Gutachten 16-00121-CC-GBM-05 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.08.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 17 Fahrzeughersteller : OPEL AUTOMOBILE GmbH, PEUGEOT, PSA Automobiles SA, VOLVO Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 42 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum 51084272 LK 108 Ø72 Ø65.1 65,1 Kunststoff 715 2215 11/12 51084272 LK 108 Ø72 Ø65.1 65,1 Kunststoff 720 2200 11/12 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL AUTOMOBILE GmbH Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW419 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 115 Nm Verkaufsbezeichnung: COMBO, COMBO-e CARGO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E e2*2007/46*0623*.. 55 - 96 205/55R17 95 5HR Frontantrieb; 215/60R17 96 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R17 94 11A; 26P; 5HI 12A; 51A; 71K; 721; 225/50R17 98 11A; 26P 73C; 74A; 74H; 74P; 225/55R17 97 11A; 26P 77E Verkaufsbezeichnung: COMBO LIFE, COMBO-e LIFE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E e2*2007/46*0622*.. 55 - 96 205/55R17 95 5HR Frontantrieb; 215/60R17 96 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R17 94 11A; 26P; 5HI 12A; 51A; 71K; 721; 225/50R17 98 11A; 26P 73C; 74A; 74H; 74P; 225/55R17 97 11A; 26P 77E Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW419 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 16-00121-CC-GBM-05 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.08.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 17 Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 508 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F e2*2007/46*0628*.. 96 - 165 215/50R17 91 124 Peugeot 508; Kombi; 215/55R17 94 12A Schrägheck; 225/50R17 94 12A Frontantrieb; inkl. 225/55R17 97 12A Hybrid; 235/50R17 96 11A; 12A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 245/50R17 99 11A; 12A; 245; 248; 51A; 71K; 721; 73C; 26N; 26P 74A; 74P; 740; 76S; 77E 8 e2*2007/46*0080*.. 82 - 150 215/55R17 51G Nicht 508 RXH 215/55R17 98 11A; 248 (Allroad); Kombi; 225/50R17 98 11A; 245; 248 Limousine; 225/55R17 97W 11A; 245; 248 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74H; 74P; 76S; DEA Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PSA Automobiles SA Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW419 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : F 110 Nm für Typ : A 115 Nm für Typ : E; F; X Verkaufsbezeichnung: ASTRA, ASTRA SPOURTS TOURER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F e2*2007/46*0628*.. 81 - 96 205/50R17 93 12R Opel Astra; Opel 215/45R17 91 12N Astra Sports Tourer; 81 - 132 225/45R17 91 12I Frontantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 740; 76S; 77E Verkaufsbezeichnung: C5 AIRCROSS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A e2*2007/46*0642*.. 96 - 133 215/65R17 99 12T Frontantrieb; 225/60R17 99 10B; 11B; 11G; 11H; 225/65R17 101 51A; 71K; 721; 73C; 235/60R17 102 11A; 26P 74A; 74P; 740; 76S; 245/55R17 102 11A; 245; 248; 26P; 77E 27I Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 16-00121-CC-GBM-05 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.08.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 17 Verkaufsbezeichnung: DS4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F e2*2007/46*0628*.. 96 - 165 205/65R17 96 12Q DS4; Frontantrieb; 215/60R17 96 12Q inkl. Hybrid; 215/65R17 99 12Q 10B; 11B; 11G; 11H; 225/60R17 99 11A; 12A; 26P 51A; 71K; 721; 73C; 235/55R17 99 11A; 12A; 245; 248; 74A; 74P; 740; 76S; 26P 77E 235/60R17 102 11A; 12A; 245; 248; 26P 245/55R17 102 11A; 12A; 24J; 248; 26B; 26N 255/50R17 101 11A; 12A; 241; 246; 248; 26B; 26N; 27I 255/55R17 104 11A; 12A; 241; 246; 248; 26B; 26N; 27I Verkaufsbezeichnung: DS9 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X e2*2007/46*0718*.. 133 - 147 215/60R17 100 12Q Frontantrieb; Hybrid; 225/55R17 97 121 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 740; 76S; 77E Verkaufsbezeichnung: PARTNER, BERLINGO, RIFTER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E e2*2007/46*0625*.. 55 - 96 205/55R17 95 5HR Frontantrieb; 215/60R17 96 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R17 94 11A; 26P; 5HI 12A; 51A; 71K; 721; 225/50R17 98 11A; 26P 73C; 74A; 74H; 74P; 225/55R17 97 11A; 26P 77E Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 308 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F e2*2007/46*0628*.. 81 - 96 205/50R17 93 12Q Peugeot 308; 215/45R17 91 12Q Kombilimousine; 81 - 132 225/45R17 93 11A; 12A; 26P Schräghecklimousine; Frontantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 740; 76S; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 16-00121-CC-GBM-05 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.08.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 17 Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 508 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F e2*2007/46*0628*.. 96 - 165 215/50R17 91 124 Peugeot 508; Kombi; 215/55R17 94 12A Schrägheck; 225/50R17 94 12A Frontantrieb; inkl. 225/55R17 97 12A Hybrid; 235/50R17 96 11A; 12A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 245/50R17 99 11A; 12A; 245; 248; 51A; 71K; 721; 73C; 26N; 26P 74A; 74P; 740; 76S; 77E 8 e2*2007/46*0080*.. 82 - 150 215/55R17 51G Nicht 508 RXH 215/55R17 98 11A; 248 (Allroad); Kombi; 225/50R17 98 11A; 245; 248 Limousine; 225/55R17 97W 11A; 245; 248 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74H; 74P; 76S; DEA Verkaufsbezeichnung: RIFTER, BERLINGO, e-RIFTER, e-BERLINGO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E e2*2007/46*0624*.. 55 - 96 205/55R17 95 5HR Frontantrieb; 215/60R17 96 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R17 94 11A; 26P; 5HI 12A; 51A; 71K; 721; 225/50R17 98 11A; 26P 73C; 74A; 74H; 74P; 225/55R17 97 11A; 26P 77E Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLVO Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 9; 964-965 Zubehör : DW455 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32,5 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : T; K; J; H; JV; KV; R; S Zubehör : DW4332 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : 9; 964-965 140 Nm für Typ : J; JV; K; KV; S; T 170 Nm für Typ : H erhöhtes Anzugsmoment; R erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: S90 / V90, 940 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 9 e4*95/54*0006*.. 125 - 150 205/50R17 51G nur für S90, V90 (Serie ET43); 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 16-00121-CC-GBM-05 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.08.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 17 Verkaufsbezeichnung: VOLVO S60 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H e9*2001/116*0044*.., 85 - 191 205/50R17 89Y erhöhtes Anzugsmoment e9*98/14*0044*.. 225/45R17 90 170 Nm; Allradantrieb; R e9*2001/116*0036*.., Frontantrieb; e9*98/14*0036*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 740; AGD Verkaufsbezeichnung: VOLVO S80 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen K e9*2001/116*0043*.., 96 - 200 225/50R17 11A; 22B; 24J; 24M; nicht gepanzerte Fz; e9*98/14*0043*.. 51G Allradantrieb; KV e1*KS*0007*.. Frontantrieb; T e9*2001/116P0028*.., 10B; 11G; 11H; 12A; e9*2001/116*0028*.., 51A; 573; 71K; 721; e9*96/79*0028*.., 73C; 74D; 74P; AGD e9*98/14P0028*.., e9*98/14*0028*.. Verkaufsbezeichnung: VOLVO V70 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen J e4*2001/116*0061*.., 85 - 191 205/50R17 93 nicht Cross Country; e4*98/14*0061*.. 225/45R17 51G Allradantrieb; JV e1*KS*0006*.. 225/50R17 11A; 21B; 22B; 24J; Frontantrieb; S e4*2001/116*0040*.., 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; e4*98/14*0040*.. 12A; 51A; 573; 71K; 721; 73C; 74D; 74P; 76S; AGD S e4*2001/116*0040*.., 120 - 154 215/60R17 11A; 22J; 51G Cross Country; e4*98/14*0040*.. 225/55R17 97 11A; 22G; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D; 74P; 76S; AGD Verkaufsbezeichnung: VOLVO 960 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 964-965 G851 125 - 150 205/50R17 51G Kombi; Limousine; 215/45R17 51G Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 16-00121-CC-GBM-05 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.08.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 17 es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 121) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss ) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 16-00121-CC-GBM-05 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.08.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 17 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22J) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 16-00121-CC-GBM-05 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.08.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 17 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche s ind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 16-00121-CC-GBM-05 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.08.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 17 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. AGD) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm an der Vorderachse nicht zulässig. DEA) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 340mm an der Vorderachse nicht zulässig Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 16-00121-CC-GBM-05 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.08.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 17 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: OPEL Fahrzeugtyp: E Genehm.Nr.: e2*2007/46*0622*.. Handelsbez.: COMBO LIFE, COMBO-e LIFE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 240 y = 240 VA 26B x = 290 y = 290 VA 27B x = 200 y = 200 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 8 VA 26N x = 250 y = 250 20 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 16-00121-CC-GBM-05 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.08.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 17 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: OPEL Fahrzeugtyp: E Genehm.Nr.: e2*2007/46*0623*.. Handelsbez.: COMBO, COMBO-e CARGO Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 240 y = 240 VA 26B x = 290 y = 290 VA 27B x = 200 y = 200 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 8 VA 26N x = 250 y = 250 20 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 16-00121-CC-GBM-05 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.08.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 17 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: PSA Fahrzeugtyp: F Genehm.Nr.: e2*2007/46*0628*.. Handelsbez.: DS4 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 295 y = 280 VA 26P x = 245 y = 230 VA 27B x = 270 y = 270 HA 27I x = 220 y = 220 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 295 y = 280 30 VA 26N x = 295 y = 280 8 VA 27F x = 270 y = 270 25 HA 27H x = 270 y = 270 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 16-00121-CC-GBM-05 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.08.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 17 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: PSA Fahrzeugtyp: E Genehm.Nr.: e2*2007/46*0625*.. Handelsbez.: PARTNER, BERLINGO, RIFTER Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 240 y = 240 VA 26B x = 290 y = 290 VA 27B x = 200 y = 200 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 8 VA 26N x = 250 y = 250 20 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 16-00121-CC-GBM-05 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.08.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 17 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: PSA Fahrzeugtyp: E Genehm.Nr.: e2*2007/46*0624*.. Handelsbez.: RIFTER, BERLINGO, e-RIFTER, e-BERLINGO Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 240 y = 240 VA 26B x = 290 y = 290 VA 27B x = 200 y = 200 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 8 VA 26N x = 250 y = 250 20 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 16-00121-CC-GBM-05 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.08.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 17 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: PSA Fahrzeugtyp: F Genehm.Nr.: e2*2007/46*0628*.. Handelsbez.: PEUGEOT 508 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 300 HA 26P x = 200 y = 200 VA 27B x = 250 y = 350 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 30 VA 27H x = 250 y = 350 8 HA 27F x = 250 y = 350 20 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 16-00121-CC-GBM-05 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.08.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 17 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: PSA Fahrzeugtyp: F Genehm.Nr.: e2*2007/46*0628*.. Handelsbez.: PEUGEOT 308 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 210 VA 26P x = 230 y = 160 VA 27B x = 260 y = 280 HA 27I x = 210 y = 230 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 210 30 VA 26N x = 280 y = 210 8 VA 27F x = 260 y = 280 25 HA 27H x = 260 y = 280 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 16-00121-CC-GBM-05 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D117-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.08.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 17 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: PSA Fahrzeugtyp: A Genehm.Nr.: e2*2007/46*0642*.. Handelsbez.: C5 AIRCROSS Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 250 VA 26B x = 250 y = 300 VA 27I x = 200 y = 250 HA 27B x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 300 8 VA 26J x = 250 y = 300 30 VA 27H x = 250 y = 300 8 HA 27F x = 250 y = 300 25 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.