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							Gutachten 16-00167-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 03.02.2020
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Fahrzeughersteller                      : OPEL / VAUXHALL, OPEL AUTOMOBILE GmbH, PEUGEOT, PSA
                                          Automobiles SA, VOLVO
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 7 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 108/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                          Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                     Kennzeichnung          Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.      Fertig
                     Rad                    Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
51084063             LK 108                 Ø72 Ø65.1                   65,1    Kunststoff     740     2250     07/12
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : OPEL / VAUXHALL, OPEL AUTOMOBILE GmbH
Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                 : DW419


Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 115 Nm
Verkaufsbezeichnung:     COMBO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
E            e2*2007/46*0623*.. 55 - 96       205/60R16 96      11A; 26P                   Frontantrieb;
                                              215/65R16 98      11A; 26P                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/55R16 95      11A; 26B; 26N; 5HR         12A; 51A; 71E; 723;
                                              225/60R16 98      11A; 26B; 26N              73C; 74A; 74H; 74P;
                                              225/65R16 100     11A; 26B; 26N              76U; 77E

Verkaufsbezeichnung:     COMBO LIFE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
E            e2*2007/46*0622*.. 55 - 96       205/60R16 96      11A; 26P                   Frontantrieb;
                                              215/65R16 98      11A; 26P                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/55R16 95      11A; 26B; 26N; 5HR         12A; 51A; 71E; 723;
                                              225/60R16 98      11A; 26B; 26N              73C; 74A; 74H; 74P;
                                              225/65R16 100     11A; 26B; 26N              76U; 77E

Verkaufsbezeichnung:     GRANDLAND X
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
Z            e2*2007/46*0597*.. 75 - 130 215/70R16 100          124                        Frontantrieb;
                                         215/75R16 103          12A                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/65R16 100          12A                        51A; 71E; 723; 73C;
                                                                                           74A; 74H; 74P; 76U;
                                                                                           77E; 83K

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Gutachten 16-00167-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 03.02.2020
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Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : PEUGEOT
Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                 : DW419


Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 90 Nm für Typ : 9
                                          130 Nm für Typ : 8 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 508
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
8            e2*2007/46*0080*.. 82 - 120 215/60R16 95           11A; 245; 248            erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              225/55R16 95      11A; 245; 248            130 Nm; Nicht 508 RXH
                                              225/60R16 98      11A; 245; 248            (Allroad); Kombi;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                         740; 76U; DEA

Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 607
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
9            e2*98/14*0199*.. 79 - 152 225/55R16                51G                      nur bis
                              152      215/60R16                51G                      e2*98/14*0199*09;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                         51A; 71E; 723; 73C;
                                                                                         74A; 74H; 74P; 76U;
                                                                                         AGD; FGC

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : PSA Automobiles SA
Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                 : DW419


Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 115 Nm
Verkaufsbezeichnung:     PARTNER, BERLINGO, RIFTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
E            e2*2007/46*0625*.. 55 - 96 205/60R16 96            11A; 26P                 Frontantrieb;
                                        215/65R16 98            11A; 26P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                        225/55R16 95            11A; 26B; 26N; 5HR       12A; 51A; 71E; 723;
                                        225/60R16 98            11A; 26B; 26N            73C; 74A; 74H; 74P;
                                        225/65R16 100           11A; 26B; 26N            76U; 77E
Gutachten 16-00167-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 03.02.2020
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Verkaufsbezeichnung:     RIFTER, BERLINGO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
E            e2*2007/46*0624*.. 55 - 96 205/60R16 96            11A; 26P                 Frontantrieb;
                                        215/65R16 98            11A; 26P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                        225/55R16 95            11A; 26B; 26N; 5HR       12A; 51A; 71E; 723;
                                        225/60R16 98            11A; 26B; 26N            73C; 74A; 74H; 74P;
                                        225/65R16 100           11A; 26B; 26N            76U; 77E

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : VOLVO
Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : R
Zubehör                                 : DW4332


Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : R; KV; T; H; JV; J; K; S
Zubehör                                 : DW4332


Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm für Typ : J; JV; K; KV; S; T
                                          170 Nm für Typ : H erhöhtes Anzugsmoment; R erhöhtes
                                          Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
H            e9*2001/116*0044*.., 85 - 191 205/55R16 90                                  erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
               e9*98/14*0044*..               215/55R16 93                               170 Nm; Allradantrieb;
R              e9*2001/116*0036*..,                                                      Frontantrieb;
               e9*98/14*0036*..                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                         723; 73C; 74D; 74P;
                                                                                         740; 76U

Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S80
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
K            e9*2001/116*0043*.., 96 - 200 215/55R16            11A; 24J; 51G            nicht gepanzerte Fz;
             e9*98/14*0043*..              225/50R16-92         11A; 24J; 24M            Allradantrieb;
KV           e1*KS*0007*..                 225/55R16            11A; 24J; 24M; 51G       Frontantrieb;
T            e9*2001/116P0028*..,                                                        10B; 10S; 11B; 11G;
               e9*2001/116*0028*..,                                                      11H; 12A; 51A; 573;
               e9*96/79*0028*..,                                                         71E; 723; 73C; 74D;
               e9*98/14P0028*..,                                                         74P; 76U
               e9*98/14*0028*..
Gutachten 16-00167-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 03.02.2020
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 4 von 10
Verkaufsbezeichnung:     VOLVO V70
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
J            e4*2001/116*0061*.., 85 - 191 205/55R16            51G                      nicht Cross Country;
             e4*98/14*0061*..              215/55R16            11A; 24J; 24M; 51G       Allradantrieb;
JV           e1*KS*0006*..                                                               Frontantrieb;
S            e4*2001/116*0040*..,                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
               e4*98/14*0040*..                                                          12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                         723; 73C; 74D; 74P;
                                                                                         76U
S              e4*2001/116*0040*.., 120 - 154 215/65R16         51G                      Cross Country;
               e4*98/14*0040*..               225/60R16 98      11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         73C; 74D; 74P; 76U

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
Gutachten 16-00167-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 03.02.2020
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                                                                                                     Seite: 5 von 10
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
Gutachten 16-00167-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 03.02.2020
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                                                                                                     Seite: 6 von 10
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
83K) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit innenbelüfteter Bremsscheibe
     (Durchmesser 304mm, Dicke 28mm) an der Vorderachse nicht zulässig!
AGD) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm an der
     Vorderachse nicht zulässig.
DEA) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 340mm an der
     Vorderachse nicht zulässig
FGC) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet) an der
     Vorderachse nicht zulässig.
Gutachten 16-00167-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 03.02.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     OPEL
       Fahrzeugtyp:    E
       Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0622*..
       Handelsbez.:    COMBO LIFE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 240             y = 240                   VA
             26B                      x = 290             y = 290                   VA
             27B                      x = 200             y = 200                   HA
             27I                      x = 250             y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250             8                 VA
             26N                   x = 250       y = 250            20                 VA
Gutachten 16-00167-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 03.02.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     OPEL
       Fahrzeugtyp:    E
       Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0623*..
       Handelsbez.:    COMBO

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 240             y = 240                   VA
             26B                      x = 290             y = 290                   VA
             27B                      x = 200             y = 200                   HA
             27I                      x = 250             y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250             8                 VA
             26N                   x = 250       y = 250            20                 VA
Gutachten 16-00167-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 03.02.2020
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                                                                                                     Seite: 9 von 10

Fahrzeug:

       Hersteller:     PSA
       Fahrzeugtyp:    E
       Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0625*..
       Handelsbez.:    PARTNER, BERLINGO, RIFTER

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 240             y = 240                   VA
             26B                      x = 290             y = 290                   VA
             27B                      x = 200             y = 200                   HA
             27I                      x = 250             y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250             8                 VA
             26N                   x = 250       y = 250            20                 VA
Gutachten 16-00167-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 03.02.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     PSA
       Fahrzeugtyp:    E
       Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0624*..
       Handelsbez.:    RIFTER, BERLINGO

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 240             y = 240                   VA
             26B                      x = 290             y = 290                   VA
             27B                      x = 200             y = 200                   HA
             27I                      x = 250             y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250             8                 VA
             26N                   x = 250       y = 250            20                 VA