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							Gutachten 366-0047-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 04.08.2016
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Fahrzeughersteller                     : FUJI HEAVY IND.(J), ROVER, TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 7 J X 17 H2                Einpreßtiefe (mm)     : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 100/5                      Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                            Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                 och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung        (mm)                    last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                 (kg)      (mm)     datum
51004063A           LK 100                  Ø63.5 Ø56.1                56,1   Kunststoff     640     2178    11/12
51004063A           LK 100                  Ø63.5 Ø56.1                56,1   Kunststoff     650     2150    11/12
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : FUJI HEAVY IND.(J)
Befestigungsteile                      : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 98 Nm für Typ : BL/BP; BL/BPS; SG; SGS; SH; SHS
                                         100 Nm für Typ : BD/BG; BE/BH; BE/BHS; GC/GF; GD/GG; GD/GGS;
                                         G3; G4
                                         120 Nm für Typ : BM/BR; BM/BRS; GC/GF; SJ; ZC
Verkaufsbezeichnung:     FORESTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
SH           e13*2001/116*0982*.. 108 - 169 215/55R17 94                                 Kombi; Allradantrieb;
SHS          e1*2001/116*0485*..            215/60R17 96                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                            225/50R17 94       11A; 24J                  12A; 51A; 71K; 721;
                                            225/55R17 97       11A; 24J                  73C; 74A; 74P
                                            235/50R17 96       11A; 22I; 24J; 24M
                                            235/55R17 99       11A; 22I; 24J; 24M
SJ           e13*2007/46*1305*.. 108 - 177 225/55R17 97        12A                       Kombi; Allradantrieb;
                                            225/60R17 99       12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                            235/55R17 99       11A; 12A; 24J             51A; 573; 71K; 721;
                                            235/60R17 102      11A; 12A; 24J             73C; 74A; 74P; 76S
                                  110       215/60R17 96       12R
                                            215/65R17 99       12A

Verkaufsbezeichnung:     IMPREZA, SUBARU XV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
G4           e1*2007/46*0597*.. 80 - 110 215/50R17 91          11A; 122; 27I; 52J        Subaru XV;
                                         215/55R17 94          11A; 12T; 27I; 52J        Allradantrieb;
                                         225/50R17 94          11A; 12O; 27I             10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/55R17 97          11A; 12T; 27I             51A; 573; 71K; 721;
                                         235/50R17 96          11A; 12A; 24J; 248;       729; 73C; 74A; 74P
                                                               26P; 27I
Gutachten 366-0047-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 04.08.2016
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Verkaufsbezeichnung:     LEGACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
BL/BP        e1*2001/116*0228*.., 101 - 121 215/45R17 87W      5ET                      nicht Outback; Kombi;
             e1*2001/116*0256*.. 101 - 180 205/50R17           11A; 22I; 24J; 24M;      Stufenheck;
BL/BPS       e1*2001/116*0256*..                               51G                      Allradantrieb;
                                            205/50R17 89W      11A; 22I; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               5FE                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              205/50R17 93     11A; 22I; 24J; 24M       73C; 74A; 74P; 76S
                                              215/45R17 91W
                                              225/45R17 90W 11A; 22I; 24J; 24M
                                    180       215/50R17     11A; 22I; 24J; 24M;
                                                            51G
BL/BP          e1*2001/116*0228*.., 121 - 180 205/50R17     51G                         nur Outback;
               e1*2001/116*0256*..            215/55R17 94                              Allradantrieb;
BL/BPS         e1*2001/116*0256*..            225/45R17     51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/50R17 94                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 74P
BM/BR          e1*2007/46*0079*..    110 - 191 215/55R17 94                             nur Outback; Kombi;
BM/BRS         e13*2007/46*1074*..             215/60R17 96                             Allradantrieb;
                                               225/50R17 94                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/55R17 97                             12A; 51A; 573; 71K;
                                               225/60R17 99                             721; 729; 73C; 74A;
                                               235/50R17 96    11A; 22I                 74P; 76S
                                               235/55R17 99    11A; 22I
                                               245/50R17 99    11A; 22I
                                               245/55R17 102   11A; 22I

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU FORESTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
SG           e1*2001/116*0209*.., 101 - 169 215/50R17 91       11A; 24J; 24M            ab e13*98/14*0087*03;
             e13*98/14*0087*..              215/55R17          11A; 24J; 24M; 51G       ab
                                            225/50R17 94       11A; 24J; 24M            e1*2001/116*0209*07;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 74P
SG             e1*2001/116*0209*.., 92 - 155 215/50R17 91                               nur bis
               e13*98/14*0087*..             225/50R17 94                               e13*98/14*0087*02;
                                                                                        nur bis
                                                                                        e1*2001/116*0209*06;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU IMPREZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
GC/GF        e13*95/54*0026*.., 66 - 70 205/45R17 84           11A; 21B; 21J; 22B;      Allradantrieb;
               e13*96/79*0026*..,                              22F; 24J; 24M; 54A       10B; 11B; 11G; 11H;
               e13*98/14*0026*..     66 - 92   205/40R17 80    11A; 21B; 22B; 22F;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                               24J; 24M                 73C; 74A; 74P
                                               215/40R17 83    11A; 21B; 21J; 22B;
                                                               22F; 24J; 24M
                                     85 - 92   205/45R17 84    11A; 21B; 21J; 22B;
                                                               22F; 24J; 24M
Gutachten 366-0047-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 04.08.2016
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Verkaufsbezeichnung:     SUBARU IMPREZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
GD/GG        e1*98/14*0145*..    70       205/40R17 80         11A; 22B; 5DA            nur Limousine
GD/GGS       e1*98/14*0163*..    70 - 112 205/50R17            11A; 22B; 51G            Allradantrieb;
                                          215/40R17 83         11A; 22B                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                          215/45R17            11A; 22B; 51G            12A; 51A; 71K; 721;
                                 70 - 118 205/40R17 84         11A; 22B                 73C; 74A; 74P
                                          205/45R17 84         11A; 22B
                                          215/40R17 83W        11A; 22B
                                          215/45R17 87         11A; 22B
G3           e1*2001/116*0438*.. 79 - 169 205/50R17 89         11A; 24J                 Schrägheck;
                                          215/45R17 87                                  Allradantrieb;
                                          225/45R17 91         11A; 22I; 24J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        721; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU LEGACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
BD/BG        e1*93/81*0009*.., 85 - 110 205/45R17 88           11A; 21B; 22B            Allradantrieb; nicht
             H296                       215/40R17 87           11A; 21B; 22B; 24J       höhergelegtes
                                                                                        Fahrwerk;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 74P
BE/BH          e1*98/14*0108*..,    92 - 115 205/45R17 88      11A; 22B; 24J; 24M       nicht Outback;
               e1*98/14*0149*..              215/40R17 87      11A; 22B; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
ZC           e13*2007/46*1281*.. 147   205/50R17 89            12O                      Coupe; Heckantrieb;
                                       215/40R17 83W           12O                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                       215/45R17 87            12O                      51A; 71K; 721; 729;
                                       225/45R17 91            12O                      73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ) / TOYOTA Z (GT86)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen         Auflagen zu Reifen                Auflagen
GC/GF        e13*2001/116*0026*.. 147  205/50R17 89   12O                               Coupe; Heckantrieb;
                                       215/40R17 83W 12O                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                       215/45R17 87   12O                               51A; 71K; 721; 729;
                                       225/45R17 91   12O                               73C; 74A; 74P

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : ROVER
Befestigungsteile                      : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 110 Nm
Gutachten 366-0047-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 04.08.2016
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Verkaufsbezeichnung:     ROVER 75, MG ZT, MG ZT-T
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
J            e11*98/14*0111*.. 85 - 130 215/50R17              11A; 24J; 24M; 51G       Kombi; Limousine;
RJ           e11*98/14*0111*..          225/45R17-90           11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                                                                        10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                        11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                        721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        76S

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : TOYOTA
Befestigungsteile                      : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA Z (GT86)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
ZN           e13*2007/46*1287*.. 147   205/50R17 89            12O                      Coupe; Heckantrieb;
                                       215/40R17 83W           12O                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                       215/45R17 87            12O                      51A; 71K; 721; 729;
                                       225/45R17 91            12O                      73C; 74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
Gutachten 366-0047-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 04.08.2016
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122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
Gutachten 366-0047-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 04.08.2016
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       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem in Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 900kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
Gutachten 366-0047-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 04.08.2016
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 7 von 8
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Gutachten 366-0047-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 04.08.2016
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                                                                                                    Seite: 8 von 8


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     FUJI HEAVY
       Fahrzeugtyp:    G4
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0597*..
       Handelsbez.:    IMPREZA, SUBARU XV

       Variante(n):    Allradantrieb, Subaru XV

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 290            y = 280                   VA
             26P                     x = 240            y = 230                   VA
             27B                     x = 290            y = 430                   HA
             27I                     x = 240            y = 380                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 290       y = 280            5                VA
             27H                   x = 290       y = 430            8                HA