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							Gutachten 16-00167-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 1                                                    Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 22.02.2021
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Fahrzeughersteller                         : FUJI HEAVY IND.(J), TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA,
                                             TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
51003563                 LK 100                Ø63.5 Ø 54.1                54,1     Kunststoff     650      2200    07/12
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FUJI HEAVY IND.(J)
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : DW452


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 103 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SUBARU TREZIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
D1(a)        e11*2007/46*0021*.. 66 - 73 185/55R16 83               11A; 245; 248; 26P;       Schrägheck; 4-türig;
                                                                    27I; 56G                  Frontantrieb;
                                                 185/60R16 86       11A; 245; 248; 26P;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    27I; 56G                  12A; 51A; 71E; 723;
                                                 195/50R16 84       11A; 24J; 248; 26P; 27I   729; 73C; 74A; 74P
                                                 195/55R16 87       11A; 24J; 248; 26P; 27I
                                                 205/50R16 87       11A; 241; 246; 248;
                                                                    26B; 26N; 27B
                                                 215/45R16 86       11A; 24J; 248; 26P; 27I
                                                 225/45R16 89       11A; 241; 244; 246;
                                                                    26B; 26N; 27B; 27H;
                                                                    685

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA MOTOR
                                             EUROPE NV/SA
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : DW452


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : T 22
                                             103 Nm für Typ : HW2; T 18; T 18 F; T 19; T 20; T19U; T25; XP12(a)
                                             110 Nm für Typ : T23



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00167-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 22.02.2021
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                                          135 Nm für Typ : A10(a) erhöhtes Anzugsmoment; XP11(a) erhöhtes
                                          Anzugsmoment; XW3(a) erhöhtes Anzugsmoment; XW3P erhöhtes
                                          Anzugsmoment; XW5(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment;
                                          XW5(EU,M)-TMG erhöhtes Anzugsmoment; XW5P(EU,M) erhöhtes
                                          Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     LEXUS CT200H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
A10(a)       e11*2007/46*0150*.. 73   195/55R16 87               11A; 26P                 erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              195/60R16 89       11A; 26P                 135 Nm; Schrägheck;
                                              205/50R16 87       11A; 26P                 Frontantrieb;
                                              205/55R16 91       11A; 26P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/55R16 93       11A; 26B; 26N            12A; 51A; 71E; 723;
                                              225/45R16 89       11A; 26P; 685            729; 73C; 74A; 74P;
                                              225/50R16 92       11A; 24J; 248; 26B;      740; 76U
                                                                 26N; 57T

Verkaufsbezeichnung:     PRIUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
HW2          e11*2001/116*0200*.. 57          195/55R16 87                                10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                          51A; 71E; 723; 73C;
                                                                                          74A; 74P
XW3P           e11*2007/46*0015*..   73       195/55R16 87       11A; 21P; 22I; 24J       erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              195/60R16 89       11A; 21P; 22I; 24J       135 Nm; Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 740;
                                                                                          76U

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
T 22         e11*96/79*0077*.. 66 - 110 195/55R16 87             11A; 21B; 22B            10B; 11B; 11G; 11H;
                                        205/45R16 87             11A; 22B                 12A; 51A; 71E; 723;
                                        205/50R16 87             11A; 21B; 22B; 24J;      73C; 74A; 74P
                                                                 24M
                                              225/40R16 85       11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                 24M; 66D
                                              225/45R16 89       11A; 22B; 24M; 57F;
                                                                 685
                                     74 - 110 205/45R16 83       11A; 22B; 5DW
T25            e11*2001/116*0196*.. 81 - 120 205/50R16 87W                                nur bis
                                             205/55R16 90                                 e11*2001/116*0196*04;
                                             215/50R16 90                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                             215/55R16 93        11A; 21B                 12A; 51A; 71E; 723;
                                             225/50R16 92        11A; 21B; 22B            73C; 74A; 74P
T25            e11*2001/116*0196*.. 81 - 120 205/55R16 91                                 ab
                                             215/55R16 93        11A; 21P                 e11*2001/116*0196*05;
                                             225/50R16 92        11A; 21P; 22I; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24M                      12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76U




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00167-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 22.02.2021
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Verkaufsbezeichnung:    TOYOTA CARINA E
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
T 19         G004             73 - 98 205/45R16                  FFN                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                      205/45R16-83               Nur bis 974 kg Achslast   12A; 51A; 71E; 723;
                                                                 zul.                      73C; 74A; 74P
                                              225/40R16-85       11A; 22B; 66D
T19U           e11*93/81*0010*..    54 - 79   205/45R16-83       nur bis 974 kg zul.       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 Achslast                  12A; 51A; 71E; 723;
                                    54 - 98   205/45R16          FFN                       73C; 74A; 74P
                                              225/40R16-85       11A; 22B; 66D
T19U           G172                 73 - 98   205/45R16-83                                 Pkw geschlossen;
                                              225/40R16-85       11A; 22B; 66D             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                           73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:    TOYOTA CELICA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW     Reifen                      Auflagen zu Reifen        Auflagen
T 18         F411             115    205/50R16-86                                          Fz-
                                     225/40R16                   11A; 631; 66D             Breite=1745mm(breite
                                     225/45R16-89                                          Ausf.);
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                           73C; 74A; 74P
T 18           F411                 77       225/40R16-85        11A; 22B; 66D             Fz-
                                    77 - 115 205/50R16-86        11A; 22B                  Breite=1705mm(schmal
                                                                                           e
                                              225/45R16-89       11A; 22B; 685             Ausf);
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                           73C; 74A; 74P
T 18 F         F410                 150 - 153 205/50R16-86                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/40R16          11A; 631                  12A; 51A; 71E; 723;
                                              225/45R16-89                                 73C; 74A; 74P
T 20           e1*93/81*0006*..,    85 - 129 205/50R16-86        11A; 22B                  Frontantrieb;
               G608                           215/45R16-86       11A; 22B                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/45R16-89       11A; 22B                  12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                           73C; 74A; 74P
T23            e11*98/14*0122*..    105 - 141 205/50R16          51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/50R16-87       11A; 367                  12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                           73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PRIUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
XW5(EU,      e11*2007/46*2971*.. 72   205/55R16 91               M. zusätz.                erhöhtes
M)           e13*2007/46*1931*..                                 Radabdeckung Achse 2      Anzugsmoment
XW5(EU,                                                          (Flap); 11A; 26P; 27H     135 Nm;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
M)-TMG                                        225/50R16 92       11A; 24J; 248; 26B;       12A; 51A; 71E; 723;
                                                                 26N; 27F                  73C; 74A; 74P; 740;
                                                                                           76U




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00167-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 22.02.2021
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Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PRIUS PHV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
XW5P(EU,     e11*2007/46*3704*.. 72   205/55R16 91               M. zusätz.                erhöhtes
M)                                                               Radabdeckung Achse 2      Anzugsmoment
                                                                 (Flap); 11A; 26P; 27H     135 Nm;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/50R16 92       11A; 24J; 248; 26B;       12A; 51A; 71E; 723;
                                                                 26N; 27F                  73C; 74A; 74P; 740;
                                                                                           76U

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA Prius, TOYOTA Prius Plus
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW    Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
XW3(a)       e11*2001/116*0264*.. 73    195/55R16 87  11A; 21P; 22I; 24J                   erhöhtes
                                                                                           Anzugsmoment
                                              195/60R16 89       11A; 21P; 22I; 24J        135 Nm; Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                           73C; 74A; 74P; 740;
                                                                                           76U

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA VERSO-S
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
XP12(a)      e11*2007/46*0020*.. 66 - 73 185/55R16 83            11A; 245; 248; 26P;       Schrägheck; 4-türig;
                                                                 27I; 56G                  Frontantrieb;
                                              185/60R16 86       11A; 245; 248; 26P;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 27I; 56G                  12A; 51A; 71E; 723;
                                              195/50R16 84       11A; 24J; 248; 26P; 27I   729; 73C; 74A; 74P
                                              195/55R16 87       11A; 24J; 248; 26P; 27I
                                              205/50R16 87       11A; 241; 246; 248;
                                                                 26B; 26N; 27B
                                              215/45R16 86       11A; 24J; 248; 26P; 27I
                                              225/45R16 89       11A; 241; 244; 246;
                                                                 26B; 26N; 27B; 27H;
                                                                 685

Verkaufsbezeichnung:     URBAN CRUISER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW  Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
XP11(a)      e11*2001/116*0263*.. 66  195/60R16 89               11A; 22I                  erhöhtes
                                                                                           Anzugsmoment
                                              205/55R16 91       11A; 22I                  135 Nm; Allradantrieb;
                                              215/55R16 93       11A; 22B; 22H             10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/50R16 92       11A; 22B; 22H             12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                           723; 73C; 74A; 74P;
                                                                                           740
XP11(a)        e11*2001/116*0263*.. 66 - 74   195/60R16 89       11A; 22I                  erhöhtes
                                                                                           Anzugsmoment
                                              205/55R16 91       11A; 22I                  135 Nm; Frontantrieb;
                                              215/55R16 93       11A; 22B; 22H; 246;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 248                       12A; 51A; 71E; 723;
                                              225/50R16 92       11A; 22B; 22H; 24J;       729; 73C; 74A; 74P;
                                                                 248                       740




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00167-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 22.02.2021
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 22.02.2021
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      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
      des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
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Antragsteller: DIEWE GmbH                                          Stand: 22.02.2021
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26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        205/55R16
                     Hinterachse:                        225/50R16
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.




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                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 22.02.2021
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631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66D) Sofern Reifen der Größe 225/40 R 16 auf der Felge 7 J x 16 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          205/50R16
                    Hinterachse:                          225/45R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.


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zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 22.02.2021
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                                                                                                    Seite: 9 von 15
FFN) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00167-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 22.02.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     FUJI HEAVY
       Fahrzeugtyp:    D1(a)
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0021*..
       Handelsbez.:    SUBARU TREZIA

       Variante(n):    Frontantrieb, Schrägheck, 4-türig

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 230            y = 380                     VA
             26P                      x = 180            y = 330                     VA
             27B                      x = 250            y = 220                     HA
             27I                      x = 200            y = 170                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 230       y = 380              8                VA
             26J                   x = 230       y = 380             20                VA
             27H                   x = 250       y = 220              8                HA
             27F                   x = 250       y = 220             21                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00167-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 22.02.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    A10(a)
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0150*..
       Handelsbez.:    LEXUS CT200H

       Variante(n):    Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 300            y = 400                     VA
             26B                      x = 350            y = 450                     VA
             27I                      x = 380            y = 290                     HA
             27B                      x = 430            y = 340                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 350       y = 450              8                VA
             26J                   x = 350       y = 450             21                VA
             27H                   x = 430       y = 340              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00167-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 22.02.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    XW5(EU,M)
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*2971*..
       Handelsbez.:    TOYOTA PRIUS

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 300            y = 250                     VA
             26P                      x = 250            y = 200                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 300       y = 250             15                VA
             26N                   x = 300       y = 250              8                VA
             27F                   x = 250       y = 350             20                HA
             27H                   x = 250       y = 350              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00167-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 22.02.2021
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                                                                                                    Seite: 13 von 15


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    XP12(a)
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0020*..
       Handelsbez.:    TOYOTA VERSO-S

       Variante(n):    Frontantrieb, Schrägheck, 4-türig

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 230            y = 380                     VA
             26P                      x = 180            y = 330                     VA
             27B                      x = 250            y = 220                     HA
             27I                      x = 200            y = 170                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 230       y = 380              8                VA
             26J                   x = 230       y = 380             20                VA
             27H                   x = 250       y = 220              8                HA
             27F                   x = 250       y = 220             21                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00167-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 22.02.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    XW5(EU,M)-TMG
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1931*..
       Handelsbez.:    TOYOTA PRIUS

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 300            y = 250                     VA
             26P                      x = 250            y = 200                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 300       y = 250             15                VA
             26N                   x = 300       y = 250              8                VA
             27F                   x = 250       y = 350             20                HA
             27H                   x = 250       y = 350              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00167-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 22.02.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    XW5P(EU,M)
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*3704*..
       Handelsbez.:    TOYOTA PRIUS PHV

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 300            y = 250                     VA
             26P                      x = 250            y = 200                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 300       y = 250             15                VA
             26N                   x = 300       y = 250              8                VA
             27F                   x = 250       y = 350             20                HA
             27H                   x = 250       y = 350              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.