Gutachten 16-00167-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 20 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 03.02.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 18 Fahrzeughersteller : AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN, Nissan International S. A., RENAULT Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 51144076 LK 114,3 Ø76 Ø66.1 66,1 Kunststoff 740 2150 07/12 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUTOMOBILES DACIA S.A. Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW4187 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SD e2*2001/116*0314*.., 63 - 92 215/65R16 98 11A; 24J Duster bis MJ2017; e2*2007/46*0030*.. 225/60R16 98 11A; 24J; 248 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 77E SD e2*2001/116*0314*.., 66 - 92 215/65R16 98 Duster bis MJ2017; e2*2007/46*0030*.. 225/60R16 98 Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 77E Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : NISSAN, Nissan International S. A. Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : T30; A32; J10; V10; P12; F15; A33; ZE0; T31; C13 Zubehör : DW489 Gutachten 16-00167-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 20 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 03.02.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 18 Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : J11 Zubehör : DW4187 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : A32 108 Nm für Typ : P12; T30; T31; ZE0 110 Nm für Typ : A33; V10 113 Nm für Typ : C13; J10; J11 118 Nm für Typ : F15 130 Nm für Typ : F15 Verkaufsbezeichnung: NISSAN ALMERA TINO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen V10 e9*98/14*0035*.. 78 - 100 205/55R16 91 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: NISSAN JUKE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F15 e11*2007/46*0132*.., 140 - 157 205/60R16 92 Allradantrieb; e5*2007/46*1031*.. 205/65R16 95 10B; 11B; 11G; 11H; 215/55R16 93 11A; 26P 12A; 51A; 71E; 723; 215/60R16 95 11A; 26P 73C; 74A; 74P; 76U; 225/55R16 95 11A; 26P 77E; DBW 225/60R16 98 11A; 26P F15 e11*2007/46*0132*.., 69 - 147 205/60R16 92 Schrägheck; 4-türig; e5*2007/46*1031*.. 215/55R16 93 Frontantrieb; 225/55R16 95 10B; 11B; 11G; 11H; 81 - 147 215/60R16 95 12A; 51A; 71E; 723; 225/60R16 98 729; 73C; 74A; 74P; 76U; 77E; DBW Verkaufsbezeichnung: NISSAN LEAF, NISSAN LEAF 24 kWh, NISSAN LEAF 30 KWh Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ZE0 e11*2007/46*0230*.. 80 205/55R16 Elektro-Fz 80kW; 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74P; 76U Verkaufsbezeichnung: NISSAN MAXIMA QX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A32 e1*93/81*0011*.. 103 - 142 225/50R16-92 11A; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74P A33 e1*98/14*0136*.. 103 - 147 215/55R16 11A; 367; 51G 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74P; 76U Gutachten 16-00167-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 20 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 03.02.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 18 Verkaufsbezeichnung: NISSAN PRIMERA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen P12 e11*98/14*0183*.. 80 - 103 205/55R16 90 Kombi; Stufenheck; 205/60R16 92 Schrägheck; 215/55R16 93 10B; 10S; 11B; 11G; 225/50R16 92 11H; 12A; 51A; 71E; 225/55R16 95 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: NISSAN QASHQAI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen J11 e11*2007/46*0963*.. 81 - 120 215/65R16 98 12N Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74P; 76U Verkaufsbezeichnung: NISSAN QASHQAI,QASHQAI + 2 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen J10 e11*2001/116*0295*.. 76 - 110 215/65R16 12R; 51G Nissan Qashqai kurz; 225/60R16 98 12A Nissan Qashqai +2 235/60R16 100 12A (lang); Nicht 7- Sitzer Allradantrieb; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74P; 76U; MAO Verkaufsbezeichnung: NISSAN X-TRAIL Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T30 e1*98/14*0166*.. 84 - 121 215/65R16 51G Allradantrieb; 225/60R16 98 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74P T31 e1*2001/116*0432*.. 104 - 127 215/65R16 98 Allradantrieb; 225/60R16 98 10B; 11B; 11G; 11H; 235/60R16 100 12A; 51A; 573; 71E; 245/55R16 100 723; 73C; 74A; 74P; 76U Verkaufsbezeichnung: PULSAR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen C13 e9*2007/46*3086*.. 81 - 140 195/60R16 89 12M Frontantrieb; 205/55R16 91 12R 10B; 11B; 11G; 11H; 215/50R16 90 11A; 12A; 246; 26P 51A; 71E; 723; 73C; 215/55R16 93 11A; 12A; 246; 26P 74A; 74P; 76U 225/50R16 92 11A; 12A; 246; 248; 26P Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Gutachten 16-00167-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 20 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 03.02.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 18 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : RENAULT Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : RFD; JZ; Z; SR; RFB; RFE Zubehör : DW4187 Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : T Zubehör : DW4174 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm für Typ : SR 110 Nm für Typ : RFE 130 Nm für Typ : JZ erhöhtes Anzugsmoment; RFB; RFD; Z erhöhtes Anzugsmoment 170 Nm für Typ : T erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: KADJAR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RFE e2*2007/46*0475*.. 81 - 120 215/65R16 98 12N Allradantrieb; 225/60R16 98 12Q Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74P; 76U; MAO Verkaufsbezeichnung: LAGUNA, LATITUDE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T e2*2001/116*0363*.., 81 - 103 195/60R16 51G erhöhtes Anzugsmoment e2*2007/46*0012*.. 81 - 110 205/55R16 91W 5GG; 51J 170 Nm; Kombi; 205/60R16 51G Schrägheck; 81 - 131 215/55R16 93 Frontantrieb; 215/60R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R16 92W 11A; 24M; 5GM 12A; 51A; 71E; 723; 225/50R16 96 11A; 24M 73C; 74A; 74P; 740; 225/55R16 95 11A; 24M; 54F 76U T e2*2001/116*0363*.. 110 205/55R16 91W 51J erhöhtes Anzugsmoment 205/60R16 51G 170 Nm; Coupe; 110 - 127 215/55R16 93 Frontantrieb; 215/60R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R16 92W 11A; 245 12A; 51A; 71E; 723; 225/55R16 95 11A; 245; 54F 73C; 74A; 74P; 740; 76U T e2*2001/116*0363*.. 81 - 110 205/55R16 91 12M erhöhtes Anzugsmoment 205/60R16 92 12M 170 Nm; Latitude 81 - 127 215/55R16 93 12N (Stufenheck); 215/60R16 95 12A; 54F Frontantrieb; 225/50R16 92 12A; 57T 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R16 95 12A 51A; 71E; 723; 729; 103 195/60R16 12T; 51G 73C; 74A; 74P; 740; 76U Gutachten 16-00167-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 20 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 03.02.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 18 Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO, DUSTER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SR e2*2001/116*0323*.. 66 - 92 215/65R16 98 Duster bis MJ2017; 225/60R16 98 Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 77E SR e2*2001/116*0323*.. 66 - 110 215/65R16 98 11A; 248 Duster ab MJ2017; 225/60R16 98 11A; 24J; 24M Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74P; 77E SR e2*2001/116*0323*.. 63 - 92 215/65R16 98 11A; 24J Duster bis MJ2017; 225/60R16 98 11A; 24J; 248 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: Megane Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RFB e2*2007/46*0546*.. 66 - 120 195/55R16 91 11A; 26P Kombi; Limousine; 205/55R16 91 11A; 26N; 26P Schräghecklimousine; 215/50R16 90 11A; 26B; 26N; 27H Frontantrieb; 225/50R16 92 11A; 248; 26B; 26J; 10B; 11B; 11G; 11H; 27H 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74P; 76U; MAO Verkaufsbezeichnung: MEGANE SCENIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JZ e2*2001/116*0379*.., 63 - 103 205/60R16 92 11A; 22I erhöhtes Anzugsmoment e2*2007/46*0011*.. 215/55R16 93 11A; 22B 130 Nm; Scenic; Grand 215/60R16 95 11A; 22B Scenic; kurzer 225/55R16 95 11A; 22B; 248 Radstand; langer Radstand; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 740; 76U JZ e2*2001/116*0379*.. 81 - 97 205/60R16 11A; 27I; 51G erhöhtes Anzugsmoment 215/55R16 93 11A; 27B 130 Nm; Frontantrieb; 215/60R16 11A; 27B; 51G J-Cross; X-Mod; 225/55R16 95 11A; 27B 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 740; 76U Gutachten 16-00167-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 20 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 03.02.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 18 Verkaufsbezeichnung: MEGANE,FLUENCE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Z e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 205/55R16 91 erhöhtes Anzugsmoment e2*2007/46*0010*.. 205/60R16 92 130 Nm; Fluence 215/55R16 93 (Stufenheck); 4-türig; 215/60R16 95 Frontantrieb; 225/50R16 92 11A; 248; 57T 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R16 95 11A; 248 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74P; 740; 76U Z e2*2001/116*0373*.. 63 - 103 195/55R16 87 51J erhöhtes Anzugsmoment 195/60R16 89 51J 130 Nm; Coupe; 2- 205/55R16 91 türig; Frontantrieb; 215/55R16 93 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R16 92 11A; 24M; 57T 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74P; 740; 76U Z e2*2001/116*0373*.. 78 - 103 205/50R16 91 erhöhtes Anzugsmoment 205/55R16 91 130 Nm; Cabrio; 215/55R16 93 Frontantrieb; 225/45R16 89 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R16 92 57T 12A; 51A; 71E; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 740; 76U Z e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 195/55R16 87 51J erhöhtes Anzugsmoment e2*2007/46*0010*.. 195/60R16 89 51J 130 Nm; Kombi; 205/55R16 91 11A; 22M Frontantrieb; 215/55R16 93 11A; 22M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R16 92 11A; 22M; 248; 57T 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74P; 740; 76U Z e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 195/55R16 87 51J erhöhtes Anzugsmoment e2*2007/46*0010*.. 195/60R16 89 51J 130 Nm; Schrägheck; 4- 205/55R16 91 türig; Frontantrieb; 215/55R16 93 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R16 92 11A; 24M; 57T 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74P; 740; 76U Gutachten 16-00167-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 20 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 03.02.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 18 Verkaufsbezeichnung: TALISMAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RFD e11*2007/46*2969*.., 81 - 96 215/60R16 90 12Q Kombi; Limousine; e2*2007/46*0653*.. 215/65R16 90 12A Frontantrieb; 225/55R16 95 12R 10B; 11B; 11G; 11H; 225/60R16 98 12A 51A; 71E; 723; 73C; 235/55R16 98 11A; 12A; 26N; 26P 74A; 74P; 76U; MAO 235/60R16 100 11A; 12A; 26N; 26P 245/50R16 97 11A; 12A; 248; 26N; 26P; 27H 245/55R16 100 11A; 12A; 248; 26N; 26P; 27H 255/50R16 99 11A; 12A; 245; 248; 26B; 26J; 27H 255/55R16 103 11A; 12A; 245; 248; 26B; 26J; 27H Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. Gutachten 16-00167-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 20 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 03.02.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 18 12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten 16-00167-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 20 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 03.02.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 18 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen Gutachten 16-00167-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 20 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 03.02.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 18 oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/55R16 Hinterachse: 225/50R16 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. Gutachten 16-00167-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 20 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 03.02.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 18 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. DBW) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm an der Vorderachse nicht zulässig. MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an der Vorderachse nicht zulässig. Gutachten 16-00167-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 20 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 03.02.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 18 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: F15 Genehm.Nr.: e5*2007/46*1031*.. Handelsbez.: NISSAN JUKE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 400 VA 26P x = 250 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 400 20 HA 27H x = 300 y = 400 8 HA 26J x = 300 y = 400 20 VA 26N x = 300 y = 400 8 VA Gutachten 16-00167-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 20 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 03.02.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 18 Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: F15 Genehm.Nr.: e11*2007/46*0132*.. Handelsbez.: NISSAN JUKE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 400 VA 26P x = 250 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 300 y = 400 8 HA 26J x = 300 y = 400 20 VA 26N x = 300 y = 400 8 VA 27F x = 300 y = 400 20 HA Gutachten 16-00167-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 20 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 03.02.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 18 Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: C13 Genehm.Nr.: e9*2007/46*3086*.. Handelsbez.: PULSAR Variante(n): Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 250 y = 270 HA 26B x = 300 y = 380 VA 26P x = 250 y = 330 VA 27B x = 300 y = 320 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 380 8 VA 27H x = 300 y = 320 8 HA 27F x = 300 y = 320 8 HA 26J x = 300 y = 380 8 VA Gutachten 16-00167-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 20 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 03.02.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 18 Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: RFD Genehm.Nr.: e2*2007/46*0653*.. Handelsbez.: TALISMAN Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 270 VA 26P x = 240 y = 220 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 290 y = 320 27 HA 27H x = 290 y = 320 8 HA 26N x = 290 y = 270 8 VA 26J x = 290 y = 270 30 VA Gutachten 16-00167-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 20 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 03.02.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 18 Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: RFB Genehm.Nr.: e2*2007/46*0546*.. Handelsbez.: Megane Variante(n): Frontantrieb, nicht Allradlenkung Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 260 VA 26P x = 240 y = 210 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 270 y = 330 8 HA 27F x = 270 y = 330 30 HA 26N x = 290 y = 260 8 VA 26J x = 290 y = 260 30 VA Gutachten 16-00167-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 20 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 03.02.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 18 Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: JZ Genehm.Nr.: e2*2001/116*0379*.. Handelsbez.: MEGANE SCENIC Variante(n): J-Cross, X-Mod Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 300 y = 335 VA 26B x = 350 y = 385 VA 27I x = 350 y = 325 HA 27B x = 400 y = 375 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 385 10 VA 27H x = 400 y = 375 10 HA 27F x = 400 y = 375 10 HA 26N x = 350 y = 385 10 VA Gutachten 16-00167-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 20 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 03.02.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 18 Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: RFD Genehm.Nr.: e11*2007/46*2969*.. Handelsbez.: TALISMAN Variante(n): Frontantrieb, Kombi, Limousine, nicht Allradlenkung Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 270 VA 26P x = 240 y = 220 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 290 y = 320 8 HA 27F x = 290 y = 320 27 HA 26N x = 290 y = 270 8 VA 26J x = 290 y = 270 30 VA