Gutachten 366-0047-16-MURD zur Erteilung der ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.04.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 8 Fahrzeughersteller : FUJI HEAVY IND.(J), ROVER, TOYOTA Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 51004063A LK 100 Ø63.5 Ø56.1 56,1 Kunststoff 640 2178 11/12 51004063A LK 100 Ø63.5 Ø56.1 56,1 Kunststoff 650 2150 11/12 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FUJI HEAVY IND.(J) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 98 Nm für Typ : BL/BP; BL/BPS; SG; SGS; SH; SHS 100 Nm für Typ : BD/BG; BE/BH; BE/BHS; GC/GF; GD/GG; GD/GGS; G3; G4 120 Nm für Typ : BM/BR; BM/BRS; GC/GF; SJ; ZC Verkaufsbezeichnung: FORESTER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SH e13*2001/116*0982*.. 108 - 169 215/55R17 94 Kombi; Allradantrieb; SHS e1*2001/116*0485*.. 215/60R17 96 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R17 94 11A; 24J 12A; 51A; 71K; 721; 225/55R17 97 11A; 24J 73C; 74A; 74P 235/50R17 96 11A; 22I; 24J; 24M 235/55R17 99 11A; 22I; 24J; 24M SJ e13*2007/46*1305*.. 108 - 177 225/55R17 97 11A; 12A; 24J Kombi; Allradantrieb; 225/60R17 99 11A; 12A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 235/55R17 99 11A; 12A; 24J 51A; 573; 71K; 721; 235/60R17 102 11A; 12A; 24J 73C; 74A; 74P; 76S 110 215/60R17 96 12R 215/65R17 99 12A Verkaufsbezeichnung: IMPREZA, SUBARU XV Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G4 e1*2007/46*0597*.. 80 - 110 215/50R17 91 11A; 122; 27I; 52J Subaru XV; 215/55R17 94 11A; 12T; 27I; 52J Allradantrieb; 225/50R17 94 11A; 12O; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R17 97 11A; 12T; 27I 51A; 573; 71K; 721; 235/50R17 96 11A; 12A; 24J; 248; 729; 73C; 74A; 74P 26P; 27I Gutachten 366-0047-16-MURD zur Erteilung der ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.04.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 8 Verkaufsbezeichnung: LEGACY Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BL/BP e1*2001/116*0228*.., 101 - 121 215/45R17 87W 5ET nicht Outback; Kombi; e1*2001/116*0256*.. 101 - 180 205/50R17 11A; 22I; 24J; 24M; Stufenheck; BL/BPS e1*2001/116*0256*.. 51G Allradantrieb; 205/50R17 89W 11A; 22I; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 5FE 12A; 51A; 71K; 721; 205/50R17 93 11A; 22I; 24J; 24M 73C; 74A; 74P; 76S 215/45R17 91W 225/45R17 90W 11A; 22I; 24J; 24M 180 215/50R17 11A; 22I; 24J; 24M; 51G BL/BP e1*2001/116*0228*.., 121 - 180 205/50R17 51G nur Outback; e1*2001/116*0256*.. 215/55R17 94 Allradantrieb; BL/BPS e1*2001/116*0256*.. 225/45R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R17 94 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P BM/BR e1*2007/46*0079*.. 110 - 191 215/55R17 94 nur Outback; Kombi; BM/BRS e13*2007/46*1074*.. 215/60R17 96 Allradantrieb; 225/50R17 94 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R17 97 12A; 51A; 573; 71K; 225/60R17 99 721; 729; 73C; 74A; 235/50R17 96 11A; 22I 74P; 76S 235/55R17 99 11A; 22I 245/50R17 99 11A; 22I 245/55R17 102 11A; 22I Verkaufsbezeichnung: SUBARU FORESTER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SG e1*2001/116*0209*.., 101 - 169 215/50R17 91 11A; 24J; 24M ab e13*98/14*0087*03; e13*98/14*0087*.. 215/55R17 11A; 24J; 24M; 51G ab 225/50R17 94 11A; 24J; 24M e1*2001/116*0209*07; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P SG e1*2001/116*0209*.., 92 - 155 215/50R17 91 nur bis e13*98/14*0087*.. 225/50R17 94 e13*98/14*0087*02; nur bis e1*2001/116*0209*06; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SUBARU IMPREZA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GC/GF e13*95/54*0026*.., 66 - 70 205/45R17 84 11A; 21B; 21J; 22B; Allradantrieb; e13*96/79*0026*.., 22F; 24J; 24M; 54A 10B; 11B; 11G; 11H; e13*98/14*0026*.. 66 - 92 205/40R17 80 11A; 21B; 22B; 22F; 12A; 51A; 71K; 721; 24J; 24M 73C; 74A; 74P 215/40R17 83 11A; 21B; 21J; 22B; 22F; 24J; 24M 85 - 92 205/45R17 84 11A; 21B; 21J; 22B; 22F; 24J; 24M Gutachten 366-0047-16-MURD zur Erteilung der ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.04.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 8 Verkaufsbezeichnung: SUBARU IMPREZA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GD/GG e1*98/14*0145*.. 70 205/40R17 80 11A; 22B; 5DA nur Limousine GD/GGS e1*98/14*0163*.. 70 - 112 205/50R17 11A; 22B; 51G Allradantrieb; 215/40R17 83 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 11A; 22B; 51G 12A; 51A; 71K; 721; 70 - 118 205/40R17 84 11A; 22B 73C; 74A; 74P 205/45R17 84 11A; 22B 215/40R17 83W 11A; 22B 215/45R17 87 11A; 22B G3 e1*2001/116*0438*.. 79 - 169 205/50R17 89 11A; 24J Schrägheck; 215/45R17 87 Allradantrieb; 225/45R17 91 11A; 22I; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SUBARU LEGACY Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BD/BG e1*93/81*0009*.., 85 - 110 205/45R17 88 11A; 21B; 22B Allradantrieb; nicht H296 215/40R17 87 11A; 21B; 22B; 24J höhergelegtes Fahrwerk; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P BE/BH e1*98/14*0108*.., 92 - 115 205/45R17 88 11A; 22B; 24J; 24M nicht Outback; e1*98/14*0149*.. 215/40R17 87 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SUBARU Z (BRZ) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ZC e13*2007/46*1281*.. 147 205/50R17 89 12O Coupe; Heckantrieb; 215/40R17 83W 12O 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 87 12O 51A; 71K; 721; 729; 225/45R17 91 12O 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SUBARU Z (BRZ) / TOYOTA Z (GT86) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GC/GF e13*2001/116*0026*.. 147 205/50R17 89 12O Coupe; Heckantrieb; 215/40R17 83W 12O 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 87 12O 51A; 71K; 721; 729; 225/45R17 91 12O 73C; 74A; 74P Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : ROVER Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Gutachten 366-0047-16-MURD zur Erteilung der ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.04.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 8 Verkaufsbezeichnung: ROVER 75, MG ZT, MG ZT-T Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen J e11*98/14*0111*.. 85 - 130 215/50R17 11A; 24J; 24M; 51G Kombi; Limousine; RJ e11*98/14*0111*.. 225/45R17-90 11A; 24J; 24M Frontantrieb; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76S Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: TOYOTA Z (GT86) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ZN e13*2007/46*1287*.. 147 205/50R17 89 12O Coupe; Heckantrieb; 215/40R17 83W 12O 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 87 12O 51A; 71K; 721; 729; 225/45R17 91 12O 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Gutachten 366-0047-16-MURD zur Erteilung der ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.04.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 8 122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO Gutachten 366-0047-16-MURD zur Erteilung der ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.04.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 8 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem in Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 900kg. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. Gutachten 366-0047-16-MURD zur Erteilung der ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.04.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 8 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Gutachten 366-0047-16-MURD zur Erteilung der ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.04.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 8 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: FUJI HEAVY Fahrzeugtyp: G4 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0597*.. Handelsbez.: IMPREZA, SUBARU XV Variante(n): Allradantrieb, Subaru XV Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 280 VA 26P x = 240 y = 230 VA 27B x = 290 y = 430 HA 27I x = 240 y = 380 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 290 y = 280 5 VA 27H x = 290 y = 430 8 HA