Gutachten 16-00167-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 03.02.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 21 Fahrzeughersteller : SUZUKI, TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 51144076 LK 114,3 Ø76 Ø60.1 60,1 Kunststoff 710 2245 07/12 51144076 LK 114,3 Ø76 Ø60.1 60,1 Kunststoff 740 2150 07/12 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SUZUKI Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : GY; JT; FR; AZ Zubehör : DW473 Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : JY; (Kegelbund) Zubehör : DW4189 Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : NZ; ((nur VIN NR.: TSM...)) Zubehör : DW4189 Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : FY; LY; JY; EY; MZ Zubehör : DW4189 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 85 Nm für Typ : EY; FY; GY; JY; LY; MZ 100 Nm für Typ : AZ; JY; NZ 110 Nm für Typ : JT 140 Nm für Typ : FR Verkaufsbezeichnung: FIAT SEDICI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e4*2001/116*0106*.. 79 - 100 205/60R16 92 Allradantrieb; 215/50R16 90 Frontantrieb; 215/55R16 93 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R16 95 12A; 51A; 573; 71E; 723; 73C; 74A; 74P Gutachten 16-00167-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 03.02.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 21 Verkaufsbezeichnung: GRAND VITARA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JT e4*2001/116*0091*.. 78 - 171 215/70R16-99 2-türig; 4-türig; 225/70R16 102 10B; 11B; 11G; 11H; 235/60R16 100 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74P; 76U Verkaufsbezeichnung: KIZASHI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FR e4*2007/46*0142*.. 131 215/55R16 93 Allradantrieb; 215/60R16 95 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R16 95 12A; 51A; 573; 71E; 225/60R16 98 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76U Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SWIFT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MZ e4*2001/116*0090*.. 92 195/45R16 80 Frontantrieb; 195/50R16 84 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R16 83 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74P NZ e4*2007/46*0155*.. 100 195/50R16 84 11A; 22I; 24J Frontantrieb; 205/45R16 83 11A; 22I; 245 Radschrauben; 205/50R16 87 11A; 22B; 24J; 248; 10B; 11B; 11G; 11H; 270 12A; 51A; 71E; 723; 215/45R16 86 11A; 22I; 24J; 270 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SX4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EY e4*2001/116*0105*.. 66 - 99 205/60R16 92 Allradantrieb; 215/50R16 90 Frontantrieb; 215/55R16 93 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R16 95 12A; 51A; 573; 71E; 723; 73C; 74A; 74P GY e4*2001/116*0124*.. 79 - 88 195/55R16 87 11A; 24J Stufenheck; 195/60R16 89 11A; 24J Frontantrieb; 205/55R16 91 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/60R16 11A; 24J; 24M; 51G 12A; 51A; 71E; 723; 215/55R16 93 11A; 22I; 24C; 24M 73C; 74A; 74P 225/50R16 92 11A; 22I; 24C; 24D; 57T Verkaufsbezeichnung: SWIFT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AZ e4*2007/46*1205*.. 103 195/50R16 84 11A; 24J Frontantrieb; 205/50R16 87 11A; 24J; 248; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R16 86 11A; 24J 12A; 51A; 71E; 723; 225/45R16 89 11A; 24J; 248; 27I 73C; 74A; 74P Gutachten 16-00167-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 03.02.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 21 Verkaufsbezeichnung: SX4, SUZUKI SX4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JY e4*2007/46*0779*.. 88 205/55R16 91 11A; 246; 26N; 27H bis 205/60R16 92 11A; 246; 26N; 27H e4*2007/46*0779*03; 215/55R16 93 11A; 24J; 248; 26J; Schräghecklimousine; 27H Allradantrieb; 225/50R16 92 11A; 24J; 248; 26J; 27F Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R16 95 11A; 24J; 248; 26J; 27F 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74P; 76U JY e4*2007/46*0779*.. 82 - 103 215/60R16 95 11A; 27B ab e4*2007/46*0779*04; 225/55R16 95 11A; 246; 248; 27I Schräghecklimousine; 225/60R16 98 11A; 246; 248; 27B; Allradantrieb; 27F Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74P; 76U Verkaufsbezeichnung: VITARA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LY e4*2007/46*0928*.. 82 - 103 205/60R16 92 12O Allradantrieb; 205/65R16 95 12A Frontantrieb; 215/60R16 95 12Q 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R16 95 11A; 12A; 24J; 248; 27I 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74P; 76U 225/60R16 98 11A; 12A; 24J; 248; 27I Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW456 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : V2 103 Nm für Typ : A2; R1; T25; XA; XA1; XA3(a) 104 Nm für Typ : V3 110 Nm für Typ : M2; R3; W 2; W20 115 Nm für Typ : E15J(a) erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a) erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)MS1 erhöhtes Anzugsmoment; E15UTN(a) erhöhtes Anzugsmoment; HE15U(a) erhöhtes Anzugsmoment 135 Nm für Typ : AR2 erhöhtes Anzugsmoment; T27 erhöhtes Anzugsmoment; XA3(a) erhöhtes Anzugsmoment; XA4(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment; XE1 erhöhtes Anzugsmoment; XE2(a) erhöhtes Anzugsmoment; XW3(a) erhöhtes Anzugsmoment; XW4(a) erhöhtes Anzugsmoment 140 Nm für Typ : AX1T(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment; AX1T(EU,M)-TMG erhöhtes Anzugsmoment Gutachten 16-00167-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 03.02.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 21 Verkaufsbezeichnung: AURIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E15J(a) e11*2001/116*0299*.. 66 - 97 205/55R16 91 erhöhtes Anzugsmoment E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 215/50R16 90 115 Nm; bis E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*.. 215/55R16 93 e11*2001/116*0305*13; 1 E15UTN(a) e11*2007/46*0019*.. 225/50R16 92 11A; 24J; 24M 2-türig; 4-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74P; 740 E15J(a) e11*2001/116*0299*.. 108 - 130 205/55R16 91 erhöhtes Anzugsmoment E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 215/50R16 90 115 Nm; bis E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*.. 215/55R16 93 e11*2001/116*0305*13; 1 225/50R16 92 11A; 24J; 24M 2-türig; 4-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74P; 740; 76U E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 66 - 73 195/55R16 87 erhöhtes Anzugsmoment 195/60R16 89 11A; 26P 115 Nm; AURIS TOURING 205/55R16 91 11A; 26P SPORTS; bis 215/50R16 90 11A; 26P e11*2001/116*0305*13; Kombi; Schrägheck; Frontantrieb; Verbundlenkerhinterach se; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74P; 740; 76U E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 82 - 97 195/55R16 87 erhöhtes Anzugsmoment 195/60R16 89 11A; 26P 115 Nm; AURIS TOURING 205/55R16 91 11A; 26P SPORTS; ab 215/50R16 90 11A; 26P e11*2001/116*0305*14; Kombi; Schrägheck; Frontantrieb; Mehrlenkerhinterachse; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74P; 740; 76U Gutachten 16-00167-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 03.02.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 21 Verkaufsbezeichnung: AURIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 66 - 97 205/55R16 51G erhöhtes Anzugsmoment HE15U(a) e11*2007/46*0018*.. 115 Nm; ab e11*2007/46*0018*05; ab e11*2001/116*0305*14; Schrägheck; 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74P; 740; 76U HE15U(a) e11*2007/46*0018*.. 73 205/55R16 11A; 26P; 51G erhöhtes Anzugsmoment 115 Nm; AURIS TOURING SPORTS; ab e11*2007/46*0018*05; Frontantrieb; Mehrlenkerhinterachse; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74P; 740; 76U HE15U(a) e11*2007/46*0018*.. 73 205/55R16 91 erhöhtes Anzugsmoment 115 Nm; ab e11*2007/46*0018*05; 4-türig; Hybrid; nur Verbundlenker- Hinterachse; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74P; 740; 76U HE15U(a) e11*2007/46*0018*.. 73 195/55R16 87 erhöhtes Anzugsmoment 205/55R16 91 115 Nm; bis e11*2007/46*0018*04; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74P; 740; 76U Verkaufsbezeichnung: LEXUS IS 200, IS 300 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XE1 e11*2001/116*0110*.., 114 - 157 205/55R16 11A; 21B; 24M; 51G erhöhtes e11*98/14*0110*.. Anzugsmoment 135 Nm; Kombi; Limousine; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74P; 740; 76U Gutachten 16-00167-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 03.02.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 21 Verkaufsbezeichnung: LEXUS IS250, IS300H, IS200T Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XE2(a) e11*2001/116*0206*.. 110 - 153 205/55R16 90W 12T erhöhtes Anzugsmoment 215/55R16 93 12A 135 Nm; bis 225/50R16 92 12A; 57T e11*2001/116*0206*09; Cabrio; Limousine; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74P; 740; 76U Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AVENSIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T25 e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 205/50R16 87W nur bis 205/55R16 90 e11*2001/116*0196*04; 215/50R16 90 10B; 11B; 11G; 11H; 215/55R16 93 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74P T25 e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 205/55R16 91 ab 215/55R16 93 e11*2001/116*0196*05; 225/50R16 92 11A; 21P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74P; 76U T27 e11*2001/116*0331*.. 91 - 112 205/60R16 92 erhöhtes Anzugsmoment 215/55R16 93 135 Nm; Kombi; 215/60R16 95 Frontantrieb; 225/55R16 95 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 740; 76U T27 e11*2001/116*0331*.. 91 - 112 205/60R16 12T; 51G erhöhtes Anzugsmoment 135 Nm; Kombi; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 51A; 71E; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 740; 76U T27 e11*2001/116*0331*.. 91 - 112 205/60R16 92 erhöhtes Anzugsmoment 215/55R16 93 135 Nm; Limousine; 215/60R16 95 Frontantrieb; 225/55R16 95 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 740; 76U T27 e11*2001/116*0331*.. 91 - 112 205/60R16 12T; 51G erhöhtes Anzugsmoment 135 Nm; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 51A; 71E; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 740; 76U Gutachten 16-00167-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 03.02.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 21 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AVENSIS VERSO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M2 e6*2001/116*0083*.., 85 - 110 205/55R16 91 Frontantrieb; e6*98/14*0083*.. 205/60R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA CAMRY Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen V2 e6*93/81*0029*.. 96 - 140 205/55R16 91 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74P V3 e6*2001/116*0085*.., 112 - 137 215/60R16 11A; 22B; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; e6*98/14*0085*.. 225/55R16 95 11A; 22B 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA C-HR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AX1T(EU, e11*2007/46*3641*.. 72 - 85 215/65R16 98 11A; 26N; 26P; 27I erhöhtes Anzugsmoment M) 225/60R16 98 11A; 245; 26B; 26N; 140 Nm; Frontantrieb; AX1T(EU, e13*2007/46*1765*.. 27I 10B; 11B; 11G; 11H; M)-TMG 225/65R16 100 11A; 245; 26B; 26N; 12A; 51A; 71E; 723; 27I 73C; 74A; 74P; 740; 235/60R16 100 11A; 24J; 248; 26B; 76U 26N; 27H; 27I 245/55R16 100 11A; 24J; 248; 26B; 26J; 27B; 27H 245/60R16 102 11A; 24J; 248; 26B; 26J; 27B; 27H Verkaufsbezeichnung: TOYOTA COROLLA VERSO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1 e11*2001/116*0222*.. 81 - 130 205/55R16 91 10B; 11B; 11G; 11H; 205/60R16 92 12A; 51A; 71E; 723; 215/55R16 93 73C; 74A; 74P; 76U 225/50R16 92 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA MR2 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen W2 F438 115 - 129 225/45R16-89 11A; 22B; 51E; 57F 10B; 11B; 11G; 11H; W20 e6*93/81*0011*.. 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA PREVIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R3 e6*2001/116*0069*.., 85 - 115 215/60R16 95 11A; 21B 10B; 11B; 11G; 11H; e6*98/14*0069*.. 225/55R16 95 11A; 21B; 21J; 22B 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74P Gutachten 16-00167-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 03.02.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 21 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA Prius Plus Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XW4(a) e11*2007/46*0157*.. 73 205/60R16 92 erhöhtes Anzugsmoment 215/55R16 93 135 Nm; Prius Plus; Kombi; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74P; 740; 76U Verkaufsbezeichnung: TOYOTA Prius, TOYOTA Prius Plus Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XW3(a) e11*2001/116*0264*.. 73 205/60R16 92 erhöhtes Anzugsmoment 215/55R16 93 135 Nm; Prius Plus; Kombi; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74P; 740; 76U Verkaufsbezeichnung: TOYOTA RAV4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A2 e6*2001/116*0070*.., 85 - 110 215/65R16 98 2-türig; 4-türig; e6*98/14*0070*.. 215/70R16-99 10B; 11B; 11G; 11H; 225/60R16 98 12A; 51A; 71E; 723; 235/60R16 100 11A; 367 73C; 74A; 74P XA G703 94 - 95 215/70R16 11A; 24K; 51G 3-türig; XA1 e4*93/81*0001*.. 235/60R16-100 Schaltgetriebe; 11A; Allradantrieb; 24K 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74P XA3(a) e6*2001/116*0105*.. 100 - 130 215/70R16-99 bis 225/65R16 100 e6*2001/116*0105*08; 225/70R16 102 10B; 11B; 11G; 11H; 235/60R16 100 12A; 51A; 71E; 723; 235/70R16 105 73C; 74A; 74P; 76U 245/60R16 102 11A; 24O XA3(a) e6*2001/116*0105*.. 91 - 114 215/70R16 100 12M erhöhtes Anzugsmoment XA4(EU, e6*2007/46*0166*.. 215/75R16 103 12R 135 Nm; ab M) 225/65R16 100 12M e6*2001/116*0105*09; 235/65R16 103 12A Allradantrieb; 245/60R16 102 12A Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74P; 740; 76U; TC2 Gutachten 16-00167-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 03.02.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 21 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA VERSO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AR2 e11*2001/116*0350*.. 82 - 108 205/60R16 92 erhöhtes Anzugsmoment 215/55R16 93 135 Nm; Frontantrieb; 215/60R16 95 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R16 95 12A; 51A; 71E; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 740; 76U; MAO Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. Gutachten 16-00167-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 03.02.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 21 12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten 16-00167-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 03.02.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 21 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Gutachten 16-00167-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 03.02.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 21 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51E) Vorn und hinten sind nur gleiche Reifenfabrikate zu verwenden. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/55R16 Hinterachse: 225/50R16 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Gutachten 16-00167-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 03.02.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 21 Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an der Vorderachse nicht zulässig. TC2) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 328 mm an der Vorderachse nicht zulässig. Gutachten 16-00167-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 03.02.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 21 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: SUZUKI Fahrzeugtyp: AZ Genehm.Nr.: e4*2007/46*1205*.. Handelsbez.: SWIFT Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 150 y = 150 VA 26B x = 200 y = 200 VA 27I x = 150 y = 250 HA 27B x = 200 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 200 y = 200 8 VA 26J x = 200 y = 200 15 VA 27H x = 200 y = 300 8 HA 27F x = 200 y = 300 15 HA Gutachten 16-00167-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 03.02.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 21 Fahrzeug: Hersteller: SUZUKI Fahrzeugtyp: JY Genehm.Nr.: e4*2007/46*0779*.. Handelsbez.: SX4, SUZUKI SX4 Variante(n): ab e4*2007/46*0779*04, Allradantrieb, Frontantrieb, Schräghecklimousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 260 VA 26P x = 250 y = 210 VA 27B x = 330 y = 400 HA 27I x = 280 y = 360 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 260 5 VA 26J x = 300 y = 260 5 VA 27H x = 330 y = 400 8 HA 27F x = 330 y = 400 25 HA Gutachten 16-00167-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 03.02.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 21 Fahrzeug: Hersteller: SUZUKI Fahrzeugtyp: JY Genehm.Nr.: e4*2007/46*0779*.. Handelsbez.: SX4, SUZUKI SX4 Variante(n): Allradantrieb, bis e4*2007/46*0779*03, Frontantrieb, Schräghecklimousine Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 26 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA 27F x = 300 y = 300 24 HA 27H x = 300 y = 300 8 HA Gutachten 16-00167-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 03.02.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 21 Fahrzeug: Hersteller: SUZUKI Fahrzeugtyp: LY Genehm.Nr.: e4*2007/46*0928*.. Handelsbez.: VITARA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 300 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 10 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA 27H x = 300 y = 300 8 HA Gutachten 16-00167-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 03.02.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 21 Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: AX1T(EU,M)-TMG Genehm.Nr.: e13*2007/46*1765*.. Handelsbez.: TOYOTA C-HR Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 300 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27F x = 300 y = 250 30 HA 27H x = 300 y = 250 8 HA Gutachten 16-00167-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 03.02.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 21 Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: HE15U(a) Genehm.Nr.: e11*2007/46*0018*.. Handelsbez.: AURIS Variante(n): ab e11*2007/46*0018*05, AURIS TOURING SPORTS, Mehrlenkerhinterachse, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 330 VA 27I x = 300 y = 350 HA 26P x = 250 y = 280 VA 27B x = 350 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 330 8 VA 26J x = 300 y = 330 25 VA 27H x = 350 y = 400 8 HA 27F x = 350 y = 400 10 HA Gutachten 16-00167-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 03.02.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 21 Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: AX1T(EU,M) Genehm.Nr.: e11*2007/46*3641*.. Handelsbez.: TOYOTA C-HR Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 300 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27F x = 300 y = 250 30 HA 27H x = 300 y = 250 8 HA Gutachten 16-00167-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 03.02.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 21 Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: E15UT(a) Genehm.Nr.: e11*2001/116*0305*.. Handelsbez.: AURIS Variante(n): AURIS TOURING SPORTS, Frontantrieb, Mehrlenkerhinterachse Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 330 VA 27I x = 300 y = 350 HA 26P x = 250 y = 280 VA 27B x = 350 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 330 8 VA 26J x = 300 y = 330 25 VA 27H x = 350 y = 400 8 HA 27F x = 350 y = 400 10 HA