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							Gutachten 366-0047-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.04.2016
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Fahrzeughersteller                      : SUZUKI, TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.      Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
51144076            LK 114,3                Ø76 Ø60.1                   60,1    Kunststoff     710     2208     11/12
51144076            LK 114,3                Ø76 Ø60.1                   60,1    Kunststoff     720     2200     11/12
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SUZUKI
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : JT; FR; GY
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                          Typ : NZ; FY; MZ; LY; EY; JY
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 85 Nm für Typ : EY; FY; GY; JY; LY; MZ
                                          100 Nm für Typ : NZ
                                          110 Nm für Typ : JT
                                          140 Nm für Typ : FR
Verkaufsbezeichnung:     FIAT SEDICI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
FY           e4*2001/116*0106*.. 79 - 88      205/50R17 89                                 Allradantrieb;
                                              205/55R17 91                                 Frontantrieb;
                                              215/45R17 87                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/50R17 91                                 12A; 51A; 573; 71K;
                                              225/45R17 91                                 721; 73C; 74A; 74P
                                              225/50R17 94

Verkaufsbezeichnung:     GRAND VITARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
JT           e4*2001/116*0091*.. 78 - 171 225/60R17 99                                     2-türig; 4-türig;
                                          225/65R17 102                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/55R17 99                                     12A; 51A; 71K; 721;
                                          245/55R17 102 11A; 24J                           73C; 74A; 74P
                                          255/50R17 101 11A; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     KIZASHI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
FR           e4*2007/46*0142*.. 131           215/50R17 91                                 Allradantrieb;
                                              215/55R17 94                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/50R17 94                                 12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                           721; 729; 73C; 74A;
                                                                                           74P; 76S
Gutachten 366-0047-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.04.2016
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Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
MZ           e4*2001/116*0090*.. 92   195/40R17 81                                        Frontantrieb;
                                      195/45R17 81                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                      205/40R17 80              11A; 24M                  12A; 51A; 71K; 721;
                                      215/35R17 79              11A; 22I; 24M             73C; 74A; 74P
                                      215/40R17 83              11A; 22I; 24M
NZ           e4*2007/46*0155*..  100  195/40R17 81              11A; 22I                  Frontantrieb;
                                      195/45R17 81              11A; 22I                  Radschrauben;
                                      205/40R17 80              11A; 22I; 245; 270        10B; 11B; 11G; 11H;
                                      215/40R17 83              11A; 22B; 24J; 270        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
EY           e4*2001/116*0105*.. 66 - 99       205/50R17 89                               Allradantrieb;
                                               205/55R17 91                               Frontantrieb;
                                               215/45R17 87                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/50R17 91                               12A; 51A; 573; 71K;
                                               225/45R17 91                               721; 73C; 74A; 74P
                                               225/50R17 94
GY             e4*2001/116*0124*..   79 - 88   205/45R17 84     11A; 24J                  Stufenheck;
                                               205/50R17 89     11A; 24J; 24M             Frontantrieb;
                                               215/45R17 87     11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/45R17 91     11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SX4, SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
JY           e4*2007/46*0779*.. 88      205/50R17 89            11A; 246; 26N; 27H        Schräghecklimousine;
                                        205/55R17 91            11A; 246; 26N; 27H        Allradantrieb;
                                        215/45R17 87            11A; 26N; 27H             Frontantrieb;
                                        215/50R17 91            11A; 24J; 248; 26J;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                27H                       12A; 51A; 71K; 721;
                                               225/45R17 91     11A; 24J; 26N; 27H        73C; 74A; 74P
                                               225/50R17 94     11A; 24J; 248; 26J; 27F

Verkaufsbezeichnung:     VITARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
LY           e4*2007/46*0928*.. 88 - 103 205/55R17 91           12R                       Allradantrieb;
                                         215/50R17 91           12Q                       Frontantrieb;
                                         215/55R17 94           12Q                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/50R17 94           11A; 24J; 248; 27I        51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                          74A; 74P

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : TOYOTA
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : XE2(a) (Flachbund Lose)
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : XE1; E15UT(a); E15UT(a)MS1; E15UTN(a); HE15U(a); XA1;
Gutachten 366-0047-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.04.2016
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                                         XW4(a); XE2(a); XA3(a); R3; T25; XA; E15J(a); AR2; M2; R1; T27;
                                         XW3(a); A2
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 103 Nm für Typ : A2; R1; T25; XA; XA1; XA3(a)
                                          110 Nm für Typ : M2; R3
                                          115 Nm für Typ : E15J(a) erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)
                                          erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)MS1 erhöhtes Anzugsmoment;
                                          E15UTN(a) erhöhtes Anzugsmoment; HE15U(a) erhöhtes
                                          Anzugsmoment
                                          135 Nm für Typ : AR2 erhöhtes Anzugsmoment; T27 erhöhtes
                                          Anzugsmoment; XA3(a) erhöhtes Anzugsmoment; XE1 erhöhtes
                                          Anzugsmoment; XE2(a) erhöhtes Anzugsmoment; XW3(a) erhöhtes
                                          Anzugsmoment; XW4(a) erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AURIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
E15J(a)      e11*2001/116*0299*.. 108 - 130 225/45R17 91                                 erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
E15UT(a)   e11*2001/116*0305*..                                                          115 Nm; bis
E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..                                                           e11*2001/116*0305*13;
1
                                                                                         2-türig; 4-türig;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740
E15J(a)        e11*2001/116*0299*.. 66 - 97   205/50R17 89                               erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
E15UT(a)   e11*2001/116*0305*..               215/45R17 87      5ET                      115 Nm; bis
E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..                225/45R17 91                               e11*2001/116*0305*13;
1
E15UTN(a) e11*2007/46*0019*..                                                            2-türig; 4-türig;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740
E15UT(a)       e11*2001/116*0305*.. 66 - 97   215/45R17 87                               erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
HE15U(a)       e11*2007/46*0018*..                                                       115 Nm; ab
                                                                                         e11*2007/46*0018*05;
                                                                                         ab
                                                                                         e11*2001/116*0305*14;
                                                                                         Schrägheck;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 740
E15UT(a)       e11*2001/116*0305*.. 82 - 97   205/50R17 89      11A; 26P                 erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              215/45R17 87                               115 Nm; AURIS
                                                                                         TOURING
                                              225/45R17 91      11A; 26P                 SPORTS; ab
                                                                                         e11*2001/116*0305*14;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         Mehrlenkerhinterachse;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740
Gutachten 366-0047-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.04.2016
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Verkaufsbezeichnung:     AURIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
E15UT(a)     e11*2001/116*0305*.. 66 - 73     205/50R17 89      11A; 26P                 erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              215/45R17 87                               115 Nm; AURIS
                                                                                         TOURING
                                              225/45R17 91      11A; 26P                 SPORTS; ab
                                                                                         e11*2001/116*0305*14;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         Verbundlenkerhinterach
                                                                                         se;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740
HE15U(a)       e11*2007/46*0018*..   73       215/45R17 87                               erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                                                                         115 Nm; bis
                                                                                         e11*2007/46*0018*04;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740
HE15U(a)       e11*2007/46*0018*..   73       225/45R17         11A; 26P; 51G            erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                                                                         115 Nm; AURIS
                                                                                         TOURING
                                                                                         SPORTS; ab
                                                                                         e11*2007/46*0018*05;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         Mehrlenkerhinterachse;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740
HE15U(a)       e11*2007/46*0018*..   73       225/45R17 91                               erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                                                                         115 Nm; ab
                                                                                         e11*2007/46*0018*05;
                                                                                         4-türig; Hybrid; nur
                                                                                         Verbundlenker-
                                                                                         Hinterachse;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS 200, IS 300
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
XE1          e11*2001/116*0110*.., 114 - 157 215/45R17 87W 11A; 24M; 5ET                 erhöhtes
               e11*98/14*0110*..                                                         Anzugsmoment
                                              225/45R17 90W 11A; 21B; 24J; 24M           135 Nm; Kombi;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740
Gutachten 366-0047-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.04.2016
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Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS250, IS300H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
XE2(a)       e11*2001/116*0206*.. 110 - 153 205/50R17 89W                                erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              225/45R17 90W                              135 Nm; bis
                                                                                         e11*2001/116*0206*09;
                                                                                         Cabrio; Limousine;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12M; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740;
                                                                                         76S; 76T
XE2(a)         e11*2001/116*0206*.. 133 - 153 225/45R17 94                               erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                                                                         135 Nm; ab
                                                                                         e11*2001/116*0206*10;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740;
                                                                                         76S

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
T25          e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/45R17 87W                                nur bis
                                            225/45R17 90                                 e11*2001/116*0196*04;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P
T25            e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/50R17 91                               ab
                                              225/45R17 91                               e11*2001/116*0196*05;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P
T27            e11*2001/116*0331*.. 91 - 110 215/50R17 91                                erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                             225/45R17 91                                135 Nm; Limousine;
                                    91 - 130 215/50R17 91W                               Frontantrieb;
                                             215/55R17 94                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                             225/45R17 91W                               12A; 51A; 71K; 721;
                                             225/50R17 94                                729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         740; 76S
T27            e11*2001/116*0331*.. 91 - 130 215/50R17 91                                erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              215/55R17 94                               135 Nm; Kombi;
                                              225/45R17 91                               Frontantrieb;
                                              225/50R17 94                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         740; 76S
Gutachten 366-0047-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.04.2016
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Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
M2           e6*2001/116*0083*.., 85 - 110 205/50R17 93                                  Frontantrieb;
             e6*98/14*0083*..              225/45R17 91                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA COROLLA VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
R1           e11*2001/116*0222*.. 81 - 130 205/50R17 89                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                           215/45R17 91                                  12A; 51A; 71K; 721;
                                           215/50R17 91                                  73C; 74A; 74P
                                           225/45R17 90

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PREVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
R3           e6*98/14*0069*..  85 - 115 225/45R17 94            11A; 21B; 5HI            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     Toyota Prius Plus
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
XW4(a)       e11*2007/46*0157*.. 73      215/50R17 91                                    erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                                                                         135 Nm; Prius Plus;
                                                                                         Kombi; Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     Toyota Prius, Toyota Prius Plus
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW     Reifen          Auflagen zu Reifen              Auflagen
XW3(a)       e11*2001/116*0264*.. 73     215/50R17 91                                    erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                                                                         135 Nm; Prius Plus;
                                                                                         Kombi; Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA RAV4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
A2           e6*2001/116*0070*.., 85 - 110 225/55R17 97                                  2-türig; 4-türig;
               e6*98/14*0070*..                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P
XA             G703                 94 - 95   225/55R17-94      Schaltgetriebe; 11A;     3-türig;
XA1            e4*93/81*0001*..                                 24K                      Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P
Gutachten 366-0047-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.04.2016
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Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA RAV4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
XA3(a)       e6*2001/116*0105*.. 100 - 130 225/60R17 99                                  bis
                                           225/65R17 101                                 e6*2001/116*0105*08;
                                           235/55R17 99                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                           235/65R17 104        11A; 54A                 12A; 51A; 71K; 721;
                                           245/55R17 102        11A; 24O                 73C; 74A; 74P; 76S
XA3(a)       e6*2001/116*0105*.. 91 - 112 215/60R17 96          12M                      erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              215/65R17 99      12M                      135 Nm; ab
                                              225/60R17 99      12M                      e6*2001/116*0105*09;
                                              225/65R17 102     12M                      Allradantrieb;
                                              235/55R17 99      12A                      Frontantrieb;
                                              235/60R17 102     12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/55R17 102     12A                      51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 740; 76S

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
AR2          e11*2001/116*0350*.. 82 - 108 205/50R17 93         51J                      erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                             205/55R17 91       5GG; 51J                 135 Nm; Frontantrieb;
                                             215/50R17 91       5GG                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                    82 - 130 215/50R17 95                                12A; 51A; 71K; 721;
                                             215/55R17 94                                729; 73C; 74A; 74P;
                                             225/45R17 94                                740; MAO
                                             225/50R17 94

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten 366-0047-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.04.2016
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11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
Gutachten 366-0047-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.04.2016
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       Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
       oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
       FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
       Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
       lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Gutachten 366-0047-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.04.2016
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      Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
      Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Gutachten 366-0047-16-MURD
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zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.04.2016
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      Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
      beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.
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zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.04.2016
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     SUZUKI
       Fahrzeugtyp:    JY
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0779*..
       Handelsbez.:    SX4, SUZUKI SX4

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Schräghecklimousine


Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 300       y = 300            26                 VA
             26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 300            24                 HA
             27H                   x = 300       y = 300             8                 HA
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zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.04.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     SUZUKI
       Fahrzeugtyp:    LY
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0928*..
       Handelsbez.:    VITARA

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 300                   VA
             26P                      x = 250             y = 250                   VA
             27B                      x = 300             y = 300                   HA
             27I                      x = 250             y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 300       y = 300            10                 VA
             26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
             27H                   x = 300       y = 300             8                 HA
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zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.04.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    E15UT(a)
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0305*..
       Handelsbez.:    AURIS

       Variante(n):    AURIS TOURING SPORTS, Frontantrieb, Mehrlenkerhinterachse

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 330                   VA
             27I                      x = 300             y = 350                   HA
             26P                      x = 250             y = 280                   VA
             27B                      x = 350             y = 400                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 300       y = 330             8                 VA
             26J                   x = 300       y = 330            25                 VA
             27H                   x = 350       y = 400             8                 HA
             27F                   x = 350       y = 400            10                 HA
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zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.04.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    HE15U(a)
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0018*..
       Handelsbez.:    AURIS

       Variante(n):    ab e11*2007/46*0018*05, AURIS TOURING SPORTS, Mehrlenkerhinterachse,
Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 330                   VA
             27I                      x = 300             y = 350                   HA
             26P                      x = 250             y = 280                   VA
             27B                      x = 350             y = 400                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 300       y = 330             8                 VA
             26J                   x = 300       y = 330            25                 VA
             27H                   x = 350       y = 400             8                 HA
             27F                   x = 350       y = 400            10                 HA