Gutachten 366-0047-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 12.10.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 37 Fahrzeughersteller : AUDI, BMW AG, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ, Nissan International S. A. Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 51123866 LK 112 ohne 66,6 715 2251 11/12 51123866 LK 112 ohne 66,6 720 2250 11/12 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8; B81 200 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/50R17 51G AUDI A4 bis MJ2015; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 76S; 76Z; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/50R17 94V 12R Nicht A4 Allroad B81 e13*2007/46*1084*.. 235/50R17 96 12A Quattro; AUDI A4 (B9) ab MJ2016; Kombi; Limousine; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 76S; 77E; 98A B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/50R17 51G AUDI A4 bis MJ2015; B81 e13*2007/46*1084*.. Nicht A4 Allroad Quattro; Kombi; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 76S; 76Z; 77E Gutachten 366-0047-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 12.10.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 37 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/50R17 51G AUDI A4 bis MJ2015; B81 e13*2007/46*1084*.. Kombi; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 76S; 76Z; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/50R17 51G AUDI A4 bis MJ2015; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 76S; 76Z; 77E Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/65R17 12T; 51G; 52J erhöhtes Anzugsmoment 8R1 e13*2007/46*1083*.. 200 Nm; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 73C; 740; 76S; 76Z; 837; 838 Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 HYBRID Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 235/65R17 12T; 51G; 52J erhöhtes Anzugsmoment 200 Nm; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 73C; 740; 76S; 76Z; 837; 838 Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 235/65R17 12T; 51G; 52J erhöhtes Anzugsmoment 200 Nm; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 73C; 740; 76S; 76Z; 837; 838 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Gutachten 366-0047-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 12.10.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 37 Verkaufsbezeichnung: MINI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FMCA e1*2007/46*1679*.. 75 - 155 195/45R17 85W 11A; 24J; 244; 26Q; 27I COOPER (F57); ONE (F57); Cabrio; 205/40R17 84W 11A; 242; 244; 245; Frontantrieb; 26Q; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R17 84W 11A; 242; 244; 245; 12A; 51A; 71K; 721; 26Q; 27I 73C; 74D; 76S 215/40R17 87 11A; 24C; 244; 26Q; 27I 215/45R17 87 11A; 24C; 244; 26Q; 27I FMK e1*2007/46*1683*.. 75 - 110 205/50R17 93 11A; 24J; 248; 26N; CLUBMAN JOHN 26P; 27I COOPER WORKS (F54); MINI 215/50R17 95 11A; 24J; 244; 26B; CLUBMAN F54; 26N; 27H; 27I Allradantrieb; 75 - 155 225/45R17 93 11A; 24J; 244; 26N; Frontantrieb; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 75 - 170 195/55R17 M+S 11A; 248; 26P; 52J 12A; 51A; 71K; 721; 170 205/50R17 M+S 11A; 24J; 248; 26N; 73C; 74D; 76S; 83L 26P; 27I; 52J 215/50R17 M+S 11A; 24J; 244; 26B; 26N; 27H; 27I; 52J FML2 e1*2007/46*1678*.. 55 - 155 195/45R17 85W 11A; 24J; 244; 26Q; 27I COOPER (F56); ONE (F56); 205/40R17 84W 11A; 242; 244; 245; Schräghecklimousine; 26Q; 27I Frontantrieb; 205/45R17 84W 11A; 242; 244; 245; 10B; 11B; 11G; 11H; 26Q; 27I 12A; 51A; 71K; 721; 215/40R17 87 11A; 24C; 244; 26Q; 73C; 74D; 76S 27I 215/45R17 87 11A; 24C; 244; 26Q; 27I FMX e1*2007/46*1682*.. 75 - 170 205/55R17 91V 11A; 248 Allradantrieb; 205/60R17 93 11A; 248 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D; 76S; 83L Verkaufsbezeichnung: MINI, 2ER REIHE, X REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL-L e1*2007/46*0371*.. 55 - 155 195/45R17 85W 11A; 24J; 244; 26Q; 27I Mini F55/F56/F57; ab e1*2007/46*0371*10; 205/40R17 84W 11A; 242; 244; 245; Cabrio; 26Q; 27I Schräghecklimousine; 205/45R17 84W 11A; 242; 244; 245; 3-türig; Frontantrieb; 26Q; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 215/40R17 87 11A; 24C; 244; 26Q; 12A; 51A; 71K; 721; 27I 73C; 74D; 76S 215/45R17 87 11A; 24C; 244; 26Q; 27I Gutachten 366-0047-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 12.10.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 37 Verkaufsbezeichnung: MINI, 2ER REIHE, X REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL-L e1*2007/46*0371*.. 75 - 110 205/50R17 93 11A; 24J; 248; 26N; CLUBMAN JOHN 26P; 27I COOPER WORKS (F54); MINI 215/50R17 95 11A; 24J; 244; 26B; CLUBMAN F54; 26N; 27H; 27I Allradantrieb; 75 - 155 225/45R17 93 11A; 24J; 244; 26N; Frontantrieb; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 75 - 170 195/55R17 M+S 11A; 248; 26P; 52J 12A; 51A; 71K; 721; 170 205/50R17 M+S 11A; 24J; 248; 26N; 73C; 74D; 76S; 83L 26P; 27I; 52J 215/50R17 M+S 11A; 24J; 244; 26B; 26N; 27H; 27I; 52J UKL-L e1*2007/46*0371*.. 70 - 170 195/55R17 M+S 11A; 248; 52J BMW Active Tourer F45; 205/50R17 93 11A; 24J; 244; 26N BMW Gran Tourer F46; 205/55R17 91W 11A; 24J; 244; 26J; Allradantrieb; 27U Frontantrieb; 215/50R17 91W 11A; 24J; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N; 27U 12A; 51A; 71K; 721; 225/45R17 91W 11A; 24J; 244; 26N 73C; 74D; 76S; 83L 225/50R17 94 11A; 241; 244; 246; 247; 26J; 27H; 27V UKL-L e1*2007/46*0371*.. 85 - 170 205/60R17 M+S 11A; 12O; 248; 52J BMW X1 (F48); 215/55R17 M+S 11A; 12A; 248; 27I; 52J Allradantrieb; Frontantrieb; 215/60R17 M+S 11A; 12A; 248; 27I; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 225/55R17 M+S 11A; 12A; 244; 245; 74D; 76S; 83L 27I; 52J Verkaufsbezeichnung: X Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F1X e1*2007/46*1676*.. 85 - 170 205/60R17 M+S 11A; 12O; 248; 52J BMW X1 (F48); 215/55R17 M+S 11A; 12A; 248; 27I; 52J Allradantrieb; Frontantrieb; 215/60R17 M+S 11A; 12A; 248; 27I; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 225/55R17 M+S 11A; 12A; 244; 245; 74D; 76S; 83L 27I; 52J Verkaufsbezeichnung: 2ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2AT e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 195/55R17 M+S 11A; 248; 52J BMW Active Tourer F45; F2GT e1*2007/46*1677*.. 205/50R17 93 11A; 24J; 244; 26N BMW Gran Tourer F46; 205/55R17 91W 11A; 24J; 244; 26J; Allradantrieb; 27U Frontantrieb; 215/50R17 91W 11A; 24J; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N; 27U 12A; 51A; 71K; 721; 225/45R17 91W 11A; 24J; 244; 26N 73C; 74D; 76S; 83L 225/50R17 94 11A; 241; 244; 246; 247; 26J; 27H; 27V Gutachten 366-0047-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 12.10.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 37 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 170; 210 K; 203 K; 171; 203 CL; 210; 208; 203; 168 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 212 (Baureihe W213) Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 245G; 639; 176; 212; 639/4; 211; 246; 207; 639/5; 204 K; 245; 172; 639/2; 204; 117; 169 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 168; 170; 171; 203; 203 CL; 203 K; 208; 210; 210 K 130 Nm für Typ : 117; 169; 172; 176; 204; 204 K; 207; 211; 212; 245; 245G; 246 150 Nm für Typ : 639; 639/4 150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212 180 Nm für Typ : 639/2; 639/4; 639/5 Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 168 e1*96/79*0073*.. 44 - 103 205/40R17-80 MA0; 11A; 21B; 22B; kurzer Radstand; 22F; 24C; 24D langer Radstand; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 76C; 915 169 e1*2001/116*0288*.. 60 - 103 205/45R17 84 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 60 - 142 205/45R17 84W 11A; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 205/45R17 88 11A; 22I; 24J; 24M 73C; 74A 215/45R17 87 11A; 22I; 24J; 24M 225/45R17 90 11A; 21B; 22B; 24C; 24D 176 e1*2007/46*0928*.. 66 - 125 205/50R17 93 11A; 248; 26P A-Klasse; 215/45R17 91 11A; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 91 11A; 248; 26P 12A; 51A; 71K; 721; 66 - 160 225/45R17 91 11A; 248; 26P 729; 73C; 74A; 76S 155 - 160 205/50R17 93 11A; 248; 26P; 52J 215/45R17 91 11A; 248; 26P; 52J Verkaufsbezeichnung: B-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 246 e1*2007/46*0751*.. 66 - 155 205/50R17 93 11A; 26P B-Klasse ab Mj. 2011; 215/45R17 91 11A; 26P nicht Natural Gas 225/45R17 91 11A; 248; 26N; 26P Drive; nicht Electric Drive; Kombi; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 76S Gutachten 366-0047-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 12.10.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 37 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 205/45R17 88 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R17 89 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 215/45R17 87 11A; 24J; 24M 73C; 74A 225/45R17 90 11A; 24J; 24M Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 155 205/50R17 93 11A; 26P B-Klasse ab Mj. 2011; 215/45R17 91 11A; 26P nicht Natural Gas 225/45R17 91 11A; 248; 26N; 26P Drive; nicht Electric Drive; Kombi; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 76S 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 205/50R17 93 11A; 246; 248; 26B; CLA; Sportfahrwerk; 26J CLA Limousine; CLA 215/45R17 91 11A; 248; 26B; 26J Shooting brake; 225/45R17 91 11A; 246; 248; 26B; Kombilimousine; 26J Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 76S 245G e1*2001/116*0470*.. 100 - 160 205/50R17 M+S 11A; 26B; 26J CLA; CLA Limousine; CLA Shooting brake; Kombilimousine; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 76S 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/60R17 96 12I Sportfahrwerk; GLA; 225/55R17 97 12A nicht Offroad- 225/60R17 99 11A; 12A; 27I Fahrwerk; Fahrdynamik- 235/55R17 99 11A; 12A; 26P; 27I Paket; Allradantrieb; 235/60R17 102 11A; 12A; 26P; 27I Frontantrieb; 245/50R17 99 11A; 12A; 248; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 245/55R17 102 11A; 12A; 248; 26P; 74A; 76S 27B; 27H 245G e1*2001/116*0470*.. 65 205/50R17 93 B-Klasse ab Mj. 2011; 205/55R17 91 electric drive; Kombi; 215/50R17 91 Frontantrieb; 215/55R17 94 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R17 94 11A; 248 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 76S Gutachten 366-0047-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 12.10.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 37 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/60R17 96 12I nicht Sportfahrwerk; 225/55R17 97 12A GLA; nicht 225/60R17 99 12A Fahrdynamik Paket; 235/55R17 99 12A Offroad-Fahrwerk; 235/60R17 102 12A Allradantrieb; 245/50R17 99 11A; 12A; 248 Frontantrieb; 245/55R17 102 11A; 12A; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 76S 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 205/50R17 93 11A; 246; 248; 26P CLA; nicht 215/45R17 91 11A; 248; 26P Sportfahrwerk; CLA 225/45R17 91 11A; 246; 248; 26N; Limousine; CLA 26P Shooting brake; Kombilimousine; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 76S 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/60R17 96 12I nicht Sportfahrwerk; 225/55R17 97 12A GLA; nicht 225/60R17 99 11A; 12A; 27I Fahrdynamik Paket; 235/55R17 99 11A; 12A; 248; 26P; 27I nicht Offroad- Fahrwerk; 235/60R17 102 11A; 12A; 248; 26P; 27I Allradantrieb; Frontantrieb; 245/50R17 99 11A; 12A; 246; 248; 10B; 11B; 11G; 11H; 26P; 27I 51A; 71K; 721; 73C; 245/55R17 102 11A; 12A; 246; 248; 74A; 76S 26P; 27B; 27H 245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 125 205/50R17 93 11A; 248; 26P A-Klasse; 215/45R17 91 11A; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 91 11A; 248; 26P 12A; 51A; 71K; 721; 66 - 160 225/45R17 91 11A; 248; 26P 729; 73C; 74A; 76S 155 - 160 205/50R17 93 11A; 248; 26P; 52J 215/45R17 91 11A; 248; 26P; 52J Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 203 e1*98/14*0139*.. 75 - 125 215/45R17 87W 51J; 681; 684 Heckantrieb; 75 - 160 215/45R17 87Y 51J; 681; 684 10B; 11B; 11G; 11H; 75 - 170 225/45R17 91 10N; 68E; 687 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 76R; FGC 203 e1*98/14*0139*.. 125 - 170 225/45R17 91 Nur 4-MATIC; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 76R; FGC 203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 145 215/45R17 87W 51J; 681; 684 Nur bis 75 - 160 225/45R17 91 10N; 68E; 687 e1*98/14*0159*18; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 76R; FGC Gutachten 366-0047-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 12.10.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 37 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 203 K e1*98/14*0158*.. 75 - 125 215/45R17 87W 51J; 57E; 681; 684 Heckantrieb; 75 - 170 225/45R17 91 10N; 68E; 687 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 76R; FGC 204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 170 225/45R17 91 Nur Baureihe 204; Limousine; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 76S; 76T; 83P; 98A; AGD; DEN; FGC 204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 170 225/45R17 91 Nur Baureihe 204; Nur 4-MATIC; Limousine; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 76T; 76U; 83P; 98A; AGD; DEN; FGC 204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 150 225/45R17 91 11A; 26P bis e1*2001/116*0431*36; Coupe; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 76S; 76T; 83P; 98A; AGD; DEN; FGC 204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 155 205/55R17 95 nicht Coupe; nicht Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. Allradantrieb; 11A; 26P neue C-Klasse; Cabrio; 215/50R17 95 nicht Coupe; nicht Kombilimousine; Coupe; Allradantrieb; 11A; 26N; Limousine; 26P Allradantrieb; 215/55R17 94 nicht Coupe; nicht Heckantrieb; nicht Allradantrieb; 11A; 26N; Hybrid; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 85 - 245 225/50R17 98 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71K; 721; 26N; 67T 73C; 74A; 76S; 83P; 235/50R17 96 11A; 24J; 248; 26B; 98A; AGD; DEN; FGC 26N; 6BB 204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 170 205/50R17 91 51J bis 225/45R17 91 e1*2001/116*0457*24; Kombi; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 76S; 76T; 83P; 98A; AGD; DEN; FGC Gutachten 366-0047-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 12.10.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 37 Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 205/50R17 93 11A; 246; 248; 26P CLA; nicht 215/45R17 91 11A; 248; 26P Sportfahrwerk; CLA 225/45R17 91 11A; 246; 248; 26N; Limousine; CLA 26P Shooting brake; Kombilimousine; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 76S 117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 205/50R17 93 11A; 246; 248; 26B; CLA; Sportfahrwerk; 26J CLA Limousine; CLA 215/45R17 91 11A; 248; 26B; 26J Shooting brake; 225/45R17 91 11A; 246; 248; 26B; Kombilimousine; 26J Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 76S Verkaufsbezeichnung: CLC-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 150 215/45R17 87W 51J Ab e1*98/14*0159*19; 225/45R17 51G Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 76S; 76T; FGC Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 210 e1*93/81*0022*.. 55 - 110 215/45R17 5ET; 631 nicht für gepanzerte 215/45R17 87 57E; 681; 684 Fz; Heckantrieb; 55 - 125 225/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H; 130 - 165 225/45R17 91W 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A 210 K e1*93/81*0033*.. 83 - 165 225/45R17-93W Heckantrieb; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A 211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 170 225/50R17 94 Heckantrieb; e1*98/14*0183*.. 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 76T 212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 225/50R17 94W Baureihe W212; Stufenheck; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 76S; 76T Gutachten 366-0047-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 12.10.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 37 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 190 215/55R17 98 12O Baureihe W213; 225/50R17 98 12O Allradantrieb; 225/55R17 97 12O Heckantrieb; 235/50R17 100 11A; 12A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 245/50R17 99 11A; 12A; 26N; 26P 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 76S; 76T; DEN Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 205/50R17 93Y 51J Coupe; Heckantrieb; 215/45R17 91Y 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91Y 51J 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 76S; 76T Verkaufsbezeichnung: Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/2 e1*2007/46*0457*.. 65 - 120 215/60R17 11A; 245; 248 V-Klasse; Vito; Vito 65 - 140 225/55R17 11A; 24J; 248 Tourer; Vito Mixto; 225/60R17 11A; 24J; 248 ab e1*2007/46*0457*09; 235/50R17 11A; 24J; 248 Allradantrieb; 235/55R17 11A; 24J; 248 Frontantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 75I; 76S Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ CLK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 208 e1*96/27*0054*.. 100 - 142 215/45R17 631 Cabrio; Coupe; 100 - 160 225/45R17 11A; 21B; 367; 631 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; FGC Verkaufsbezeichnung: SLK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 170 e1*95/54*0039*.. 100 - 142 215/45R17 87 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17-90 11A; 21B; 367 12A; 51A; 71K; 721; 100 - 160 225/45R17 10N; 51G 73C; 74A 171 e1*2001/116*0262*.. 120 215/45R17 87 12G 10B; 11G; 11H; 51A; 225/45R17 12T; 51G 71K; 721; 73C; 74A 171 e1*2001/116*0262*.. 120 215/45R17 87 10B; 11G; 11H; 12K; 225/45R17 90 51A; 71K; 721; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 205/50R17 89 Cabrio; Heckantrieb; 215/45R17 87 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 76S; 76T Gutachten 366-0047-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 12.10.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 37 Verkaufsbezeichnung: VITO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/4 L275 65 - 170 225/55R17 11A; 24D; 24J; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 235/55R17 99W 11A; 24D; 24J; 54A 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 75I Verkaufsbezeichnung: VITO, VIANO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639 e9*2001/116*0048*.. 65 - 170 225/55R17 11A; 24D; 24J; 51G Heckantrieb; 235/55R17 99W 11A; 24D; 24J; 54A 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 75I Verkaufsbezeichnung: V-Klasse, Vito, Vito Tourer Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/4 e1*2007/46*0458*.. 65 - 120 215/60R17 11A; 245; 248 V-Klasse; Vito; Vito 639/5 e1*2007/46*0459*.. 65 - 140 225/55R17 11A; 24J; 248 Tourer; Vito Mixto; 225/60R17 11A; 24J; 248 ab e1*2007/46*0459*06; 235/50R17 11A; 24J; 248 ab e1*2007/46*0458*08; 235/55R17 11A; 24J; 248 Allradantrieb; Frontantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 75I; 76S Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Nissan International S. A. Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : H15 (Kugelbund) Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : H15 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm Verkaufsbezeichnung: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H15 e11*2007/46*2977*.. 80 - 155 215/60R17 96 11A; 26P Q30; Allradantrieb; 225/55R17 97 11A; 26P; 27H Frontantrieb; 235/55R17 99 11A; 26B; 26N; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 245/50R17 99 11A; 248; 26B; 26N; 12A; 51A; 71K; 721; 27F 73C; 74A; 76S H15 e11*2007/46*2977*.. 125 215/60R17 96 QX30; Allradantrieb; 225/55R17 97 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 225/60R17 99 11A; 26P 12A; 51A; 71K; 721; 235/55R17 99 11A; 26P; 27H 73C; 74A; 76S Gutachten 366-0047-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 12.10.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 37 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß) auftragen, ist an der Antriebsachse möglich. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. Gutachten 366-0047-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 12.10.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 37 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Gutachten 366-0047-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 12.10.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 37 Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26Q) Durch Anlegen bzw. Ausschneiden der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Gutachten 366-0047-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 12.10.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 37 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 67T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/50R17 Hinterachse: 245/45R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße Gutachten 366-0047-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 12.10.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 37 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse: 245/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse: 235/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R17 Hinterachse: 245/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R17 Hinterachse: 255/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Gutachten 366-0047-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 12.10.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 37 6BB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/50R17 Hinterachse: 255/45R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76C) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig in Verbindung mit M+S-Reifen. 76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht unterschritten wird. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. Gutachten 366-0047-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 12.10.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 37 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 837) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345mm (Dicke 30mm) in Verbindung mit Bremssätteln des Herstellers "Brembo" an der Vorderachse nicht zulässig. 838) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320mm (Dicke 30mm) an der Vorderachse nicht zulässig. 83L) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an der Vorderachse nicht zulässig! 83P) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm an der Vorderachse nicht zulässig. 915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen zulässig. 98A) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 318x30mm an der Vorderachse nicht zulässig. AGD) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm an der Vorderachse nicht zulässig. DEN) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 342mm an der Vorderachse nicht zulässig. FGC) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet) an der Vorderachse nicht zulässig. MA0) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 155/70 R15 ausgerüstet sind. Gutachten 366-0047-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 12.10.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 37 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: UKL-L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*.. Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE Variante(n): Frontantrieb, Schräghecklimousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26Q x = 300 y = 300 VA 27Q x = 350 y = 380 HA Gutachten 366-0047-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 12.10.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 37 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: UKL-L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*.. Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE Variante(n): Allradantrieb, BMW X1 (F48), Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 260 VA 26P x = 250 y = 210 VA 27B x = 210 y = 270 HA 27I x = 160 y = 220 HA Gutachten 366-0047-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 12.10.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 37 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: UKL-L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*.. Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE Variante(n): Allradantrieb, BMW Active Tourer F45, BMW Gran Tourer F46, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27U y = 140 y = 220 HA 27V y = 140 y = 220 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 30 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA 27F x = 270 y = 280 23 HA 27H x = 270 y = 280 8 HA Gutachten 366-0047-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 12.10.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 37 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: UKL-L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*.. Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 240 VA 26P x = 240 y = 190 VA 27B x = 250 y = 290 HA 27I x = 200 y = 240 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J y = 250 y = 290 30 VA 26N x = 290 y = 240 8 VA Gutachten 366-0047-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 12.10.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 37 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: FMCA Genehm.Nr.: e1*2007/46*1679*.. Handelsbez.: MINI Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26Q x = 300 y = 300 VA 27Q x = 350 y = 380 HA Gutachten 366-0047-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 12.10.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 37 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: F1X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1676*.. Handelsbez.: X Reihe Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 260 VA 26P x = 250 y = 210 VA 27I x = 160 y = 220 HA 27B x = 210 y = 270 HA Gutachten 366-0047-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 12.10.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 37 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: FML2 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1678*.. Handelsbez.: MINI Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26Q x = 300 y = 300 VA 27Q x = 350 y = 380 HA Gutachten 366-0047-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 12.10.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 37 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 117 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*.. Handelsbez.: CLA-Klasse Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 330 VA 26P x = 230 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 330 8 VA 26N x = 280 y = 330 30 VA 27F x = 300 y = 320 18 HA 27H x = 300 y = 320 8 HA Gutachten 366-0047-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 12.10.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 37 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 330 VA 26P x = 230 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 330 8 VA 26N x = 280 y = 330 30 VA 27F x = 300 y = 320 18 HA 27H x = 300 y = 320 8 HA Gutachten 366-0047-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 12.10.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 28 von 37 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 240 y = 285 VA 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 350 30 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA Gutachten 366-0047-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 12.10.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 29 von 37 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 212 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Baureihe W213 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Gutachten 366-0047-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 12.10.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 30 von 37 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 117 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*.. Handelsbez.: CLA-Klasse Variante(n): Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 305 y = 335 VA 26B x = 355 y = 385 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 355 y = 385 8 VA 26J x = 355 y = 385 18 VA 27H x = 310 y = 295 8 HA 27F x = 310 y = 295 13 HA Gutachten 366-0047-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 12.10.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 31 von 37 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 246 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0751*.. Handelsbez.: B-Klasse Variante(n): Frontantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 305 y = 335 VA 26B x = 355 y = 385 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 310 y = 295 13 HA 26N x = 355 y = 385 8 VA 26J x = 355 y = 385 18 VA 27H x = 310 y = 295 8 HA Gutachten 366-0047-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 12.10.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 32 von 37 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 245 y = 350 VA 26P x = 195 y = 300 VA 27B x = 340 y = 260 HA 27I x = 290 y = 210 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 340 y = 260 28 HA 26N x = 245 y = 350 8 VA 26J x = 245 y = 350 17 VA 27H x = 340 y = 260 8 HA Gutachten 366-0047-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 12.10.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 33 von 37 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 305 y = 335 VA 26B x = 355 y = 385 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 310 y = 295 13 HA 26N x = 355 y = 385 8 VA 26J x = 355 y = 385 18 VA 27H x = 310 y = 295 8 HA Gutachten 366-0047-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 12.10.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 34 von 37 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 176 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0928*.. Handelsbez.: A-KLASSE Variante(n): Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 350 VA 26P x = 200 y = 310 VA 27I x = 240 y = 315 HA 27B x = 290 y = 350 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 290 y = 350 22,5 HA 26N x = 250 y = 350 8 VA 26J x = 250 y = 350 20 VA 27H x = 290 y = 350 8 HA Gutachten 366-0047-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 12.10.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 35 von 37 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 340 VA 26P x = 280 y = 240 VA 27B x = 300 y = 280 HA 27I x = 250 y = 200 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 300 y = 280 8 HA 26J x = 350 y = 340 25 VA 26N x = 350 y = 340 8 VA 27F x = 300 y = 280 30 HA Gutachten 366-0047-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 12.10.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 36 von 37 Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: H15 Genehm.Nr.: e11*2007/46*2977*.. Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Variante(n): Allradantrieb, QX30 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 300 25 VA 26N x = 350 y = 300 8 VA 27F x = 300 y = 250 20 HA 27H x = 300 y = 250 8 HA Gutachten 366-0047-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 12.10.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 37 von 37 Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: H15 Genehm.Nr.: e11*2007/46*2977*.. Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Q30 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 250 VA 26P x = 250 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 250 8 VA 26J x = 350 y = 250 30 VA 27H x = 230 y = 220 8 HA 27F x = 280 y = 270 30 HA