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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48818 nach §22 StVZO

Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55017712 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ D216
Hersteller                      DIEWE GmbH

                                                                                        Seite 1 von 7

Auftraggeber                    DIEWE GmbH
                                Haupstraße 19
                                86510 Asbach/Ried
                                QM-Nr. 49 02 0111103



Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

Modell                          Trina D216
Typ                             D216
Radgröße                        7Jx16H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus- füh-     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
rung                                             kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                 tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
51124566 D216 5/112 / ohne Ring                  5/112/66,6          45          600    1950


Kennzeichnungen

KBA-Nummer                      48818
Herstellerzeichen               DIEWE Wheels Germany
Radtyp und Ausführung           D216 (s. o.)
Radgröße                        7Jx16H2
Einpresstiefe                   ET (s. o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01     Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                   25
S02     Schraube M14x1,5             Kegel 60°      120                   25

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Audi
                                Mercedes-Benz

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48818 nach §22 StVZO

Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55017712 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ D216
Hersteller                       DIEWE GmbH

                                                                                     Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4                 88-125        205/60R16   A13 R09 118                         0A1 A02 A04
B8, B81                 88-125        215/55R16   A13 R37 120                         A05 A08 A09
e1*2001/116*0430*..;    88-125        225/55R16   A33 118                             A14 A21 Car
e13*2007/46*1084*..     88-125        235/50R16   A12 120                             Lim S02
                        88-130        205/60R16   A13 M+S 118
                        88-130        215/55R16   A13 M+S 120
                        88-195        225/55R16   A33 M+S 118
A-Klasse                60-142        195/55R16   K1a K2b K42                         0A1 A01 A02
169                     60-142        205/50R16   K1c K2b K42                         A04 A05 A08
e1*2001/116*0288*..     60-142        205/55R16   G01 K1c K2b K42                     A09 A12 A14
                        60-142        225/45R16   K1c K2b K42                         A21 Nk1 V16
                                                                                      S01
A-Klasse                66,80,90      195/55R16   A90 R37 T87 T91                     0A1 A02 A04
176, 245G               66,80,90      195/60R16   A90 R37                             A05 A08 A09
e1*2007/46*0928*..;     66,80,90      205/50R16   A12 R37 T87 T91                     A14 A21 A58
e1*2001/116*            66-90         205/55R16   A12                                 Flh Nk1 V16
0470*04-..              66-90         215/55R16   A01 A12 K2b                         X82 S01
                        66-90         225/50R16   A01 A12 K1a K2b
B-Klasse                70,85         195/55R16   A33 R37                             0A1 A02 A04
245                     70,85         195/60R16   A12 R37                             A05 A08 A09
e1*2001/116*0314*..     70,85         205/50R16   A12 R37                             A14 A21 Nk1
                        70-142        195/55R16   A33 M+S                             V16 S01
                        70-142        205/50R16   A12 M+S
                        70-142        205/55R16   A12
                        70-142        215/50R16   A01 A12 K42
                        70-142        225/50R16   A01 A12 K1a K1b K2b K41 K42
B-Klasse                66,80,90      195/55R16   A33 R37 T87 T91                     0A1 A02 A04
246, 245G               66,80,90      195/60R16   A33 R37                             A05 A08 A09
e1*2007/46*0751*..;     66,80,90      205/50R16   A91 R37 T87 T91                     A14 A21 A58
e1*2001/116*            66-90         205/55R16   A91                                 Nk1 V16 X82
0470*04-..              66-90         215/55R16   A01 A12 K2b                         S01
                        66-90         225/50R16   A01 A12 K2b
C-Klasse                88,100,115    195/60R16   A10 120                             0A1 A02 A04
204                     88-215        205/55R16   A32 120                             A05 A08 A09
e1*2001/116*0431*..     88-215        225/50R16   A12 120                             A14 A21 B03
- Limousine/Coupe                                                                     Cpe Lim Nk1
- incl. Facelift 2011                                                                 V16 S01
C-Klasse T-Modell       88-170        205/55R16   A32 T91 T94 120                     0A1 A02 A04
204K                    88-170        225/50R16   A12 T92 T93 120                     A05 A08 A09
e1*2001/116*0457*..                                                                   A14 A21 B03
- incl. Facelift 2011                                                                 Car Nk1 V16
                                                                                      S01
CLA-Klasse              90            195/55R16   A90 R37 T87 T91                     0A1 A02 A04
117, 245G               90            195/60R16   A90 R37                             A05 A08 A09
e1*2007/46*1007*..;     90            205/50R16   A12 R37 T87 T91                     A14 A21 A58
e1*2001/116*            90            205/55R16   A12                                 Lim Nk1 V16
0470*04-..              90            215/55R16   A01 A12 K2b                         X82 S01
                        90            225/50R16   A01 A12 K1a K1b K2b




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48818 nach §22 StVZO

Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55017712 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ D216
Hersteller                        DIEWE GmbH

                                                                                         Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        weise                                 Hinweise
ABE/EWG-Nr.
E-Klasse                100-150        205/60R16    A10 T91 T92 118                        0A1 A02 A04
212                     100-150        215/55R16    A10 T93 T97 120                        A05 A08 A09
e1*2001/116*0501*..     100-150        225/55R16    A10 T93 T94 T95 118                    A14 A21 A58
- mit Luftfederung                                                                         B03 F38 Lim
- incl. Facelift 2013                                                                      Nk1 V16 X78
                                                                                           S01
E-Klasse                100-150        205/60R16    A10 T91 T92 118                        0A1 A02 A04
212, 212G               100-150        215/55R16    A10 120                                A05 A08 A09
e1*2001/116*0501*..;    100-150        225/55R16    A10 118                                A14 A21 A58
e1*2007/46*0484*..      120, 125       205/55R16    A10 R09 T91 T94 120                    B03 F39 Lim
- incl. Facelift 2013                                                                      Nk1 V16 X78
                                                                                           S01
E-Klasse Coupé          120-225        205/55R16    A11 120                                0A1 A02 A04
207                     120-225        215/50R16    A11 120                                A05 A08 A09
e1*2001/116*0502*..     120-225        215/55R16    A11 120                                A14 A21 A58
                        120-225        225/50R16    A32 120                                B03 Cpe F39
                        120-225        235/50R16    A12 120                                Nk1 V16 X78
                                                                                           S01

Auflagen und Hinweise

0A1     Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifen-
druckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti-
gung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -
schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder-
und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller
zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48818 nach §22 StVZO

Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55017712 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ D216
Hersteller                      DIEWE GmbH

                                                                                         Seite 4 von 7

A09     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte
im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Für Fahrzeugausführungen mit einer bauartbe-
dingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbeschei-
nigung Feld T) sind nur Metallschraubventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim ent-
sprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorga-
ben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luft-
druck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A32     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

F38     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F39     Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48818 nach §22 StVZO

Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55017712 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ D216
Hersteller                     DIEWE GmbH

                                                                                        Seite 5 von 7


Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

Nk1     Aufgrund der geringen Höhe des Mittenloches ist ein einwandfreier Sitz der Naben-Kappe des
Sonderrades nicht gewährleistet. Es bestehen keine technischen Bedenken das Sonderrad ohne die
mitgelieferte Naben-Kappe zu verwenden.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48818 nach §22 StVZO

Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55017712 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ D216
Hersteller                      DIEWE GmbH

                                                                                          Seite 6 von 7


S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V16   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    185/50R16      205/45R16
Nr. 2    195/40R16      215/35R16
Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
Nr. 4    195/50R16      215/45R16
Nr. 5    205/45R16      225/40R16
Nr. 6    205/50R16      225/45R16
Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
Nr. 8    205/60R16      225/55R16
Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
Nr. 10   215/55R16      235/50R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel-
ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

X78     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung des Sonderrades nur
zulässig an Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremsendurchmesser max. 295 mm an Achse 1.

X82    Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280 mm
an Achse 1.




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Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55017712 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ D216
Hersteller                     DIEWE GmbH

                                                                                        Seite 7 von 7




Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 27. November 2013 in Lambsheim statt.




Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 27. November 2013




Bohlander                                                                    00203314.DOC




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