TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 D-80686 München Teilegutachten Nr. 14-00196-CP-BWG-00 Hersteller: DIEWE GmbH D – 86510 Asbach / Ried Typ: D617 - 8017 Seite 1 von 5 TEILEGUT ACHTEN Nr.: 14-00196-CP-BWG über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO für das Teil / den Änderungsumfang : Sonderräder und Reifen vom Typ : D617 - 8017 des Herstellers : Diewe GmbH Hauptstrasse 19 D – 86510 Asbach / Ried für das Fahrzeug : VW T5 0. Hinweise für den Fahrzeughalter Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme: Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden ! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Einhaltung von Hinweisen und Auflagen: Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten. Mitführen von Dokumenten: Nach der durchgeführten Änderungsabnahme ist deren Nachweis mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Berichtigung der Fahrzeugpapiere: Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Änderungsabnahme zu beantragen. Weitere Festlegungen sind der Änderungsabnahme zu entnehmen. Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 D-80686 München Teilegutachten Nr. 14-00196-CP-BWG-00 Hersteller: DIEWE GmbH D – 86510 Asbach / Ried Typ: D617 - 8017 Seite 2 von 5 I. Verwendungsbereich Hersteller: Typ: Bezeichnung: kW-Bereich ETG - Nr.: Volkswagen, VW (D) 7HM California 62 - 173 e1*2001/116*0218*-- 7HC Transporter 62 - 173 e1*2001/116*0220*-- 7HK Transporter 62 - 173 L148 7HKX0 Transporter 62 - 173 L148 7J0 Transporter 62 - 173 L225 7HMA California 62 - 173 e1*2001/116*0289*-- 7HCA Transporter 62 - 173 e1*2001/116*0286*-- Weitere erforderliche Angaben oder Einschränkungen zum Verwendungsbereich an Fahrzeugen: Die Umrüstung ist nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Hinterachslast von maximal 1600 kg. II. Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs Hersteller: DIEWE GmbH (D) Art: Einteiliges Leichtmetallrad mit asymmetrischem Tiefbett und beidseitigem Hump. Typ: D617 - 8017 Kennz. U. Ausf.: D617 Ausf. 120/5 ABE 49861 Radgröße: 8 J x 17 H2 Einpreßtiefe: 43 mm Lochkreis: 120 mm / 5 Befestigungsbohrungen Mittenloch Ø: 76 mm 65,1 Zentrierart: Mittenzentrierung mit Zentrierring Mittenzentrierung (76,0 – 65,1) Befestigung: 5 Kegelbundschrauben (Kegel 60°) 5 serienmäßige M14 x 1,5 x 37 mm Kugelbundschrauben (Kugel 28 mm) M14 x 1,5 x 36 mm Anzugsmoment: 180 Nm Ventile: Gummiventile oder Metallschraubventile nach DIN 7779/7780 Zulässige Radlast: 800 kg bei U= 2330 mm Radprüfung: TÜV Süd Auto Service GmbH, , 366-0183-14-MURD Einschränkung zum Verwendungsbereich: Nicht zulässig an Fahrzeugen mit der Serienbereifung 225/75R16! Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 D-80686 München Teilegutachten Nr. 14-00196-CP-BWG-00 Hersteller: DIEWE GmbH D – 86510 Asbach / Ried Typ: D617 - 8017 Seite 3 von 5 2. Reifen: Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise möglich: Auflagen und Hinweise (siehe Punkt 3.) 215/55 R 17 – 98 *) 1), 3), 5), 5a), 6) 215/60 R 17 – 100 *) 1), 3), 5), 5a), 6a) 225/55 R 17 – 101 *) 1), 3), 6a) 225/60 R 17 – 103 *) 1), 2), 3), 6a) 235/55 R 17 – 103 *) 1), 3), 6a) 245/55 R 17 – 106 *) 1), 2), 3), 4), 6a) 255/50 R 17 – 101 *) 1), 3), 4), 6a) 3. Auflagen und Hinweise: Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Brems- und Lenkungsteilen: 1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig. *) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der Bedienungsanleitung). 2) Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, dass die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist. 3) Die Verwendung Schneeketten ist nicht zulässig. Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 D-80686 München Teilegutachten Nr. 14-00196-CP-BWG-00 Hersteller: DIEWE GmbH D – 86510 Asbach / Ried Typ: D617 - 8017 Seite 4 von 5 Fortsetzung zu 3. Auflagen und Hinweise: 4) An den Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 5) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 5a) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 6) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast von 1500 kg. 6a) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast von 1600 kg. Ersatzrad Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden. Berichtigung der Fahrzeugpapiere Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt. Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden. V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit“ (Stand 08 / 2008) werden erfüllt. VI. Anlagen Keine Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 D-80686 München Teilegutachten Nr. 14-00196-CP-BWG-00 Hersteller: DIEWE GmbH D – 86510 Asbach / Ried Typ: D617 - 8017 Seite 5 von 5 VII. Schlussbescheinigung Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen. Der Hersteller DIEWE GmbH hat den Nachweis erbracht (Registrier - Nr. 49 02 0111103 / TÜV Rheinland Italia S.r.l.) dass er ein Qualitätsmanagement-System gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält. Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 5 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage. München, den 16. 12. 2014 AS-CRC-BW/FIL-Sz Diewe Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland