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							Gutachten 16-00167-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 12                                                   Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 22.02.2021
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Fahrzeughersteller                         : FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 110/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
51103865                LK 110                 ohne                        65,1                    740      2250    07/12
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FIAT
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 940
Zubehör                                    : DW417


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : 194
Zubehör                                    : DW448


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ALFA GIULIETTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                     Auflagen
940          e3*2007/46*0027*.. 77 - 125 195/50R16 88W                                        Schrägheck 4-türig;
                                         195/55R16 91                                         Frontantrieb;
                                         205/55R16 91                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/55R16 93                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                         225/45R16 89W                                        729; 73C; 74A; 76U;
                                         225/50R16 92  11A; 248                               FH0

Verkaufsbezeichnung:     FIAT CROMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
194          e3*2001/116*0210*.. 85 - 110 205/55R16 90                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/50R16 92                                        12A; 51A; 71E; 723;
                                 85 - 147 215/55R16 93                                        73C; 74A; 74H; 76U
                                          225/50R16 92W
                                          225/55R16 95

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00167-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 12                                                Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 22.02.2021
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Zubehör                                 : DW448


Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-H          e1*2001/116*0261*.., 55 - 147 205/55R16 90          QFA                      10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*2007/46*0344*..                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                          73C; 74A; 76U; QB0

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-H          e11*2001/116*0247*.. 55 - 147 205/55R16 90          QFA                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                          73C; 74A; 76U; QB0

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 55 - 147 205/55R16 90 QFA                                Cabrio; Coupe;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                          73C; 74A; 76U; QB0

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-H/SW       e1*2001/116*0293*.., 55 - 147 205/55R16 90          QFA                      10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*2007/46*0341*..                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                          73C; 74A; 76U; QB0

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
T98          e1*97/27*0086*.., 60 - 147 205/50R16-87             11A; 21B; 22B; 22L;      Limousine; Stufenheck;
               e1*98/14*0086*..                                  24J                      Schrägheck;
T98/NB         e1*97/27*0101*..,              225/45R16-89       11A; 22B; 22F; 22L;      10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0101*..                                  24M; 57F; 685            12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                          73C; 74A; 915
T98/CNG        e1*2001/116*0216*..   60 - 147 205/50R16-87       11A; 21B; 22B; 24J       Kombi;
T98/KOMBI      e1*97/27*0087*..,              225/45R16-89       11A; 22B; 22F; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0087*..                                  57F; 685                 12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                          73C; 74A; 915

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
T98C         e1*98/14*0132*..  74 - 147 205/50R16 87             11A; 21B; 22B; 22L;      Cabrio; Coupe;
                                                                 24J; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/45R16 86       11A; 21B; 22B; 22L       12A; 51A; 71E; 723;
                                              225/45R16 89       11A; 21B; 22B; 22L;      73C; 74A
                                                                 24J; 24M; 685




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00167-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 12                                                Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 22.02.2021
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Verkaufsbezeichnung:    CALIBRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
CALIBRA-     F406             125 - 150 205/50R16                10N; 11A; 21B; 21J;      10B; 11B; 11G; 11H;
A                                                                22F; 22G; 24C; 24D;      12A; 51A; 71E; 723;
                                                                 51G; 52A                 73C; 74A
                                              205/50R16          11A; 21B; 21J; 22F;
                                                                 22G; 24C; 24D; 52A;
                                                                 631
                                              225/45R16          11A; 21B; 21J; 22F;
                                                                 22G; 24C; 24D; 52A;
                                                                 631

Verkaufsbezeichnung:     COMBO-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
Combo-C      e1*2007/46*0291*..   48 - 74     195/45R16 84       5EA                      5-Loch Radanschluss;
COMBO-C      e1*98/14*0179*..                 195/50R16          51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
Combo-C-     e1*2001/116*0327*..,             205/45R16 83       5DW                      12A; 51A; 71E; 723;
CNG          e1*2007/46*0293*..               205/45R16 87       5ET                      73C; 74A
Combo-C-     DE*2007/46*0129*..,
Van          e1*2007/46*0129*..
COMBO-C- K886
VAN
Combo-C-     DE*2007/46*0131*..
Van-CNG
COMBO-C- L620
VAN-CNG

Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
S-D          e1*2001/116*0379*.. 110  195/50R16 84               11A; 26N; 26P            Corsa-E; ab
                                      195/55R16 87               11A; 26N; 26P            e1*2001/116*0379*32;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                          73C; 74A; 76U
S-D            e1*2001/116*0379*..   110      195/50R16 84       124                      Adam-S;
                                              195/55R16 87       12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/45R16 83       11A; 12A; 54A            51A; 71E; 723; 73C;
                                              205/50R16 87       11A; 12A; 248; 26P;      74A; 76U
                                                                 27H
                                              205/55R16 91       11A; 12A; 248; 26P;
                                                                 27H
                                              215/45R16 86       12A

Verkaufsbezeichnung:     CORSA-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
CORSA-C      e1*98/14*0148*..  74             195/45R16 80       11A; 21B; 22B; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/45R16 83       11A; 21B; 22B; 24M       12A; 51A; 71E; 723;
                                              215/40R16 82       11A; 21B; 22F; 24J;      73C; 74A; 915
                                                                 24M




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00167-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 12                                                Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 22.02.2021
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Verkaufsbezeichnung:    CORSA-C-VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
CORSA-C-     L659             74              195/45R16 80       11A; 21B; 22B; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
VAN                                           205/45R16 83       11A; 21B; 22B; 24M       12A; 51A; 71E; 723;
                                              215/40R16 82       11A; 21B; 22F; 24J;      73C; 74A; 915
                                                                 24M

Verkaufsbezeichnung:     MERIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
S-           e4*2007/46*0165*.. 55 - 88       195/55R16 87       5ET; 51J                 10B; 11B; 11G; 11H;
D/MONOCA                                      195/55R16 91       51J                      12A; 51A; 71E; 723;
BB
                                55 - 96       195/60R16 89       51J                      73C; 74A
                                55 - 103      205/55R16          51G

Verkaufsbezeichnung:     MERIVA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
S-D          e4*2007/46*0271*.. 55 - 88       195/55R16 87       5ET; 51J                 10B; 11B; 11G; 11H;
MONOCAB                                       195/55R16 91       51J                      12A; 51A; 71E; 723;
B/ V                            55 - 96       195/60R16 89       51J                      73C; 74A
                                55 - 103      205/55R16          51G

Verkaufsbezeichnung:    MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 74        215/45R16 86  11A; 22Q; 24M; 5EM            10B; 11B; 11G; 11H;
                               51 - 92        195/50R16 88  11A; 24M                      12A; 51A; 71E; 723;
                                              205/45R16 87  11A; 24M                      73C; 74A; 76U
                                              205/50R16     11A; 21M; 22L; 22Q;
                                                            24J; 24M; 51G
X01Monocab e1*2001/116*0215*..      132       185/55R16     11A; 24M; 51G; 56G            Nur Meriva OPC;
                                              205/50R16     11A; 21M; 22L; 22Q;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            24J; 24M; 51G                 12A; 51A; 71E; 723;
                                              215/45R16 86W 11A; 22Q; 24M                 73C; 74A; 76U

Verkaufsbezeichnung:     SIGNUM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 205/55R16                 51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
R, VECTRA
                                          215/55R16              51G                      12A; 51A; 71E; 723;
                                          225/50R16 92W          11A; 24M; 367            729; 73C; 74A; 76U;
                                          225/55R16 95           11A; 24M; 367            MBN
Z-C/S        e1*2001/116*0291*.. 74 - 155 205/55R16              51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                 74 - 184 215/55R16              51G                      12A; 51A; 71E; 723;
                                          225/50R16 92W          11A; 24M; 367            729; 73C; 74A; 76U;
                                          225/55R16 95           11A; 24M; 367            MBN




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00167-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 12                                                Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 22.02.2021
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Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
J96          e1*93/81*0030*.., 55 - 100 205/50R16-86             11A; 22B; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*95/54*0030*..,                                 685                      12A; 51A; 71E; 723;
               e1*98/14*0030*..       55 - 125 205/55R16 89      11A; 22B; 24J; 24M       73C; 74A
J96/Kombi      e1*95/54*0044*..,               225/45R16-89      11A; 22B; 24C; 24D
               e1*98/14*0044*..                225/50R16-92      11A; 21B; 22B; 22F;
                                                                 24C; 24D; 57T

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
VECTRA/LIM   e1*98/14*0187*..      74 - 155 205/55R16     51G                             10B; 11B; 11G; 11H;
Z02 /        e11*2001/116*0214*..,          205/55R16 91W                                 12A; 51A; 71E; 723;
               e11*2001/116*0235*..
Z18XE                                          215/55R16 93      11A; 22L                 729; 73C; 74A
                                               225/50R16 92      11A; 22L; 367
Z-C            e1*2001/116*0290*..    74 - 129 205/55R16         51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/55R16 91W     51J                      12A; 51A; 71E; 723;
                                      74 - 184 215/55R16 93      11A; 22L                 729; 73C; 74A; 76U
                                               225/50R16 92      11A; 22L; 367

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 114 205/55R16                 51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                 74 - 155 215/55R16              51G                      12A; 51A; 71E; 723;
                                          225/50R16 92W          11A; 367                 729; 73C; 74A; 76U
                                          225/55R16 95           11A; 367
Z-C/SW       e1*2001/116*0292*.. 74 - 129 205/55R16              51G                      10B; 10S; 11B; 11G;
                                 74 - 184 215/55R16              51G                      11H; 12A; 51A; 71E;
                                          225/50R16 92W          11A; 367                 723; 729; 73C; 74A;
                                          225/55R16 95W          11A; 367                 76U

Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-           e1*2001/116*0325*.., 74 - 147 205/55R16             51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab e1*2007/46*0497*..                                                              12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                          73C; 74A; 76U
A-         e1*2001/116*0378*..        69 - 110 205/55R16 94                               10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab-                                                                                12A; 51A; 71E; 723;
CNG
                                                                                          73C; 74A; 76U

Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-           e1*2007/46*0595*.. 74 - 147 205/55R16               51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab/V                                                                               12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                          73C; 74A; 76U




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00167-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 12                                                   Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 22.02.2021
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                                                                                                       Seite: 6 von 13
Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
T98MONOC     e1*98/14*0110*..   63 - 147 205/55R16                  11A; 21B; 22B; 22N;      Nur Zafira A OPC und
AB                                                                  51G                      Edition;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                             73C; 74A
T98MONOC e1*98/14*0110*..              60 - 108 205/55R16 91        11A; 22B; 22F; 22N;      10B; 11B; 11G; 11H;
AB                                                                  24C; 24M                 12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                             73C; 74A

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SAAB
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : DW448


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SAAB 900
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
YS3D         e4*95/54*0012*..  96 - 136 205/50R16                   11A; 22B; 24J; 24M;      nur bis
                                                                    51G                      e4*95/54*0012*03;
                                                 225/45R16-89       11A; 22B; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    685                      12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                             73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
YS3D         e4*95/54*0012*..,  85 - 151 225/45R16-89               11A; 22B; 24J; 24M;      ab e4*95/54*0012*04;
               e4*98/14*0012*..                                     685                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                       85 - 169 205/50R16           11A; 22B; 24J; 24M;      12A; 51A; 71E; 723;
                                                                    51G                      73C; 74A
YS3F           e4*2001/116*0065*..     88 - 184 205/55R16           51G                      Kombi; Limousine;
YS3F????       e4*2001/116*0065*..     88 - 188 215/55R16           51G                      Frontantrieb;
                                       88 - 206 205/55R16           51G; 52J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                215/55R16           51G; 52J                 12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                             73C; 74A; 76U; DEJ;
                                                                                             MBN

Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3 (CABRIO)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
YS3F?7??     e4*2001/116*0077*.. 110 - 184 205/55R16                51G                      Saab 9-3; Saab 9-3
                                           215/55R16                51G                      Aero;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                             73C; 74A; DEJ; MBN

Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
YS3E         e4*2001/116*0096*.. 110 - 191 205/55R16                11A; 21P; 22I; 22M;      Kombi; Limousine;
                                                                    24M; 51G; 52J            10B; 10S; 11B; 11G;
                                                 215/55R16          11A; 21P; 22I; 22M;      11H; 12A; 51A; 71E;
                                                                    24J; 24M; 51G            723; 73C; 74A; 76U


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00167-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 12                                                Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 22.02.2021
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Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
YS3EXXXX     e11*96/27*0073*..  88 - 147 205/55R16 91W 11A; 22B                           Kombi; Limousine;
                                88 - 184 215/55R16     11A; 21P; 22B; 24J;                10B; 10S; 11B; 11G;
                                                       24M; 51G                           11H; 12A; 51A; 71E;
                                120 - 184 205/55R16    11A; 22B; 51G; 52J                 723; 73C; 74A; 76U

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00167-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 12                                                Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 22.02.2021
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21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00167-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 12                                                Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 22.02.2021
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      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00167-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 12                                                Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 22.02.2021
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57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        205/55R16
                    Hinterachse:                        225/50R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1060kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          205/50R16
                    Hinterachse:                          225/45R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00167-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 12                                                Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 22.02.2021
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76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.
DEJ) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 344mm
     an der Vorderachse nicht zulässig
FH0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.
MBN) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 314
     mm (Dicke 28mm) an der Vorderachse zulässig.
QB0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 321 mm
     (Dicke 28mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
     (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße
     225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen
     haben.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00167-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 12                                                Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 22.02.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     OPEL
       Fahrzeugtyp:    S-D
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0379*..
       Handelsbez.:    CORSA, CORSA-E, ADAM

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 300            y = 300                     VA
             26P                      x = 250            y = 250                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 300       y = 300             30                VA
             26N                   x = 300       y = 300              8                VA
             27F                   x = 300       y = 300             25                HA
             27H                   x = 300       y = 300              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00167-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 12                                                Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 22.02.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     OPEL
       Fahrzeugtyp:    S-D
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0379*..
       Handelsbez.:    CORSA, CORSA-E, ADAM

       Variante(n):    Adam, Adam-S

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 280            y = 400                     VA
             26P                      x = 230            y = 350                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 280       y = 400             25                VA
             26N                   x = 280       y = 400              8                VA
             27F                   x = 240       y = 240             25                HA
             27H                   x = 240       y = 240              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.