Gutachten 366-0047-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.11.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 18 Fahrzeughersteller : AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN, Nissan International S. A., RENAULT Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 51144076 LK 114,3 Ø76 Ø66.1 66,1 Kunststoff 705 2252 11/12 51144076 LK 114,3 Ø76 Ø66.1 66,1 Kunststoff 715 2208 11/12 51144076 LK 114,3 Ø76 Ø66.1 66,1 Kunststoff 720 2200 11/12 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUTOMOBILES DACIA S.A. Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SD e2*2001/116*0314*.., 63 - 92 215/60R17 96 11A; 24J Duster; Frontantrieb; e2*2007/46*0030*.. 225/55R17 97 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 235/50R17 96 11A; 241; 246; 248 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P SD e2*2001/116*0314*.., 66 - 92 215/60R17 96 Duster; Allradantrieb; e2*2007/46*0030*.. 225/55R17 97 10B; 11B; 11G; 11H; 235/50R17 96 11A; 245 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : NISSAN, Nissan International S. A. Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : A33; F15; T32; V10; T30; J10; A32; T31; P12; V37; C13 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : J11; (Produktion UNITED KINGDOM) Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : A32 108 Nm für Typ : P12; T30; T31; T32 110 Nm für Typ : A33; V10 113 Nm für Typ : C13; J10; J11 118 Nm für Typ : F15 130 Nm für Typ : F15 140 Nm für Typ : V37 erhöhtes Anzugsmoment Gutachten 366-0047-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.11.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 18 Verkaufsbezeichnung: INFINITI Q50, Q60 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen V37 e13*2007/46*1378*.. 125 225/55R17 97 12R erhöhtes Anzugsmoment 225/60R17 99 12R 140 Nm; INFINITI Q50; 225/65R17 102 12A; 54A Limousine; 235/50R17 96 11A; 12A; 27H Allradantrieb; 235/55R17 99 11A; 12A; 27H Heckantrieb; 235/60R17 102 11A; 12A; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 245/50R17 99 11A; 12A; 248; 26P; 51A; 71K; 721; 73C; 27H 74A; 74P; 740; 76S; 245/55R17 102 11A; 12A; 248; 26P; 76T; 83L 27H 255/50R17 101 11A; 12A; 245; 248; 26P; 27F 255/55R17 104 11A; 12A; 245; 248; 26P; 27F Verkaufsbezeichnung: JUKE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F15 e11*2007/46*0132*.. 69 - 147 215/50R17 91 Schrägheck; 4-türig; 225/45R17 91 Frontantrieb; 225/50R17 94 10B; 11B; 11G; 11H; 81 - 147 215/55R17 94 12A; 51A; 71K; 721; 235/50R17 96 11A; 24J; 270 729; 73C; 74A; 74P F15 e11*2007/46*0132*.. 140 - 157 205/50R17 89 Allradantrieb; 205/55R17 91 10B; 11B; 11G; 11H; 215/50R17 91 11A; 26P 12A; 51A; 71K; 721; 215/55R17 94 11A; 26P 73C; 74A; 74P; 76S 225/50R17 94 11A; 26P Verkaufsbezeichnung: NISSAN ALMERA TINO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen V10 e9*98/14*0035*.. 78 - 100 205/50R17 89 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 87 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: NISSAN MAXIMA QX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A32 e1*93/81*0011*.. 103 225/45R17-90 11A; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 142 225/45R17 11A; 22B; 24J; 631 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P A33 e1*98/14*0136*.. 103 - 147 215/55R17 94 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91 12K; 51A; 71K; 721; 225/50R17 94 11A; 367 73C; 74A; 74P 147 215/55R17 51G Verkaufsbezeichnung: NISSAN PRIMERA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen P12 e11*98/14*0183*.. 80 - 103 215/50R17 51G Kombi; Stufenheck; 225/45R17 90 Schrägheck; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Gutachten 366-0047-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.11.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 18 Verkaufsbezeichnung: NISSAN Qashqai Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen J11 e11*2007/46*0963*.. 81 - 120 215/60R17 51G Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76S Verkaufsbezeichnung: NISSAN QASHQAI,QASHQAI + 2 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen J10 e11*2001/116*0295*.. 76 - 110 215/60R17 96 12R Nissan Qashqai kurz; 225/55R17 97 12A Nissan Qashqai +2 235/55R17 99 12A (lang); Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76S; MAO Verkaufsbezeichnung: NISSAN X-TRAIL Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T30 e1*98/14*0166*.. 84 - 121 215/60R17 51G Allradantrieb; 225/55R17 97 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P T31 e1*2001/116*0432*.. 104 - 127 215/60R17 96 Allradantrieb; 225/55R17 97 10B; 11B; 11G; 11H; 225/60R17 51G 12A; 51A; 573; 71K; 235/50R17 96 721; 73C; 74A; 74P 235/55R17 99 T32 e13*2007/46*1456*.. 96 - 130 225/65R17 102 12O Allradantrieb; 235/60R17 102 12O Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; MAO Verkaufsbezeichnung: PULSAR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen C13 e9*2007/46*3086*.. 81 - 140 195/55R17 88 12R Frontantrieb; 205/50R17 89 12R 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 87 12A 51A; 71K; 721; 73C; 215/50R17 91 11A; 12A; 246; 26P 74A; 74P 225/45R17 91 12A Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : RENAULT Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : RZG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : RFB; RFD; JZ; R; RFE; Z Gutachten 366-0047-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.11.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 18 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : T Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm für Typ : R 108 Nm für Typ : RZG 110 Nm für Typ : RFE 130 Nm für Typ : JZ erhöhtes Anzugsmoment; RFB; RFD; Z erhöhtes Anzugsmoment 155 Nm für Typ : T erhöhtes Anzugsmoment 170 Nm für Typ : T erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: CLIO, CAPTUR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R e2*2001/116*0327*.. 147 - 162 195/45R17 85 Clio 4 ab Mj. 2012; 205/45R17 84W 11A; 248 Schrägheck; Clio RS; 215/40R17 83W 11A; 24M; 245; 27H Clio RS TROPHY; 215/45R17 87 11A; 24M; 245; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76S Verkaufsbezeichnung: KADJAR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RFE e2*2007/46*0475*.. 81 - 120 215/55R17 94 12N Allradantrieb; 215/60R17 96 12N Frontantrieb; 225/55R17 97 12Q 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: KOLEOS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RZG e11*2007/46*3255*.. 96 - 130 225/65R17 101 12O 10B; 11B; 11G; 11H; 235/60R17 102 12O 51A; 71K; 721; 73C; 235/65R17 104 12A 74A; 74P; 76S; MAO Verkaufsbezeichnung: LAGUNA, LATITUDE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T e2*2001/116*0363*.. 81 - 110 205/50R17 93 51J erhöhtes Anzugsmoment 205/55R17 91W 51J; 54F 170 Nm; Coupe; 81 - 131 225/45R17 91W 5GG Frontantrieb; 81 - 175 215/50R17 51G Allradlenkung; 215/55R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 94 12A; 51A; 71K; 721; 225/50R17 94 11A; 245; 54F 73C; 74A; 74P; 740; 76S T e2*2001/116*0363*.., 81 - 110 205/50R17 93 51J erhöhtes Anzugsmoment e2*2007/46*0012*.. 205/55R17 91W 5GG; 51J; 54F 155 Nm; Kombi; 81 - 131 215/55R17 51G Schrägheck; 225/45R17 91W 5GG Frontantrieb; nicht 81 - 150 225/45R17 94 Allradlenkung; 225/50R17 94 11A; 24M; 54F 10B; 11B; 11G; 11H; 81 - 175 215/50R17 51G 12A; 51A; 71K; 721; 225/45R17 94Y 73C; 74A; 74P; 740; 225/50R17 94Y 11A; 24M; 54F 76S Gutachten 366-0047-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.11.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 18 Verkaufsbezeichnung: LAGUNA, LATITUDE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T e2*2001/116*0363*.. 81 - 110 205/50R17 93 erhöhtes Anzugsmoment 205/55R17 91 155 Nm; Latitude 215/45R17 91 (Stufenheck); 81 - 127 215/50R17 91W Frontantrieb; 225/45R17 91W 10B; 11B; 11G; 11H; 81 - 177 225/50R17 98 67F 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 740; 76S T e2*2001/116*0363*.., 81 - 110 205/50R17 93 51J erhöhtes Anzugsmoment e2*2007/46*0012*.. 205/55R17 91W 5GG; 51J; 54F 170 Nm; Kombi; 81 - 131 215/55R17 51G Schrägheck; 225/45R17 91W 5GG Frontantrieb; 81 - 150 225/45R17 94 Allradlenkung; 225/50R17 94 11A; 24M; 54F 10B; 11B; 11G; 11H; 81 - 175 215/50R17 51G 12A; 51A; 71K; 721; 225/45R17 94Y 73C; 74A; 74P; 740; 225/50R17 94Y 11A; 24M; 54F 76S Verkaufsbezeichnung: Megane Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RFB e2*2007/46*0546*.. 66 - 97 205/50R17 89 11A; 26N; 26P Kombi; 215/45R17 91 11A; 26P Schräghecklimousine; 66 - 151 225/45R17 91 11A; 26N; 26P Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76S Verkaufsbezeichnung: MEGANE SCENIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JZ e2*2001/116*0379*.. 81 - 97 205/55R17 11A; 27I; 51G erhöhtes Anzugsmoment 215/50R17 91W 11A; 27B 130 Nm; Frontantrieb; 215/55R17 94 11A; 27B J-Cross; X-Mod; 225/45R17 91W 11A; 27B 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R17 94 11A; 27B 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 740; 76S JZ e2*2001/116*0379*.., 63 - 103 205/55R17 95 11A; 22I erhöhtes Anzugsmoment e2*2007/46*0011*.. 215/50R17 91W 11A; 22B 130 Nm; Scenic; Grand 215/55R17 94 11A; 22B Scenic; kurzer 63 - 118 225/45R17 91W 11A; 22B; 5GG Radstand; langer 225/45R17-93W 11A; 22B Radstand; 225/50R17 94 11A; 22B; 248 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 740; 76S Gutachten 366-0047-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.11.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 18 Verkaufsbezeichnung: MEGANE,FLUENCE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Z e2*2001/116*0373*.. 78 - 103 205/50R17 89 erhöhtes Anzugsmoment 78 - 132 205/50R17 89W 130 Nm; Cabrio; 215/45R17 91 Frontantrieb; 225/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 740 Z e2*2001/116*0373*.. 63 - 103 205/50R17 12R; 51G erhöhtes Anzugsmoment 215/45R17 88 12R 130 Nm; Limousine; 4- 225/45R17 91 12R türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 740 Z e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 205/50R17 89 erhöhtes Anzugsmoment e2*2007/46*0010*.. 215/45R17 87 130 Nm; Schrägheck; 4- 63 - 132 225/45R17 91 türig; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 740 Z e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 205/50R17 89 erhöhtes Anzugsmoment e2*2007/46*0010*.. 205/55R17 91 130 Nm; Fluence 215/45R17 91 (Stufenheck); 4-türig; 215/50R17 91 Frontantrieb; 225/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R17 94 11A; 22H; 248 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 740 Z e2*2001/116*0373*.. 63 - 103 205/50R17 89 erhöhtes Anzugsmoment 215/45R17 87 130 Nm; Coupe; 2- 63 - 132 225/45R17 91 türig; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 740 Z e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 205/50R17 89 11A; 22M erhöhtes Anzugsmoment e2*2007/46*0010*.. 215/45R17 87 130 Nm; Kombi; 63 - 132 225/45R17 91 11A; 22M Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 740 Gutachten 366-0047-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.11.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 18 Verkaufsbezeichnung: Talisman Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RFD e11*2007/46*2969*.. 81 - 96 215/50R17 91 12O Kombi; Limousine; 215/55R17 90 12A Frontantrieb; 215/60R17 89 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 81 - 147 225/50R17 94 12R 51A; 71K; 721; 73C; 225/55R17 97 12A 74A; 74P; 76S 235/50R17 96 11A; 12A; 26N; 26P 235/55R17 99 11A; 12A; 26N; 26P 245/50R17 99 11A; 12A; 248; 26N; 26P; 27H 255/50R17 101 11A; 12A; 245; 248; 26B; 26J; 27H Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. Gutachten 366-0047-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.11.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 18 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Gutachten 366-0047-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.11.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 18 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Gutachten 366-0047-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.11.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 18 Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 67F) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/55R17 Hinterachse: 225/50R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. Gutachten 366-0047-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.11.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 18 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 83L) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an der Vorderachse nicht zulässig! MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an der Vorderachse nicht zulässig. Gutachten 366-0047-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.11.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 18 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: V37 Genehm.Nr.: e13*2007/46*1378*.. Handelsbez.: INFINITI Q50, Q60 Variante(n): Heckantrieb, INFINITI Q50, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 400 y = 310 VA 26P x = 370 y = 260 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 400 y = 310 14 VA 26N x = 400 y = 310 8 VA 27F x = 300 y = 340 30 HA 27H x = 300 y = 340 8 HA Gutachten 366-0047-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.11.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 18 Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: F15 Genehm.Nr.: e11*2007/46*0132*.. Handelsbez.: JUKE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 400 VA 26P x = 250 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 400 20 VA 26N x = 300 y = 400 8 VA 27F x = 300 y = 400 20 HA 27H x = 300 y = 400 8 HA Gutachten 366-0047-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.11.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 18 Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: C13 Genehm.Nr.: e9*2007/46*3086*.. Handelsbez.: PULSAR Variante(n): Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 380 VA 26P x = 250 y = 330 VA 27B x = 300 y = 320 HA 27I x = 250 y = 270 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 380 8 VA 26N x = 300 y = 380 8 VA 27F x = 300 y = 320 8 HA 27H x = 300 y = 320 8 HA Gutachten 366-0047-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.11.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 18 Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: JZ Genehm.Nr.: e2*2001/116*0379*.. Handelsbez.: MEGANE SCENIC Variante(n): J-Cross, X-Mod Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 300 y = 335 VA 26B x = 350 y = 385 VA 27I x = 350 y = 325 HA 27B x = 400 y = 375 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 385 10 VA 27H x = 400 y = 375 10 HA 27F x = 400 y = 375 10 HA 26N x = 350 y = 385 10 VA Gutachten 366-0047-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.11.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 18 Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: RFB Genehm.Nr.: e2*2007/46*0546*.. Handelsbez.: Megane Variante(n): Frontantrieb, nicht Allradlenkung Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 260 VA 26P x = 240 y = 210 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 290 y = 260 8 VA 26J x = 290 y = 260 30 VA 27H x = 270 y = 330 8 HA 27F x = 270 y = 330 30 HA Gutachten 366-0047-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.11.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 18 Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: RFD Genehm.Nr.: e11*2007/46*2969*.. Handelsbez.: Talisman Variante(n): Frontantrieb, Kombi, Limousine, nicht Allradlenkung Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 270 VA 26P x = 240 y = 220 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 290 y = 270 8 VA 26J x = 290 y = 270 30 VA 27H x = 290 y = 320 8 HA 27F x = 290 y = 320 27 HA Gutachten 366-0047-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.11.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 18 Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: R Genehm.Nr.: e2*2001/116*0327*.. Handelsbez.: CLIO, CAPTUR Variante(n): Frontantrieb, nur Clio RS, nur Clio 4 ab Mj. 2012, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 375 y = 310 VA 26P x = 325 y = 260 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 375 y = 310 20 VA 26N x = 375 y = 310 8 VA 27F x = 265 y = 230 25 HA 27H x = 265 y = 230 8 HA