Teilegutachten 366-0118-12-MURD-TG ANLAGE: 1 Radtyp: D117 Hersteller: DIEWE Wheels Stand: 18.06.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 7 Fahrzeughersteller : AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 100557135 D117 Ø63.5 - Ø57,1 57 Kunststoff 610 2100 04/21 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8L e1*95/54*0042*.., 66 - 132 205/50R17-89 24M; 367 nur bis e1*98/14*0042*.. 215/45R17 87 24M; 367 e1*98/14*0042*13; 225/45R17-90 24M; 367 Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; VE6 8L e1*98/14*0042*.. 66 - 132 215/45R17 87 ab e1*98/14*0042*14; 225/45R17 51Y Allradantrieb; 225/45R17 90 AFB Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; VE6 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: IBIZA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6J e9*2001/116*0067*.. 44 - 77 195/40R17 81 5DV Kombi; Frontantrieb; 195/45R17 85 10B; 11G; 11H; 11K; 205/40R17 84 12A; 51A; 71K; 721; 205/45R17 84 729; 73C; 74A; 74P 215/35R17 83 215/40R17 87 6J e9*2001/116*0067*.. 44 - 77 205/40R17 80 5DA; 51J Nicht Fz mit 6JN e9*2007/46*0001*.. 44 - 110 205/40R17 84 51J "SeatSport"Bremse; 44 - 132 215/40R17 51G Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; AE6 Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00001-95 anerkannt. Teilegutachten 366-0118-12-MURD-TG ANLAGE: 1 Radtyp: D117 Hersteller: DIEWE Wheels Stand: 18.06.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 7 Verkaufsbezeichnung: IBIZA,CORDOBA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6L e9*2001/116*0041*.., 44 - 77 205/40R17 80 5DA IBIZA; CORDOBA; e9*98/14*0041*.. 44 - 132 205/40R17 84 Nicht Fz mit "SeatSport"Bremse; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 916; AE6 Verkaufsbezeichnung: SEAT TOLEDO/LEON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1M e9*97/27*0026*.., 50 - 110 205/50R17-89 24J; 24M; 367 Limousine; e9*98/14*0026*.. 215/45R17 87 24J; 24M Frontantrieb; 225/45R17-90 24D; 24J; 367 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P 1M e9*98/14*0026*.. 110 - 150 205/50R17 89 367 Limousine; 215/45R17 87 Allradantrieb; 225/45R17 367; 51G 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; AE6 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: FABIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6Y e11*98/14*0123*.. 37 - 85 205/40R17 80 Schrägheck; 37 - 96 205/40R17 84 Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; VE6 6Y e11*98/14*0123*.. 44 - 85 205/40R17 80 Kombi; Stufenheck; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; VE6 Verkaufsbezeichnung: PRAKTIK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5J N083 51 - 63 195/40R17 81 5DV; 51J Frontantrieb; 205/40R17 80 5DA 10B; 11G; 11H; 11K; 205/40R17 84 12A; 51A; 71K; 721; 215/35R17 83 22H; 24M; 5DW 73C; 74A; 74P; VE6 215/40R17 83 22H; 24M; 5DW Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00001-95 anerkannt. Teilegutachten 366-0118-12-MURD-TG ANLAGE: 1 Radtyp: D117 Hersteller: DIEWE Wheels Stand: 18.06.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 7 Verkaufsbezeichnung: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5J e11*2001/116*0291*.., 47 - 77 195/40R17 81 5DV; 51J Roomster, Praktik; e11*2007/46*0013*.. 205/40R17 80 5DA Nicht Scout; 205/40R17 84 Frontantrieb; 215/35R17 83 22H; 24M; 5DW 10B; 11G; 11H; 11K; 215/40R17 83 22H; 24M; 5DW 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; VE6 5J e11*2001/116*0291*.. 59 - 77 205/40R17 51G Roomster Scout; 215/35R17 83 Frontantrieb; 215/40R17 83 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; VE6 5J e11*2001/116*0291*.., 44 - 77 195/40R17 81 5DV; 51J Fabia Kombi; e11*2007/46*0013*.. 44 - 132 205/40R17 84 24M Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; VE6 5J e11*2001/116*0291*.., 44 - 77 195/40R17 81 5DV; 51J Fabia Schrägheck; e11*2007/46*0013*.. 205/40R17 80 24M; 5DA Frontantrieb; 215/35R17 83 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 215/40R17 83 24M 12A; 51A; 71K; 721; 44 - 132 205/40R17 84 24M 73C; 74A; 74P; VE6 215/35R17 83W 24M 215/40R17 83W 24M Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1U e11*2001/116*0066*.., 44 - 88 215/45R17 87 367 nicht für e11*2007/46*0011*.., e11*95/54*0066*.. 44 - 110 215/45R17 87W 367 gepanzerte Fz; Kombi; Limousine; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; AE6 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: FOX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5Z e1*2001/116*0301*.. 40 - 55 205/40R17 80 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 215/35R17 79 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; VE6 Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00001-95 anerkannt. Teilegutachten 366-0118-12-MURD-TG ANLAGE: 1 Radtyp: D117 Hersteller: DIEWE Wheels Stand: 18.06.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 7 Verkaufsbezeichnung: GOLF / BORA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 205/50R17-89 24J; 24M; 367 GOLF; Limousine; e1*96/79*0071*.., e1*98/14*0071*.. 215/45R17 87 24J; 24M Allradantrieb; 225/45R17-90 24J; 24M; 367 Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; VE6 1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 92 215/45R17 87 24J; 24M BORA(Limousine); e1*96/79*0071*.., e1*98/14*0071*.. 50 - 110 205/50R17-89 24J; 24M; 367 GOLF VARIANT; BORA 215/45R17 87W 24J; 24M VARIANT; 225/45R17-90 24J; 24M; 367 Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; VE6 Verkaufsbezeichnung: NEW BEETLE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 9C e1*2001/116*0106*..., 55 - 125 205/50R17-89 22B; 24J; 24M; 367 10B; 11G; 11H; 11K; e1*97/27*0106*.., e1*98/14*0106*.. 215/45R17 87 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 225/45R17-90 22B; 24J; 24M; 367 73C; 74A; 74P; VE6 Verkaufsbezeichnung: NEW BEETLE CABRIOLET Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1Y e1*2001/116*0205*. 55 - 110 205/50R17 89 22B; 24J; 24M; 367 Cabrio; 215/45R17 87 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 225/45R17 90 22B; 24J; 24M; 367 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; VE6 Verkaufsbezeichnung: POLO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6R e1*2001/116*0510*.., 44 - 77 205/40R17 84 Nicht Cross Polo; e1*2007/46*0486*.. 44 - 132 215/40R17 87 21P; 248 Schrägheck; 132 205/40R17 84 52J Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; VE6 6R e1*2001/116*0510*.. 51 - 77 205/40R17 84 Nur CrossPolo; 215/40R17 87 Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; VE6 Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00001-95 anerkannt. Teilegutachten 366-0118-12-MURD-TG ANLAGE: 1 Radtyp: D117 Hersteller: DIEWE Wheels Stand: 18.06.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 7 Verkaufsbezeichnung: VW POLO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 9N e1*2001/116*0174*.., 40 - 77 205/40R17 80 24M; 5DA nicht Polo-Fun; e1*98/14*0174*... 40 - 110 205/40R17 84 24M nicht Polo-Cross; Stufenheck; Schrägheck; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; SC4; VE6 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00001-95 anerkannt. Teilegutachten 366-0118-12-MURD-TG ANLAGE: 1 Radtyp: D117 Hersteller: DIEWE Wheels Stand: 18.06.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 7 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 51Y) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen und die Einpresstiefe des serienmäßigen Rades größer ist als die Einpresstiefe des Sonderrades oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges, freigegeben ist.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 900kg. 5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 924kg. 5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 974kg. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00001-95 anerkannt. Teilegutachten 366-0118-12-MURD-TG ANLAGE: 1 Radtyp: D117 Hersteller: DIEWE Wheels Stand: 18.06.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 7 Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen. AE6) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280 mm an der Vorderachse zulässig. AFB) An den hinteren Radhäusern ist die ausreichende Radabdeckung durch geeignete Maßnahmen wieder herzustellen, bei Fahrzeugen mit GTI-Fahrwerk, serienmäßigen Sportfahrwerk mit einer Tieferlegung von 20 mm oder geänderten Federn bei einer Tieferlegung von mindestens 20 mm ist die Radabdeckung ausreichend. Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO 3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z. B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen. VE6) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit innenbelüfteten Bremsscheiben (Durchmesser 288 mm) an der Vorderachse nicht zulässig. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00001-95 anerkannt.