Gutachten 366-0183-14-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D617 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 22.07.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 18 Fahrzeughersteller : AUDI, Bayerische Motorenwerke AG, QUATTRO GmbH Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 30 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 51123066 LK 112 ohne 66,6 770 2288 04/14 51123066 LK 112 ohne 66,6 800 2200 04/14 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm, für Typ : B81; 4G2; 4G1; 4G; F8; F2; B8 Zubehör : Serie Befestigungsteile : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 25,6 mm, für Typ : 8R; 8R2; 8R1; FY Zubehör : DW4320 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2; F8; 4G; 4G1; 4G2 165 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment; 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 210 225/50R17 95 12I A5 Coupé (B9) ab B81 e13*2007/46*1084*.. 235/45R17 93Y 12O MJ2016; A5 Sportback 235/50R17 96 12A (B9) ab MJ2016; A5 245/45R17 95 12A Cabrio (B9) ab MJ2016; 255/45R17 98 12A Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71A; 723; 73C; 74D; 76S; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 225/55R17 97 A4 Allroad Quattro ab B81 e13*2007/46*1084*.. MJ2016; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D; 76S; 77E Gutachten 366-0183-14-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D617 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 22.07.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 18 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 125 - 195 225/50R17 94 AUDI A5 Coupe (8T) 235/45R17 94 bis MJ2016; 245/45R17 95 Allradantrieb; 255/45R17 98 54F 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71A; 723; 729; 73C; 74D; 76S; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/50R17 94 11A; 21P; 22I; 24J; AUDI A4 bis MJ2015; 24M Limousine; 235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 24J; Frontantrieb; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R17 95 11A; 21P; 22B; 24J; 12A; 51A; 71A; 723; 24M 729; 73C; 74D; 76S; 255/45R17 98 11A; 21B; 22B; 22H; 77E 24C; 24D; 54F B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/50R17 94 11A; 21P; 22I; 24J; AUDI A4 bis MJ2015; B81 e13*2007/46*1084*.. 24M Nicht A4 Allroad 235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 24J; Quattro; Kombi; 24M Allradantrieb; 245/45R17 95 11A; 21P; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M 12A; 51A; 573; 71A; 255/45R17 98 11A; 21B; 22B; 22H; 723; 729; 73C; 74D; 24C; 24D; 54F 76S; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/50R17 94 AUDI A5 Sportback bis B81 e13*2007/46*1084*.. 235/45R17 94 MJ2016; 4-türig; 245/45R17 95 Allradantrieb; 255/45R17 98 54F Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71A; 723; 729; 73C; 74D; 76S; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 225/50R17 94 AUDI A5 Coupe (8T) 235/45R17 94 bis MJ2016; 245/45R17 95 Frontantrieb; 255/45R17 98 54F 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 729; 73C; 74D; 76S; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/50R17 94 11A; 21P; 22I; 24J; AUDI A4 bis MJ2015; 24M Limousine; 235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 24J; Allradantrieb; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R17 95 11A; 21P; 22B; 24J; 12A; 51A; 573; 71A; 24M 723; 729; 73C; 74D; 255/45R17 98 11A; 21B; 22B; 22H; 76S; 77E 24C; 24D; 54F Gutachten 366-0183-14-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D617 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 22.07.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 18 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/50R17 94 11A; 21P; 22I; 24J; AUDI A4 bis MJ2015; B81 e13*2007/46*1084*.. 24M Kombi; Frontantrieb; 235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M 12A; 51A; 71A; 723; 245/45R17 95 11A; 21P; 22B; 24J; 729; 73C; 74D; 76S; 24M 77E 255/45R17 98 11A; 21B; 22B; 22H; 24C; 24D; 54F B8 e1*2001/116*0430*.. 105 - 195 225/50R17 94 AUDI A5 Cabrio (8T) 235/45R17 94 bis MJ2016; 245/45R17 95 Allradantrieb; 255/45R17 98 54F Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71A; 723; 729; 73C; 74D; 76S; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 180 225/50R17 94 Nur A4 Allroad B81 e13*2007/46*1084*.. 225/55R17 97 Quattro bis MJ2015; 235/50R17 96 10B; 11B; 11G; 11H; 245/50R17 99 12A; 51A; 573; 71A; 255/45R17 98 723; 729; 73C; 74D; 76S; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 210 225/50R17 95 11A; 245; 248; 26P; 27I Nicht A4 Allroad B81 e13*2007/46*1084*.. Quattro; AUDI A4 (B9) 235/45R17 97 11A; 26P; 27I ab MJ2016; Kombi; 235/50R17 96 11A; 245; 248; 26B; Limousine; 26N; 27B Allradantrieb; 245/45R17 95 11A; 245; 248; 26B; Frontantrieb; 27B 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D; 76S; 77E Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 235/50R17 96 12I A7 Sportback; Coupe; 4G1 e13*2007/46*1147*.. 235/55R17 12I; 51G 4-türig; 245/50R17 99 11A; 12A; 26P; 270 Allradantrieb; 255/45R17 98 12A Frontantrieb; 255/50R17 101 11A; 12A; 26P; 270 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71A; 723; 729; 73C; 74D; 76S; AFY; DEÄ; PDI Gutachten 366-0183-14-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D617 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 22.07.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 18 Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 225/50R17 94 11A; 270; 5HI A6; nicht A6 allroad 4G1 e13*2007/46*1147*.. 100 - 245 225/50R17 98 11A; 270 quattro; Kombi; 225/55R17 97W 11A; 270 Stufenheck; 235/50R17 96Y 11A; 245; 248; 26P; Allradantrieb; 270 Frontantrieb; 235/55R17 99 11A; 245; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H; 270 12A; 51A; 573; 71A; 245/50R17 99 11A; 245; 248; 26P; 723; 73C; 74D; 76S; 271 AFY; DEÄ; PDI 255/45R17 98 11A; 245; 248; 26P; 270; 67D 255/50R17 101 11A; 24J; 248; 26B; 260; 272 Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/65R17 11A; 24N; 24O; 51G erhöhtes Anzugsmoment 8R1 e13*2007/46*1083*.. 255/60R17 106 11A; 24N; 24O 165 Nm; 275/55R17 109 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71A; 723; 73C; 74A; 740; 76S; 838; PDI Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 HYBRID Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 235/65R17 11A; 24N; 24O; 51G erhöhtes Anzugsmoment 255/60R17 106 11A; 24N; 24O 165 Nm; 275/55R17 109 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71A; 723; 73C; 74A; 740; 76S; 838; PDI Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 235/65R17 11A; 24N; 24O; 51G erhöhtes Anzugsmoment 255/60R17 106 11A; 24N; 24O 165 Nm; 275/55R17 109 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71A; 723; 73C; 74A; 740; 76S; 838; PDI Verkaufsbezeichnung: A6 LIMOUSINE HYBRID Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G2 e13*2007/46*1175*.. 155 235/55R17 51G Schrägheck 4-türig; 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71A; 723; 73C; 74D; 76S; AFY; DEÄ; PDI Gutachten 366-0183-14-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D617 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 22.07.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 18 Verkaufsbezeichnung: A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim, A6/S6 Avant, A6 all quattro Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2 e1*2007/46*1801*.. 150 - 250 225/60R17 99 11A; 248; 26P A6; Kombilimousine; 235/55R17 99 11A; 245; 248; 26P Limousine; 235/60R17 102 11A; 245; 248; 26P Allradantrieb; 245/55R17 102 11A; 24J; 248; 26B Frontantrieb; 255/50R17 101 11A; 24J; 244; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 27H 12A; 51A; 71A; 723; 255/55R17 104 11A; 24J; 244; 26B; 73C; 74D; 76S; 77E 27H Verkaufsbezeichnung: A8 L, A8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F8 e1*2007/46*1751*.. 210 235/60R17 102 10B; 11B; 11G; 11H; 245/55R17 102 11A; 26P 12A; 51A; 71A; 723; 255/55R17 104 11A; 26P 73C; 74D; 76S; BES 275/50R17 106 11A; 248; 26B; 27I Verkaufsbezeichnung: Q5, SQ5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e1*2007/46*1550*.. 100 - 210 235/65R17 104 11A; 245; 248; 26N erhöhtes Anzugsmoment 245/65R17 107 11A; 24J; 248; 26N 165 Nm; Q5; 255/60R17 106 11A; 241; 244; 246; 26J Allradantrieb; Frontantrieb; 265/60R17 108 11A; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 26P; 27I 12A; 51A; 71A; 723; 275/55R17 109 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74A; 740; 76S 26J; 26P; 27I Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : QUATTRO GmbH Befestigungsteile : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 25,6 mm Zubehör : DW4320 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 165 Nm Verkaufsbezeichnung: Q5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e1*2007/46*1685*.. 100 - 210 235/65R17 104 11A; 245; 248; 26N erhöhtes Anzugsmoment 245/65R17 107 11A; 24J; 248; 26N 165 Nm; Q5; 255/60R17 106 11A; 241; 244; 246; 26J Allradantrieb; Frontantrieb; 265/60R17 108 11A; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 26P; 27I 12A; 51A; 71A; 723; 275/55R17 109 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74A; 740; 76S 26J; 26P; 27I Gutachten 366-0183-14-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D617 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 22.07.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 18 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Bayerische Motorenwerke AG Befestigungsteile : Kugelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 29 mm, Durchm. 25,6 mm Zubehör : DW4220 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: 3er Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G3L e1*2007/46*1947*.. 100 - 195 225/50R17 94 11A; 248 Allradantrieb; 235/45R17 94 Heckantrieb; 245/45R17 95 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 76S; 83Z; 861 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Gutachten 366-0183-14-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D617 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 22.07.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 18 Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten 366-0183-14-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D617 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 22.07.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 18 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Gutachten 366-0183-14-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D617 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 22.07.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 18 Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der Gutachten 366-0183-14-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D617 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 22.07.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 18 EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 67D) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/50R17 Hinterachse: 255/45R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile Gutachten 366-0183-14-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D617 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 22.07.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 18 zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 838) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320mm (Dicke 30mm) in Verbindung mit Bremssätteln des Herstellers "Brembo" an der Vorderachse nicht zulässig. 83Z) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen, die mit 18"-Sportbremse ausgerüstet sind, nicht zulässig. 861) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 348mm an der Vorderachse nicht zulässig. AFY) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm (Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig. BES) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 375 mm (Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig. DEÄ) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von 400mm an der Vorderachse nicht zulässig. PDI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an der Vorderachse nicht zulässig. Gutachten 366-0183-14-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D617 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 22.07.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 18 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: FY Genehm.Nr.: e1*2007/46*1550*.. Handelsbez.: Q5, SQ5 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 10 VA 26N x = 250 y = 250 10 VA Gutachten 366-0183-14-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D617 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 22.07.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 18 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F8 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1751*.. Handelsbez.: A8 L, A8 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 200 HA 27B x = 250 y = 250 HA 26P x = 200 y = 200 VA Gutachten 366-0183-14-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D617 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 22.07.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 18 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7 Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 400 y = 200 VA 26P x = 350 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 400 y = 200 22 VA 26N x = 400 y = 200 8 VA 27F x = 270 y = 400 30 HA 27H x = 270 y = 400 8 HA Gutachten 366-0183-14-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D617 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 22.07.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 18 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F2 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*.. Handelsbez.: A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim, A6/S6 Avant, A6 all quattro Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 300 VA 26B x = 250 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 350 8 VA 26J x = 250 y = 350 30 VA 27H x = 200 y = 350 8 HA 27F x = 200 y = 350 30 HA Gutachten 366-0183-14-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D617 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 22.07.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 18 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: B8 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*.. Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 200 VA 26B x = 300 y = 250 VA 27I x = 250 y = 300 HA 27B x = 300 y = 350 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 250 8 VA 26J x = 300 y = 250 25 VA 27H x = 300 y = 350 8 HA 27F x = 300 y = 350 25 HA Gutachten 366-0183-14-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D617 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 22.07.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 18 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7 Variante(n): Allradantrieb, Coupe, Nur A7 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 230 y = 250 VA 26P x = 180 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 230 y = 250 28 VA 26N x = 230 y = 250 8 VA 27F x = 270 y = 350 27 HA 27H x = 270 y = 350 8 HA Gutachten 366-0183-14-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D617 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 22.07.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 18 Fahrzeug: Hersteller: QUATTRO Fahrzeugtyp: FY Genehm.Nr.: e1*2007/46*1685*.. Handelsbez.: Q5 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 10 VA 26N x = 250 y = 250 10 VA