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							Gutachten 16-00121-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 7                                                    Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 22.02.2021
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Fahrzeughersteller                         : OPEL AUTOMOBILE GmbH, PEUGEOT, PSA Automobiles SA,
                                             VOLVO
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 42
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
51084272                LK 108                 Ø72 Ø65.1                   65,1     Kunststoff     715      2215    11/12
51084272                LK 108                 Ø72 Ø65.1                   65,1     Kunststoff     720      2200    11/12
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL AUTOMOBILE GmbH
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : DW419


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 115 Nm
Verkaufsbezeichnung:     COMBO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW               Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
E            e2*2007/46*0623*.. 55 - 96          205/55R17 95       5HR                       Frontantrieb;
                                                 215/60R17 96       11A; 26P                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 225/50R17 94       11A; 26P; 5HI             12A; 51A; 71K; 721;
                                                 225/50R17 98       11A; 26P                  73C; 74A; 74H; 74P;
                                                 225/55R17 97       11A; 26P                  77E

Verkaufsbezeichnung:     COMBO LIFE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW               Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
E            e2*2007/46*0622*.. 55 - 96          205/55R17 95       5HR                       Frontantrieb;
                                                 215/60R17 96       11A; 26P                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 225/50R17 94       11A; 26P; 5HI             12A; 51A; 71K; 721;
                                                 225/50R17 98       11A; 26P                  73C; 74A; 74H; 74P;
                                                 225/55R17 97       11A; 26P                  77E

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PEUGEOT
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : DW419


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00121-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 7                                                    Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 22.02.2021
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Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 508
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
8            e2*2007/46*0080*.. 82 - 150 215/55R17                  51G                      Nicht 508 RXH
                                         215/55R17 98               11A; 248                 (Allroad); Kombi;
                                         225/50R17 98               11A; 245; 248            Limousine;
                                         225/55R17 97W              11A; 245; 248            Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                             76S; DEA

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PSA Automobiles SA
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : DW419


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 115 Nm
Verkaufsbezeichnung:     PARTNER, BERLINGO, RIFTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
E            e2*2007/46*0625*.. 55 - 96 205/55R17 95                5HR                      Frontantrieb;
                                        215/60R17 96                11A; 26P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                        225/50R17 94                11A; 26P; 5HI            12A; 51A; 71K; 721;
                                        225/50R17 98                11A; 26P                 73C; 74A; 74H; 74P;
                                        225/55R17 97                11A; 26P                 77E

Verkaufsbezeichnung:     RIFTER, BERLINGO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
E            e2*2007/46*0624*.. 55 - 96 205/55R17 95                5HR                      Frontantrieb;
                                        215/60R17 96                11A; 26P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                        225/50R17 94                11A; 26P; 5HI            12A; 51A; 71K; 721;
                                        225/50R17 98                11A; 26P                 73C; 74A; 74H; 74P;
                                        225/55R17 97                11A; 26P                 77E

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLVO
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 9; 964-965
Zubehör                                    : DW455


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32,5 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : T; K; J; H; JV; KV; R; S
Zubehör                                    : DW4332


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm für Typ : 9; 964-965
                                             140 Nm für Typ : J; JV; K; KV; S; T
                                             170 Nm für Typ : H erhöhtes Anzugsmoment; R erhöhtes
                                             Anzugsmoment




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00121-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 7                                                 Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 22.02.2021
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Verkaufsbezeichnung:     S90 / V90, 940
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
9            e4*95/54*0006*..    125 - 150 205/50R17             51G                      nur für S90, V90
                                                                                          (Serie ET43);
                                                                                          10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                          51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                          74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
H            e9*2001/116*0044*.., 85 - 191 205/50R17 89Y                                  erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
               e9*98/14*0044*..               225/45R17 90                                170 Nm; Allradantrieb;
R              e9*2001/116*0036*..,                                                       Frontantrieb;
               e9*98/14*0036*..                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          740; AGD

Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S80
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
K            e9*2001/116*0043*.., 96 - 200 225/50R17             11A; 22B; 24J; 24M;      nicht gepanzerte Fz;
               e9*98/14*0043*..                                  51G                      Allradantrieb;
KV             e1*KS*0007*..                                                              Frontantrieb;
T              e9*2001/116P0028*..,                                                       10B; 11G; 11H; 12A;
               e9*2001/116*0028*..,                                                       51A; 573; 71K; 721;
               e9*96/79*0028*..,                                                          73C; 74D; 74P; AGD
               e9*98/14P0028*..,
               e9*98/14*0028*..

Verkaufsbezeichnung:     VOLVO V70
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
J            e4*2001/116*0061*.., 85 - 191 205/50R17 93                                   nicht Cross Country;
             e4*98/14*0061*..              225/45R17             51G                      Allradantrieb;
JV           e1*KS*0006*..                 225/50R17             11A; 21B; 22B; 24J;      Frontantrieb;
S            e4*2001/116*0040*..,                                24M; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
               e4*98/14*0040*..                                                           12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74D; 74P;
                                                                                          76S; AGD
S              e4*2001/116*0040*.., 120 - 154 215/60R17          11A; 22J; 51G            Cross Country;
               e4*98/14*0040*..               225/55R17 97       11A; 22G; 24J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74D; 74P; 76S;
                                                                                          AGD

Verkaufsbezeichnung:    VOLVO 960
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
964-965      G851             125 - 150 205/50R17                51G                      Kombi; Limousine;
                                        215/45R17                51G                      Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                          51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                          74A; 74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00121-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 7                                                 Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 22.02.2021
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22J) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00121-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 7                                                 Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 22.02.2021
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      kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00121-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 7                                                 Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 22.02.2021
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721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
AGD) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm an der
     Vorderachse nicht zulässig.
DEA) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 340mm an der
     Vorderachse nicht zulässig




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00121-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 7                                                 Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 22.02.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     OPEL
       Fahrzeugtyp:    E
       Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0622*..
       Handelsbez.:    COMBO LIFE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 240            y = 240                     VA
             26B                      x = 290            y = 290                     VA
             27B                      x = 200            y = 200                     HA
             27I                      x = 250            y = 250                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250              8                VA
             26N                   x = 250       y = 250             20                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00121-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 7                                                 Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 22.02.2021
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                                                                                                    Seite: 8 von 10


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     OPEL
       Fahrzeugtyp:    E
       Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0623*..
       Handelsbez.:    COMBO

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 240            y = 240                     VA
             26B                      x = 290            y = 290                     VA
             27B                      x = 200            y = 200                     HA
             27I                      x = 250            y = 250                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250              8                VA
             26N                   x = 250       y = 250             20                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00121-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 7                                                 Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 22.02.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     PSA
       Fahrzeugtyp:    E
       Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0624*..
       Handelsbez.:    RIFTER, BERLINGO

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 240            y = 240                     VA
             26B                      x = 290            y = 290                     VA
             27B                      x = 200            y = 200                     HA
             27I                      x = 250            y = 250                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250              8                VA
             26N                   x = 250       y = 250             20                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00121-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 7                                                 Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 22.02.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     PSA
       Fahrzeugtyp:    E
       Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0625*..
       Handelsbez.:    PARTNER, BERLINGO, RIFTER

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 240            y = 240                     VA
             26B                      x = 290            y = 290                     VA
             27B                      x = 200            y = 200                     HA
             27I                      x = 250            y = 250                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250              8                VA
             26N                   x = 250       y = 250             20                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.