Gutachten 366-0046-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 12.10.2017
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Fahrzeughersteller : CITROEN, FIAT, PEUGEOT, TOYOTA, VOLVO
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
51084063 LK 108 Ø72 Ø65.1 65,1 Kunststoff 740 2250 07/12
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 3
150 Nm für Typ : G9 erhöhtes Anzugsmoment; X***** erhöhtes
Anzugsmoment; X erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: CITROEN JUMPY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G9 L863 66 - 103 215/60R16 99 5JK; 51G erhöhtes
Anzugsmoment
215/60R16C 51G 150 Nm; Kombi; Lkw
geschl.Kasten (Serie);
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74H; 74P;
740; 75I
Verkaufsbezeichnung: C4 PICASSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3 e2*2007/46*0356*.. 68 - 121 205/60R16 92 11A; 24J; 248; 26P kurzer Radstand;
215/55R16 93 11A; 24J; 248; 26N; langer Radstand;
26P; 27I Frontantrieb;
215/60R16 95 11A; 24J; 248; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H;
26P; 27I 12A; 51A; 71E; 723;
225/55R16 95 11A; 241; 244; 246; 73C; 74A; 74H; 74P;
26B; 26N; 27I 76U
Gutachten 366-0046-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 12.10.2017
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Verkaufsbezeichnung: JUMPY,DISPATCH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X***** e2*2001/116*0350*.. 66 - 103 215/60R16 99 5JK; 51G erhöhtes
Anzugsmoment
215/60R16C 51G 150 Nm; Kombi; Lkw
geschl.Kasten (Serie);
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74H; 74P;
740; 75I
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung: FIAT SCUDO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
270 e2*2001/116*0351*.. 66 - 103 215/60R16 99 5JK; 51G erhöhtes
Anzugsmoment
270L L862 215/60R16C 51G 150 Nm; Kombi; Lkw
geschl.Kasten (Serie);
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74H; 74P;
740; 75I
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : L (SERIE Flachb. lose)
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 9; X; 8; X*****; G9
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : 9
130 Nm für Typ : 8 erhöhtes Anzugsmoment
135 Nm für Typ : L erhöhtes Anzugsmoment
150 Nm für Typ : G9 erhöhtes Anzugsmoment; X***** erhöhtes
Anzugsmoment; X erhöhtes Anzugsmoment
Gutachten 366-0046-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 12.10.2017
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Verkaufsbezeichnung: EXPERT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G9 L867 66 - 103 215/60R16 99 5JK; 51G erhöhtes
Anzugsmoment
215/60R16C 51G 150 Nm; Kombi; Lkw
geschl.Kasten (Serie);
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74H; 74P;
740; 75I
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT EXPERT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X***** e2*2001/116*0349*.. 66 - 103 215/60R16 99 5JK; 51G erhöhtes
Anzugsmoment
215/60R16C 51G 150 Nm; Kombi; Lkw
geschl.Kasten (Serie);
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74H; 74P;
740; 75I
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 607
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
9 e2*98/14*0199*.. 79 - 152 225/55R16 51G nur bis
152 215/60R16 51G e2*98/14*0199*09;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71E; 723; 73C;
74A; 74H; 74P; 76U;
AGD; FGC
Verkaufsbezeichnung: 308
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
L e2*2007/46*0405*.. 60 - 96 195/55R16 87 124 erhöhtes
Anzugsmoment
60 - 115 195/60R16 89 12A 135 Nm; Schrägheck;
60 - 133 205/55R16 91 12A Frontantrieb;
215/55R16 93 11A; 12A; 245; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71E; 723; 73C;
225/50R16 92 11A; 12A; 245; 248; 74A; 74H; 74P; 740;
26N; 26P; 27I 76U; 83P
110 195/55R16 87W 124
115 195/55R16 87 124
L e2*2007/46*0405*.. 68 - 96 195/55R16 91 124 erhöhtes
Anzugsmoment
195/60R16 89 12A 135 Nm; Peugeot 308
68 - 133 205/55R16 91 12A SW; Kombi;
215/50R16 90 11A; 12A; 245; 26P; 27I Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R16 93 11A; 12A; 245; 26P; 51A; 71E; 723; 73C;
27H; 27I 74A; 74H; 74P; 740;
225/50R16 92 11A; 12A; 245; 248; 76U; 83P
26N; 26P; 27I
Gutachten 366-0046-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 12.10.2017
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Verkaufsbezeichnung: 508
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8 e2*2007/46*0080*.. 82 - 120 215/60R16 95 11A; 245; 248 erhöhtes
Anzugsmoment
225/55R16 95 11A; 245; 248 130 Nm; Nicht 508 RXH
225/60R16 98 11A; 245; 248 (Allroad); Kombi;
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74H; 74P;
740; 76U; DEA
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung: PROACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X e2*2007/46*0388*.. 66 - 120 215/60R16C 51G erhöhtes
Anzugsmoment
150 Nm; Kombi; Lkw
geschl.Kasten (Serie);
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P; 740;
75I
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLVO
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,75, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : N
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : H; R
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : J; T; KV; K; JV; S
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : N
140 Nm für Typ : J; JV; K; KV; S; T
170 Nm für Typ : H erhöhtes Anzugsmoment; R erhöhtes
Anzugsmoment
Gutachten 366-0046-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 12.10.2017
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Verkaufsbezeichnung: VOLVO C70
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
N e4*2001/116*0015*.., 120 - 180 205/55R16 11A; 22B; 51G Cabrio; Coupe;
e4*96/27*0015*.., 225/50R16 11A; 21B; 22B; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
e4*98/14*0015*.. 12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P; 76U
Verkaufsbezeichnung: VOLVO S60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H e9*2001/116*0044*.., 85 - 191 205/55R16 90 erhöhtes
Anzugsmoment
e9*98/14*0044*.. 215/55R16 93 170 Nm; Allradantrieb;
R e9*2001/116*0036*.., Frontantrieb;
e9*98/14*0036*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71E;
723; 73C; 74A; 74P;
740; 76U
Verkaufsbezeichnung: VOLVO S80
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
K e9*2001/116*0043*.., 96 - 200 215/55R16 11A; 24J; 51G nicht gepanzerte Fz;
e9*98/14*0043*.. 225/50R16-92 11A; 24J; 24M Allradantrieb;
KV e1*KS*0007*.. 225/55R16 11A; 24J; 24M; 51G Frontantrieb;
T e9*2001/116P0028*.., 10B; 10S; 11B; 11G;
e9*2001/116*0028*.., 11H; 12A; 51A; 573;
e9*96/79*0028*.., 71E; 723; 73C; 74D;
e9*98/14P0028*.., 74P; 76U
e9*98/14*0028*..
Verkaufsbezeichnung: VOLVO V70
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J e4*2001/116*0061*.., 85 - 191 205/55R16 51G nicht Cross Country;
e4*98/14*0061*.. 215/55R16 11A; 24J; 24M; 51G Allradantrieb;
JV e1*KS*0006*.. Frontantrieb;
S e4*2001/116*0040*.., 10B; 11B; 11G; 11H;
e4*98/14*0040*.. 12A; 51A; 573; 71E;
723; 73C; 74D; 74P;
76U
S e4*2001/116*0040*.., 120 - 154 215/65R16 51G Cross Country;
e4*98/14*0040*.. 225/60R16 98 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74D; 74P; 76U
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Gutachten 366-0046-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 12.10.2017
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Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
Gutachten 366-0046-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 12.10.2017
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dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Gutachten 366-0046-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 12.10.2017
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573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1550kg.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
83P) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
AGD) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm an der
Vorderachse nicht zulässig.
DEA) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 340mm an der
Vorderachse nicht zulässig
FGC) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet) an der
Vorderachse nicht zulässig.
Gutachten 366-0046-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 12.10.2017
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: CITROEN
Fahrzeugtyp: 3
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0356*..
Handelsbez.: C4 PICASSO
Variante(n): Frontantrieb, kurzer Radstand
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 400 VA
26P x = 240 y = 400 VA
27B x = 280 y = 350 HA
27I x = 220 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 280 y = 400 8 VA
26J x = 280 y = 400 25 VA
27H x = 280 y = 350 8 HA
27F x = 280 y = 350 20 HA
Gutachten 366-0046-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 12.10.2017
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Fahrzeug:
Hersteller: PEUGEOT
Fahrzeugtyp: L
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0405*..
Handelsbez.: 308
Variante(n): Frontantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 320 y = 260 VA
26P x = 270 y = 210 VA
27B x = 290 y = 280 HA
27I x = 240 y = 230 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 320 y = 260 23 VA
26N x = 320 y = 260 8 VA
27F x = 290 y = 280 24 HA
27H x = 290 y = 280 8 HA
Gutachten 366-0046-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 12.10.2017
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Fahrzeug:
Hersteller: PEUGEOT
Fahrzeugtyp: L
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0405*..
Handelsbez.: 308
Variante(n): Frontantrieb, Schräghecklimousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 320 y = 260 VA
26P x = 270 y = 210 VA
27B x = 290 y = 280 HA
27I x = 240 y = 230 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 320 y = 260 23 VA
26N x = 320 y = 260 8 VA
27F x = 290 y = 280 21 HA
27H x = 290 y = 280 8 HA