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							Gutachten 16-00121-CC-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 15                                                   Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 09.11.2022
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Fahrzeughersteller                         : HONDA, ROVER
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
51144076                LK 114,3               Ø76 Ø64.1                   64,1     Kunststoff      715      2210    11/12
51144076                LK 114,3               Ø76 Ø64.1                   64,1     Kunststoff      720      2200    11/12
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : DW457


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2;
                                             CU1; CU3; CW1; CW3; FC; FD3; FE; FK; FK1; FK2; FK3; FN1; FN2;
                                             FN3; FN4; RD8; RD9; RE5; RE6; RE7; RU
                                             110 Nm für Typ : BB6; BB8; CG2; CL3; CL4; DC2; EP1; EP2; EP3;
                                             EP4; EU5; EU6; EU7; EU8; EU9; EV1; GH1; GH2; GH3; GH4; RA1;
                                             RA3; RD1; RD3; RN1; RN3; ZF1
 Verkaufsbezeichnung:     ACCORD COUPE
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                        Auflagen zu Reifen       Auflagen
 CG2          e6*95/54*0049*..  147    205/50R17-89                  11A; 22B; 22L; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                     24D                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                 225/45R17-90        11A; 22B; 22L; 24C;      73C; 74A; 74P
                                                                     24D

 Verkaufsbezeichnung:     ACCORD SEDAN
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
 CL7          e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 225/45R17 90             11A; 22L; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
 CL9          e6*2001/116*0092*..                                                             12A; 51A; 71K; 721;
 CN1          e6*2001/116*0096*..                                                             73C; 74A; 74P

 Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
 CM1          e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 225/45R17 90             11A; 22B; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
 CM2          e6*2001/116*0094*..                                                             12A; 51A; 71K; 721;
 CN2          e6*2001/116*0097*..                                                             73C; 74A; 74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00121-CC-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 15                                               Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 09.11.2022
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Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
CW1          e6*2001/116*0120*.. 110 - 115 215/50R17     91      11A; 24J; 51J           Kombi; Frontantrieb;
CW3          e6*2001/116*0122*..           215/55R17     94      11A; 24J; 51J           10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/50R17     94      11A; 24J                12A; 51A; 71K; 721;
                                           235/50R17     96      11A; 21P; 24J; 24M      73C; 74A; 74P; 76S;
                                                                                         76T

Verkaufsbezeichnung:     CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
FE           e6*2018/858*00064*.. 95 - 134 215/50R17 91          12Q                     mit
                                           225/45R17 91          12Q                     Radhausverbreiterung
                                                                                         (Flap) Serie;
                                                                                         Frontantrieb; inkl.
                                                                                         Hybrid;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 76S; 77E

Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
FC           e11*2007/46*3633*.. 88 - 134 205/50R17      89                              CIVIC 4DR; CIVIC 5DR;
FK           e6*2007/46*0256*..           215/45R17      87                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                          215/50R17      91      11A; 26P                12A; 51A; 71K; 721;
                                          225/45R17      91      11A; 26P                73C; 74A; 74P; 76S;
                                                                                         77E

Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW    Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
FD3          e11*2001/116*0271*.. 70    205/50R17 89             11A; 21P                10B; 11B; 11G; 11H;
                                        215/45R17 87                                     12A; 51A; 71K; 721;
                                        225/45R17 91             11A; 21P                73C; 74A; 74P; SC4

Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
FK1          e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 205/50R17 89                                  nur bis
FK2          e11*2001/116*0256*..          215/45R17 91          51J                     e11*2001/116*0255*06;
FK3          e11*2001/116*0257*..          225/45R17 90                                  nur bis
                                                                                         e11*2001/116*0256*06;
                                                                                         nur bis
                                                                                         e11*2001/116*0257*05;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76S




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00121-CC-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 15                                               Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 09.11.2022
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Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
FK1          e11*2001/116*0255*.. 73 - 110 205/50R17 89          11A; 26P                ab
FK2          e11*2001/116*0256*..          215/45R17 87W         11A; 26P; 5ET           e11*2001/116*0255*07;
FK3          e11*2001/116*0257*..          225/45R17 91          11A; 26P                ab
                                                                                         e11*2001/116*0256*07;
                                                                                         ab
                                                                                         e11*2001/116*0257*06;
                                                                                         CIVIC TOURER;
                                                                                         Schrägheck;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76S

Verkaufsbezeichnung:     CR-Z
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
ZF1          e11*2007/46*0100*.. 84 - 89      195/45R17   81     51J                     2-türig; Frontantrieb;
                                              205/45R17   84                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/40R17   83     11A; 21P                12A; 51A; 71K; 721;
                                              215/45R17   87     11A; 21P                729; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW    Reifen                      Auflagen zu Reifen      Auflagen
CL3          e11*98/14*0165*.. 113   205/45R17 88                11A; 22B; 24J; 24M      10B; 11B; 11G; 11H;
CL4          e11*98/14*0166*..       215/40R17 85                11A; 22B; 24J; 24M      12A; 51A; 71K; 721;
                                     215/45R17 87                11A; 21P; 22B; 24J;     73C; 74A; 74P
                                                                 24M; 54A
CU1           e6*2001/116*0113*.. 110 - 115 215/50R17 91         11A; 24J; 24M; 51J      Stufenheck;
CU3           e6*2001/116*0115*..           215/55R17 94         11A; 24J; 24M; 51J      Frontantrieb;
                                              225/50R17 94       11A; 24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/50R17 96       11A; 21P; 24J; 24M      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76S;
                                                                                         76T

Verkaufsbezeichnung:     HONDA      CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
EP1          e11*98/14*0173*..      66 - 81  205/40R17    80     5DA                     10B; 11B; 11G; 11H;
EP2          e11*98/14*0174*..               205/40R17    84                             12A; 51A; 71K; 721;
EP4          e11*98/14*0188*..      66 - 118 205/45R17    84                             73C; 74A; 74P
EU5          e11*98/14*0158*..               215/40R17    83
EU6          e11*98/14*0159*..               215/45R17           51G
EU7          e11*98/14*0160*..
EU8          e11*98/14*0161*..
EU9          e11*98/14*0189*..
EV1          e11*2001/116*0198*..
EP3          e11*98/14*0175*..      147       205/45R17 84                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/40R17 83       11A; 21P; 22I           12A; 51A; 71K; 721;
                                              215/45R17          11A; 21P; 22I; 51G      73C; 74A; 74P




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00121-CC-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 15                                               Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 09.11.2022
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Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
FN1          e11*2001/116*0297*.. 103  205/50R17 89              11A; 21P; 22I; 24M      10B; 11B;   11G; 11H;
FN3          e11*2001/116*0298*..      215/45R17 91              11A; 21P; 22I; 24M;     12A; 51A;   71K; 721;
                                                                 51J                     729; 73C;   74A; 74P;
                                              225/45R17 91       11A; 21B; 22I; 24M      76S
FN2           e11*2001/116*0306*.. 148        205/50R17 89       11A; 21P; 22I; 24M      10B; 11B;   11G; 11H;
                                              215/45R17 91       11A; 21P; 22I; 24M;     12A; 51A;   71K; 721;
                                                                 51J                     729; 73C;   74A; 74P;
                                              225/45R17 91       11A; 21B; 22I; 24M      76S
FN4           e11*2001/116*0334*.. 73         225/45R17          11A; 21B; 22I; 24M;     10B; 11B;   11G; 11H;
                                                                 51G                     12A; 51A;   71K; 721;
                                                                                         729; 73C;   74A; 74P;
                                                                                         76S

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
RD1          e6*95/54*0044*..  94 - 108 225/50R17-94             11A; 22B; 22F; 24C;     10B; 11B; 11G; 11H;
RD3          e6*98/14*0076*..                                    24D; 367                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P
RD8           e11*98/14*0190*..    110        225/50R17 94       11A; 22B; 24J; 24M      nur bis
                                              225/55R17 97       11A; 22B; 24J; 24M      e11*98/14*0190*01;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P
RD8           e11*98/14*0190*..    110        225/55R17 97       11A; 22I; 24J           ab e11*98/14*0190*02;
                                              235/55R17 99       11A; 22B; 24J; 24M      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P
RD9           e11*2001/116*0234*.. 103        225/55R17 97       11A; 22I; 24J           10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/55R17 99       11A; 22B; 24J; 24M      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P
RE5           e11*2001/116*0301*.. 88 - 118   225/65R17   102                            ab
RE6           e11*2001/116*0302*..            235/55R17   99     11A; 24J                e11*2001/116*0301*06;
                                              235/60R17   102    11A; 24J; 27I           ab
                                              245/55R17   102    11A; 24J; 27I           e11*2001/116*0302*06;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76S
RE5           e11*2001/116*0301*.. 103 - 122 225/65R17 102                               bis
RE6           e11*2001/116*0302*..           235/55R17 99        11A;   24J              e11*2001/116*0301*05;
RE7           e11*2001/116*0322*..           235/60R17 102       11A;   24J              bis
                                              245/55R17 102      11A;   24J              e11*2001/116*0302*05;
                                              255/50R17 101      11A;   24J; 24M         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76S




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00121-CC-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 15                                               Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 09.11.2022
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                                                                                                   Seite: 5 von 14
Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110    205/50R17   89                              10B; 11B; 11G; 11H;
BE3          e6*2001/116*0100*..             215/45R17   87      5ET                     12A; 51A; 71K; 721;
BE5          e6*2001/116*0104*..             215/45R17   91                              73C; 74A; 74P
                                             225/45R17   90

Verkaufsbezeichnung:     HONDA HR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
GH1          e6*98/14*0062*..  77 - 91       215/50R17-91        11A; 24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
GH2          e6*98/14*0063*..                225/45R17 91        11A; 24J; 24M           12A; 51A; 71K; 721;
GH3          e6*98/14*0067*..                                                            73C; 74A; 74P
GH4          e6*98/14*0068*..

Verkaufsbezeichnung:     HONDA INTEGRA TYPE R
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
DC2          e6*95/54*0052*..  140    205/40R17-80               11A; 21B; 22B; 24J;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24M                     12A; 51A; 71K; 721;
                                             215/40R17-83        11A; 21B; 22B; 24J;     73C; 74A; 74P
                                                                 24M; 367
                                             225/35R17-82        11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                 24D; 66V

Verkaufsbezeichnung:     HONDA PRELUDE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
BB6          e6*95/54*0037*..  136 - 147 215/40R17 87            11A; 21J; 22B; 22F;     10B; 11B; 11G; 11H;
BB8          e6*95/54*0038*..                                    24C; 24D                12A; 51A; 71K; 721;
                                         215/45R17 87            11A; 21J; 22B; 22F;     73C; 74A; 74P
                                                                 24C; 24D; 54A

Verkaufsbezeichnung:     HONDA SHUTTLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW    Reifen                      Auflagen zu Reifen      Auflagen
RA1          e6*93/81*0002*..  110   215/50R17 95                11A; 24M                10B; 11B; 11G; 11H;
RA3          e6*95/54*0050*..                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA STREAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
RN1          e6*98/14*0081*..  92 - 115 215/45R17 91                                     10B; 11B; 11G; 11H;
RN3          e6*98/14*0082*..                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     HR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
RU           e6*2007/46*0158*..    88 - 134 215/50R17 91         11A; 24J; 248; 26B;     Frontantrieb;
                                                                 26N                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                             215/55R17 94        11A; 24J; 248; 26B;     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                 26N                     73C; 74A; 74P; 76S;
                                             225/50R17 94        11A; 24J; 248; 26B;     77E
                                                                 26N
                                             235/50R17 96        11A; 24C; 244; 247;
                                                                 26B; 26J; 27I




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00121-CC-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 15                                                   Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 09.11.2022
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                                                                                                       Seite: 6 von 14
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : ROVER
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : DW457


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung:     FREELANDER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                       Auflagen zu Reifen      Auflagen
LN           e11*96/79*0082*.. 72 - 130 225/55R17                    11A; 24J; 24M; 51G      10B; 11B; 11G; 11H;
LND          e1*98/14*0134*..                                                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74A; 74P; 75I;
                                                                                             76S


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
     es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
     wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00121-CC-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 15                                                Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 09.11.2022
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12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J)   Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
       gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenk otflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmit te herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sei n,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferleg ung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00121-CC-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 15                                                Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 09.11.2022
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24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung aus reichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
       Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
       Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunsts toffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zuläs sigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00121-CC-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 15                                                Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 09.11.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 9 von 14
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 900kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
66V) Sofern Reifen der Größe 225/35 R 17 auf der Felge 7 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
     eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
     B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00121-CC-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 15                                               Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 09.11.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 10 von 14


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HONDA
       Fahrzeugtyp:     FC
       Genehm.Nr.:      e11*2007/46*3633*..
       Handelsbez.:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26P                     x = 250              y = 300                  VA
             26B                     x = 300              y = 350                  VA
             27I                     x = 200              y = 250                  HA
             27B                     x = 250              y = 300                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26N                  x = 300        y = 350             8                VA
             26J                  x = 300        y = 350            25                VA
             27H                  x = 250        y = 300             8                HA
             27F                  x = 250        y = 300            15                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00121-CC-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 15                                               Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 09.11.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 11 von 14

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HONDA
       Fahrzeugtyp:     FK1
       Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0255*..
       Handelsbez.:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

        Variante(n):   ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26P                     x = 195              y = 320                  VA
             26B                     x = 245              y = 370                  VA
             27I                     x = 245              y = 360                  HA
             27B                     x = 295              y = 410                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26N                  x = 245        y = 370             8                VA
             26J                  x = 245        y = 370            27                VA
             27H                  x = 295        y = 410             8                HA
             27F                  x = 295        y = 410            30                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00121-CC-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 15                                               Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 09.11.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HONDA
       Fahrzeugtyp:     RU
       Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0158*..
       Handelsbez.:     HR-V

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 300              y = 300                  VA
             27I                     x = 225              y = 250                  HA
             27B                     x = 275              y = 300                  HA
             26P                     x = 250              y = 250                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26N                  x = 300        y = 300             8                VA
             26J                  x = 300        y = 300            25                VA
             27H                  x = 275        y = 300             8                HA
             27F                  x = 275        y = 300            15                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00121-CC-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 15                                               Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 09.11.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HONDA
       Fahrzeugtyp:     FK
       Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0256*..
       Handelsbez.:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26P                     x = 250              y = 300                  VA
             26B                     x = 300              y = 350                  VA
             27I                     x = 200              y = 250                  HA
             27B                     x = 250              y = 300                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26N                  x = 300        y = 350             8                VA
             26J                  x = 300        y = 350            25                VA
             27H                  x = 250        y = 300             8                HA
             27F                  x = 250        y = 300            15                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00121-CC-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 15                                                 Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                          Stand: 09.11.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HONDA
       Fahrzeugtyp:     RE5
       Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0301*..
       Handelsbez.:     HONDA CR-V

       Variante(n):     Allradantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
             26B                         x = 260              y = 270              VA
             26P                         x = 210              y = 220              VA
             27B                         x = 330              y = 450              HA
             27I                         x = 280              y = 420              HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 260        y = 270             15                VA
             26N                   x = 260        y = 270              8                VA
             27F                   x = 330        y = 450             15                HA
             27H                   x = 330        y = 450              8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.