; T 18; T 18 F; T 19; T 20; T19U; T25; XP12(a) 110 Nm für Typ : T23 135 Nm für Typ : A10(a) erhöhtes Anzugsmoment; XP11(a) erhöhtes Anzugsmoment; XW3(a) erhöhtes Anzugsmoment; XW3P erhöhtes Anzugsmoment; XW5(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment; XW5P(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment Gutachten 366-0046-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 07.12.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 13 Verkaufsbezeichnung: LEXUS CT200H Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A10(a) e11*2007/46*0150*.. 73 195/55R16 87 11A; 26P erhöhtes Anzugsmoment 195/60R16 89 11A; 26P 135 Nm; Schrägheck; 205/50R16 87 11A; 26P Frontantrieb; 205/55R16 91 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 215/55R16 93 11A; 26B; 26N 12A; 51A; 71E; 723; 225/45R16 89 11A; 26P; 685 729; 73C; 74A; 74P; 225/50R16 92 11A; 24J; 248; 26B; 740; 76U 26N; 57T Verkaufsbezeichnung: PRIUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen HW2 e11*2001/116*0200*.. 57 195/55R16 87 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74P XW3P e11*2007/46*0015*.. 73 195/55R16 87 11A; 21P; 22I; 24J erhöhtes Anzugsmoment 195/60R16 89 11A; 21P; 22I; 24J 135 Nm; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74P; 740; 76U Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AVENSIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T 22 e11*96/79*0077*.. 66 - 110 195/55R16 87 11A; 21B; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R16 87 11A; 22B 12A; 51A; 71E; 723; 205/50R16 87 11A; 21B; 22B; 24J; 73C; 74A; 74P 24M 225/40R16 85 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 66D 225/45R16 89 11A; 22B; 24M; 57F; 685 74 - 110 205/45R16 83 11A; 22B; 5DW T25 e11*2001/116*0196*.. 81 - 120 205/50R16 87W nur bis 205/55R16 90 e11*2001/116*0196*04; 215/50R16 90 10B; 11B; 11G; 11H; 215/55R16 93 11A; 21B 12A; 51A; 71E; 723; 225/50R16 92 11A; 21B; 22B 73C; 74A; 74P T25 e11*2001/116*0196*.. 81 - 120 205/55R16 91 ab 215/55R16 93 11A; 21P e11*2001/116*0196*05; 225/50R16 92 11A; 21P; 22I; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74P; 76U Verkaufsbezeichnung: TOYOTA CARINA E Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T 19 G004 73 - 98 205/45R16 FFN 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R16-83 Nur bis 974 kg Achslast 12A; 51A; 71E; 723; zul. 73C; 74A; 74P 225/40R16-85 11A; 22B; 66D Gutachten 366-0046-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 07.12.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 13 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA CARINA E Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T19U e11*93/81*0010*.. 54 - 79 205/45R16-83 nur bis 974 kg zul. 10B; 11B; 11G; 11H; Achslast 12A; 51A; 71E; 723; 54 - 98 205/45R16 FFN 73C; 74A; 74P 225/40R16-85 11A; 22B; 66D T19U G172 73 - 98 205/45R16-83 Pkw geschlossen; 225/40R16-85 11A; 22B; 66D 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA CELICA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T 18 F411 77 225/40R16-85 11A; 22B; 66D Fz- 77 - 115 205/50R16-86 11A; 22B Breite=1705mm(schmal e 225/45R16-89 11A; 22B; 685 Ausf); 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74P T 18 F411 115 205/50R16-86 Fz- 225/40R16 11A; 631; 66D Breite=1745mm(breite 225/45R16-89 Ausf.); 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74P T 18 F F410 150 - 153 205/50R16-86 10B; 11B; 11G; 11H; 225/40R16 11A; 631 12A; 51A; 71E; 723; 225/45R16-89 73C; 74A; 74P T 20 e1*93/81*0006*.., 85 - 129 205/50R16-86 11A; 22B Frontantrieb; G608 215/45R16-86 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R16-89 11A; 22B 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74P T23 e11*98/14*0122*.. 105 - 141 205/50R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R16-87 11A; 367 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA PRIUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XW5(EU, e11*2007/46*2971*.. 72 205/55R16 91 M. zusätz. erhöhtes M) Radabdeckung Achse 2 Anzugsmoment (Flap); 11A; 26P; 27H 135 Nm; 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R16 92 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71E; 723; 26N; 27F 73C; 74A; 74P; 740; 76U Gutachten 366-0046-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 07.12.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 13 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA Prius PHV Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XW5P(EU, e11*2007/46*3704*.. 72 205/55R16 91 M. zusätz. erhöhtes M) Radabdeckung Achse 2 Anzugsmoment (Flap); 11A; 26P; 27H 135 Nm; 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R16 92 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71E; 723; 26N; 27F 73C; 74A; 74P; 740; 76U Verkaufsbezeichnung: TOYOTA Prius, TOYOTA Prius Plus Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XW3(a) e11*2001/116*0264*.. 73 195/55R16 87 11A; 21P; 22I; 24J erhöhtes Anzugsmoment 195/60R16 89 11A; 21P; 22I; 24J 135 Nm; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74P; 740; 76U Verkaufsbezeichnung: TOYOTA VERSO-S Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XP12(a) e11*2007/46*0020*.. 66 - 73 185/55R16 83 11A; 245; 248; 26P; Schrägheck; 4-türig; 27I; 56G Frontantrieb; 185/60R16 86 11A; 245; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H; 27I; 56G 12A; 51A; 71E; 723; 195/50R16 84 11A; 24J; 248; 26P; 27I 729; 73C; 74A; 74P 195/55R16 87 11A; 24J; 248; 26P; 27I 205/50R16 87 11A; 241; 246; 248; 26B; 26N; 27B 215/45R16 86 11A; 24J; 248; 26P; 27I 225/45R16 89 11A; 241; 244; 246; 26B; 26N; 27B; 27H; 685 Verkaufsbezeichnung: URBAN CRUISER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XP11(a) e11*2001/116*0263*.. 66 195/60R16 89 11A; 22I erhöhtes Anzugsmoment 205/55R16 91 11A; 22I 135 Nm; Allradantrieb; 215/55R16 93 11A; 22B; 22H 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R16 92 11A; 22B; 22H 12A; 51A; 573; 71E; 723; 73C; 74A; 74P; 740 XP11(a) e11*2001/116*0263*.. 66 - 74 195/60R16 89 11A; 22I erhöhtes Anzugsmoment 205/55R16 91 11A; 22I 135 Nm; Frontantrieb; 215/55R16 93 11A; 22B; 22H; 246; 10B; 11B; 11G; 11H; 248 12A; 51A; 71E; 723; 225/50R16 92 11A; 22B; 22H; 24J; 729; 73C; 74A; 74P; 248 740 Gutachten 366-0046-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 07.12.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 13 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Gutachten 366-0046-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 07.12.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 13 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO Gutachten 366-0046-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 07.12.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 13 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/55R16 Hinterachse: 225/50R16 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 974kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 66D) Sofern Reifen der Größe 225/40 R 16 auf der Felge 7 J x 16 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren Gutachten 366-0046-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 07.12.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 13 mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/50R16 Hinterachse: 225/45R16 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. FFN) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Gutachten 366-0046-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 07.12.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 13 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: FUJI HEAVY Fahrzeugtyp: D1(a) Genehm.Nr.: e11*2007/46*0021*.. Handelsbez.: SUBARU TREZIA Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck, 4-türig Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 230 y = 380 VA 26P x = 180 y = 330 VA 27B x = 250 y = 220 HA 27I x = 200 y = 170 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 230 y = 380 8 VA 26J x = 230 y = 380 20 VA 27H x = 250 y = 220 8 HA 27F x = 250 y = 220 21 HA Gutachten 366-0046-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 07.12.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 13 Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XW5(EU,M) Genehm.Nr.: e11*2007/46*2971*.. Handelsbez.: TOYOTA PRIUS Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 15 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27F x = 250 y = 350 20 HA 27H x = 250 y = 350 8 HA Gutachten 366-0046-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 07.12.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 13 Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XW5P(EU,M) Genehm.Nr.: e11*2007/46*3704*.. Handelsbez.: TOYOTA Prius PHV Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 15 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27F x = 250 y = 350 20 HA 27H x = 250 y = 350 8 HA Gutachten 366-0046-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 07.12.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 13 Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XP12(a) Genehm.Nr.: e11*2007/46*0020*.. Handelsbez.: TOYOTA VERSO-S Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck, 4-türig Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 230 y = 380 VA 26P x = 180 y = 330 VA 27B x = 250 y = 220 HA 27I x = 200 y = 170 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 230 y = 380 8 VA 26J x = 230 y = 380 20 VA 27H x = 250 y = 220 8 HA 27F x = 250 y = 220 21 HA Gutachten 366-0046-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 07.12.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 13 Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: A10(a) Genehm.Nr.: e11*2007/46*0150*.. Handelsbez.: LEXUS CT200H Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 300 y = 400 VA 26B x = 350 y = 450 VA 27I x = 380 y = 290 HA 27B x = 430 y = 340 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 450 8 VA 26J x = 350 y = 450 21 VA 27H x = 430 y = 340 8 HA