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							Gutachten 366-0047-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.04.2016
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Fahrzeughersteller                        : AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 7 J X 17 H2                Einpreßtiefe (mm)      : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 100/5                      Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung         (mm)                    last      umf.      Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                  (kg)      (mm)      datum
51004063A           LK 100                   Ø63.5 Ø57.1                57,1    Kunststoff     650     2150     11/12
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : AUDI
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
8L           e1*95/54*0042*..,  66 - 132 205/50R17-89           11A; 24M; 367              nur bis
             e1*98/14*0042*..            215/45R17 87           11A; 24M; 367              e1*98/14*0042*13;
                                         225/45R17-90           11A; 24M; 367              Allradantrieb;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           73C; 74A; 74P; AE6
8L             e1*98/14*0042*..        66 - 132 215/45R17 87                               ab e1*98/14*0042*14;
                                                225/45R17       51Y                        Allradantrieb;
                                                225/45R17 90    AFB; 11A                   Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           73C; 74A; 74P; AE6

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : SEAT
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     IBIZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW       Reifen          Auflagen zu Reifen         Auflagen
6J           e9*2001/116*0067*..       44 - 77 195/40R17 81     5DV                        Kombi; Frontantrieb;
                                       44 - 110 195/45R17 85                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                205/40R17 84                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                205/45R17 84                               729; 73C; 74A; 74P;
                                                215/35R17 83                               AE6
                                                215/40R17 87
Gutachten 366-0047-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.04.2016
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Verkaufsbezeichnung:     IBIZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW         Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
6J           e9*2001/116*0067*..    44 - 77    205/40R17 80     5DA; 51J                 Nicht Fz mit
6JN          e9*2007/46*0001*..     44 - 110   205/40R17 84     51J                      "SeatSport"Bremse;
                                    44 - 132   215/40R17        51G                      Schrägheck;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; AE6

Verkaufsbezeichnung:     IBIZA,CORDOBA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
6L           e9*2001/116*0041*.., 44 - 77 205/40R17 80          5DA                      IBIZA; CORDOBA;
                                                                                         Nicht
               e9*98/14*0041*..     44 - 132 205/40R17 84                                Fz mit
                                                                                         "SeatSport"Bremse;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 916;
                                                                                         AE6

Verkaufsbezeichnung:     SEAT TOLEDO/LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
1M           e9*97/27*0026*.., 50 - 110 205/50R17-89            11A; 24J; 24M; 367       Limousine;
             e9*98/14*0026*..           215/45R17 87            11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                        225/45R17-90            11A; 24D; 24J; 367       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; AE6

Verkaufsbezeichnung:     TOLEDO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
NH           e11*2007/46*0251*.. 55 - 92       195/40R17 81     5DV                      ab
                                               195/45R17 85                              e11*2007/46*0251*01;
                                               205/40R17 84     11A; 26P                 Limousine;
                                               205/45R17 84                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/35R17 83     11A; 26P                 12A; 51A; 71K; 721;
                                               215/40R17 83     11A; 26P                 73C; 74A; 74P; AE6

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SKODA
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     FABIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
6Y           e11*98/14*0123*.. 37 - 85         195/40R17 81     51J                      Schrägheck;
                                               205/40R17 80                              Frontantrieb;
                                    37 - 96    205/40R17 84                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; AE6
Gutachten 366-0047-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.04.2016
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Verkaufsbezeichnung:     FABIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
6Y           e11*98/14*0123*.. 44 - 85         195/40R17 81     51J                      Kombi; Stufenheck;
                                               205/40R17 80                              Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; AE6

Verkaufsbezeichnung:    PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW               Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
5J           N083             51 - 63          205/40R17 80     5DA                      Frontantrieb;
                                               205/40R17 84                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/35R17 83     11A; 22H; 24M; 5DW       12A; 51A; 71K; 721;
                                               215/40R17 83     11A; 22H; 24M; 5DW       73C; 74A; 74P; AE6
5J             N083                  51 - 63   195/40R17 81     5DV; 51J                 Frontantrieb;
                                               205/40R17 80     5DA                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/40R17 84                              12A; 51A; 71K; 721;
                                               215/35R17 83     11A; 22H; 24M; 5DW       73C; 74A; 74P; AE6
                                               215/40R17 83     11A; 22H; 24M; 5DW

Verkaufsbezeichnung:     RAPID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
NH           e11*2007/46*0250*.. 55 - 92       195/40R17 81     5DV                      ab
                                               195/45R17 85                              e11*2007/46*0250*01;
                                               205/40R17 84     11A; 26P                 RAPID SPACEBACK;
                                               205/45R17 84                              Limousine;
                                               215/35R17 83     11A; 26P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/40R17 83     11A; 26P                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; AE6

Verkaufsbezeichnung:     ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
5J           e11*2001/116*0291*.., 47 - 77 195/40R17 81         5DV; 51J                 Roomster, Praktik;
               e11*2007/46*0013*..
                                               205/40R17 80     5DA                      Nicht Scout;
                                               205/40R17 84                              Frontantrieb;
                                               215/35R17 83     11A; 22H; 24M; 5DW       10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/40R17 83     11A; 22H; 24M; 5DW       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; AE6
5J             e11*2001/116*0291*.., 55 - 77   205/40R17        51G                      Roomster Scout;
               e11*2007/46*0013*..
                                               215/35R17 83     5DW                      Frontantrieb;
                                               215/40R17 83     5DW                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/40R17 87                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         AE6
Gutachten 366-0047-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.04.2016
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Verkaufsbezeichnung:     ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
5J           e11*2001/116*0291*.., 44 - 81 195/40R17 81                                  nur Fabia; ab
               e11*2007/46*0013*..
                                               195/45R17 81     11A; 26P                 e11*2007/46*0013*20;
                                               205/40R17 84                              ab
                                               215/40R17 83     11A; 248; 26P            e11*2001/116*0291*43;
                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                         Schräghecklimousine;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; AE6
5J             e11*2001/116*0291*.., 44 - 77   195/40R17 81     5DV; 51J                 Fabia Schrägheck; bis
               e11*2007/46*0013*..
                                               205/40R17 80     11A; 24M; 5DA            e11*2007/46*0013*19;
                                               215/35R17 83     11A; 24M                 bis
                                               215/40R17 83     11A; 24M                 e11*2001/116*0291*42;
                                      44 - 132 205/40R17 84     11A; 24M                 Frontantrieb;
                                               215/35R17 83W    11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/40R17 83W    11A; 24M                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; AE6
5J             e11*2001/116*0291*.., 44 - 77   195/40R17 81     5DV; 51J                 Nicht Scout; Fabia
               e11*2007/46*0013*..
                                      44 - 132 205/40R17 84     11A; 24M                 Kombi; bis
                                                                                         e11*2007/46*0013*19;
                                                                                         bis
                                                                                         e11*2001/116*0291*42;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         AE6

Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
1U           e11*2001/116*0066*.., 44 - 88 215/45R17 87         11A; 367                 nicht für gepanzerte
               e11*2007/46*0011*..,
               e11*95/54*0066*..
                                      44 - 110 215/45R17 87W 11A; 367                    Fz; Kombi; Limousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; AE6

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 110 Nm für Typ : 53 I
                                           120 Nm für Typ : 1J; 1Y; 5Z; 6R; 9C; 9N
Gutachten 366-0047-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.04.2016
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Verkaufsbezeichnung:     FOX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
5Z           e1*2001/116*0301*..     40 - 55   195/40R17 81     51J                      nicht FOX Cross;
                                               205/40R17 80     11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/35R17 79     11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; AE6

Verkaufsbezeichnung:     GOLF / BORA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
1J           e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 205/50R17-89         11A; 24J; 24M; 367       GOLF; Limousine;
             e1*96/79*0071*..,             215/45R17 87         11A; 24J; 24M            Allradantrieb;
             e1*98/14*0071*..              225/45R17-90         11A; 24J; 24M; 367       Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; AE6
1J             e1*2001/116*0071*.., 50 - 92    215/45R17 87     11A; 24J; 24M            BORA(Limousine);
                                                                                         GOLF
               e1*96/79*0071*..,     50 - 110 205/50R17-89      11A; 24J; 24M; 367       VARIANT; BORA
                                                                                         VARIANT;
               e1*98/14*0071*..                215/45R17 87W 11A; 24J; 24M               Allradantrieb;
                                               225/45R17-90 11A; 24J; 24M; 367           Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; AE6

Verkaufsbezeichnung:     NEW BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
9C           e1*2001/116*0106*.., 55 - 125 205/50R17-89         11A; 22B; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*97/27*0106*..,                                367                      12A; 51A; 71K; 721;
               e1*98/14*0106*..                215/45R17 87     11A; 24J; 24M            73C; 74A; 74P; AE6
                                               225/45R17-90     11A; 22B; 24J; 24M;
                                                                367

Verkaufsbezeichnung:     NEW BEETLE CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
1Y           e1*2001/116*0205*.. 55 - 110 205/50R17 89          11A; 22B; 24J; 24M;      Cabrio;
                                                                367                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/45R17 87     11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                               225/45R17 90     11A; 22B; 24J; 24M;      73C; 74A; 74P; AE6
                                                                367

Verkaufsbezeichnung:     POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
6R           e1*2001/116*0510*.., 44 - 103 195/45R17 85         51J                      Nicht Cross Polo;
             e1*2007/46*0486*..             205/40R17 84                                 Schrägheck;
                                  44 - 162 215/40R17 87         11A; 21P; 248            Frontantrieb;
                                  110 - 162 195/45R17 85        51J; 52J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                            205/40R17 84        52J                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; AE6
6R             e1*2001/116*0510*..   51 - 81   195/45R17 85     51J                      Nur CrossPolo;
                                               205/40R17 84                              Schrägheck;
                                               215/40R17 87                              Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; AE6
Gutachten 366-0047-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.04.2016
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                                                                                                     Seite: 6 von 11

Verkaufsbezeichnung:    VW CORRADO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
53 I         E664/1           85 - 118 205/40R17                631                      nur FAHRWERK II
                              140      205/40R17                637                      lt.ABE;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; AE6

Verkaufsbezeichnung:     VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
9N           e1*2001/116*0174*.., 40 - 77    195/40R17 81       5DV; 51J                 nicht Polo-Fun; nicht
               e1*98/14*0174*..              205/40R17 80       11A; 24M; 5DA            Polo-Cross;
                                    40 - 110 205/40R17 84       11A; 24M                 Stufenheck;
                                                                                         Schrägheck;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; AE6;
                                                                                         SC4

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
Gutachten 366-0047-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.04.2016
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21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Gutachten 366-0047-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.04.2016
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51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
51Y) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen und die Einpresstiefe des serienmäßigen Rades
     größer ist als die Einpresstiefe des Sonderrades oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges, freigegeben ist.Die Hinweise und Empfehlungen des
     Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem in Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 900kg.
5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 924kg.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
637) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
     bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen
     zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist
     auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt
     werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV
     (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen.
AE6) Die Verwendung der Räder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280 mm
     an der Vorderachse zulässig.
AFB) An den hinteren Radhäusern ist die ausreichende Radabdeckung durch geeignete Maßnahmen wieder
     herzustellen, bei Fahrzeugen mit GTI-Fahrwerk, serienmäßigen Sportfahrwerk mit einer Tieferlegung
     von 20 mm oder geänderten Federn bei einer Tieferlegung von mindestens 20 mm ist die Radabdeckung
Gutachten 366-0047-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.04.2016
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      ausreichend. Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im
      Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
      herzustellen.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
     eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
     B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
Gutachten 366-0047-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.04.2016
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     SEAT
       Fahrzeugtyp:    NH
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0251*..
       Handelsbez.:    TOLEDO

       Variante(n):    Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 385             y = 400                   VA
             26P                      x = 335             y = 370                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27H                   x = 290       y = 285             8                 HA
             27F                   x = 290       y = 285            30                 HA
             26N                   x = 385       y = 400             8                 VA
             26J                   x = 385       y = 400            30                 VA
Gutachten 366-0047-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.04.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     SKODA
       Fahrzeugtyp:    5J
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0291*..
       Handelsbez.:    ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombilimousine, nur Fabia, Schräghecklimousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 320             y = 270                   VA
             26P                      x = 270             y = 250                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 320       y = 270            19                 VA
             26N                   x = 320       y = 270             8                 VA
             27F                   x = 290       y = 310            29                 HA
             27H                   x = 240       y = 260             8                 HA