Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
							Gutachten 16-00121-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 10.10.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 1 von 11

Fahrzeughersteller                      : FUJI HEAVY IND.(J), ROVER, TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 100/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                          Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                     Kennzeichnung          Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.      Fertig
                     Rad                    Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
51004063A            LK 100                 Ø63.5 Ø56.1                 56,1    Kunststoff     640     2178     11/12
51004063A            LK 100                 Ø63.5 Ø56.1                 56,1    Kunststoff     650     2150     11/12
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : FUJI HEAVY IND.(J)
Befestigungsteile                       : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : SHS; GD/GGS; SH; SGS; SG; GD/GG; G5; ZC; G4; SJ;
                                          GC/GF; G3
Zubehör                                 : DW472


Befestigungsteile                       : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : BL/BPS;
                                          BD/BG; BM/BR; BL/BP; BE/BH; BE/BHS; BM/BRS
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 98 Nm für Typ : BL/BP; BL/BPS; SG; SGS; SH; SHS
                                          100 Nm für Typ : BD/BG; BE/BH; BE/BHS; GC/GF; GD/GG; GD/GGS;
                                          G3; G4; G5
                                          120 Nm für Typ : BM/BR; BM/BRS; GC/GF; G5; SJ; ZC
Verkaufsbezeichnung:     FORESTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen         Auflagen
SH           e13*2001/116*0982*.. 108 - 169 215/55R17 94                                   Kombi; Allradantrieb;
SHS          e1*2001/116*0485*..            215/60R17 96                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                            225/50R17 94        11A; 24J                   12A; 51A; 71K; 721;
                                            225/55R17 97        11A; 24J                   73C; 74A; 74P
                                            235/50R17 96        11A; 22I; 24J; 24M
                                            235/55R17 99        11A; 22I; 24J; 24M
SJ           e13*2007/46*1305*.. 108 - 177 225/55R17 97         12A                        Kombi; Allradantrieb;
                                            225/60R17 99        12A                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                            235/55R17 99        11A; 12A; 24J              51A; 573; 71K; 721;
                                            235/60R17 102       11A; 12A; 24J              73C; 74A; 74P; 76S
                                  110       215/60R17 96        12R
                                            215/65R17 99        12A
Gutachten 16-00121-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 10.10.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 2 von 11
Verkaufsbezeichnung:     IMPREZA, SUBARU XV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
G4           e1*2007/46*0597*.. 80 - 110 215/50R17 91           11A; 122; 27I; 52J       Subaru XV;
                                         215/55R17 94           11A; 12T; 27I; 52J       Allradantrieb;
                                         225/50R17 94           11A; 12O; 27I            10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/55R17 97           11A; 12T; 27I            51A; 573; 71K; 721;
                                         235/50R17 96           11A; 12A; 24J; 248;      729; 73C; 74A; 74P
                                                                26P; 27I

Verkaufsbezeichnung:     LEGACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
BL/BP        e1*2001/116*0228*.., 101 - 121 215/45R17 87W       5ET                      nicht Outback; Kombi;
             e1*2001/116*0256*.. 101 - 180 205/50R17            11A; 22I; 24J; 24M;      Stufenheck;
BL/BPS       e1*2001/116*0256*..                                51G                      Allradantrieb;
                                            205/50R17 89W       11A; 22I; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                5FE                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              205/50R17 93      11A; 22I; 24J; 24M       73C; 74A; 74P; 76S
                                              215/45R17 91W
                                              225/45R17 90W 11A; 22I; 24J; 24M
                                    180       215/50R17     11A; 22I; 24J; 24M;
                                                            51G
BL/BP          e1*2001/116*0228*.., 121 - 180 205/50R17     51G                          nur Outback;
               e1*2001/116*0256*..            215/55R17 94                               Allradantrieb;
BL/BPS         e1*2001/116*0256*..            225/45R17     51G                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/50R17 94                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P
BM/BR          e1*2007/46*0079*..    110 - 191 215/55R17 94                              nur Outback; Kombi;
BM/BRS         e13*2007/46*1074*..             215/60R17 96                              Allradantrieb;
                                               225/50R17 94                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/55R17 97                              12A; 51A; 573; 71K;
                                               225/60R17 99                              721; 729; 73C; 74A;
                                               235/50R17 96     11A; 22I                 74P; 76S
                                               235/55R17 99     11A; 22I
                                               245/50R17 99     11A; 22I
                                               245/55R17 102    11A; 22I

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU FORESTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
SG           e1*2001/116*0209*.., 101 - 169 215/50R17 91        11A; 24J; 24M            ab e13*98/14*0087*03;
             e13*98/14*0087*..              215/55R17           11A; 24J; 24M; 51G       ab
                                            225/50R17 94        11A; 24J; 24M            e1*2001/116*0209*07;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P
SG             e1*2001/116*0209*.., 92 - 155 215/50R17 91                                nur bis
               e13*98/14*0087*..             225/50R17 94                                e13*98/14*0087*02;
                                                                                         nur bis
                                                                                         e1*2001/116*0209*06;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P
Gutachten 16-00121-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 10.10.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 3 von 11
Verkaufsbezeichnung:     SUBARU G, IMPREZA, XV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen            Auflagen zu Reifen           Auflagen
G5           e13*2007/46*1648*.. 84 - 115 225/60R17 99      11A; 24J; 248                XV;
                                          235/55R17 99      11A; 24C; 24M; 26P           10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/60R17 102     11A; 24C; 24M; 26P           12A; 51A; 71K; 721;
                                          245/55R17 102     11A; 24C; 244; 247;          73C; 74A; 74P; 76S
                                                            26P; 27I
                                              255/50R17 101 11A; 24C; 244; 247;
                                                            26B; 26N; 27I
                                              255/55R17 104 11A; 24C; 244; 247;
                                                            26B; 26N; 27I
G5             e13*2007/46*1648*..   84 - 115 205/50R17 89  11A; 246; 26B; 26N;          IMPREZA;
                                                            27I                          Allradantrieb;
                                              215/45R17 87  11A; 26N; 26P; 27I           Frontantrieb;
                                              225/45R17 91  11A; 24J; 26B; 26N; 27I      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU IMPREZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen              Auflagen zu Reifen           Auflagen
GC/GF        e13*95/54*0026*.., 66 - 70 205/45R17 84        11A; 21B; 21J; 22B;          Allradantrieb;
               e13*96/79*0026*..,                           22F; 24J; 24M; 54A           10B; 11B; 11G; 11H;
               e13*98/14*0026*..     66 - 92 205/40R17 80   11A; 21B; 22B; 22F;          12A; 51A; 71K; 721;
                                                            24J; 24M                     73C; 74A; 74P
                                              215/40R17 83  11A; 21B; 21J; 22B;
                                                            22F; 24J; 24M
                                     85 - 92 205/45R17 84   11A; 21B; 21J; 22B;
                                                            22F; 24J; 24M
GD/GG          e1*98/14*0145*..      70       205/40R17 80  11A; 22B; 5DA                nur Limousine
GD/GGS         e1*98/14*0163*..      70 - 112 205/50R17     11A; 22B; 51G                Allradantrieb;
                                              215/40R17 83  11A; 22B                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/45R17     11A; 22B; 51G                12A; 51A; 71K; 721;
                                     70 - 118 205/40R17 84  11A; 22B                     73C; 74A; 74P
                                              205/45R17 84  11A; 22B
                                              215/40R17 83W 11A; 22B
                                              215/45R17 87  11A; 22B
G3             e1*2001/116*0438*..   79 - 169 205/50R17 89  11A; 24J                     Schrägheck;
                                              215/45R17 87                               Allradantrieb;
                                              225/45R17 91  11A; 22I; 24J                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU LEGACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
BD/BG        e1*93/81*0009*.., 85 - 110 205/45R17 88            11A; 21B; 22B            Allradantrieb; nicht
             H296                       215/40R17 87            11A; 21B; 22B; 24J       höhergelegtes
                                                                                         Fahrwerk;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P
BE/BH          e1*98/14*0108*..,     92 - 115 205/45R17 88      11A; 22B; 24J; 24M       nicht Outback;
               e1*98/14*0149*..               215/40R17 87      11A; 22B; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P
Gutachten 16-00121-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 10.10.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 4 von 11
Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
ZC           e13*2007/46*1281*.. 147   205/50R17 89             12O                      Coupe; Heckantrieb;
                                       215/40R17 83W            12O                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                       215/45R17 87             12O                      51A; 71K; 721; 729;
                                       225/45R17 91             12O                      73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ) / TOYOTA Z (GT86)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen         Auflagen zu Reifen                 Auflagen
GC/GF        e13*2001/116*0026*.. 147  205/50R17 89   12O                                Coupe; Heckantrieb;
                                       215/40R17 83W 12O                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                       215/45R17 87   12O                                51A; 71K; 721; 729;
                                       225/45R17 91   12O                                73C; 74A; 74P

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : ROVER
Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                 : DW4304


Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ROVER 75, MG ZT, MG ZT-T
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
J            e11*98/14*0111*.. 85 - 130 215/50R17               11A; 24J; 24M; 51G       Kombi; Limousine;
RJ           e11*98/14*0111*..          225/45R17-90            11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                                                                         10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                         11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76S

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : TOYOTA
Befestigungsteile                       : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                 : DW472


Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
Gutachten 16-00121-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 10.10.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 5 von 11
Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA Z (GT86)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
ZN           e13*2007/46*1287*.. 147   205/50R17 89             12O                      Coupe; Heckantrieb;
                                       215/40R17 83W            12O                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                       215/45R17 87             12O                      51A; 71K; 721; 729;
                                       225/45R17 91             12O                      73C; 74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
Gutachten 16-00121-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 10.10.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 6 von 11
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
Gutachten 16-00121-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 10.10.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 7 von 11
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 900kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
Gutachten 16-00121-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 10.10.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 8 von 11
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
Gutachten 16-00121-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 10.10.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 9 von 11


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     FUJI HEAVY
       Fahrzeugtyp:    G4
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0597*..
       Handelsbez.:    IMPREZA, SUBARU XV

       Variante(n):    Allradantrieb, Subaru XV

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 290             y = 280                   VA
             26P                      x = 240             y = 230                   VA
             27I                      x = 240             y = 380                   HA
             27B                      x = 290             y = 430                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 290       y = 280             5                 VA
             27H                   x = 290       y = 430             8                 HA
Gutachten 16-00121-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 10.10.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 10 von 11

Fahrzeug:

       Hersteller:     FUJI HEAVY
       Fahrzeugtyp:    G5
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1648*..
       Handelsbez.:    SUBARU G, IMPREZA, XV

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 150             y = 200                   VA
             26B                      x = 200             y = 250                   VA
             27I                      x = 200             y = 200                   HA
             27B                      x = 250             y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27H                   x = 250       y = 250             8                 HA
             27F                   x = 250       y = 250            15                 HA
             26N                   x = 200       y = 250             8                 VA
             26J                   x = 200       y = 250            20                 VA
Gutachten 16-00121-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 10.10.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 11 von 11

Fahrzeug:

       Hersteller:     FUJI HEAVY
       Fahrzeugtyp:    G5
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1648*..
       Handelsbez.:    SUBARU G, IMPREZA, XV

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 200             y = 250                   VA
             27I                      x = 200             y = 250                   HA
             27B                      x = 250             y = 300                   HA
             26P                      x = 150             y = 200                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 200       y = 250             8                 VA
             26J                   x = 200       y = 250            30                 VA
             27H                   x = 250       y = 300             8                 HA
             27F                   x = 250       y = 300            15                 HA