Gutachten 366-0046-16-MURD zur Erteilung der ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 22 Fahrzeughersteller : AUDI, BMW AG, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 51124566 LK 112 ohne 66,6 740 2250 07/12 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 130 205/60R16 12T; 51G; 52J AUDI A4 bis MJ2015; 100 - 195 225/55R16 12T; 51G Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71E; 723; 729; 73C; 74A; 76U; 76Z B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 130 205/60R16 12T; 51G; 52J AUDI A4 bis MJ2015; B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 195 225/55R16 12T; 51G Nicht A4 Allroad Quattro; Kombi; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71E; 723; 729; 73C; 74A; 76U; 76Z B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 130 205/60R16 12T; 51G; 52J AUDI A4 bis MJ2015; B81 e13*2007/46*1084*.. 88 - 195 225/55R16 12T; 51G Kombi; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71E; 723; 729; 73C; 74A; 76U; 76Z B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 130 205/60R16 12T; 51G; 52J AUDI A4 bis MJ2015; 88 - 195 225/55R16 12T; 51G Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71E; 723; 729; 73C; 74A; 76U; 76Z Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad Gutachten 366-0046-16-MURD zur Erteilung der ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 22 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: MINI, 2er Reihe, X Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL-L e1*2007/46*0371*.. 75 - 110 195/60R16 89 52J MINI Clubman F54; M+S 205/55R16 94 11A; 248 Frontantrieb; 205/60R16 96 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 215/50R16 94 11A; 246; 248; 26N; 12A; 51A; 71E; 723; 26P 73C; 74D; 76U 215/55R16 93 11A; 246; 248; 26N; 26P 225/50R16 96 11A; 24J; 248; 26N; 26P; 27I 225/55R16 95 11A; 24J; 248; 26N; 26P; 27I 120 - 141 205/55R16 87 11A; 248; 52J M+S UKL-L e1*2007/46*0371*.. 70 - 100 195/65R16 M+S 11A; 248; 51G; 52J BMW Active Tourer F45; 70 - 141 205/55R16 91W 11A; 248 BMW Gran Tourer F46; 205/60R16 92 11A; 248 Allradantrieb; 215/55R16 93 11A; 245; 248 Frontantrieb; 225/50R16 92 11A; 24J; 244 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R16 95 11A; 24J; 244; 26N 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74D; 76U; 83P UKL-L e1*2007/46*0371*.. 55 - 155 195/50R16 84W 11A; 24J; 244; 26Q; Mini F56/F57; ab 27Q e1*2007/46*0371*10; 195/55R16 87 11A; 24J; 244; 26Q; Cabrio; 27Q Schräghecklimousine; 205/50R16 87 11A; 24J; 244; 26Q; 3-türig; Frontantrieb; 27Q 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R16 86 11A; 24J; 244; 26Q; 12A; 51A; 71E; 723; 27Q 73C; 74D; 76U 225/45R16 89 11A; 242; 244; 245; 26Q; 27Q Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 168 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 638; 204; 639/2; 245; 204 K; 246; 638/1; 638/2; 245G; 639; 176; 639/4; 117; 169 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 168 130 Nm für Typ : 117; 169; 176; 204; 204 K; 245; 245G; 246 140 Nm für Typ : 638; 638/1; 638/2 150 Nm für Typ : 639; 639/4 180 Nm für Typ : 639/2; 639/4 Gutachten 366-0046-16-MURD zur Erteilung der ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 22 Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 168 e1*96/79*0073*.. 44 - 92 195/50R16 10N; 11A; 21B; 22B; kurzer Radstand; 22F; 24C; 24D; 51G langer Radstand; 195/50R16-84 MA0; 10N; 11A; 21B; 10B; 11B; 11G; 11H; 22B; 22F; 24C; 24D 12A; 51A; 71E; 723; 44 - 103 205/45R16-83 MA0; 10N; 11A; 21B; 73C; 74A; 915 22B; 24C; 24D 103 195/50R16 10N; 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 24D; 51G; 52J 169 e1*2001/116*0288*.. 60 - 142 195/55R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R16 87 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71E; 723; 205/55R16 90 11A; 24J; 24M 73C; 74A 225/45R16 89 11A; 24J; 24M 225/50R16 92 11A; 22I; 24C; 24D 176 e1*2007/46*0928*.. 66 - 90 195/55R16 91 12I A-Klasse; 195/60R16 89 124 Frontantrieb; 66 - 125 205/50R16 91 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R16 91 12A 51A; 71E; 723; 729; 215/55R16 93 11A; 12A; 248; 26P 73C; 74A; 76U 225/50R16 92 11A; 12A; 248; 26P 235/50R16 95 11A; 12A; 24J; 248; 26N; 26P; 27H Verkaufsbezeichnung: B-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 246 e1*2007/46*0751*.. 66 - 135 205/50R16 91 B-Klasse ab Mj. 2011; 205/55R16 91 nicht Natural Gas 215/55R16 93 11A; 26P Drive; nicht Electric 225/45R16 89 11A; 26P Drive; Kombi; 225/50R16 92 11A; 26P; 57T Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71E; 723; 729; 73C; 74A; 76U Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 85 195/55R16 87 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 70 - 142 205/50R16 87 12A; 51A; 71E; 723; 205/55R16 90 73C; 74A; 76U 215/55R16 93 11A; 24J; 24M; 54A 225/50R16 92 11A; 22I; 24J; 24M Gutachten 366-0046-16-MURD zur Erteilung der ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 22 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 90 195/55R16 91 12I A-Klasse; 195/60R16 89 124 Frontantrieb; 66 - 125 205/50R16 91 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R16 91 12A 51A; 71E; 723; 729; 215/55R16 93 11A; 12A; 248; 26P 73C; 74A; 76U 225/50R16 92 11A; 12A; 248; 26P 235/50R16 95 11A; 12A; 24J; 248; 26N; 26P; 27H 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 90 205/55R16 91 11A; 26B; 26N CLA; Sportfahrwerk; 80 - 125 215/55R16 93 11A; 248; 26B; 26J CLA Limousine; CLA 225/50R16 92 11A; 246; 248; 26B; Shooting brake; 26J; 57T Kombilimousine; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 76U 245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 135 205/50R16 91 B-Klasse ab Mj. 2011; 205/55R16 91 nicht Natural Gas 215/55R16 93 11A; 26P Drive; nicht Electric 225/45R16 89 11A; 26P Drive; Kombi; 225/50R16 92 11A; 26P; 57T Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71E; 723; 729; 73C; 74A; 76U 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 125 205/55R16 91 CLA; nicht 215/55R16 93 11A; 248; 26P Sportfahrwerk; CLA 225/50R16 92 11A; 246; 248; 26P; Limousine; CLA 57T Shooting brake; Kombilimousine; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 76U 245G e1*2001/116*0470*.. 65 205/60R16 92 B-Klasse ab Mj. 2011; 215/55R16 93 electric drive; Kombi; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 729; 73C; 74A; 76U Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 115 195/60R16 51G bis 115 - 150 205/50R16 91 e1*2001/116*0431*36; 205/55R16 91 Coupe; Heckantrieb; 215/55R16 93 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R16 89Y 5FM; 685 12A; 51A; 71E; 723; 225/50R16 92 11A; 26P 729; 73C; 74A; 76U Gutachten 366-0046-16-MURD zur Erteilung der ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 22 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 150 205/55R16 94 12R Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. 205/60R16 96 12R neue C-Klasse; 215/50R16 94 12R Kombilimousine; 215/55R16 97 12R Limousine; 215/60R16 95 12R Heckantrieb; nur 150 - 155 225/50R16 96Y 11A; 12A; 26P Hybrid; 225/55R16 95Y 11A; 12A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 76U 204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 170 205/55R16 12T; 51G Nur Baureihe 204; Nur 215/55R16 93 12A 4-MATIC; Limousine; 225/50R16 12A; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71E; 723; 729; 73C; 74A; 76U 204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 170 205/55R16 12T; 51G Nur Baureihe 204; 215/55R16 93 12A Limousine; 225/50R16 12A; 51G Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 76U 204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 155 205/55R16 94 12R Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. 205/60R16 96 12R neue C-Klasse; 215/50R16 94 12R Kombilimousine; 215/55R16 97 12R Limousine; 215/60R16 95 12R Heckantrieb; nicht 225/50R16 96 11A; 12A; 26P Hybrid; 225/55R16 95 11A; 12A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 76U 204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 170 205/55R16 12T; 51G bis 215/55R16 93 12A e1*2001/116*0457*24; 225/50R16 92 12A Kombi; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 76U 204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 150 205/55R16 12T; 51G Nur 4-MATIC; bis 215/55R16 93 12A e1*2001/116*0457*24; 225/50R16 92W 12A Kombi; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71E; 723; 729; 73C; 74A; 76U Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 90 205/55R16 91 11A; 26B; 26N CLA; Sportfahrwerk; 80 - 125 215/55R16 93 11A; 248; 26B; 26J CLA Limousine; CLA 225/50R16 92 11A; 246; 248; 26B; Shooting brake; 26J; 57T Kombilimousine; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 76U Gutachten 366-0046-16-MURD zur Erteilung der ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 22 Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 125 205/55R16 91 CLA; nicht 215/55R16 93 11A; 248; 26P Sportfahrwerk; CLA 225/50R16 92 11A; 246; 248; 26P; Limousine; CLA 57T Shooting brake; Kombilimousine; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 76U Verkaufsbezeichnung: Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/2 e1*2007/46*0457*.. 65 - 100 195/65R16 51G V-Klasse; Vito; Vito 65 - 120 205/65R16 Tourer; Vito Mixto; 215/60R16 ab e1*2007/46*0457*09; 215/65R16 Frontantrieb; 65 - 140 225/55R16 Heckantrieb; 225/60R16 10B; 11B; 11G; 11H; 235/60R16 11A; 245; 248 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 75I; 76U Verkaufsbezeichnung: MERCEDES VITO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 638 e9*2001/116*0005*.., 58 - 105 215/60R16-96 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; e9*93/81*0005*.., 225/55R16 DD3; 11A; 22B; 24D; 12A; 51A; 71E; 723; e9*98/14*0005*.. 24J; 367 73C; 74A 225/55R16-99 11A; 22B; 24D; 24J; Reinf 367 638/1 K393 58 - 105 215/60R16-96 11A; 22B; 24J; 24M Lkw geschl. Kasten; 225/55R16 DD3; 11A; 22B; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J; 367 12A; 51A; 71E; 723; 225/55R16-99 11A; 22B; 24D; 24J; 73C; 74A Reinf 367 638/2 e9*2001/116*0020*.., 72 - 128 215/60R16-96 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; e9*95/54*0020*.., 215/60R16-99 11A; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71E; 723; Reinf e9*98/14*0020*.. 225/55R16-95 11A; 22B; 24D; 24J; 73C; 74A 5HR 225/55R16-99 11A; 22B; 24D; 24J Reinf Verkaufsbezeichnung: VITO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/4 L275 65 - 160 205/65R16C 51G; 56G 10B; 11B; 11G; 11H; 225/60R16 102 12A; 51A; 71E; 723; 225/60R16C 51G 73C; 74A; 75I 235/60R16 100 11A; 24M; 54A 170 205/65R16C 51G; 52J; 56G Gutachten 366-0046-16-MURD zur Erteilung der ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 22 Verkaufsbezeichnung: VITO, VIANO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639 e9*2001/116*0048*.. 65 - 160 205/65R16C 51G; 56G Heckantrieb; 225/60R16 102 10B; 11B; 11G; 11H; 225/60R16C 51G 12A; 51A; 71E; 723; 235/60R16 100 11A; 24M; 54A 73C; 74A; 75I 170 205/65R16C 51G; 52J; 56G Verkaufsbezeichnung: V-Klasse, Vito, Vito Tourer Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/4 e1*2007/46*0458*.. 65 - 100 195/65R16 51G V-Klasse; Vito; Vito 65 - 120 205/65R16 Tourer; Vito Mixto; 215/60R16 ab e1*2007/46*0458*08; 215/65R16 Frontantrieb; 65 - 140 225/55R16 Heckantrieb; 225/60R16 10B; 11B; 11G; 11H; 235/60R16 11A; 245; 248 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 75I; 76U Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. Gutachten 366-0046-16-MURD zur Erteilung der ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 22 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten 366-0046-16-MURD zur Erteilung der ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 22 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26Q) Durch Anlegen bzw. Ausschneiden der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Gutachten 366-0046-16-MURD zur Erteilung der ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 22 27Q) Durch Anlegen bzw. Ausschneiden der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem in Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/55R16 Hinterachse: 225/50R16 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1160kg. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/50R16 Hinterachse: 225/45R16 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist Gutachten 366-0046-16-MURD zur Erteilung der ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 22 eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. 83P) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm an der Vorderachse nicht zulässig. 915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen zulässig. DD3) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. MA0) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 155/70 R15 ausgerüstet sind. Gutachten 366-0046-16-MURD zur Erteilung der ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 22 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: UKL-L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*.. Handelsbez.: MINI, 2er Reihe, X Reihe Variante(n): Frontantrieb, Schräghecklimousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26Q x = 300 y = 300 VA 27Q x = 350 y = 380 HA Gutachten 366-0046-16-MURD zur Erteilung der ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 22 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: UKL-L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*.. Handelsbez.: MINI, 2er Reihe, X Reihe Variante(n): Allradantrieb, BMW Active Tourer F45, BMW Gran Tourer F46, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27U y = 140 y = 220 HA 27V y = 140 y = 220 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 30 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA 27F x = 270 y = 280 23 HA 27H x = 270 y = 280 8 HA Gutachten 366-0046-16-MURD zur Erteilung der ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 22 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: UKL-L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*.. Handelsbez.: MINI, 2er Reihe, X Reihe Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 240 VA 26P x = 240 y = 190 VA 27B x = 250 y = 290 HA 27I x = 200 y = 240 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J y = 250 y = 290 30 VA 26N x = 290 y = 240 8 VA Gutachten 366-0046-16-MURD zur Erteilung der ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 22 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 330 VA 26P x = 230 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 330 8 VA 26N x = 280 y = 330 30 VA 27F x = 300 y = 320 18 HA 27H x = 300 y = 320 8 HA Gutachten 366-0046-16-MURD zur Erteilung der ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 22 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 117 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*.. Handelsbez.: CLA-Klasse Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 330 VA 26P x = 230 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 330 8 VA 26N x = 280 y = 330 30 VA 27F x = 300 y = 320 18 HA 27H x = 300 y = 320 8 HA Gutachten 366-0046-16-MURD zur Erteilung der ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 22 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 305 y = 335 VA 26B x = 355 y = 385 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 355 y = 385 8 VA 26J x = 355 y = 385 18 VA 27H x = 310 y = 295 8 HA 27F x = 310 y = 295 13 HA Gutachten 366-0046-16-MURD zur Erteilung der ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 22 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 176 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0928*.. Handelsbez.: A-KLASSE Variante(n): Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 310 VA 26B x = 250 y = 350 VA 27I x = 240 y = 315 HA 27B x = 290 y = 350 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 350 8 VA 26J x = 250 y = 350 20 VA 27H x = 290 y = 350 8 HA 27F x = 290 y = 350 22,5 HA Gutachten 366-0046-16-MURD zur Erteilung der ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 22 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 246 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0751*.. Handelsbez.: B-Klasse Variante(n): Frontantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 305 y = 335 VA 26B x = 355 y = 385 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 355 y = 385 8 VA 26J x = 355 y = 385 18 VA 27H x = 310 y = 295 8 HA 27F x = 310 y = 295 13 HA Gutachten 366-0046-16-MURD zur Erteilung der ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 22 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 117 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*.. Handelsbez.: CLA-Klasse Variante(n): Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 305 y = 335 VA 26B x = 355 y = 385 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 355 y = 385 8 VA 26J x = 355 y = 385 18 VA 27H x = 310 y = 295 8 HA 27F x = 310 y = 295 13 HA Gutachten 366-0046-16-MURD zur Erteilung der ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 22 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 240 y = 285 VA 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 350 30 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA Gutachten 366-0046-16-MURD zur Erteilung der ABE 50799 zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: D216-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 22 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 245 y = 350 VA 26P x = 195 y = 300 VA 27B x = 340 y = 260 HA 27I x = 290 y = 210 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 245 y = 350 8 VA 26J x = 245 y = 350 17 VA 27H x = 340 y = 260 8 HA 27F x = 340 y = 260 28 HA