Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							Gutachten 366-0046-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.07.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 1 von 7

Fahrzeughersteller                       : FUJI HEAVY IND.(J), ROVER, TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 7 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 100/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
51003563             LK 100                 Ø63.5 Ø 56.1                56,1    Kunststoff     650     2200    07/12
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : FUJI HEAVY IND.(J)
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 98 Nm für Typ : BL/BP; BL/BPS; SG; SGS; SH; SHS
                                           100 Nm für Typ : BE/BH; BE/BHS; GC/GF; G3
                                           120 Nm für Typ : BM/BRS; GC/GF; SJ; ZC
Verkaufsbezeichnung:     FORESTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
SH           e13*2001/116*0982*.. 108 - 110   205/60R16         51G                        Kombi; Allradantrieb;
SHS          e1*2001/116*0485*..              205/65R16         51G                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                  108 - 169   215/60R16 95      11A; 24J; 24M              12A; 51A; 71E; 723;
                                              215/65R16 98      11A; 24J; 24M              73C; 74A; 74P; 76U;
                                              225/55R16 95      11A; 22I; 24J; 24M         82Ä
                                              225/60R16 98      11A; 22I; 24J; 24M
                                              235/60R16 100     11A; 22I; 24C; 24M
SJ             e13*2007/46*1305*..    110     215/65R16 98      11A; 24J                   Kombi; Allradantrieb;
                                              215/70R16 100     11A; 24J                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/60R16 98      11A; 24J                   12A; 51A; 573; 71E;
                                              225/65R16 100     11A; 24J                   723; 73C; 74A; 74P;
                                                                                           76U; 82Ä

Verkaufsbezeichnung:     LEGACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen         Auflagen
BL/BP        e1*2001/116*0228*.., 121 - 180 205/60R16           51G                        nur Outback;
             e1*2001/116*0256*..            215/55R16           51G                        Allradantrieb;
BL/BPS       e1*2001/116*0256*..            215/60R16 95                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                            225/55R16 95                                   12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                           73C; 74A; 74P; 76U;
                                                                                           82Ä
BM/BRS         e13*2007/46*1074*..    110 - 123 215/60R16 95                               nur Outback; Kombi;
                                                215/65R16 98                               Allradantrieb;
                                                215/70R16 100                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                225/60R16 98    11A; 22I                   12A; 51A; 573; 71E;
                                                225/65R16 100   11A; 22I                   723; 729; 73C; 74A;
                                                235/60R16 100   11A; 22I                   74P; 76U
                                                245/60R16 102   11A; 22B; 248
Gutachten 366-0046-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.07.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 2 von 7
Verkaufsbezeichnung:     SUBARU FORESTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
SG           e1*2001/116*0209*.., 101 - 169 205/60R16           11A; 24J; 24M; 51G       ab e13*98/14*0087*03;
             e13*98/14*0087*..              205/65R16           11A; 24J; 24M; 51G       ab
                                            215/55R16           11A; 24C; 24M; 51G       e1*2001/116*0209*07;
                                            215/60R16 95        11A; 21B; 22B; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24M                      12A; 51A; 71E; 723;
                                              225/55R16 95      11A; 21B; 22B; 24C;      73C; 74A; 74P; 76U
                                                                24M
                                              225/60R16 98      11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                24M
SG             e1*2001/116*0209*.., 92 - 155 205/60R16          51G                      nur bis
               e13*98/14*0087*..             205/65R16          51G                      e13*98/14*0087*02;
                                              215/55R16         51G                      nur bis
                                              215/60R16 95      11A; 21B; 22B            e1*2001/116*0209*06;
                                              225/55R16 95      11A; 21B; 22B; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24M                      12A; 51A; 71E; 723;
                                              225/60R16 98      11A; 21B; 22B; 24J;      73C; 74A; 74P
                                                                24M

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU IMPREZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
GC/GF        e13*95/54*0026*.., 66 - 92 195/50R16 84            11A; 21B; 21J; 22B;      Allradantrieb;
               e13*96/79*0026*..,                               22F; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
               e13*98/14*0026*..              205/50R16 87      11A; 21B; 21J; 22B;      12A; 51A; 71E; 723;
                                                                22F; 24J; 24M            73C; 74A; 74P
                                              225/45R16 89      11A; 21B; 21J; 22B;
                                                                22F; 24J; 24M
G3             e1*2001/116*0438*..   79       195/55R16 87      11A; 24J; 51J            Schrägheck;
                                              195/60R16 89      11A; 24J; 51J            Allradantrieb;
                                     79 - 169 205/55R16 91      11A; 22I; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/55R16 93      11A; 22I; 24C; 24M       12A; 51A; 573; 71E;
                                              225/50R16 92      11A; 22B; 24C; 24M       723; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76U

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU LEGACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
BE/BH        e1*98/14*0108*.., 92 - 115 205/50R16 87            11A; 21B; 22B; 22F;      nicht Outback;
               e1*98/14*0149*..                                 24J; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/55R16         11A; 21B; 22B; 22F;      12A; 51A; 71E; 723;
                                                                24J; 24M; 51G            73C; 74A; 74P
                                              205/55R16         11A; 21B; 22B; 22F;
                                                                24J; 24M; 51G
                                              215/45R16 86      11A; 21B; 22B; 22F;
                                                                24J; 24M; 5EM
                                              225/45R16 89      11A; 21B; 22B; 22F;
                                                                24D; 24J
Gutachten 366-0046-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.07.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 7
Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
ZC           e13*2007/46*1281*.. 147   205/50R16 87             11A; 245                 Coupe; Heckantrieb;
                                       205/55R16 91             11A; 245                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                       215/45R16 86                                      12A; 51A; 71E; 723;
                                       225/45R16 89             11A; 245                 729; 73C; 74A; 74P;
                                       225/50R16 92             11A; 22M; 24J; 248;      76U
                                                                26P; 57T

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ) / TOYOTA Z (GT86)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen         Auflagen zu Reifen                 Auflagen
GC/GF        e13*2001/116*0026*.. 147  205/50R16 87   11A; 245                           Coupe; Heckantrieb;
                                       205/55R16 91   11A; 245                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                       215/45R16 86                                      12A; 51A; 71E; 723;
                                       225/45R16 89   11A; 245                           729; 73C; 74A; 74P;
                                       225/50R16 92   11A; 22M; 24J; 248;                76U
                                                      26P; 57T

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : ROVER
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ROVER 75, MG ZT, MG ZT-T
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
J            e11*98/14*0111*.. 85 - 130 205/55R16 91            11A; 22B; 24J; 24M       Kombi; Limousine;
RJ           e11*98/14*0111*..          215/55R16-93            11A; 22B; 24C; 24D       Frontantrieb;
                                        225/50R16-92            11A; 21B; 22B; 24C;      10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                24D                      11H; 12A; 51A; 71E;
                                                                                         723; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76U

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : TOYOTA
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA Z (GT86)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
ZN           e13*2007/46*1287*.. 147   205/50R16 87             11A; 245                 Coupe; Heckantrieb;
                                       205/55R16 91             11A; 245                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                       215/45R16 86                                      12A; 51A; 71E; 723;
                                       225/45R16 89             11A; 245                 729; 73C; 74A; 74P;
                                       225/50R16 92             11A; 22M; 24J; 248;      76U
                                                                26P; 57T
Gutachten 366-0046-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.07.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 7
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
Gutachten 366-0046-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.07.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 5 von 7
      nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
      kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
Gutachten 366-0046-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.07.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 6 von 7
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        205/55R16
                    Hinterachse:                        225/50R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1060kg.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
82Ä) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 316mm an der
     Vorderachse nicht zulässig.
Gutachten 366-0046-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.07.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 7 von 7


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    ZN
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1287*..
       Handelsbez.:    TOYOTA Z (GT86)

       Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 320             y = 395                   VA
             26P                      x = 270             y = 345                   VA
             27B                      x = 360             y = 355                   HA
             27I                      x = 310             y = 305                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 320       y = 395            10                 VA
             26N                   x = 320       y = 395             8                 VA
             27H                   x = 360       y = 355             3                 HA