Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
							Gutachten 16-00121-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 28.01.2020
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 1 von 9

Fahrzeughersteller                      : FUJI HEAVY IND.(J), TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA,
                                          TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 100/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                          Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                     Kennzeichnung          Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.     Fertig
                     Rad                    Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
51004063A            LK 100                 Ø63.5 Ø54.1                 54,1    Kunststoff     650     2150    11/12
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : FUJI HEAVY IND.(J)
Befestigungsteile                       : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                 : DW452


Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 103 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SUBARU TREZIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
D1(a)        e11*2007/46*0021*.. 66 - 73 195/45R17 85                                   Schrägheck; 4-türig;
                                         205/45R17 84           11A; 245                Frontantrieb;
                                         215/40R17 83           11A; 245; 248; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                              215/45R17 87      11A; 245; 248; 26P; 27I 729; 73C; 74A; 74P

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA MOTOR
                                          EUROPE NV/SA
Befestigungsteile                       : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                 : DW452


Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm für Typ : T 22
                                          103 Nm für Typ : T 19; T 20; T19U; T25; XP12(a)
                                          135 Nm für Typ : A10(a) erhöhtes Anzugsmoment; XP11(a) erhöhtes
                                          Anzugsmoment; XW3(a) erhöhtes Anzugsmoment; XW5(EU,M)
                                          erhöhtes Anzugsmoment; XW5(EU,M)-TMG erhöhtes Anzugsmoment;
                                          XW5P(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment
Gutachten 16-00121-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 28.01.2020
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 2 von 9
Verkaufsbezeichnung:     LEXUS CT200H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
A10(a)       e11*2007/46*0150*.. 73   205/45R17 88                                        erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              205/50R17 89      11A; 26P                  135 Nm; Schrägheck;
                                              215/45R17 87                                Frontantrieb;
                                              225/45R17 91      11A; 26P; 67S             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          740

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
T 22         e11*96/79*0077*..    66 - 110 205/45R17 88                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                           215/40R17 87         11A; 24J; 367             12A; 51A; 71K; 721;
                                  74 - 110 205/45R17 84         5EA                       73C; 74A; 74P
                                           215/40R17 83         11A; 24J; 367; 5DW
T25          e11*2001/116*0196*.. 81 - 120 215/45R17 87W                                  nur bis
                                           225/45R17 90                                   e11*2001/116*0196*04;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74P
T25            e11*2001/116*0196*.. 81 - 120 215/50R17 91                                 ab
                                              225/45R17 91                                e11*2001/116*0196*05;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:    TOYOTA CARINA E
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
T 19         G004             73 - 98 205/40R17                 Nur bis 974 kg Achslast   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                zul.; 637                 12A; 51A; 71K; 721;
                                              215/40R17         11A; 22B; 635             73C; 74A; 74P
                                              215/40R17-83      Nur bis 974 kg Achslast
                                                                zul.; 11A; 22B
                                    116 - 129 215/40R17         11A; 22B; 631
T19U           e11*93/81*0010*..    54 - 79 205/40R17           nur bis 974 kg zul.       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                Achslast; 637             12A; 51A; 71K; 721;
                                              215/40R17-83      nur bis 974 kg zul.       73C; 74A; 74P
                                                                Achslast; 11A; 22B
                                    54 - 98   215/40R17         11A; 22B; 635
T19U           G172                 73 - 98   205/40R17         637                       Pkw geschlossen;
                                              215/40R17-83      11A; 22B                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA CELICA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
T 20         e1*93/81*0006*.., 85 - 129 215/40R17               631                       Frontantrieb;
               G608                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74P
Gutachten 16-00121-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 28.01.2020
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 9
Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PRIUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
XW5(EU,      e11*2007/46*2971*.. 72   205/50R17 89                                       erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
M)                                            215/45R17 87                               135 Nm;
XW5(EU,        e13*2007/46*1931*..            225/45R17 91                               10B; 11B; 11G; 11H;
M)-TMG                                                                                   12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PRIUS PHV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
XW5P(EU,     e11*2007/46*3704*.. 72    205/50R17 89                                      erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
M)                                            215/45R17 87                               135 Nm;
                                              225/45R17 91                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA Prius, TOYOTA Prius Plus
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW    Reifen         Auflagen zu Reifen                Auflagen
XW3(a)       e11*2001/116*0264*.. 73    205/45R17 88   51J                               erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              215/45R17         11A; 21P; 22I; 51G       135 Nm; Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA VERSO-S
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
XP12(a)      e11*2007/46*0020*.. 66 - 73 195/45R17 85                                   Schrägheck; 4-türig;
                                         205/45R17 84           11A; 245                Frontantrieb;
                                         215/40R17 83           11A; 245; 248; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                              215/45R17 87      11A; 245; 248; 26P; 27I 729; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     URBAN CRUISER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW  Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
XP11(a)      e11*2001/116*0263*.. 66  205/50R17 89                                       erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              215/45R17 87                               135 Nm; Allradantrieb;
                                              225/45R17 91      11A; 22I                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         740
XP11(a)        e11*2001/116*0263*.. 66 - 74   205/50R17 89                               erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              215/45R17 87                               135 Nm; Frontantrieb;
                                              225/45R17 91      11A; 22I                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         740
Gutachten 16-00121-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 28.01.2020
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 9
Verkaufsbezeichnung:     URBAN CRUISER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
XP11(a)      e11*2001/116*0263*.. 66 - 74 205/50R17 89                                   erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                                                                         135 Nm; Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         740

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
Gutachten 16-00121-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 28.01.2020
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 5 von 9
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
Gutachten 16-00121-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 28.01.2020
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 6 von 9
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
635) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
637) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
67S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          205/50R17
                    Hinterachse:                          225/45R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
Gutachten 16-00121-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 28.01.2020
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 7 von 9


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     FUJI HEAVY
       Fahrzeugtyp:    D1(a)
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0021*..
       Handelsbez.:    SUBARU TREZIA

       Variante(n):    Frontantrieb, Schrägheck, 4-türig

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 230             y = 380                   VA
             26P                      x = 180             y = 330                   VA
             27B                      x = 250             y = 220                   HA
             27I                      x = 200             y = 170                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 230       y = 380             8                 VA
             26J                   x = 230       y = 380            20                 VA
             27H                   x = 250       y = 220             8                 HA
             27F                   x = 250       y = 220            21                 HA
Gutachten 16-00121-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 28.01.2020
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 8 von 9

Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    A10(a)
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0150*..
       Handelsbez.:    LEXUS CT200H

       Variante(n):    Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 300             y = 400                   VA
             26B                      x = 350             y = 450                   VA
             27I                      x = 380             y = 290                   HA
             27B                      x = 430             y = 340                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 350       y = 450             8                 VA
             26J                   x = 350       y = 450            21                 VA
             27H                   x = 430       y = 340             8                 HA
Gutachten 16-00121-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 28.01.2020
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 9 von 9

Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    XP12(a)
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0020*..
       Handelsbez.:    TOYOTA VERSO-S

       Variante(n):    Frontantrieb, Schrägheck, 4-türig

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 230             y = 380                   VA
             26P                      x = 180             y = 330                   VA
             27B                      x = 250             y = 220                   HA
             27I                      x = 200             y = 170                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 230       y = 380             8                 VA
             26J                   x = 230       y = 380            20                 VA
             27H                   x = 250       y = 220             8                 HA
             27F                   x = 250       y = 220            21                 HA