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							Gutachten 16-00167-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 03.02.2020
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Fahrzeughersteller                      : FUJI HEAVY IND.(J), TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA,
                                          TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 7 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 100/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                          Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                     Kennzeichnung          Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.      Fertig
                     Rad                    Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
51003563              LK 100                Ø63.5 Ø 54.1                54,1    Kunststoff     650     2200     07/12
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : FUJI HEAVY IND.(J)
Befestigungsteile                       : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                 : DW452


Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 103 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SUBARU TREZIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
D1(a)        e11*2007/46*0021*.. 66 - 73 185/55R16 83           11A; 245; 248; 26P;        Schrägheck; 4-türig;
                                                                27I; 56G                   Frontantrieb;
                                              185/60R16 86      11A; 245; 248; 26P;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                27I; 56G                   12A; 51A; 71E; 723;
                                              195/50R16 84      11A; 24J; 248; 26P; 27I    729; 73C; 74A; 74P
                                              195/55R16 87      11A; 24J; 248; 26P; 27I
                                              205/50R16 87      11A; 241; 246; 248;
                                                                26B; 26N; 27B
                                              215/45R16 86      11A; 24J; 248; 26P; 27I
                                              225/45R16 89      11A; 241; 244; 246;
                                                                26B; 26N; 27B; 27H;
                                                                685

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA MOTOR
                                          EUROPE NV/SA
Befestigungsteile                       : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                 : DW452
Gutachten 16-00167-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 03.02.2020
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Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 100 Nm für Typ : T 22
                                            103 Nm für Typ : HW2; T 18; T 18 F; T 19; T 20; T19U; T25; XP12(a)
                                            110 Nm für Typ : T23
                                            135 Nm für Typ : A10(a) erhöhtes Anzugsmoment; XP11(a) erhöhtes
                                            Anzugsmoment; XW3(a) erhöhtes Anzugsmoment; XW3P erhöhtes
                                            Anzugsmoment; XW5(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment;
                                            XW5(EU,M)-TMG erhöhtes Anzugsmoment; XW5P(EU,M) erhöhtes
                                            Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     LEXUS CT200H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
A10(a)       e11*2007/46*0150*.. 73   195/55R16 87              11A; 26P                 erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                               195/60R16 89     11A; 26P                 135 Nm; Schrägheck;
                                               205/50R16 87     11A; 26P                 Frontantrieb;
                                               205/55R16 91     11A; 26P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/55R16 93     11A; 26B; 26N            12A; 51A; 71E; 723;
                                               225/45R16 89     11A; 26P; 685            729; 73C; 74A; 74P;
                                               225/50R16 92     11A; 24J; 248; 26B;      740; 76U
                                                                26N; 57T

Verkaufsbezeichnung:     PRIUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
HW2          e11*2001/116*0200*.. 57           195/55R16 87                              10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                         51A; 71E; 723; 73C;
                                                                                         74A; 74P
XW3P           e11*2007/46*0015*..   73        195/55R16 87     11A; 21P; 22I; 24J       erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                               195/60R16 89     11A; 21P; 22I; 24J       135 Nm; Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740;
                                                                                         76U

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
T 22         e11*96/79*0077*.. 66 - 110 195/55R16 87            11A; 21B; 22B            10B; 11B; 11G; 11H;
                                        205/45R16 87            11A; 22B                 12A; 51A; 71E; 723;
                                        205/50R16 87            11A; 21B; 22B; 24J;      73C; 74A; 74P
                                                                24M
                                               225/40R16 85     11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                24M; 66D
                                               225/45R16 89     11A; 22B; 24M; 57F;
                                                                685
                                     74 - 110 205/45R16 83      11A; 22B; 5DW
T25            e11*2001/116*0196*.. 81 - 120 205/50R16 87W                               nur bis
                                               205/55R16 90                              e11*2001/116*0196*04;
                                               215/50R16 90                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/55R16 93     11A; 21B                 12A; 51A; 71E; 723;
                                               225/50R16 92     11A; 21B; 22B            73C; 74A; 74P
Gutachten 16-00167-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 03.02.2020
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Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
T25          e11*2001/116*0196*.. 81 - 120 205/55R16 91                                   ab
                                           215/55R16 93         11A; 21P                  e11*2001/116*0196*05;
                                           225/50R16 92         11A; 21P; 22I; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24M                       12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:    TOYOTA CARINA E
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
T 19         G004             73 - 98 205/45R16                 FFN                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                      205/45R16-83              Nur bis 974 kg Achslast   12A; 51A; 71E; 723;
                                                                zul.                      73C; 74A; 74P
                                              225/40R16-85      11A; 22B; 66D
T19U           e11*93/81*0010*..    54 - 79   205/45R16-83      nur bis 974 kg zul.       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                Achslast                  12A; 51A; 71E; 723;
                                    54 - 98   205/45R16         FFN                       73C; 74A; 74P
                                              225/40R16-85      11A; 22B; 66D
T19U           G172                 73 - 98   205/45R16-83                                Pkw geschlossen;
                                              225/40R16-85      11A; 22B; 66D             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:    TOYOTA CELICA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
T 18         F411             77       225/40R16-85             11A; 22B; 66D             Fz-
                              77 - 115 205/50R16-86             11A; 22B                  Breite=1705mm(schmal
                                                                                          e
                                              225/45R16-89      11A; 22B; 685             Ausf);
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P
T 18           F411                 115       205/50R16-86                                Fz-
                                              225/40R16         11A; 631; 66D             Breite=1745mm(breite
                                              225/45R16-89                                Ausf.);
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P
T 18 F         F410                 150 - 153 205/50R16-86                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/40R16         11A; 631                  12A; 51A; 71E; 723;
                                              225/45R16-89                                73C; 74A; 74P
T 20           e1*93/81*0006*..,    85 - 129 205/50R16-86       11A; 22B                  Frontantrieb;
               G608                           215/45R16-86      11A; 22B                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/45R16-89      11A; 22B                  12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P
T23            e11*98/14*0122*..    105 - 141 205/50R16         51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/50R16-87      11A; 367                  12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P
Gutachten 16-00167-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 03.02.2020
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Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PRIUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
XW5(EU,      e11*2007/46*2971*.. 72   205/55R16 91              M. zusätz.                erhöhtes
M)           e13*2007/46*1931*..                                Radabdeckung Achse 2      Anzugsmoment
XW5(EU,                                                         (Flap); 11A; 26P; 27H     135 Nm;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
M)-TMG                                        225/50R16 92      11A; 24J; 248; 26B;       12A; 51A; 71E; 723;
                                                                26N; 27F                  73C; 74A; 74P; 740;
                                                                                          76U

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PRIUS PHV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
XW5P(EU,     e11*2007/46*3704*.. 72    205/55R16 91             M. zusätz.                erhöhtes
M)                                                              Radabdeckung Achse 2      Anzugsmoment
                                                                (Flap); 11A; 26P; 27H     135 Nm;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/50R16 92      11A; 24J; 248; 26B;       12A; 51A; 71E; 723;
                                                                26N; 27F                  73C; 74A; 74P; 740;
                                                                                          76U

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA Prius, TOYOTA Prius Plus
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW    Reifen         Auflagen zu Reifen                 Auflagen
XW3(a)       e11*2001/116*0264*.. 73    195/55R16 87   11A; 21P; 22I; 24J                 erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              195/60R16 89      11A; 21P; 22I; 24J        135 Nm; Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 740;
                                                                                          76U

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA VERSO-S
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
XP12(a)      e11*2007/46*0020*.. 66 - 73 185/55R16 83           11A; 245; 248; 26P;       Schrägheck; 4-türig;
                                                                27I; 56G                  Frontantrieb;
                                              185/60R16 86      11A; 245; 248; 26P;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                27I; 56G                  12A; 51A; 71E; 723;
                                              195/50R16 84      11A; 24J; 248; 26P; 27I   729; 73C; 74A; 74P
                                              195/55R16 87      11A; 24J; 248; 26P; 27I
                                              205/50R16 87      11A; 241; 246; 248;
                                                                26B; 26N; 27B
                                              215/45R16 86      11A; 24J; 248; 26P; 27I
                                              225/45R16 89      11A; 241; 244; 246;
                                                                26B; 26N; 27B; 27H;
                                                                685

Verkaufsbezeichnung:     URBAN CRUISER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW  Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
XP11(a)      e11*2001/116*0263*.. 66  195/60R16 89              11A; 22I                  erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              205/55R16 91      11A; 22I                  135 Nm; Allradantrieb;
                                              215/55R16 93      11A; 22B; 22H             10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/50R16 92      11A; 22B; 22H             12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                          723; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          740
Gutachten 16-00167-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 03.02.2020
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Verkaufsbezeichnung:     URBAN CRUISER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
XP11(a)      e11*2001/116*0263*.. 66 - 74 195/60R16 89          11A; 22I                 erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              205/55R16 91      11A; 22I                 135 Nm; Frontantrieb;
                                              215/55R16 93      11A; 22B; 22H; 246;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                248                      12A; 51A; 71E; 723;
                                              225/50R16 92      11A; 22B; 22H; 24J;      729; 73C; 74A; 74P;
                                                                248                      740

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
Gutachten 16-00167-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 03.02.2020
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22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Gutachten 16-00167-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 03.02.2020
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       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           205/55R16
                   Hinterachse:                           225/50R16
Gutachten 16-00167-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 03.02.2020
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      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66D) Sofern Reifen der Größe 225/40 R 16 auf der Felge 7 J x 16 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          205/50R16
                    Hinterachse:                          225/45R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
Gutachten 16-00167-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 03.02.2020
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74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
FFN) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Gutachten 16-00167-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 03.02.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     FUJI HEAVY
       Fahrzeugtyp:    D1(a)
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0021*..
       Handelsbez.:    SUBARU TREZIA

       Variante(n):    Frontantrieb, Schrägheck, 4-türig

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 230             y = 380                   VA
             26P                      x = 180             y = 330                   VA
             27B                      x = 250             y = 220                   HA
             27I                      x = 200             y = 170                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 230       y = 380             8                 VA
             26J                   x = 230       y = 380            20                 VA
             27H                   x = 250       y = 220             8                 HA
             27F                   x = 250       y = 220            21                 HA
Gutachten 16-00167-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 03.02.2020
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                                                                                                    Seite: 11 von 15

Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    XP12(a)
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0020*..
       Handelsbez.:    TOYOTA VERSO-S

       Variante(n):    Frontantrieb, Schrägheck, 4-türig

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 230             y = 380                   VA
             26P                      x = 180             y = 330                   VA
             27B                      x = 250             y = 220                   HA
             27I                      x = 200             y = 170                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 230       y = 380             8                 VA
             26J                   x = 230       y = 380            20                 VA
             27H                   x = 250       y = 220             8                 HA
             27F                   x = 250       y = 220            21                 HA
Gutachten 16-00167-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 03.02.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    A10(a)
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0150*..
       Handelsbez.:    LEXUS CT200H

       Variante(n):    Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 300             y = 400                   VA
             26B                      x = 350             y = 450                   VA
             27I                      x = 380             y = 290                   HA
             27B                      x = 430             y = 340                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 350       y = 450             8                 VA
             26J                   x = 350       y = 450            21                 VA
             27H                   x = 430       y = 340             8                 HA
Gutachten 16-00167-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 03.02.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    XW5(EU,M)-TMG
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1931*..
       Handelsbez.:    TOYOTA PRIUS

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 250                   VA
             26P                      x = 250             y = 200                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 300       y = 250            15                 VA
             26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
             27F                   x = 250       y = 350            20                 HA
             27H                   x = 250       y = 350             8                 HA
Gutachten 16-00167-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 03.02.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    XW5P(EU,M)
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*3704*..
       Handelsbez.:    TOYOTA PRIUS PHV

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 250                   VA
             26P                      x = 250             y = 200                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 300       y = 250            15                 VA
             26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
             27F                   x = 250       y = 350            20                 HA
             27H                   x = 250       y = 350             8                 HA
Gutachten 16-00167-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 03.02.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    XW5(EU,M)
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*2971*..
       Handelsbez.:    TOYOTA PRIUS

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 250                   VA
             26P                      x = 250             y = 200                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 300       y = 250            15                 VA
             26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
             27F                   x = 250       y = 350            20                 HA
             27H                   x = 250       y = 350             8                 HA