Gutachten 16-00121-CC-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 22.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 16 Fahrzeughersteller : AUDI, SEAT, SEAT, S.A., SKODA, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum 51004063A LK 100 Ø63.5 Ø57.1 57,1 Kunststoff 650 2150 11/12 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW4301 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8L e1*95/54*0042*.., 66 - 132 205/50R17-89 11A; 24M; 367 nur bis e1*98/14*0042*.. 215/45R17 87 11A; 24M; 367 e1*98/14*0042*13; 225/45R17-90 11A; 24M; 367 Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; AE6 8L e1*98/14*0042*.. 66 - 132 215/45R17 87 ab e1*98/14*0042*14; 225/45R17 51Y Allradantrieb; 225/45R17 90 AFB; 11A Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; AE6 Verkaufsbezeichnung: A1 Sportback , City Carver Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GB e1*2007/46*1892*.. 70 - 147 195/45R17 81 11A; 245; 248 A1 Sportback; 205/45R17 84 11A; 245; 248; 26P Schrägheck; 215/45R17 87 11A; 24J; 248; 26P Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76S; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 16-00121-CC-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 22.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 16 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT, SEAT, S.A. Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW4301 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: IBIZA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6J e9*2001/116*0067*.. 44 - 77 205/40R17 80 5DA; 51J Nicht Fz mit 6JN e9*2007/46*0001*.. 44 - 110 205/40R17 84 51J "SeatSport"Bremse; 44 - 132 215/40R17 51G Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 77E; AE6 6J e9*2001/116*0067*.. 44 - 77 195/40R17 81 5DV Kombi; Frontantrieb; 44 - 110 195/45R17 85 10B; 11B; 11G; 11H; 205/40R17 84 12A; 51A; 71K; 721; 205/45R17 84 729; 73C; 74A; 74P; 215/35R17 83 77E; AE6 215/40R17 87 Verkaufsbezeichnung: IBIZA,CORDOBA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6L e9*2001/116*0041*.., 44 - 77 205/40R17 80 5DA IBIZA; CORDOBA; Nicht e9*98/14*0041*.. 44 - 132 205/40R17 84 Fz mit "SeatSport"Bremse; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 77E; 916; AE6 Verkaufsbezeichnung: SEAT TOLEDO/LEON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1M e9*97/27*0026*.., 50 - 110 205/50R17-89 11A; 24J; 24M; 367 Limousine; e9*98/14*0026*.. 215/45R17 87 11A; 24J; 24M Frontantrieb; 225/45R17-90 11A; 24D; 24J; 367 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 77E; AE6 Verkaufsbezeichnung: TOLEDO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NH e11*2007/46*0251*.., 55 - 92 195/40R17 81 5DV ab e8*2007/46*0321*.. 195/45R17 85 e11*2007/46*0251*01; 205/40R17 84 11A; 26P Limousine; 205/45R17 84 10B; 11B; 11G; 11H; 215/35R17 83 11A; 26P 12A; 51A; 71K; 721; 215/40R17 83 11A; 26P 73C; 74A; 74P; 77E; AE6 Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 16-00121-CC-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 22.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 16 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW4301 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: FABIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5J e8*2007/46*0319*.. 44 - 92 195/40R17 81 nur Fabia; 195/45R17 81 11A; 26P Kombilimousine; 205/40R17 84 Schräghecklimousine; 215/40R17 83 11A; 248; 26P Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 77E; AE6 6Y e11*98/14*0123*.. 37 - 85 195/40R17 81 51J Schrägheck; 205/40R17 80 Frontantrieb; 37 - 96 205/40R17 84 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; AE6 6Y e11*98/14*0123*.. 44 - 85 195/40R17 81 51J Kombi; Stufenheck; 205/40R17 80 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; AE6 Verkaufsbezeichnung: PRAKTIK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5J N083 51 - 63 195/40R17 81 5DV; 51J Frontantrieb; 205/40R17 80 5DA 10B; 11B; 11G; 11H; 205/40R17 84 12A; 51A; 71K; 721; 215/35R17 83 11A; 22H; 24M; 5DW 73C; 74A; 74P; AE6 215/40R17 83 11A; 22H; 24M; 5DW 5J N083 51 - 63 205/40R17 80 5DA Frontantrieb; 205/40R17 84 10B; 11B; 11G; 11H; 215/35R17 83 11A; 22H; 24M; 5DW 12A; 51A; 71K; 721; 215/40R17 83 11A; 22H; 24M; 5DW 73C; 74A; 74P; AE6 Verkaufsbezeichnung: RAPID Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NH e11*2007/46*0250*.., 55 - 92 195/40R17 81 5DV RAPID SPACEBACK; e8*2007/46*0320*.. 195/45R17 85 Limousine; 205/40R17 84 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R17 84 12A; 51A; 71K; 721; 215/35R17 83 11A; 26P 73C; 74A; 74P; 77E; 215/40R17 83 11A; 26P AE6 Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 16-00121-CC-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 22.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 16 Verkaufsbezeichnung: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5J e11*2001/116*0291*.., 44 - 92 195/40R17 81 nur Fabia; ab e11*2007/46*0013*.. 195/45R17 81 11A; 26P e11*2007/46*0013*20; 205/40R17 84 ab 215/40R17 83 11A; 248; 26P e11*2001/116*0291*43; Kombilimousine; Schräghecklimousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 77E; AE6 5J e11*2001/116*0291*.., 55 - 77 205/40R17 51G Roomster Scout; e11*2007/46*0013*.. 215/35R17 83 5DW Frontantrieb; 215/40R17 83 5DW 10B; 11B; 11G; 11H; 215/40R17 87 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; AE6 5J e11*2001/116*0291*.., 47 - 77 195/40R17 81 5DV; 51J Roomster, Praktik; e11*2007/46*0013*.. 205/40R17 80 5DA Nicht Scout; 205/40R17 84 Frontantrieb; 215/35R17 83 11A; 22H; 24M; 5DW 10B; 11B; 11G; 11H; 215/40R17 83 11A; 22H; 24M; 5DW 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; AE6 5J e11*2001/116*0291*.., 44 - 77 195/40R17 81 5DV; 51J Nicht Scout; Fabia e11*2007/46*0013*.. 44 - 132 205/40R17 84 11A; 24M Kombi; bis e11*2007/46*0013*19; bis e11*2001/116*0291*42; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; AE6 5J e11*2001/116*0291*.., 44 - 77 195/40R17 81 5DV; 51J Fabia Schrägheck; bis e11*2007/46*0013*.. 205/40R17 80 11A; 24M; 5DA e11*2007/46*0013*19; 215/35R17 83 11A; 24M bis 215/40R17 83 11A; 24M e11*2001/116*0291*42; 44 - 132 205/40R17 84 11A; 24M Frontantrieb; 215/35R17 83W 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 215/40R17 83W 11A; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; AE6 Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 16-00121-CC-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 22.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 16 Verkaufsbezeichnung: SCALA, KAMIQ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NW e8*2007/46*0349*.. 66 - 110 205/50R17 89 121 SCALA; Schrägheck; 215/45R17 87 12A Frontantrieb; 225/45R17 91 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76S; 77E Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1U e11*2001/116*0066*.., 44 - 88 215/45R17 87 11A; 367 nicht für gepanzerte e11*2007/46*0011*.., e11*95/54*0066*.. 44 - 110 215/45R17 87W 11A; 367 Fz; Kombi; Limousine; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; AE6 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW4301 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 53 I 120 Nm für Typ : C1; 1J; 1Y; 5Z; 6R; 9C; 9N 130 Nm für Typ : AW Verkaufsbezeichnung: FOX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5Z e1*2001/116*0301*.. 40 - 55 195/40R17 81 51J nicht FOX Cross; 205/40R17 80 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 215/35R17 79 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; AE6 Verkaufsbezeichnung: GOLF / BORA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 92 215/45R17 87 11A; 24J; 24M BORA(Limousine); GOLF e1*96/79*0071*.., 50 - 110 205/50R17-89 11A; 24J; 24M; 367 VARIANT; BORA VARIANT; e1*98/14*0071*.. 215/45R17 87W 11A; 24J; 24M Allradantrieb; 225/45R17-90 11A; 24J; 24M; 367 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; AE6 1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 205/50R17-89 11A; 24J; 24M; 367 GOLF; Limousine; e1*96/79*0071*.., 215/45R17 87 11A; 24J; 24M Allradantrieb; e1*98/14*0071*.. 225/45R17-90 11A; 24J; 24M; 367 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; AE6 Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 16-00121-CC-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 22.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 16 Verkaufsbezeichnung: NEW BEETLE CABRIOLET MJ 2002-2010 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1Y e1*2001/116*0205*.. 55 - 110 205/50R17 89 11A; 22B; 24J; 24M; Cabrio; 367 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 87 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 225/45R17 90 11A; 22B; 24J; 24M; 73C; 74A; 74P; AE6 367 Verkaufsbezeichnung: NEW BEETLE MJ 1997-2010 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 9C e1*2001/116*0106*.., 55 - 125 205/50R17-89 11A; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; e1*97/27*0106*.., 367 12A; 51A; 71K; 721; e1*98/14*0106*.. 215/45R17 87 11A; 24J; 24M 73C; 74A; 74P; AE6 225/45R17-90 11A; 22B; 24J; 24M; 367 Verkaufsbezeichnung: Polo Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AW e1*2007/46*1783*.. 48 - 147 195/45R17 85 Polo GTI; Polo; 205/45R17 M+S 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R17 84 11A; 26P 12A; 51A; 71K; 721; 215/40R17 87 11A; 24J; 248; 26P 73C; 74A; 74P; 77E 215/45R17 M+S 11A; 24J; 248; 26P 215/45R17 87 11A; 24J; 248; 26P 225/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B; 27H Verkaufsbezeichnung: POLO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6R e1*2001/116*0510*.., 44 - 103 195/45R17 85 51J Nicht Cross Polo; e1*2007/46*0486*.. 205/40R17 84 Schrägheck; 44 - 162 215/40R17 87 11A; 21P; 248 Frontantrieb; 110 - 162 195/45R17 85 51J; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 205/40R17 84 52J 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; AE6 6R e1*2001/116*0510*.. 51 - 81 195/45R17 85 51J Nur CrossPolo; 205/40R17 84 Schrägheck; 215/40R17 87 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; AE6 Verkaufsbezeichnung: T-CROSS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen C1 e13*2007/46*1985*.. 70 - 110 205/55R17 91 12Q Kombilimousine; 215/45R17 87 12A Frontantrieb; 225/45R17 91 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76S; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 16-00121-CC-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 22.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 16 Verkaufsbezeichnung: VW CORRADO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 53 I E664/1 85 - 118 205/40R17 631 nur FAHRWERK II 140 205/40R17 637 lt.ABE; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; AE6 Verkaufsbezeichnung: VW POLO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 9N e1*2001/116*0174*.., 40 - 77 195/40R17 81 5DV; 51J nicht Polo-Fun; nicht e1*98/14*0174*.. 205/40R17 80 11A; 24M; 5DA Polo-Cross; 40 - 110 205/40R17 84 11A; 24M Stufenheck; Schrägheck; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; AE6; SC4 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 121) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 16-00121-CC-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 22.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 16 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 16-00121-CC-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 22.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 16 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 51Y) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen und die Einpresstiefe des serienmäßigen Rades größer ist als die Einpresstiefe des Sonderrades oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges, freigegeben ist.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 900kg. 5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 924kg. 5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 974kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 637) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 16-00121-CC-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 22.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 16 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen. AE6) Die Verwendung der Räder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280 mm an der Vorderachse zulässig. AFB) An den hinteren Radhäusern ist die ausreichende Radabdeckung durch geeignete Maßnahmen wieder herzustellen, bei Fahrzeugen mit GTI-Fahrwerk, serienmäßigen Sportfahrwerk mit einer Tieferlegung von 20 mm oder geänderten Federn bei einer Tieferlegung von mindestens 20 mm ist die Radabdeckung ausreichend. Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO 3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z. B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 16-00121-CC-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 22.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 16 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: GB Genehm.Nr.: e1*2007/46*1892*.. Handelsbez.: A1 Sportback , City Carver Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 275 VA 26P x = 250 y = 225 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 275 8 VA 26N x = 300 y = 275 25 VA 27H x275 y = 260 20 HA 27F x = 275 y = 260 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 16-00121-CC-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 22.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 16 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: SEAT Fahrzeugtyp: NH Genehm.Nr.: e11*2007/46*0251*.. Handelsbez.: TOLEDO Variante(n): Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 385 y = 400 VA 26P x = 335 y = 370 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 290 y = 285 8 HA 27F x = 290 y = 285 30 HA 26N x = 385 y = 400 8 VA 26J x = 385 y = 400 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 16-00121-CC-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 22.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 16 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: SKODA Fahrzeugtyp: 5J Genehm.Nr.: e8*2007/46*0319*.. Handelsbez.: FABIA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 270 VA 26P x = 270 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 270 19 VA 26N x = 320 y = 270 8 VA 27F x = 290 y = 310 29 HA 27H x = 240 y = 260 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 16-00121-CC-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 22.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 16 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: SKODA Fahrzeugtyp: 5J Genehm.Nr.: e11*2007/46*0013*.. Handelsbez.: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 270 VA 26P x = 270 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 270 19 VA 26N x = 320 y = 270 8 VA 27F x = 290 y = 310 29 HA 27H x = 240 y = 260 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 16-00121-CC-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 22.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 16 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: SKODA Fahrzeugtyp: 5J Genehm.Nr.: e11*2001/116*0291*.. Handelsbez.: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK Variante(n): Frontantrieb, Kombilimousine, nur Fabia, Schräghecklimousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 270 VA 26P x = 270 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 270 19 VA 26N x = 320 y = 270 8 VA 27F x = 290 y = 310 29 HA 27H x = 240 y = 260 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 16-00121-CC-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 22.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 16 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: AW Genehm.Nr.: e1*2007/46*1783*.. Handelsbez.: Polo Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 200 VA 26P x = 200 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 200 25 VA 26N x = 250 y = 200 8 VA 27F x = 250 y = 300 30 HA 27H x = 250 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.