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							Gutachten 16-00121-CC-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 15                                               Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 10.12.2018
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Fahrzeughersteller                      : HONDA, ROVER
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                          Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                     Kennzeichnung          Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.      Fertig
                     Rad                    Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
51144076             LK 114,3               Ø76 Ø64.1                   64,1    Kunststoff     715     2210     11/12
51144076             LK 114,3               Ø76 Ø64.1                   64,1    Kunststoff     720     2200     11/12
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : HONDA
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                 : DW457
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2;
                                          CU1; CU3; CW1; CW3; FC; FD3; FK1; FK2; FK3; FN1; FN2; FN3;
                                          FN4; RD8; RD9; RE5; RE6; RE7; RU
                                          110 Nm für Typ : BB6; BB8; CG2; CL3; CL4; DC2; EP1; EP2; EP3;
                                          EP4; EU5; EU6; EU7; EU8; EU9; EV1; GH1; GH2; GH3; GH4; RA1;
                                          RA3; RD1; RD3; RN1; RN3; ZF1
Verkaufsbezeichnung:     ACCORD COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW     Reifen                     Auflagen zu Reifen         Auflagen
CG2          e6*95/54*0049*.. 147    205/50R17-89               11A; 22B; 22L; 24C;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24D                        12A; 51A; 71K; 721;
                                              225/45R17-90      11A; 22B; 22L; 24C;        73C; 74A; 74P
                                                                24D

Verkaufsbezeichnung:     ACCORD SEDAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
CL7          e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 225/45R17 90         11A; 22L; 24J; 24M         10B; 11B; 11G; 11H;
CL9          e6*2001/116*0092*..                                                           12A; 51A; 71K; 721;
CN1          e6*2001/116*0096*..                                                           73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
CM1          e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 225/45R17 90         11A; 22B; 24J; 24M         10B; 11B; 11G; 11H;
CM2          e6*2001/116*0094*..                                                           12A; 51A; 71K; 721;
CN2          e6*2001/116*0097*..                                                           73C; 74A; 74P
CW1          e6*2001/116*0120*.. 110 - 115 215/50R17 91         11A; 24J; 51J              Kombi; Frontantrieb;
CW3          e6*2001/116*0122*..           215/55R17 94         11A; 24J; 51J              10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/50R17 94         11A; 24J                   12A; 51A; 71K; 721;
                                           235/50R17 96         11A; 21P; 24J; 24M         73C; 74A; 74P; 76S;
                                                                                           76T
Gutachten 16-00121-CC-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 15                                               Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 10.12.2018
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Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
FC           e11*2007/46*3633*.. 88 - 134 205/50R17 89                                   CIVIC 4DR; CIVIC 5DR;
                                          215/45R17 87                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                          215/50R17 91          11A; 26P                 12A; 51A; 71K; 721;
                                          225/45R17 91          11A; 26P                 73C; 74A; 74P; 76S;
                                                                                         77E

Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
FD3          e11*2001/116*0271*.. 70   205/50R17 89             11A; 21P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                       215/45R17 87                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                       225/45R17 91             11A; 21P                 73C; 74A; 74P; SC4

Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
FK1          e11*2001/116*0255*.. 73 - 110 205/50R17 89         11A; 26P                 ab
FK2          e11*2001/116*0256*..          215/45R17 87W        11A; 26P; 5ET            e11*2001/116*0255*07;
FK3          e11*2001/116*0257*..          225/45R17 91         11A; 26P                 ab
                                                                                         e11*2001/116*0256*07;
                                                                                         ab
                                                                                         e11*2001/116*0257*06;
                                                                                         CIVIC TOURER;
                                                                                         Schrägheck;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76S
FK1            e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 205/50R17 89                                nur bis
FK2            e11*2001/116*0256*..          215/45R17 91       51J                      e11*2001/116*0255*06;
FK3            e11*2001/116*0257*..          225/45R17 90                                nur bis
                                                                                         e11*2001/116*0256*06;
                                                                                         nur bis
                                                                                         e11*2001/116*0257*05;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76S

Verkaufsbezeichnung:     CR-Z
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
ZF1          e11*2007/46*0100*..    84 - 89   195/45R17 81      51J                      2-türig; Frontantrieb;
                                              205/45R17 84                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/40R17 83      11A; 21P                 12A; 51A; 71K; 721;
                                              215/45R17 87      11A; 21P                 729; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW    Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
CL3          e11*98/14*0165*.. 113   205/45R17 88               11A; 22B; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
CL4          e11*98/14*0166*..       215/40R17 85               11A; 22B; 24J; 24M       12A; 51A; 71K; 721;
                                     215/45R17 87               11A; 21P; 22B; 24J;      73C; 74A; 74P
                                                                24M; 54A
Gutachten 16-00121-CC-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 15                                               Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 10.12.2018
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Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
CU1          e6*2001/116*0113*.. 110 - 115 215/50R17 91         11A; 24J; 24M; 51J       Stufenheck;
CU3          e6*2001/116*0115*..           215/55R17 94         11A; 24J; 24M; 51J       Frontantrieb;
                                           225/50R17 94         11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                           235/50R17 96         11A; 21P; 24J; 24M       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76S;
                                                                                         76T

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
EP1          e11*98/14*0173*..    66 - 81     205/40R17 80      5DA                      10B; 11B; 11G; 11H;
EP2          e11*98/14*0174*..                205/40R17 84                               12A; 51A; 71K; 721;
EP4          e11*98/14*0188*..    66 - 118    205/45R17 84                               73C; 74A; 74P
EU5          e11*98/14*0158*..                215/40R17 83
EU6          e11*98/14*0159*..                215/45R17         51G
EU7          e11*98/14*0160*..
EU8          e11*98/14*0161*..
EU9          e11*98/14*0189*..
EV1          e11*2001/116*0198*..
EP3          e11*98/14*0175*..    147         205/45R17 84                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/40R17 83      11A; 21P; 22I            12A; 51A; 71K; 721;
                                              215/45R17         11A; 21P; 22I; 51G       73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
FN1          e11*2001/116*0297*.. 103  205/50R17 89             11A; 21P; 22I; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
FN3          e11*2001/116*0298*..      215/45R17 91             11A; 21P; 22I; 24M;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                51J                      729; 73C; 74A; 74P;
                                              225/45R17 91      11A; 21B; 22I; 24M       76S
FN2            e11*2001/116*0306*.. 148       205/50R17 89      11A; 21P; 22I; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/45R17 91      11A; 21P; 22I; 24M;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                51J                      729; 73C; 74A; 74P;
                                              225/45R17 91      11A; 21B; 22I; 24M       76S
FN4            e11*2001/116*0334*.. 73        225/45R17         11A; 21B; 22I; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76S

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
RD1          e6*95/54*0044*..  94 - 108 225/50R17-94            11A; 22B; 22F; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
RD3          e6*98/14*0076*..                                   24D; 367                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P
RD8            e11*98/14*0190*..    110       225/55R17 97      11A; 22I; 24J            ab e11*98/14*0190*02;
                                              235/55R17 99      11A; 22B; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P
RD8            e11*98/14*0190*..    110       225/50R17 94      11A; 22B; 24J; 24M       nur bis
                                              225/55R17 97      11A; 22B; 24J; 24M       e11*98/14*0190*01;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P
Gutachten 16-00121-CC-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 15                                               Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 10.12.2018
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Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
RD9          e11*2001/116*0234*.. 103         225/55R17 97      11A; 22I; 24J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/55R17 99      11A; 22B; 24J; 24M       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P
RE5            e11*2001/116*0301*.. 88 - 118 225/65R17 102                               ab
RE6            e11*2001/116*0302*..          235/55R17 99   11A; 24J                     e11*2001/116*0301*06;
                                              235/60R17 102 11A; 24J; 27I                ab
                                              245/55R17 102 11A; 24J; 27I                e11*2001/116*0302*06;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76S
RE5            e11*2001/116*0301*.. 103 - 122 225/65R17 102                              bis
RE6            e11*2001/116*0302*..           235/55R17 99  11A; 24J                     e11*2001/116*0301*05;
RE7            e11*2001/116*0322*..           235/60R17 102 11A; 24J                     bis
                                              245/55R17 102 11A; 24J                     e11*2001/116*0302*05;
                                              255/50R17 101 11A; 24J; 24M                Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110     205/50R17 89                               10B; 11B; 11G; 11H;
BE3          e6*2001/116*0100*..              215/45R17 87      5ET                      12A; 51A; 71K; 721;
BE5          e6*2001/116*0104*..              215/45R17 91                               73C; 74A; 74P
                                              225/45R17 90

Verkaufsbezeichnung:     HONDA HR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
GH1          e6*98/14*0062*..  77 - 91        215/50R17-91      11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
GH2          e6*98/14*0063*..                 225/45R17 91      11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
GH3          e6*98/14*0067*..                                                            73C; 74A; 74P
GH4          e6*98/14*0068*..

Verkaufsbezeichnung:     HONDA INTEGRA TYPE R
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
DC2          e6*95/54*0052*..  140    205/40R17-80              11A; 21B; 22B; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24M                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              215/40R17-83      11A; 21B; 22B; 24J;      73C; 74A; 74P
                                                                24M; 367
                                              225/35R17-82      11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                24D; 66V

Verkaufsbezeichnung:     HONDA PRELUDE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
BB6          e6*95/54*0037*..  136 - 147 215/40R17 87           11A; 21J; 22B; 22F;      10B; 11B; 11G; 11H;
BB8          e6*95/54*0038*..                                   24C; 24D                 12A; 51A; 71K; 721;
                                         215/45R17 87           11A; 21J; 22B; 22F;      73C; 74A; 74P
                                                                24C; 24D; 54A
Gutachten 16-00121-CC-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 15                                               Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 10.12.2018
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Verkaufsbezeichnung:     HONDA SHUTTLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW    Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
RA1          e6*93/81*0002*..  110   215/50R17 95               11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
RA3          e6*95/54*0050*..                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA STREAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
RN1          e6*98/14*0081*..  92 - 115 215/45R17 91                                     10B; 11B; 11G; 11H;
RN3          e6*98/14*0082*..                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     HR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
RU           e6*2007/46*0158*..     88 - 96   215/50R17 91      11A; 24J; 248; 26B;      Frontantrieb;
                                                                26N                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/55R17 94      11A; 24J; 248; 26B;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                26N                      73C; 74A; 74P; 76S
                                              225/50R17 94      11A; 24J; 248; 26B;
                                                                26N
                                              235/50R17 96      11A; 24C; 244; 247;
                                                                26B; 26J; 27I

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : ROVER
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                 : DW457
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung:     FREELANDER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
LN           e11*96/79*0082*.. 72 - 130 225/55R17               11A; 24J; 24M; 51G       10B; 11B; 11G; 11H;
LND          e1*98/14*0134*..                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 75I;
                                                                                         76S

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Gutachten 16-00121-CC-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 15                                               Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 10.12.2018
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       Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
       lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
Gutachten 16-00121-CC-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 15                                               Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 10.12.2018
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       dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
       Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
       im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Gutachten 16-00121-CC-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 15                                               Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 10.12.2018
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367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 900kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
66V) Sofern Reifen der Größe 225/35 R 17 auf der Felge 7 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren
     Mindestdurchmesser erfordern.
Gutachten 16-00121-CC-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 15                                               Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 10.12.2018
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                                                                                                     Seite: 9 von 13
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
     eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
     B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
Gutachten 16-00121-CC-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 15                                               Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 10.12.2018
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                                                                                                    Seite: 10 von 13


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     HONDA
       Fahrzeugtyp:    FC
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*3633*..
       Handelsbez.:    CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 250             y = 300                   VA
             26B                      x = 300             y = 350                   VA
             27I                      x = 200             y = 250                   HA
             27B                      x = 250             y = 300                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 300       y = 350             8                 VA
             26J                   x = 300       y = 350            25                 VA
             27H                   x = 250       y = 300             8                 HA
             27F                   x = 250       y = 300            15                 HA
Gutachten 16-00121-CC-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 15                                               Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 10.12.2018
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Fahrzeug:

       Hersteller:     HONDA
       Fahrzeugtyp:    RU
       Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0158*..
       Handelsbez.:    HR-V

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 300                   VA
             27I                      x = 225             y = 250                   HA
             27B                      x = 275             y = 300                   HA
             26P                      x = 250             y = 250                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
             26J                   x = 300       y = 300            25                 VA
             27H                   x = 275       y = 300             8                 HA
             27F                   x = 275       y = 300            15                 HA
Gutachten 16-00121-CC-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 15                                               Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 10.12.2018
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Fahrzeug:

       Hersteller:     HONDA
       Fahrzeugtyp:    FK1
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0255*..
       Handelsbez.:    CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

       Variante(n):    ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 195             y = 320                   VA
             26B                      x = 245             y = 370                   VA
             27I                      x = 245             y = 360                   HA
             27B                      x = 295             y = 410                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 245       y = 370             8                 VA
             26J                   x = 245       y = 370            27                 VA
             27H                   x = 295       y = 410             8                 HA
             27F                   x = 295       y = 410            30                 HA
Gutachten 16-00121-CC-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 15                                                Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 10.12.2018
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Fahrzeug:

       Hersteller:     HONDA
       Fahrzeugtyp:    RE5
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0301*..
       Handelsbez.:    HONDA CR-V

       Variante(n):    Allradantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                       von [mm]             bis [mm]
             26B                        x = 260             y = 270                 VA
             26P                        x = 210             y = 220                 VA
             27B                        x = 330             y = 450                 HA
             27I                        x = 280             y = 420                 HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 260       y = 270            15                 VA
             26N                   x = 260       y = 270             8                 VA
             27F                   x = 330       y = 450            15                 HA
             27H                   x = 330       y = 450             8                 HA