Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
Seite 16
							Gutachten 366-0183-14-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 15.06.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 1 von 16

Fahrzeughersteller                       : AUDI, QUATTRO GmbH
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.      Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
51123066            LK 112                  ohne                        66,6                   770     2288     04/14
51123066            LK 112                  ohne                        66,6                   800     2200     04/14
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm,
                                           für Typ : F8; 4G1; B8; 4G2; 4G; B81
Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 25,6 mm, für
                                           Typ : 8R2; 8R; 8R1; FY
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm für Typ : B8; B81; F8; 4G; 4G1; 4G2
                                           165 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment; 8R erhöhtes
                                           Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes
                                           Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen   Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 125 - 195 225/50R17 94                              AUDI A5 Coupe (8T)
                                           235/45R17 94                              bis MJ2016;
                                           245/45R17 95                              Allradantrieb;
                                           255/45R17 98       54F                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                     723; 729; 73C; 74D;
                                                                                     76S; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..    100 - 180 225/50R17 94                         Nur A4 Allroad
B81            e13*2007/46*1084*..              225/55R17 97                         Quattro bis MJ2015;
                                                235/50R17 96                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                245/50R17 99                         12A; 51A; 573; 71A;
                                                255/45R17 98                         723; 729; 73C; 74D;
                                                                                     76S; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..    90 - 200 225/50R17 94W 11A; 245; 248; 26P; 27I Nicht A4 Allroad
B81            e13*2007/46*1084*..                                                   Quattro; AUDI A4 (B9)
                                                235/45R17 94W 11A; 26P; 27I          ab MJ2016; Kombi;
                                                235/50R17 96  11A; 245; 248; 26B;    Limousine;
                                                              26N; 27B               Allradantrieb;
                                                245/45R17 95  11A; 245; 248; 26B;    Frontantrieb;
                                                              27B                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                     73C; 74D; 76S; 77E
Gutachten 366-0183-14-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 15.06.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 2 von 16
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/50R17 94          11A; 21P; 22I; 24J;      AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                24M                      Limousine;
                                              235/45R17 94      11A; 21P; 22I; 24J;      Frontantrieb;
                                                                24M                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/45R17 95      11A; 21P; 22B; 24J;      12A; 51A; 71A; 723;
                                                                24M                      729; 73C; 74D; 76S;
                                              255/45R17 98      11A; 21B; 22B; 22H;      77E
                                                                24C; 24D; 54F
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 195 225/50R17 94     11A; 21P; 22I; 24J;      AUDI A4 bis MJ2015;
B81            e13*2007/46*1084*..                              24M                      Nicht A4 Allroad
                                              235/45R17 94      11A; 21P; 22I; 24J;      Quattro; Kombi;
                                                                24M                      Allradantrieb;
                                              245/45R17 95      11A; 21P; 22B; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24M                      12A; 51A; 573; 71A;
                                              255/45R17 98      11A; 21B; 22B; 22H;      723; 729; 73C; 74D;
                                                                24C; 24D; 54F            76S; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 195 225/50R17 94                              AUDI A5 Sportback bis
B81            e13*2007/46*1084*..             235/45R17 94                              MJ2016; 4-türig;
                                               245/45R17 95                              Allradantrieb;
                                               255/45R17 98     54F                      Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                         723; 729; 73C; 74D;
                                                                                         76S; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..   118 - 195 225/50R17 94                              AUDI A5 Coupe (8T)
                                               235/45R17 94                              bis MJ2016;
                                               245/45R17 95                              Frontantrieb;
                                               255/45R17 98     54F                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                         729; 73C; 74D; 76S;
                                                                                         77E
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 195 225/50R17 94     11A; 21P; 22I; 24J;      AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                24M                      Limousine;
                                              235/45R17 94      11A; 21P; 22I; 24J;      Allradantrieb;
                                                                24M                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/45R17 95      11A; 21P; 22B; 24J;      12A; 51A; 573; 71A;
                                                                24M                      723; 729; 73C; 74D;
                                              255/45R17 98      11A; 21B; 22B; 22H;      76S; 77E
                                                                24C; 24D; 54F
B8             e1*2001/116*0430*..   88 - 195 225/50R17 94      11A; 21P; 22I; 24J;      AUDI A4 bis MJ2015;
B81            e13*2007/46*1084*..                              24M                      Kombi; Frontantrieb;
                                              235/45R17 94      11A; 21P; 22I; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24M                      12A; 51A; 71A; 723;
                                              245/45R17 95      11A; 21P; 22B; 24J;      729; 73C; 74D; 76S;
                                                                24M                      77E
                                              255/45R17 98      11A; 21B; 22B; 22H;
                                                                24C; 24D; 54F
Gutachten 366-0183-14-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 15.06.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 3 von 16
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 105 - 195 225/50R17 94                                  AUDI A5 Cabrio (8T)
                                           235/45R17 94                                  bis MJ2016;
                                           245/45R17 95                                  Allradantrieb;
                                           255/45R17 98         54F                      Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                         723; 729; 73C; 74D;
                                                                                         76S; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 200 225/55R17 97                              A4 Allroad Quattro ab
B81            e13*2007/46*1084*..                                                       MJ2016;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                         73C; 74D; 76S; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 210 225/50R17 95     12I                      A5 Coupé (B9) ab
B81            e13*2007/46*1084*..             235/45R17 93Y    12O                      MJ2016; A5 Sportback
                                               235/50R17 96     12A                      (B9) ab MJ2016; A5
                                               245/45R17 95     12A                      Cabrio (B9) ab MJ2016;
                                               255/45R17 98     12A                      Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71A; 723; 73C;
                                                                                         74D; 76S; 77E

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*..  140 - 245 235/50R17 96         12I                      Nur A7 Sportback;
4G1          e13*2007/46*1147*..           235/55R17            12I; 51G                 Coupe; 4-türig;
                                           245/50R17 99         11A; 12A; 26P; 270       Allradantrieb;
                                           255/45R17 98         12A                      Frontantrieb;
                                           255/50R17 101        11A; 12A; 26P; 270       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 573; 71A; 723;
                                                                                         729; 73C; 74D; 76S;
                                                                                         AFY; DEÄ; PDI
4G             e1*2007/46*0436*..    100 - 150 225/50R17 94 11A; 270; 5HI                Nur A6; nicht A6
4G1            e13*2007/46*1147*..   100 - 245 225/50R17 98 11A; 270                     allroad quattro;
                                               225/55R17 97W11A; 270                     Kombi; Stufenheck;
                                               235/50R17 96Y11A; 245; 248; 26P;          Allradantrieb;
                                                            270                          Frontantrieb;
                                              235/55R17 99  11A; 245; 248; 26P;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            270                          12A; 51A; 573; 71A;
                                              245/50R17 99  11A; 245; 248; 26P;          723; 73C; 74D; 76S;
                                                            271                          AFY; DEÄ; PDI
                                              255/45R17 98  11A; 245; 248; 26P;
                                                            270; 67D
                                              255/50R17 101 11A; 24J; 248; 26B;
                                                            260; 272
Gutachten 366-0183-14-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 15.06.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 4 von 16
Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/65R17            11A; 24N; 24O; 51G       erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
8R1            e13*2007/46*1083*..            255/60R17 106 11A; 24N; 24O                165 Nm;
                                              275/55R17 109 11A; 24C; 24D                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                         723; 73C; 74A; 740;
                                                                                         76S; 838; PDI

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 235/65R17            11A; 24N; 24O; 51G       erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              255/60R17 106 11A; 24N; 24O                165 Nm;
                                              275/55R17 109 11A; 24C; 24D                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                         723; 73C; 74A; 740;
                                                                                         76S; 838; PDI

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 235/65R17            11A; 24N; 24O; 51G       erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              255/60R17 106 11A; 24N; 24O                165 Nm;
                                              275/55R17 109 11A; 24C; 24D                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                         723; 73C; 74A; 740;
                                                                                         76S; 838; PDI

Verkaufsbezeichnung:     A6 LIMOUSINE HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
4G2          e13*2007/46*1175*.. 155   235/55R17                51G                      Schrägheck 4-türig;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                         51A; 71A; 723; 73C;
                                                                                         74D; 76S; AFY; DEÄ;
                                                                                         PDI

Verkaufsbezeichnung:     A8 L, A8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
F8           e1*2007/46*1751*..  210          235/60R17 102                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/55R17 102     11A; 26P                 12A; 51A; 71A; 723;
                                              255/55R17 104     11A; 26P                 73C; 74D; 76S; BES
                                              275/50R17 106     11A; 248; 26B; 27I
Gutachten 366-0183-14-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 15.06.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 5 von 16
Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 210 235/65R17 104 11A; 245; 248; 26N              erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
                                              245/65R17 107     11A; 24J; 248; 26N      165 Nm; Q5;
                                              255/60R17 106     11A; 241; 244; 246; 26J Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                              265/60R17 108     11A; 241; 244; 246;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                26J; 26P; 27I           12A; 51A; 71A; 723;
                                              275/55R17 109     11A; 24C; 244; 247;     73C; 74A; 740; 76S
                                                                26J; 26P; 27I

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 165 Nm
Verkaufsbezeichnung:     Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen        Auflagen zu Reifen          Auflagen
FY           e1*2007/46*1685*..     100 - 210 235/65R17 104 11A; 245; 248; 26N          erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
                                              245/65R17 107     11A; 24J; 248; 26N      165 Nm; Q5;
                                              255/60R17 106     11A; 241; 244; 246; 26J Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                              265/60R17 108     11A; 241; 244; 246;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                26J; 26P; 27I           12A; 51A; 71A; 723;
                                              275/55R17 109     11A; 24C; 244; 247;     73C; 74A; 740; 76S
                                                                26J; 26P; 27I

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten 366-0183-14-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 15.06.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 6 von 16
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
Gutachten 366-0183-14-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 15.06.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 7 von 16
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten 366-0183-14-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 15.06.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 8 von 16
       Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
       oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
       FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
       Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
       lassen.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
Gutachten 366-0183-14-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 15.06.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 9 von 16
      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
67D) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/50R17
                    Hinterachse:                          255/45R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
Gutachten 366-0183-14-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 15.06.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 10 von 16
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
838) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320mm
     (Dicke 30mm) in Verbindung mit Bremssätteln des Herstellers "Brembo" an der Vorderachse nicht
     zulässig.
AFY) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
     (Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
BES) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 375 mm
     (Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
DEÄ) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von 400mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.
PDI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.
Gutachten 366-0183-14-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 15.06.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 11 von 16


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 400             y = 200                   VA
             26P                      x = 350             y = 150                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27F                   x = 270       y = 400            30                 HA
             27H                   x = 270       y = 400             8                 HA
             26J                   x = 400       y = 200            22                 VA
             26N                   x = 400       y = 200             8                 VA
Gutachten 366-0183-14-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 15.06.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 12 von 16

Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Allradantrieb, Coupe, Nur A7

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 230             y = 250                   VA
             26P                      x = 180             y = 200                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27F                   x = 270       y = 350            27                 HA
             27H                   x = 270       y = 350             8                 HA
             26J                   x = 230       y = 250            28                 VA
             26N                   x = 230       y = 250             8                 VA
Gutachten 366-0183-14-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 15.06.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 13 von 16

Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    B8
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0430*..
       Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27I                      x = 250             y = 300                   HA
             27B                      x = 300             y = 350                   HA
             26P                      x = 250             y = 200                   VA
             26B                      x = 300             y = 250                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27H                   x = 300       y = 350             8                 HA
             27F                   x = 300       y = 350            25                 HA
             26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
             26J                   x = 300       y = 250            25                 VA
Gutachten 366-0183-14-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 15.06.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 14 von 16

Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    F8
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1751*..
       Handelsbez.:    A8 L, A8

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 250             y = 250                   HA
             26P                      x = 200             y = 200                   VA
             26B                      x = 250             y = 250                   VA
             27I                      x = 200             y = 200                   HA
Gutachten 366-0183-14-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 15.06.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 15 von 16

Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    FY
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1550*..
       Handelsbez.:    Q5, SQ5

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 250             y = 300                   HA
             27I                      x = 250             y = 250                   HA
             26B                      x = 250             y = 250                   VA
             26P                      x = 250             y = 200                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250            10                 VA
             26N                   x = 250       y = 250            10                 VA
Gutachten 366-0183-14-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 15.06.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 16 von 16

Fahrzeug:

       Hersteller:     QUATTRO
       Fahrzeugtyp:    FY
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1685*..
       Handelsbez.:    Q5

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 250             y = 300                   HA
             27I                      x = 250             y = 250                   HA
             26B                      x = 250             y = 250                   VA
             26P                      x = 250             y = 200                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250            10                 VA
             26N                   x = 250       y = 250            10                 VA