Gutachten 16-00167-CC-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 13 Fahrzeughersteller : FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 110/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 51103865 LK 110 ohne 65,1 740 2250 07/12 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 940 Zubehör : DW417 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 194 Zubehör : DW448 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: ALFA GIULIETTA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 940 e3*2007/46*0027*.. 77 - 125 195/50R16 88W Schrägheck 4-türig; 195/55R16 91 Frontantrieb; 205/55R16 91 10B; 11B; 11G; 11H; 215/55R16 93 12A; 51A; 71E; 723; 225/45R16 89W 729; 73C; 74A; 76U; 225/50R16 92 11A; 248 FH0 Verkaufsbezeichnung: FIAT CROMA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 194 e3*2001/116*0210*.. 85 - 110 205/55R16 90 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R16 92 12A; 51A; 71E; 723; 85 - 147 215/55R16 93 73C; 74A; 74H; 76U 225/50R16 92W 225/55R16 95 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Gutachten 16-00167-CC-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 13 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW448 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: ASTRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A-H e1*2001/116*0261*.., 55 - 147 205/55R16 90 QFA 10B; 11B; 11G; 11H; e1*2007/46*0344*.. 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 76U; QB0 Verkaufsbezeichnung: ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A-H e11*2001/116*0247*.. 55 - 147 205/55R16 90 QFA 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 76U; QB0 Verkaufsbezeichnung: ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A-H/C e4*2001/116*0094*.. 55 - 147 205/55R16 90 QFA Cabrio; Coupe; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 76U; QB0 Verkaufsbezeichnung: ASTRA STATION WAGON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A-H/SW e1*2001/116*0293*.., 55 - 147 205/55R16 90 QFA 10B; 11B; 11G; 11H; e1*2007/46*0341*.. 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 76U; QB0 Verkaufsbezeichnung: ASTRA-G Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T98 e1*97/27*0086*.., 60 - 147 205/50R16-87 11A; 21B; 22B; 22L; Limousine; Stufenheck; e1*98/14*0086*.. 24J Schrägheck; T98/NB e1*97/27*0101*.., 225/45R16-89 11A; 22B; 22F; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H; e1*98/14*0101*.. 24M; 57F; 685 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 915 T98/CNG e1*2001/116*0216*.. 60 - 147 205/50R16-87 11A; 21B; 22B; 24J Kombi; T98/KOMBI e1*97/27*0087*.., 225/45R16-89 11A; 22B; 22F; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; e1*98/14*0087*.. 57F; 685 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 915 Verkaufsbezeichnung: ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T98C e1*98/14*0132*.. 74 - 147 205/50R16 87 11A; 21B; 22B; 22L; Cabrio; Coupe; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R16 86 11A; 21B; 22B; 22L 12A; 51A; 71E; 723; 225/45R16 89 11A; 21B; 22B; 22L; 73C; 74A 24J; 24M; 685 Gutachten 16-00167-CC-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 13 Verkaufsbezeichnung: CALIBRA-A Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CALIBRA- F406 125 - 150 205/50R16 11A; 21B; 21J; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H; A 22G; 24C; 24D; 52A; 12A; 51A; 71E; 723; 631 205/50R16 10N; 11A; 21B; 21J; 73C; 74A 22F; 22G; 24C; 24D; 51G; 52A 225/45R16 11A; 21B; 21J; 22F; 22G; 24C; 24D; 52A; 631 Verkaufsbezeichnung: COMBO-C Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Combo-C e1*2007/46*0291*.. 48 - 74 195/45R16 84 5EA 5-Loch Radanschluss; COMBO-C e1*98/14*0179*.. 195/50R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H; Combo-C- e1*2001/116*0327*.., 205/45R16 83 5DW 12A; 51A; 71E; 723; CNG e1*2007/46*0293*.. 205/45R16 87 5ET 73C; 74A Combo-C- DE*2007/46*0129*.., Van e1*2007/46*0129*.. COMBO-C- K886 VAN Combo-C- DE*2007/46*0131*.. Van-CNG COMBO-C- L620 VAN-CNG Verkaufsbezeichnung: CORSA, CORSA-E, ADAM Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S-D e1*2001/116*0379*.. 110 195/50R16 84 11A; 26N; 26P Corsa-E; ab 195/55R16 87 11A; 26N; 26P e1*2001/116*0379*32; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 76U S-D e1*2001/116*0379*.. 110 195/50R16 84 124 Adam-S; 195/55R16 87 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R16 83 11A; 12A; 54A 51A; 71E; 723; 73C; 205/50R16 87 11A; 12A; 248; 26P; 74A; 76U 27H 205/55R16 91 11A; 12A; 248; 26P; 27H 215/45R16 86 12A Verkaufsbezeichnung: CORSA-C Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CORSA-C e1*98/14*0148*.. 74 195/45R16 80 11A; 21B; 22B; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R16 83 11A; 21B; 22B; 24M 12A; 51A; 71E; 723; 215/40R16 82 11A; 21B; 22F; 24J; 73C; 74A; 915 24M Gutachten 16-00167-CC-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 13 Verkaufsbezeichnung: CORSA-C-VAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CORSA-C- L659 74 195/45R16 80 11A; 21B; 22B; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; VAN 205/45R16 83 11A; 21B; 22B; 24M 12A; 51A; 71E; 723; 215/40R16 82 11A; 21B; 22F; 24J; 73C; 74A; 915 24M Verkaufsbezeichnung: MERIVA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S- e4*2007/46*0165*.. 55 - 88 195/55R16 87 5ET; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; D/MONOCA 195/55R16 91 51J 12A; 51A; 71E; 723; BB 55 - 96 195/60R16 89 51J 73C; 74A 55 - 103 205/55R16 51G Verkaufsbezeichnung: MERIVA VAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S-D e4*2007/46*0271*.. 55 - 88 195/55R16 87 5ET; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; MONOCAB 195/55R16 91 51J 12A; 51A; 71E; 723; B/ V 55 - 96 195/60R16 89 51J 73C; 74A 55 - 103 205/55R16 51G Verkaufsbezeichnung: MERIVA-A Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 74 215/45R16 86 11A; 22Q; 24M; 5EM 10B; 11B; 11G; 11H; 51 - 92 195/50R16 88 11A; 24M 12A; 51A; 71E; 723; 205/45R16 87 11A; 24M 73C; 74A; 76U 205/50R16 11A; 21M; 22L; 22Q; 24J; 24M; 51G X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 132 185/55R16 11A; 24M; 51G; 56G Nur Meriva OPC; 205/50R16 11A; 21M; 22L; 22Q; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J; 24M; 51G 12A; 51A; 71E; 723; 215/45R16 86W 11A; 22Q; 24M 73C; 74A; 76U Verkaufsbezeichnung: SIGNUM Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 205/55R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H; R, VECTRA 215/55R16 51G 12A; 51A; 71E; 723; 225/50R16 92W 11A; 24M; 367 729; 73C; 74A; 76U; 225/55R16 95 11A; 24M; 367 MBN Z-C/S e1*2001/116*0291*.. 74 - 155 205/55R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 74 - 184 215/55R16 51G 12A; 51A; 71E; 723; 225/50R16 92W 11A; 24M; 367 729; 73C; 74A; 76U; 225/55R16 95 11A; 24M; 367 MBN Verkaufsbezeichnung: VECTRA-B Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen J96 e1*93/81*0030*.., 55 - 100 205/50R16-86 11A; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; e1*95/54*0030*.., 685 12A; 51A; 71E; 723; e1*98/14*0030*.. 55 - 125 205/55R16 89 11A; 22B; 24J; 24M 73C; 74A J96/Kombi e1*95/54*0044*.., 225/45R16-89 11A; 22B; 24C; 24D e1*98/14*0044*.. 225/50R16-92 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 24D; 57T Gutachten 16-00167-CC-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 13 Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C, VECTRA-C-CC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen VECTRA/LIM e1*98/14*0187*.. 74 - 155 205/55R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H; Z02 / e11*2001/116*0214*.., 205/55R16 91W 12A; 51A; 71E; 723; e11*2001/116*0235*.. Z18XE 215/55R16 93 11A; 22L 729; 73C; 74A 225/50R16 92 11A; 22L; 367 Z-C e1*2001/116*0290*.. 74 - 129 205/55R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R16 91W 51J 12A; 51A; 71E; 723; 74 - 184 215/55R16 93 11A; 22L 729; 73C; 74A; 76U 225/50R16 92 11A; 22L; 367 Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C-STATION WAGON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 114 205/55R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 74 - 155 215/55R16 51G 12A; 51A; 71E; 723; 225/50R16 92W 11A; 367 729; 73C; 74A; 76U 225/55R16 95 11A; 367 Z-C/SW e1*2001/116*0292*.. 74 - 129 205/55R16 51G 10B; 10S; 11B; 11G; 74 - 184 215/55R16 51G 11H; 12A; 51A; 71E; 225/50R16 92W 11A; 367 723; 729; 73C; 74A; 225/55R16 95W 11A; 367 76U Verkaufsbezeichnung: ZAFIRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A- e1*2001/116*0325*.., 74 - 147 205/55R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H; H/Monocab e1*2007/46*0497*.. 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 76U A- e1*2001/116*0378*.. 69 - 110 205/55R16 94 10B; 11B; 11G; 11H; H/Monocab- 12A; 51A; 71E; 723; CNG 73C; 74A; 76U Verkaufsbezeichnung: ZAFIRA VAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A- e1*2007/46*0595*.. 74 - 147 205/55R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H; H/Monocab/V 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 76U Verkaufsbezeichnung: ZAFIRA-A Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T98MONOC e1*98/14*0110*.. 63 - 147 205/55R16 11A; 21B; 22B; 22N; Nur Zafira A OPC und AB 51G Edition; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A T98MONOC e1*98/14*0110*.. 60 - 108 205/55R16 91 11A; 22B; 22F; 22N; 10B; 11B; 11G; 11H; AB 24C; 24M 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Gutachten 16-00167-CC-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 13 Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SAAB Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW448 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: SAAB 900 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YS3D e4*95/54*0012*.. 96 - 136 205/50R16 11A; 22B; 24J; 24M; nur bis 51G e4*95/54*0012*03; 225/45R16-89 11A; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 685 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YS3D e4*95/54*0012*.., 85 - 151 225/45R16-89 11A; 22B; 24J; 24M; ab e4*95/54*0012*04; e4*98/14*0012*.. 685 10B; 11B; 11G; 11H; 85 - 169 205/50R16 11A; 22B; 24J; 24M; 12A; 51A; 71E; 723; 51G 73C; 74A YS3F e4*2001/116*0065*.. 88 - 184 205/55R16 51G Kombi; Limousine; YS3F???? e4*2001/116*0065*.. 88 - 188 215/55R16 51G Frontantrieb; 88 - 206 205/55R16 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 215/55R16 51G; 52J 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 76U; DEJ; MBN Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-3 (CABRIO) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YS3F?7?? e4*2001/116*0077*.. 110 - 184 205/55R16 51G Saab 9-3; Saab 9-3 215/55R16 51G Aero; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; DEJ; MBN Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YS3E e4*2001/116*0096*.. 110 - 191 205/55R16 11A; 21P; 22I; 22M; Kombi; Limousine; 24M; 51G; 52J 10B; 10S; 11B; 11G; 215/55R16 11A; 21P; 22I; 22M; 11H; 12A; 51A; 71E; 24J; 24M; 51G 723; 73C; 74A; 76U YS3EXXXX e11*96/27*0073*.. 88 - 147 205/55R16 91W 11A; 22B Kombi; Limousine; 88 - 184 215/55R16 11A; 21P; 22B; 24J; 10B; 10S; 11B; 11G; 24M; 51G 11H; 12A; 51A; 71E; 120 - 184 205/55R16 11A; 22B; 51G; 52J 723; 73C; 74A; 76U Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen Gutachten 16-00167-CC-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 13 zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Gutachten 16-00167-CC-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 13 22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Gutachten 16-00167-CC-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 13 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/55R16 Hinterachse: 225/50R16 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 974kg. 5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1000kg. 5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1060kg. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. Gutachten 16-00167-CC-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 13 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/50R16 Hinterachse: 225/45R16 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen zulässig. DEJ) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 344mm an der Vorderachse nicht zulässig FH0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an der Vorderachse nicht zulässig. MBN) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 314 mm (Dicke 28mm) an der Vorderachse zulässig. QB0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 321 mm (Dicke 28mm) an der Vorderachse nicht zulässig. QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße Gutachten 16-00167-CC-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 13 225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben. Gutachten 16-00167-CC-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 13 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: OPEL Fahrzeugtyp: S-D Genehm.Nr.: e1*2001/116*0379*.. Handelsbez.: CORSA, CORSA-E, ADAM Variante(n): Adam, Adam-S Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 400 VA 26P x = 230 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 400 25 VA 26N x = 280 y = 400 8 VA 27F x = 240 y = 240 25 HA 27H x = 240 y = 240 8 HA Gutachten 16-00167-CC-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 13 Fahrzeug: Hersteller: OPEL Fahrzeugtyp: S-D Genehm.Nr.: e1*2001/116*0379*.. Handelsbez.: CORSA, CORSA-E, ADAM Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 30 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA 27F x = 300 y = 300 25 HA 27H x = 300 y = 300 8 HA