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							Gutachten 366-0047-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.04.2016
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Fahrzeughersteller                       : PEUGEOT, VOLVO
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 42
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 108/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
51084272            LK 108                  Ø72 Ø65.1                   65,1    Kunststoff     720     2200    11/12
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : PEUGEOT
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 90 Nm für Typ : 9
                                           130 Nm für Typ : 8 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 607
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
9            e2*98/14*0199*.. 79 - 116 225/50R17                51G                        nur bis
                                                                                           e2*98/14*0199*09;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                           51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                           74A; 74P; 76T

Verkaufsbezeichnung:     508
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW       Reifen           Auflagen zu Reifen         Auflagen
8            e2*2007/46*0080*..       82 - 120 215/55R17 94     12T                        erhöhtes
                                                                                           Anzugsmoment
                                               225/50R17 94     12A                        130 Nm; Nicht 508 RXH
                                      82 - 150 215/55R17 98     12T                        (Allroad); Kombi;
                                               225/50R17 98     12A                        Limousine;
                                               225/55R17 97W    12A                        Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                           74A; 74P; 740; 76S;
                                                                                           DEA

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : VOLVO
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : 964-965; 9
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,75, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : LS; N; LW; L
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : H; JV; J; KV; K; R; S; T
Gutachten 366-0047-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.04.2016
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Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 90 Nm für Typ : 9; 964-965
                                          110 Nm für Typ : L; LS; LW; N
                                          140 Nm für Typ : J; JV; K; KV; S; T
                                          170 Nm für Typ : H erhöhtes Anzugsmoment; R erhöhtes
                                          Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     S90 / V90, 940
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
9            e4*95/54*0006*..    125 - 150 205/50R17            51G                      nur für S90, V90
                                                                                         (Serie ET43);
                                                                                         10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     VOLVO C70
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
N            e4*2001/116*0015*.., 120 - 180 225/45R17           51G                      Cabrio; Coupe;
               e4*96/27*0015*..,                                                         10B; 11G; 11H; 12K;
               e4*98/14*0015*..                                                          51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74D; 74P

Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
H            e9*2001/116*0044*.., 85 - 191 205/50R17 89Y                                 erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
               e9*98/14*0044*..               225/45R17 90                               170 Nm; Allradantrieb;
R              e9*2001/116*0036*..,                                                      Frontantrieb;
               e9*98/14*0036*..                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         740

Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S70 / V70
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
L            e9*93/81P0002*.., 93 - 184 205/45R17               Frontantrieb; 51G        nicht für gepanzerte
             e9*93/81*0002*..  125 - 195 215/45R17              Allradantrieb; 51G       Fz; ab
                               142 - 184 205/50R17              Allradantrieb; 51G       e9*93/81*0002*05;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74D; 74P

Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S80
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
K            e9*2001/116*0043*.., 96 - 200 225/50R17            11A; 22B; 24J; 24M;      nicht gepanzerte Fz;
               e9*98/14*0043*..                                 51G                      Allradantrieb;
KV             e1*KS*0007*..                                                             Frontantrieb;
T              e9*2001/116P0028*..,                                                      10B; 11G; 11H; 12A;
               e9*2001/116*0028*..,                                                      51A; 573; 71K; 721;
               e9*96/79*0028*..,                                                         73C; 74D; 74P
               e9*98/14P0028*..,
               e9*98/14*0028*..
Gutachten 366-0047-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.04.2016
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Verkaufsbezeichnung:     VOLVO V70
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
J            e4*2001/116*0061*.., 85 - 191 205/50R17 93                                  nicht Cross Country;
             e4*98/14*0061*..              225/45R17            51G                      Allradantrieb;
JV           e1*KS*0006*..                 225/50R17            11A; 21B; 22B; 24J;      Frontantrieb;
S            e4*2001/116*0040*..,                               24M; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
               e4*98/14*0040*..                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74D; 74P;
                                                                                         76S
S              e4*2001/116*0040*.., 120 - 154 215/60R17         11A; 22J; 51G            Cross Country;
               e4*98/14*0040*..               225/55R17 97      11A; 22G; 24J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74D; 74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:     VOLVO 850
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
L            e9*93/81*0002*..  93 - 184 205/45R17               Frontantrieb; 51G        nur bis
                                                                                         e9*93/81*0002*04;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74D; 74P
LS             F787                 93 - 184 205/45R17          10N; 51G                 ab Nachtrag 3;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74D; 74P
LS             F787                 166       205/45R17         51G                      ab Nachtrag 3;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74D; 74P
LW             G306                 166       205/45R17         51G                      10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74D; 74P
LW             G306                 93 - 184 205/45R17          10N; 51G                 Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74D; 74P

Verkaufsbezeichnung:    VOLVO 960
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
964-965      G851             125 - 150 205/50R17               51G                      Kombi; Limousine;
                                        215/45R17               51G                      Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
Gutachten 366-0047-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.04.2016
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      einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
      FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
      Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
      lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22J) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Gutachten 366-0047-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.04.2016
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      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
DEA) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 340mm an der
     Vorderachse nicht zulässig