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							Gutachten 14-00383-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
zu V.1. ANLAGE: 3                                                    Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 24.02.2021
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Fahrzeughersteller                         : AUDI, BMW AG, QUATTRO GmbH
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
51123866B               LK 112 B               ohne                        66,6                    770      2288    04/14
51123866B               LK 112 B               ohne                        66,6                    780      2251    04/14
51123866B               LK 112 B               ohne                        66,6                    800      2200    04/14
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm,
                                             für Typ : F2; B81; B8; 4G; 4G1; 4G2
Zubehör                                    : Serie


Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 25,6 mm, für
                                             Typ : 8R2; FY; 8R; 8R1
Zubehör                                    : DW4320


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2; 4G; 4G1; 4G2
                                             165 Nm für Typ : FY erhoeht ; 8R erhoeht ; 8R1 erhoeht ; 8R2 erhoeht
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
B81          e13*2007/46*1084*.. 88 - 195 225/50R17 94                                        AUDI A4 bis MJ2015;
                                          235/45R17 94                                        Kombi; Frontantrieb;
                                          245/45R17 95              11A; 22I                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                          255/45R17 98              11A; 21P; 22I; 24J;       12A; 51A; 71A; 723;
                                                                    24M; 54F                  729; 73C; 74D; 76S;
                                                                                              77E; 83G




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 14-00383-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 24.02.2021
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
B81          e13*2007/46*1084*.. 90 - 210 225/50R17 95                                    Nicht A4 Allroad
                                          235/45R17 97                                    Quattro; AUDI A4 (B9)
                                          235/50R17 96           11A; 26P; 27I            ab MJ2016; Kombi;
                                          245/45R17 95           11A; 26P; 27I            Limousine;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                          73C; 74D; 76S; 77E;
                                                                                          83G
B81            e13*2007/46*1084*..   100 - 195 225/50R17 94                               AUDI A4 bis MJ2015;
                                               235/45R17 94                               Nicht A4 Allroad
                                               245/45R17 95      11A; 22I                 Quattro; Kombi;
                                               255/45R17 98      11A; 21P; 22I; 24J;      Allradantrieb;
                                                                 24M; 54F                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                          723; 729; 73C; 74D;
                                                                                          76S; 77E; 83G; 855

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/50R17 94                                    AUDI A4 bis MJ2015;
                                          235/45R17 94                                    Kombi; Frontantrieb;
                                          245/45R17 95  11A; 22I                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                          255/45R17 98  11A; 21P; 22I; 24J;               12A; 51A; 71A; 723;
                                                        24M; 54F                          729; 73C; 74D; 76S;
                                                                                          77E; 83G
B8             e1*2001/116*0430*..   88 - 195 225/50R17 94                                AUDI A4 bis MJ2015;
                                              235/45R17 94                                Limousine;
                                              245/45R17 95       11A; 22I                 Frontantrieb;
                                              255/45R17 98       11A; 21P; 22I; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24M; 54F                 12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                          729; 73C; 74D; 76S;
                                                                                          77E; 83G
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 195 225/50R17 94                               AUDI A4 bis MJ2015;
                                               235/45R17 94                               Limousine;
                                               245/45R17 95      11A; 22I                 Allradantrieb;
                                               255/45R17 98      11A; 21P; 22I; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24M; 54F                 12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                          723; 729; 73C; 74D;
                                                                                          76S; 77E; 83G
B8             e1*2001/116*0430*..   90 - 210 225/50R17 95                                Nicht A4 Allroad
                                              235/45R17 97                                Quattro; AUDI A4 (B9)
                                              235/50R17 96       11A; 26P; 27I            ab MJ2016; Kombi;
                                              245/45R17 95       11A; 26P; 27I            Limousine;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                          73C; 74D; 76S; 77E;
                                                                                          83G



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 14-00383-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 24.02.2021
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/50R17 94                                   AUDI A4 bis MJ2015;
                                           235/45R17 94                                   Nicht A4 Allroad
                                           245/45R17 95 11A; 22I                          Quattro; Kombi;
                                           255/45R17 98 11A; 21P; 22I; 24J;               Allradantrieb;
                                                        24M; 54F                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                          723; 729; 73C; 74D;
                                                                                          76S; 77E; 83G; 855

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6 LIMOUSINE HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
4G2          e13*2007/46*1175*.. 155   225/55R17                 51G                      nur Limousine
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                          51A; 71A; 723; 73C;
                                                                                          74D; 76S; AFY; PDI

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/65R17             51G                      erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                                                                          165 Nm;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12K; 51A; 573; 71A;
                                                                                          723; 73C; 74A; 740;
                                                                                          76S; 83G; 838; PDI

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 235/65R17             51G                      erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                                                                          165 Nm;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12K; 51A; 573; 71A;
                                                                                          723; 73C; 74A; 740;
                                                                                          76S; 83G; 838; PDI

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 235/65R17             51G                      erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                                                                          165 Nm;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12K; 51A; 573; 71A;
                                                                                          723; 73C; 74A; 740;
                                                                                          76S; 83G; 838; PDI




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 14-00383-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 24.02.2021
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Verkaufsbezeichnung:     A6/S6 Avant, A6 allroad quattro, A7/S7 Sportback,
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen          Auflagen zu Reifen             Auflagen
4G1          e13*2007/46*1147*.. 100 - 150 225/50R17 94    5HI                            A6; nicht A6 allroad
                                 100 - 245 225/50R17 98                                   quattro; Kombi;
                                           225/55R17       51G                            Stufenheck;
                                           235/50R17 96Y                                  Allradantrieb;
                                           235/55R17 99                                   Frontantrieb;
                                           245/50R17 99    11A; 270                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                           255/45R17 98    67D                            12A; 51A; 573; 71A;
                                           255/50R17 101 11A; 245; 248; 26P;              723; 73C; 74D; 76S;
                                                           270                            AFY; PDI
4G1          e13*2007/46*1147*.. 140 - 245 235/50R17 96                                   A7 Sportback; Coupe;
                                           235/55R17 99                                   4-türig;
                                           245/50R17 99                                   Allradantrieb;
                                           255/45R17 98                                   Frontantrieb;
                                           255/50R17 101                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                          723; 729; 73C; 74D;
                                                                                          76S; AFY; PDI

Verkaufsbezeichnung:     A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen    Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 225/50R17 94   5HI                   A6; nicht A6 allroad
                                100 - 245 225/50R17 98                         quattro; Kombi;
                                          225/55R17      51G                   Stufenheck;
                                          235/50R17 96Y                        Allradantrieb;
                                          235/55R17 99                         Frontantrieb;
                                          245/50R17 99   11A; 270              10B; 11B; 11G; 11H;
                                          255/45R17 98   67D                   12A; 51A; 573; 71A;
                                          255/50R17 101 11A; 245; 248; 26P;    723; 73C; 74D; 76S;
                                                         270                   AFY; PDI
4G           e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 235/50R17 96                         A7 Sportback; Coupe;
                                          235/55R17 99                         4-türig;
                                          245/50R17 99                         Allradantrieb;
                                          255/45R17 98                         Frontantrieb;
                                          255/50R17 101                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                               12A; 51A; 573; 71A;
                                                                               723; 729; 73C; 74D;
                                                                               76S; AFY; PDI

Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen     Auflagen
F2           e1*2007/46*1801*.. 120 - 250 225/60R17 99  124                    A6; Kombilimousine;
                                          235/55R17 99  12A                    Limousine;
                                          235/60R17 102 12A                    Allradantrieb;
                                          245/55R17 102 11A; 12A; 248; 26P     Frontantrieb;
                                          255/50R17 101 11A; 12A; 245; 248;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        26P                    51A; 71A; 723; 73C;
                                          255/55R17 104 11A; 12A; 245; 248;    74D; 76S
                                                        26P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 14-00383-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
zu V.1. ANLAGE: 3                                                    Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 24.02.2021
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Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5, Q5 50 TFSI e, Q5 55 TFSI e
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                  Auflagen
FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 210 235/65R17 104                                      erhöhtes
                                                                                             Anzugsmoment
                                                 245/65R17 107      11A; 248                 165 Nm; Q5;
                                                 255/60R17 106      11A; 245; 248; 26N       Allradantrieb;
                                                 265/60R17 108      11A; 24J; 248; 26N       Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                             73C; 74A; 740; 76S;
                                                                                             83G; 838; PDI

Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5, SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R1          e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/65R17                51G                      erhöhtes
                                                                                             Anzugsmoment
                                                                                             165 Nm;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12K; 51A; 573; 71A;
                                                                                             723; 73C; 74A; 740;
                                                                                             76S; 83G; 838; PDI

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör                                    : DW4320


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 165 Nm
Verkaufsbezeichnung:     Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
FY           e1*2007/46*1685*..        100 - 210 235/65R17 104                               erhöhtes
                                                                                             Anzugsmoment
                                                 245/65R17 107      11A; 248                 165 Nm; Q5;
                                                 255/60R17 106      11A; 245; 248; 26N       Allradantrieb;
                                                 265/60R17 108      11A; 24J; 248; 26N       Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                             73C; 74A; 740; 76S;
                                                                                             83G; 838; PDI

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : BMW AG
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 29 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör                                    : DW4220


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 14-00383-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 24.02.2021
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Verkaufsbezeichnung:     BMW X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
F2X          e1*2007/46*1824*.. 85 - 170 225/55R17 97            11A; 244; 245; 26B;      BMW X2 (F39);
                                                                 26N; 27I                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/50R17 96       11A; 24J; 244; 26B;      12A; 51A; 71A; 723;
                                                                 26N; 27B; 27H            73C; 74A; 76S; 77E;
                                              235/55R17 99       11A; 24J; 244; 26B;      83L
                                                                 26N; 27B; 27H
                                              245/50R17 99       11A; 24J; 244; 26B;
                                                                 26J; 27B; 27H
                                              255/45R17 98       11A; 24J; 244; 26B;
                                                                 26N; 27B; 27H
                                              255/50R17 101      11A; 24C; 244; 26B;
                                                                 26J; 27B; 27F

Verkaufsbezeichnung:     BMW 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
F2AT         e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 225/45R17 91W 11A; 24J; 244; 247;                BMW Active Tourer
F2GT         e1*2007/46*1677*..                        26N; 27U                           F45;
                                                                                          BMW Gran Tourer F46;
                                              225/50R17 94       11A; 24C; 244; 247;      Allradantrieb;
                                                                 26J; 27F; 27V            Frontantrieb;
                                              235/45R17 94       11A; 241; 244; 246;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 247; 26J; 27H; 27V       12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                          73C; 74A; 76S; 77E;
                                                                                          83L

Verkaufsbezeichnung:     MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
FMK          e1*2007/46*1683*..     75 - 155 225/45R17 93        11A; 24J; 244; 26B;      MINI CLUBMAN F54;
                                                                 26J; 27H; 27I            Allradantrieb;
                                              235/40R17 94       11A; 242; 244; 245;      Frontantrieb;
                                                                 247; 26B; 26J; 27B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 27H
                                              235/45R17 94       11A; 242; 244; 245;      12A; 51A; 71A; 723;
                                                                 247; 26B; 26J; 27B;      73C; 74A; 76S; 77E;
                                                                 27H
                                                                                          83L
FMK            e1*2007/46*1683*..   75 - 170 225/45R17 93        11A; 24J; 244; 26B;      CLUBMAN JOHN
                                                                 26J; 27H; 27I            COOPER
                                                                                          WORKS (F54); MINI
                                              235/40R17 94       11A; 242; 244; 245;      CLUBMAN F54;
                                                                 247; 26B; 26J; 27B;      Allradantrieb;
                                                                 27H
                                              235/45R17 94       11A; 242; 244; 245;      Frontantrieb;
                                                                 247; 26B; 26J; 27B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 27H
                                                                                          12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                          73C; 74A; 76S; 77E;
                                                                                          83L




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 14-00383-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 24.02.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 7 von 21
Verkaufsbezeichnung:     MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
UKL-L        e1*2007/46*0371*..  70 - 170 225/45R17 91W 11A; 24J; 244; 247;               BMW Active Tourer
                                                        26N; 27U                          F45;
                                                                                          BMW Gran Tourer F46;
                                              225/50R17 94       11A; 24C; 244; 247;      Allradantrieb;
                                                                 26J; 27F; 27V            Frontantrieb;
                                              235/45R17 94       11A; 241; 244; 246;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 247; 26J; 27H; 27V       12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                          73C; 74A; 76S; 77E;
                                                                                          83L
UKL-L          e1*2007/46*0371*..   75 - 155 225/45R17 93        11A; 24J; 244; 26B;      MINI CLUBMAN F54;
                                                                 26J; 27H; 27I            Allradantrieb;
                                              235/40R17 94       11A; 242; 244; 245;      Frontantrieb;
                                                                 247; 26B; 26J; 27B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 27H
                                              235/45R17 94       11A; 242; 244; 245;      12A; 51A; 71A; 723;
                                                                 247; 26B; 26J; 27B;      73C; 74A; 76S; 77E;
                                                                 27H
                                                                                          83L
UKL-L          e1*2007/46*0371*..   75 - 170 225/45R17 93        11A; 24J; 244; 26B;      CLUBMAN JOHN
                                                                 26J; 27H; 27I            COOPER
                                                                                          WORKS (F54); MINI
                                              235/40R17 94       11A; 242; 244; 245;      CLUBMAN F54;
                                                                 247; 26B; 26J; 27B;      Allradantrieb;
                                                                 27H
                                              235/45R17 94       11A; 242; 244; 245;      Frontantrieb;
                                                                 247; 26B; 26J; 27B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 27H
                                                                                          12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                          73C; 74A; 76S; 77E;
                                                                                          83L

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 14-00383-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
zu V.1. ANLAGE: 3                                                  Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH                                          Stand: 24.02.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 8 von 21
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
       der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 14-00383-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 24.02.2021
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246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 14-00383-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 24.02.2021
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270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 14-00383-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 24.02.2021
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5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
67D) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/50R17
                    Hinterachse:                          255/45R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 24.02.2021
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838) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320mm
     (Dicke 30mm) in Verbindung mit Bremssätteln des Herstellers "Brembo" an der Vorderachse nicht
     zulässig.
83G) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
     350x32mm an der Vorderachse nicht zulässig.
83L) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an der
     Vorderachse nicht zulässig!
855) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350mm an der
     Vorderachse nicht zulässig.
AFY) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
     (Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
PDI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 24.02.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    B8
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0430*..
       Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 250            y = 200                     VA
             26B                      x = 300            y = 250                     VA
             27I                      x = 250            y = 300                     HA
             27B                      x = 300            y = 350                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 300       y = 250              8                VA
             26J                   x = 300       y = 250             25                VA
             27H                   x = 300       y = 350              8                HA
             27F                   x = 300       y = 350             25                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 14-00383-CC-GBM-04
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zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 24.02.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 400            y = 200                     VA
             26P                      x = 350            y = 150                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 400       y = 200             22                VA
             26N                   x = 400       y = 200              8                VA
             27F                   x = 270       y = 400             30                HA
             27H                   x = 270       y = 400              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 14-00383-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 24.02.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    FY
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1550*..
       Handelsbez.:    Q5, SQ5, Q5 50 TFSI e, Q5 55 TFSI e

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 250            y = 250                     VA
             26P                      x = 250            y = 200                     VA
             27B                      x = 250            y = 300                     HA
             27I                      x = 250            y = 250                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250             10                VA
             26N                   x = 250       y = 250             10                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 14-00383-CC-GBM-04
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zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 24.02.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    F2
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1801*..
       Handelsbez.:    A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 200            y = 300                     VA
             26B                      x = 250            y = 350                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 250       y = 350              8                VA
             26J                   x = 250       y = 350             30                VA
             27H                   x = 200       y = 350              8                HA
             27F                   x = 200       y = 350             30                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 14-00383-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 24.02.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    FMK
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1683*..
       Handelsbez.:    MINI

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 290            y = 240                     VA
             26P                      x = 240            y = 190                     VA
             27B                      x = 250            y = 290                     HA
             27I                      x = 200            y = 240                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   y = 250       y = 290             30                VA
             26N                   x = 290       y = 240              8                VA
             27H                   x = 250       y = 290              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 14-00383-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 24.02.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    UKL-L
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0371*..
       Handelsbez.:    MINI, 2ER REIHE, X REIHE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 290            y = 240                     VA
             26P                      x = 240            y = 190                     VA
             27B                      x = 250            y = 290                     HA
             27I                      x = 200            y = 240                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   y = 250       y = 290             30                VA
             26N                   x = 290       y = 240              8                VA
             27H                   x = 250       y = 290              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 14-00383-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 24.02.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    F2X
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1824*..
       Handelsbez.:    BMW X REIHE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 200            y = 200                     VA
             26B                      x = 250            y = 250                     VA
             27I                      x = 200            y = 200                     HA
             27B                      x = 250            y = 250                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 250       y = 250              8                VA
             26J                   x = 250       y = 250             30                VA
             27H                   x = 250       y = 250              8                HA
             27F                   x = 250       y = 250             25                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 14-00383-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 24.02.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    UKL-L
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0371*..
       Handelsbez.:    MINI, 2ER REIHE, X REIHE

       Variante(n):    Allradantrieb, BMW Active Tourer F45, BMW Gran Tourer F46, Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27U                      y = 140            y = 220                     HA
             27V                      y = 140            y = 220                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250             30                VA
             26N                   x = 250       y = 250              8                VA
             27F                   x = 270       y = 280             23                HA
             27H                   x = 270       y = 280              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 14-00383-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 24.02.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     QUATTRO
       Fahrzeugtyp:    FY
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1685*..
       Handelsbez.:    Q5

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 250            y = 250                     VA
             26P                      x = 250            y = 200                     VA
             27B                      x = 250            y = 300                     HA
             27I                      x = 250            y = 250                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250             10                VA
             26N                   x = 250       y = 250             10                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.