Gutachten 16-00167-CC-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.12.2018
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Fahrzeughersteller : SUZUKI, TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
51144076 LK 114,3 Ø76 Ø60.1 60,1 Kunststoff 710 2245 07/12
51144076 LK 114,3 Ø76 Ø60.1 60,1 Kunststoff 740 2150 07/12
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SUZUKI
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : GY; JT; FR; AZ
Zubehör : DW473
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : JY; (Kegelbund)
Zubehör : DW4189
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : NZ; ((nur VIN NR.: TSM...))
Zubehör : DW4189
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : FY; LY; JY; EY; MZ
Zubehör : DW4189
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 85 Nm für Typ : EY; FY; GY; JY; LY; MZ
100 Nm für Typ : AZ; JY; NZ
110 Nm für Typ : JT
140 Nm für Typ : FR
Verkaufsbezeichnung: FIAT SEDICI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FY e4*2001/116*0106*.. 79 - 100 205/60R16 92 Allradantrieb;
215/50R16 90 Frontantrieb;
215/55R16 93 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R16 95 12A; 51A; 573; 71E;
723; 73C; 74A; 74P
Gutachten 16-00167-CC-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.12.2018
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Verkaufsbezeichnung: GRAND VITARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JT e4*2001/116*0091*.. 78 - 171 215/70R16-99 2-türig; 4-türig;
225/70R16 102 10B; 11B; 11G; 11H;
235/60R16 100 12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P; 76U
Verkaufsbezeichnung: KIZASHI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FR e4*2007/46*0142*.. 131 215/55R16 93 Allradantrieb;
215/60R16 95 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R16 95 12A; 51A; 573; 71E;
225/60R16 98 723; 729; 73C; 74A;
74P; 76U
Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MZ e4*2001/116*0090*.. 92 195/45R16 80 Frontantrieb;
195/50R16 84 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/45R16 83 12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P
NZ e4*2007/46*0155*.. 100 195/50R16 84 11A; 22I; 24J Frontantrieb;
205/45R16 83 11A; 22I; 245 Radschrauben;
205/50R16 87 11A; 22B; 24J; 248; 10B; 11B; 11G; 11H;
270 12A; 51A; 71E; 723;
215/45R16 86 11A; 22I; 24J; 270 729; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EY e4*2001/116*0105*.. 66 - 99 205/60R16 92 Allradantrieb;
215/50R16 90 Frontantrieb;
215/55R16 93 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R16 95 12A; 51A; 573; 71E;
723; 73C; 74A; 74P
GY e4*2001/116*0124*.. 79 - 88 195/55R16 87 11A; 24J Stufenheck;
195/60R16 89 11A; 24J Frontantrieb;
205/55R16 91 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R16 11A; 24J; 24M; 51G 12A; 51A; 71E; 723;
215/55R16 93 11A; 22I; 24C; 24M 73C; 74A; 74P
225/50R16 92 11A; 22I; 24C; 24D;
57T
Verkaufsbezeichnung: SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AZ e4*2007/46*1205*.. 103 195/50R16 84 11A; 24J Frontantrieb;
205/50R16 87 11A; 24J; 248; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R16 86 11A; 24J 12A; 51A; 71E; 723;
225/45R16 89 11A; 24J; 248; 27I 73C; 74A; 74P
Gutachten 16-00167-CC-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.12.2018
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Verkaufsbezeichnung: SX4, SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JY e4*2007/46*0779*.. 88 205/55R16 91 11A; 246; 26N; 27H bis
205/60R16 92 11A; 246; 26N; 27H e4*2007/46*0779*03;
215/55R16 93 11A; 24J; 248; 26J; Schräghecklimousine;
27H Allradantrieb;
225/50R16 92 11A; 24J; 248; 26J; 27F Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R16 95 11A; 24J; 248; 26J; 27F 12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P; 76U
JY e4*2007/46*0779*.. 82 - 103 215/60R16 95 11A; 27B ab
e4*2007/46*0779*04;
225/55R16 95 11A; 246; 248; 27I Schräghecklimousine;
225/60R16 98 11A; 246; 248; 27B; Allradantrieb;
27F Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P; 76U
Verkaufsbezeichnung: VITARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LY e4*2007/46*0928*.. 88 - 103 205/60R16 92 12O Allradantrieb;
205/65R16 95 12A Frontantrieb;
215/60R16 95 12Q 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R16 95 11A; 12A; 24J; 248; 27I 51A; 71E; 723; 73C;
74A; 74P; 76U
225/60R16 98 11A; 12A; 24J; 248; 27I
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : XE2(a) (Flachbund Lose)
Zubehör : DW456
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : XW4(a); AX1T(EU,M); M2; T25; W20; AR2; XW3(a);
AX1T(EU,M)-TMG; E15J(a); HE15U(a); T27; XA4(EU,M); XA3(a);
E15UT(a); R3; V2; W 2; XA; XE2(a); A2; E15UT(a)MS1; E15UTN(a);
XA1; R1; XE1; V3
Zubehör : DW456
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : V2
103 Nm für Typ : A2; R1; T25; XA; XA1; XA3(a)
104 Nm für Typ : V3
110 Nm für Typ : M2; R3; W 2; W20
115 Nm für Typ : E15J(a) erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)
erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)MS1 erhöhtes Anzugsmoment;
E15UTN(a) erhöhtes Anzugsmoment; HE15U(a) erhöhtes
Anzugsmoment
Gutachten 16-00167-CC-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.12.2018
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135 Nm für Typ : AR2 erhöhtes Anzugsmoment; T27 erhöhtes
Anzugsmoment; XA3(a) erhöhtes Anzugsmoment; XA4(EU,M)
erhöhtes Anzugsmoment; XE1 erhöhtes Anzugsmoment; XE2(a)
erhöhtes Anzugsmoment; XW3(a) erhöhtes Anzugsmoment; XW4(a)
erhöhtes Anzugsmoment
140 Nm für Typ : AX1T(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment;
AX1T(EU,M)-TMG erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: AURIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E15J(a) e11*2001/116*0299*.. 66 - 97 205/55R16 91 erhöhtes
Anzugsmoment
E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 215/50R16 90 115 Nm; bis
E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*.. 215/55R16 93 e11*2001/116*0305*13;
1
E15UTN(a) e11*2007/46*0019*.. 225/50R16 92 11A; 24J; 24M 2-türig; 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P; 740
E15J(a) e11*2001/116*0299*.. 108 - 130 205/55R16 91 erhöhtes
Anzugsmoment
E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 215/50R16 90 115 Nm; bis
E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*.. 215/55R16 93 e11*2001/116*0305*13;
1
225/50R16 92 11A; 24J; 24M 2-türig; 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P; 740;
76U
E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 66 - 73 195/55R16 87 erhöhtes
Anzugsmoment
195/60R16 89 11A; 26P 115 Nm; AURIS
TOURING
205/55R16 91 11A; 26P SPORTS; ab
215/50R16 90 11A; 26P e11*2001/116*0305*14;
Kombi; Schrägheck;
Frontantrieb;
Verbundlenkerhinterach
se;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P; 740;
76U
E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 82 - 97 195/55R16 87 erhöhtes
Anzugsmoment
195/60R16 89 11A; 26P 115 Nm; AURIS
TOURING
205/55R16 91 11A; 26P SPORTS; ab
215/50R16 90 11A; 26P e11*2001/116*0305*14;
Kombi; Schrägheck;
Frontantrieb;
Mehrlenkerhinterachse;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P; 740;
76U
Gutachten 16-00167-CC-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.12.2018
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Verkaufsbezeichnung: AURIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 66 - 97 205/55R16 51G erhöhtes
Anzugsmoment
HE15U(a) e11*2007/46*0018*.. 115 Nm; ab
e11*2007/46*0018*05;
ab
e11*2001/116*0305*14;
Schrägheck;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71E; 723; 73C;
74A; 74P; 740; 76U
HE15U(a) e11*2007/46*0018*.. 73 205/55R16 11A; 26P; 51G erhöhtes
Anzugsmoment
115 Nm; AURIS
TOURING
SPORTS; ab
e11*2007/46*0018*05;
Frontantrieb;
Mehrlenkerhinterachse;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P; 740;
76U
HE15U(a) e11*2007/46*0018*.. 73 205/55R16 91 erhöhtes
Anzugsmoment
115 Nm; ab
e11*2007/46*0018*05;
4-türig; Hybrid; nur
Verbundlenker-
Hinterachse;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P; 740;
76U
HE15U(a) e11*2007/46*0018*.. 73 195/55R16 87 erhöhtes
Anzugsmoment
205/55R16 91 115 Nm; bis
e11*2007/46*0018*04;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P; 740;
76U
Verkaufsbezeichnung: LEXUS IS 200, IS 300
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XE1 e11*2001/116*0110*.., 114 - 157 205/55R16 11A; 21B; 24M; 51G erhöhtes
e11*98/14*0110*.. Anzugsmoment
135 Nm; Kombi;
Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P; 740;
76U
Gutachten 16-00167-CC-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.12.2018
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Verkaufsbezeichnung: LEXUS IS250, IS300H, IS200T
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XE2(a) e11*2001/116*0206*.. 133 - 153 205/55R16 94 erhöhtes
Anzugsmoment
135 Nm; ab
e11*2001/116*0206*10;
Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P; 740;
76U
XE2(a) e11*2001/116*0206*.. 110 - 153 205/55R16 90W 12T erhöhtes
Anzugsmoment
215/55R16 93 12A 135 Nm; bis
225/50R16 92 12A; 57T e11*2001/116*0206*09;
Cabrio; Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71E; 723; 73C;
74A; 74P; 740; 76U
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T25 e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 205/50R16 87W nur bis
205/55R16 90 e11*2001/116*0196*04;
215/50R16 90 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R16 93 12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P
T25 e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 205/55R16 91 ab
215/55R16 93 e11*2001/116*0196*05;
225/50R16 92 11A; 21P 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P; 76U
T27 e11*2001/116*0331*.. 91 - 112 205/60R16 92 erhöhtes
Anzugsmoment
215/55R16 93 135 Nm; Kombi;
215/60R16 95 Frontantrieb;
225/55R16 95 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
729; 73C; 74A; 74P;
740; 76U
T27 e11*2001/116*0331*.. 91 - 112 205/60R16 12T; 51G erhöhtes
Anzugsmoment
135 Nm; Kombi;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 51A;
71E; 723; 729; 73C;
74A; 74P; 740; 76U
Gutachten 16-00167-CC-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.12.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 21
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T27 e11*2001/116*0331*.. 91 - 112 205/60R16 92 erhöhtes
Anzugsmoment
215/55R16 93 135 Nm; Limousine;
215/60R16 95 Frontantrieb;
225/55R16 95 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
729; 73C; 74A; 74P;
740; 76U
T27 e11*2001/116*0331*.. 91 - 112 205/60R16 12T; 51G erhöhtes
Anzugsmoment
135 Nm; Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 51A;
71E; 723; 729; 73C;
74A; 74P; 740; 76U
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AVENSIS VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M2 e6*2001/116*0083*.., 85 - 110 205/55R16 91 Frontantrieb;
e6*98/14*0083*.. 205/60R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA CAMRY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
V2 e6*93/81*0029*.. 96 - 140 205/55R16 91 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P
V3 e6*2001/116*0085*.., 112 - 137 215/60R16 11A; 22B; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
e6*98/14*0085*.. 225/55R16 95 11A; 22B 12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA C-HR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AX1T(EU, e11*2007/46*3641*.. 72 - 85 215/65R16 98 11A; 26N; 26P; 27I erhöhtes
Anzugsmoment
M) 225/60R16 98 11A; 245; 26B; 26N; 140 Nm; Frontantrieb;
AX1T(EU, e13*2007/46*1765*.. 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
M)-TMG 225/65R16 100 11A; 245; 26B; 26N; 12A; 51A; 71E; 723;
27I 73C; 74A; 74P; 740;
235/60R16 100 11A; 24J; 248; 26B; 76U
26N; 27H; 27I
245/55R16 100 11A; 24J; 248; 26B;
26J; 27B; 27H
245/60R16 102 11A; 24J; 248; 26B;
26J; 27B; 27H
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA COROLLA VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1 e11*2001/116*0222*.. 81 - 130 205/55R16 91 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R16 92 12A; 51A; 71E; 723;
215/55R16 93 73C; 74A; 74P; 76U
225/50R16 92
Gutachten 16-00167-CC-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.12.2018
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Verkaufsbezeichnung: TOYOTA MR2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
W2 F438 115 - 129 225/45R16-89 11A; 22B; 51E; 57F 10B; 11B; 11G; 11H;
W20 e6*93/81*0011*.. 12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA PREVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R3 e6*2001/116*0069*.., 85 - 115 215/60R16 95 11A; 21B 10B; 11B; 11G; 11H;
e6*98/14*0069*.. 225/55R16 95 11A; 21B; 21J; 22B 12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA Prius Plus
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XW4(a) e11*2007/46*0157*.. 73 205/60R16 92 erhöhtes
Anzugsmoment
215/55R16 93 135 Nm; Prius Plus;
Kombi; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P; 740;
76U
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA Prius, TOYOTA Prius Plus
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XW3(a) e11*2001/116*0264*.. 73 205/60R16 92 erhöhtes
Anzugsmoment
215/55R16 93 135 Nm; Prius Plus;
Kombi; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P; 740;
76U
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA RAV4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A2 e6*2001/116*0070*.., 85 - 110 215/65R16 98 2-türig; 4-türig;
e6*98/14*0070*.. 215/70R16-99 10B; 11B; 11G; 11H;
225/60R16 98 12A; 51A; 71E; 723;
235/60R16 100 11A; 367 73C; 74A; 74P
XA G703 94 - 95 215/70R16 11A; 24K; 51G 3-türig;
XA1 e4*93/81*0001*.. 235/60R16-100 Schaltgetriebe; 11A; Allradantrieb;
24K 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P
XA3(a) e6*2001/116*0105*.. 100 - 130 215/70R16-99 bis
225/65R16 100 e6*2001/116*0105*08;
225/70R16 102 10B; 11B; 11G; 11H;
235/60R16 100 12A; 51A; 71E; 723;
235/70R16 105 73C; 74A; 74P; 76U
245/60R16 102 11A; 24O
Gutachten 16-00167-CC-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.12.2018
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Verkaufsbezeichnung: TOYOTA RAV4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XA3(a) e6*2001/116*0105*.. 91 - 114 215/70R16 100 12M erhöhtes
Anzugsmoment
XA4(EU, e6*2007/46*0166*.. 215/75R16 103 12R 135 Nm; ab
M) 225/65R16 100 12M e6*2001/116*0105*09;
235/65R16 103 12A Allradantrieb;
245/60R16 102 12A Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71E; 723; 73C;
74A; 74P; 740; 76U;
TC2
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AR2 e11*2001/116*0350*.. 82 - 108 205/60R16 92 erhöhtes
Anzugsmoment
215/55R16 93 135 Nm; Frontantrieb;
215/60R16 95 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R16 95 12A; 51A; 71E; 723;
729; 73C; 74A; 74P;
740; 76U; MAO
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
Gutachten 16-00167-CC-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.12.2018
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12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Gutachten 16-00167-CC-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
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Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Gutachten 16-00167-CC-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
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26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51E) Vorn und hinten sind nur gleiche Reifenfabrikate zu verwenden.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R16
Hinterachse: 225/50R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Gutachten 16-00167-CC-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
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Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Optionale Bremsen können einen größeren
Mindestdurchmesser erfordern.
MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
TC2) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 328 mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
Gutachten 16-00167-CC-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.12.2018
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SUZUKI
Fahrzeugtyp: AZ
Genehm.Nr.: e4*2007/46*1205*..
Handelsbez.: SWIFT
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 150 y = 150 VA
26B x = 200 y = 200 VA
27I x = 150 y = 250 HA
27B x = 200 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 200 y = 200 8 VA
26J x = 200 y = 200 15 VA
27H x = 200 y = 300 8 HA
27F x = 200 y = 300 15 HA
Gutachten 16-00167-CC-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.12.2018
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Fahrzeug:
Hersteller: SUZUKI
Fahrzeugtyp: LY
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0928*..
Handelsbez.: VITARA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
27B x = 300 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 10 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
27H x = 300 y = 300 8 HA
Gutachten 16-00167-CC-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.12.2018
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Fahrzeug:
Hersteller: SUZUKI
Fahrzeugtyp: JY
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0779*..
Handelsbez.: SX4, SUZUKI SX4
Variante(n): Allradantrieb, bis e4*2007/46*0779*03, Frontantrieb, Schräghecklimousine
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 26 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
27F x = 300 y = 300 24 HA
27H x = 300 y = 300 8 HA
Gutachten 16-00167-CC-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.12.2018
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Fahrzeug:
Hersteller: SUZUKI
Fahrzeugtyp: JY
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0779*..
Handelsbez.: SX4, SUZUKI SX4
Variante(n): ab e4*2007/46*0779*04, Allradantrieb, Frontantrieb, Schräghecklimousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 260 VA
26P x = 250 y = 210 VA
27B x = 330 y = 400 HA
27I x = 280 y = 360 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 260 5 VA
26J x = 300 y = 260 5 VA
27H x = 330 y = 400 8 HA
27F x = 330 y = 400 25 HA
Gutachten 16-00167-CC-GBM-02
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Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.12.2018
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Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: AX1T(EU,M)-TMG
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1765*..
Handelsbez.: TOYOTA C-HR
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 300 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 250 30 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
27F x = 300 y = 250 30 HA
27H x = 300 y = 250 8 HA
Gutachten 16-00167-CC-GBM-02
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Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.12.2018
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Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: E15UT(a)
Genehm.Nr.: e11*2001/116*0305*..
Handelsbez.: AURIS
Variante(n): AURIS TOURING SPORTS, Frontantrieb, Mehrlenkerhinterachse
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 330 VA
27I x = 300 y = 350 HA
26P x = 250 y = 280 VA
27B x = 350 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 330 8 VA
26J x = 300 y = 330 25 VA
27H x = 350 y = 400 8 HA
27F x = 350 y = 400 10 HA
Gutachten 16-00167-CC-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.12.2018
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Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: HE15U(a)
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0018*..
Handelsbez.: AURIS
Variante(n): ab e11*2007/46*0018*05, AURIS TOURING SPORTS, Mehrlenkerhinterachse,
Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 330 VA
27I x = 300 y = 350 HA
26P x = 250 y = 280 VA
27B x = 350 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 330 8 VA
26J x = 300 y = 330 25 VA
27H x = 350 y = 400 8 HA
27F x = 350 y = 400 10 HA
Gutachten 16-00167-CC-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.12.2018
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Seite: 21 von 21
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: AX1T(EU,M)
Genehm.Nr.: e11*2007/46*3641*..
Handelsbez.: TOYOTA C-HR
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 300 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 250 30 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
27F x = 300 y = 250 30 HA
27H x = 300 y = 250 8 HA