Gutachten 366-0057-16-MURD/N1 zur Erteilung der ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 23 Fahrzeughersteller : AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A., RENAULT Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 51143576 LK 114,3 Ø76 Ø66.1 66,1 Kunststoff 780 2364 01/16 51143576 LK 114,3 Ø76 Ø66.1 66,1 Kunststoff 850 2200 01/16 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUTOMOBILES DACIA S.A. Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SD e2*2001/116*0314*.., 63 - 92 215/50R18 92 11A; 22H; 22M; 24C; Duster bis MJ2017; e2*2007/46*0030*.. 24M; 56G Frontantrieb; 215/55R18 95 11A; 22H; 22M; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 56G 12A; 51A; 71K; 723; 225/50R18 95 11A; 22H; 22M; 24C; 729; 73C; 74A; 74P; 244; 247 77E 235/45R18 94 11A; 22H; 22M; 24C; 24M 245/45R18 96 11A; 22H; 22M; 24C; 244; 247 SD e2*2001/116*0314*.., 66 - 92 215/50R18 92 11A; 22I; 22M; 24J; Duster bis MJ2017; e2*2007/46*0030*.. 248; 56G Allradantrieb; 215/55R18 95 11A; 22I; 22M; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 248; 56G 12A; 51A; 71K; 723; 225/50R18 95 11A; 22I; 22M; 24J; 729; 73C; 74A; 74P; 24M 77E 235/45R18 94 11A; 22I; 22M; 24J; 248 245/45R18 96 11A; 22H; 22I; 22M; 24J; 24M Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A. Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : T32 (Serie Kegelbund) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : V10; T30; T31; J10; V37; Z51; C13; Z50; F15; P12 Gutachten 366-0057-16-MURD/N1 zur Erteilung der ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 23 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 108 Nm für Typ : P12; T30; T31; T32 110 Nm für Typ : V10; Z50; Z51 113 Nm für Typ : C13; J10 118 Nm für Typ : F15 130 Nm für Typ : F15 140 Nm für Typ : V37 erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: INFINITI Q50, Q60 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen V37 e13*2007/46*1378*.. 125 - 225 225/50R18 95 11A; 245; 248; 26P; erhöhtes 27F Anzugsmoment 140 Nm; INFINITI Q50; 225/60R18 100 11A; 245; 248; 26P; Limousine; 27F; 54A Allradantrieb; 235/45R18 98 11A; 27H Heckantrieb; 235/50R18 97 11A; 24J; 24M; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H; 27F 12A; 51A; 71K; 723; 235/55R18 100 11A; 24J; 24M; 26P; 73C; 74A; 74P; 740; 27F 76O; 83L 245/45R18 100 11A; 245; 248; 26P; 27F 245/50R18 100 11A; 24J; 244; 247; 26B; 27F 255/45R18 99 11A; 24J; 24M; 26P; 27F 255/50R18 102 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 26N; 27F Verkaufsbezeichnung: JUKE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F15 e11*2007/46*0132*.. 140 - 157 215/45R18 89 11A; 26P Allradantrieb; 225/40R18 88 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R18 91 11A; 26P 12A; 51A; 71K; 723; 235/40R18 91 11A; 24J; 248; 26B 73C; 74A; 74P 235/45R18 94 11A; 24J; 248; 26B 245/40R18 93 11A; 24J; 248; 26B; 27H 245/45R18 96 11A; 24J; 248; 26B; 27H F15 e11*2007/46*0132*.. 69 - 147 225/40R18 88 11A; 24J; 270 Schrägheck; 4-türig; 225/45R18 91 11A; 24J; 270 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: NISSAN ALMERA TINO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen V10 e9*98/14*0035*.. 78 - 100 225/40R18 88 11A; 22B; 22L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Gutachten 366-0057-16-MURD/N1 zur Erteilung der ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 23 Verkaufsbezeichnung: NISSAN MURANO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Z50 e1*2001/116*0298*.. 172 225/65R18 103 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 235/60R18 103 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 255/55R18 105 11A; 24C; 24D 73C; 74A; 74P 285/50R18 109 11A; 24C; 24D Z51 e1*2001/116*0478*.. 140 - 188 235/60R18 103 11A; 24J; 244 Allradantrieb; 235/65R18 106 11A; 24J; 244 10B; 11B; 11G; 11H; 255/55R18 105 11A; 241; 244; 246; 12A; 51A; 71K; 723; 247 729; 73C; 74A; 74P 255/60R18 108 11A; 241; 244; 246; 247 265/60R18 110 11A; 21P; 24C; 244; 247 Verkaufsbezeichnung: NISSAN PRIMERA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen P12 e11*98/14*0183*.. 80 - 103 225/40R18 88 Kombi; Stufenheck; 235/40R18 91 11A; 24J; 24M Schrägheck; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: NISSAN QASHQAI,QASHQAI + 2 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen J10 e11*2001/116*0295*.. 76 - 110 235/45R18 94 11A; 24J; 24M Nissan Qashqai kurz; 235/50R18 97 11A; 22I; 24J; 24M Nissan Qashqai +2 245/45R18 96 11A; 22I; 24J; 24M (lang); Allradantrieb; 255/45R18 99 11A; 22I; 24J; 24M Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: NISSAN X-TRAIL Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T30 e1*98/14*0166*.. 84 - 121 235/45R18 94 11A; 22I; 24M Allradantrieb; 235/50R18 97 11A; 22B; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R18 96 11A; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 255/45R18 99 11A; 22B; 24D; 24J 73C; 74A; 74P T31 e1*2001/116*0432*.. 104 - 127 235/45R18 94 Allradantrieb; 235/50R18 97 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R18 96 11A; 22I; 24M 12A; 51A; 573; 71K; 255/45R18 99 11A; 22I; 24J; 24M 723; 73C; 74A; 74P 110 - 127 225/55R18 11A; 22I; 24M; 51G T32 e13*2007/46*1456*.. 96 - 130 225/60R18 100 11A; 24J; 248; 27I Allradantrieb; 235/55R18 100 11A; 24J; 24M; 27I Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Gutachten 366-0057-16-MURD/N1 zur Erteilung der ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 23 Verkaufsbezeichnung: PULSAR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen C13 e9*2007/46*3086*.. 81 - 140 205/40R18 86 11A; 246; 26P Frontantrieb; 215/40R18 85 11A; 246; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R18 89 11A; 246; 248; 26P 12A; 51A; 71K; 723; 225/40R18 88 11A; 24J; 248; 26P 73C; 74A; 74P Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : RENAULT Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : Y; RZG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : R; RFE; JZ; RFB; RFD; SR; Z Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : T; RFC Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : RFC 105 Nm für Typ : R; SR 108 Nm für Typ : RZG; Y 110 Nm für Typ : RFE 130 Nm für Typ : JZ erhöhtes Anzugsmoment; RFB; RFD; Z erhöhtes Anzugsmoment 155 Nm für Typ : T erhöhtes Anzugsmoment 170 Nm für Typ : T erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: CLIO, CAPTUR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R e2*2001/116*0327*.. 147 - 162 205/40R18 86 11A; 24J; 244; 247; Clio 4 ab Mj. 2012; 26P; 27F Schrägheck; Clio RS; 215/35R18 84W 11A; 24D; 241; 246; Clio RS TROPHY; 26B; 26N; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 215/40R18 85 11A; 24D; 241; 246; 12A; 51A; 71K; 723; 26B; 26N; 27F 73C; 74A; 74P 225/35R18 83W 11A; 24C; 24D; 26B; 26N; 27F Verkaufsbezeichnung: ESPACE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RFC e2*2007/46*0470*.. 96 - 147 235/60R18 103 124 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 76O Verkaufsbezeichnung: KADJAR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RFE e2*2007/46*0475*.. 81 - 120 225/50R18 95 11A; 245 Allradantrieb; 235/45R18 94 Frontantrieb; 245/45R18 96 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Gutachten 366-0057-16-MURD/N1 zur Erteilung der ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 23 Verkaufsbezeichnung: KOLEOS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RZG e11*2007/46*3255*.. 96 - 130 225/60R18 100 10B; 11B; 11G; 11H; 235/55R18 100 12A; 51A; 71K; 723; 235/60R18 103 73C; 74A; 74P; 76O 245/55R18 103 11A; 248 255/50R18 102 11A; 245; 248; 26P; 27I Y e11*2001/116*0261*.. 110 - 127 225/55R18 98 11A; 24M Allradantrieb; 235/50R18 97 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R18 99 11A; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: LAGUNA, LATITUDE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T e2*2001/116*0363*.., 81 - 131 225/40R18 92W 11A; 24J; 24M; 5GM erhöhtes Anzugsmoment e2*2007/46*0012*.. 235/40R18 91W 11A; 21P; 24J; 24M; 155 Nm; Kombi; 5GG Schrägheck; 81 - 150 245/40R18 93 11A; 21B; 22H; 22M; Frontantrieb; nicht 24D; 24J; 54F Allradlenkung; 81 - 175 225/40R18 92Y 11A; 24J; 24M; 5GM 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R18 11A; 21P; 24J; 24M; 12A; 51A; 71K; 723; 51G 73C; 74A; 74P; 740 235/40R18 95 11A; 21P; 24J; 24M 245/40R18 93Y 11A; 21B; 22H; 22M; 24D; 24J; 54F T e2*2001/116*0363*.. 81 - 110 215/45R18 93 erhöhtes Anzugsmoment 81 - 127 225/40R18 92 170 Nm; Latitude 225/45R18 95 (Stufenheck); 81 - 177 235/40R18 95W 11A; 26P Frontantrieb; 235/45R18 94W 11A; 22M; 26N; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H; 54F 12A; 51A; 71K; 723; 245/40R18 93W 11A; 22M; 245; 248; 729; 73C; 74A; 74P; 26N; 26P 740 T e2*2001/116*0363*.. 81 - 131 225/40R18 92W 11A; 245; 248 erhöhtes Anzugsmoment 235/40R18 91W 11A; 24J; 248; 5GG 170 Nm; Coupe; 81 - 175 225/40R18 92Y 11A; 245; 248 Frontantrieb; 225/45R18 11A; 245; 248; 51G Allradlenkung; 235/40R18 95 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R18 93 11A; 241; 246; 248; 12A; 51A; 71K; 723; 54F 73C; 74A; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO, DUSTER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SR e2*2001/116*0323*.. 66 - 92 225/50R18 95 11A; 22M; 24C; 24D; Duster ab MJ2017; 27I Allradantrieb; 235/45R18 94 11A; 22M; 24J; 244; Frontantrieb; 247; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R18 96 11A; 22M; 24C; 24D; 12A; 51A; 71K; 723; 27H; 27I 73C; 74A; 74P; 77E Gutachten 366-0057-16-MURD/N1 zur Erteilung der ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 23 Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO, DUSTER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SR e2*2001/116*0323*.. 63 - 92 215/50R18 92 11A; 22H; 22M; 24C; Duster bis MJ2017; 24M; 56G Frontantrieb; 215/55R18 95 11A; 22H; 22M; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 56G 12A; 51A; 71K; 723; 225/50R18 95 11A; 22H; 22M; 24C; 729; 73C; 74A; 74P; 244; 247 77E 235/45R18 94 11A; 22H; 22M; 24C; 24M 245/45R18 96 11A; 22H; 22M; 24C; 244; 247 SR e2*2001/116*0323*.. 66 - 92 215/50R18 92 11A; 22I; 22M; 24J; Duster bis MJ2017; 248; 56G Allradantrieb; 215/55R18 95 11A; 22I; 22M; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 248; 56G 12A; 51A; 71K; 723; 225/50R18 95 11A; 22I; 22M; 24J; 729; 73C; 74A; 74P; 24M 77E 235/45R18 94 11A; 22I; 22M; 24J; 248 245/45R18 96 11A; 22H; 22I; 22M; 24J; 24M Verkaufsbezeichnung: Megane Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RFB e2*2007/46*0546*.. 66 - 97 205/40R18 86 11A; 26B; 26N; 27H; Schräghecklimousine; 5NK Frontantrieb; nicht 215/40R18 89 11A; 248; 26B; 26J; Allradlenkung; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 225/40R18 91 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71K; 723; 26J; 27H 73C; 74A; 74P 66 - 151 235/35R18 90 11A; 24J; 248; 26B; 26J; 27F 245/35R18 92 11A; 24J; 244; 247; 26B; 26J; 27F Verkaufsbezeichnung: MEGANE SCENIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JZ e2*2001/116*0379*.. 81 - 97 225/40R18 92 11A; 248; 26P; 27B; erhöhtes 27H Anzugsmoment 130 Nm; Frontantrieb; 225/45R18 95 11A; 248; 26P; 27B; J-Cross; X-Mod; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 91W 11A; 248; 26B; 27B; 12A; 51A; 71K; 723; 27H 729; 73C; 74A; 74P; 235/45R18 94 11A; 248; 26B; 26N; 740 27B; 27H 245/40R18 93 11A; 248; 26B; 26N; 27B; 27H Gutachten 366-0057-16-MURD/N1 zur Erteilung der ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 23 Verkaufsbezeichnung: MEGANE SCENIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JZ e2*2001/116*0379*.., 63 - 118 225/40R18 92 11A; 21P; 22B; 22H; erhöhtes e2*2007/46*0011*.. 248 Anzugsmoment 130 Nm; Scenic; Grand 225/45R18 95 11A; 21P; 22B; 22H; Scenic; kurzer 248 Radstand; langer 235/40R18 91W 11A; 21B; 22B; 22H; Radstand; 248 Frontantrieb; 235/45R18 94 11A; 21B; 21N; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; 22H; 248 12A; 51A; 71K; 723; 245/40R18 93 11A; 21B; 21N; 22B; 729; 73C; 74A; 74P; 22H; 24J; 244 740 Verkaufsbezeichnung: MEGANE,FLUENCE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Z e2*2001/116*0373*.. 78 - 132 215/40R18 89W erhöhtes Anzugsmoment 225/40R18 92 11A; 245; 248 130 Nm; Cabrio; 235/35R18 90W 11A; 24J; 248 Frontantrieb; 245/35R18 92 11A; 21P; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 740 Z e2*2001/116*0373*.., 63 - 162 215/40R18 89 11A; 22H; 22L; 248 erhöhtes Anzugsmoment e2*2007/46*0010*.. 225/40R18 88W 11A; 21P; 22H; 22L; 130 Nm; Kombi; 245; 248 Frontantrieb; 235/40R18 91 11A; 21P; 22F; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J; 248 12A; 51A; 71K; 723; 245/35R18 88W 11A; 21B; 22F; 22L; 73C; 74A; 74P; 740 24J; 244 Z e2*2001/116*0373*.. 63 - 103 215/40R18 89 11A; 24M erhöhtes Anzugsmoment 63 - 132 225/40R18 88W 11A; 22H; 24J; 24M 130 Nm; Coupe; 2- 235/40R18 91 11A; 22H; 24J; 24M türig; Frontantrieb; 245/35R18 88W 11A; 22F; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 740 Z e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 215/45R18 89 11A; 22H; 248 erhöhtes Anzugsmoment e2*2007/46*0010*.. 225/40R18 88W 11A; 22H; 248 130 Nm; Fluence 225/45R18 91 11A; 22H; 248 (Stufenheck); 4-türig; 235/40R18 91 11A; 22H; 24M Frontantrieb; 245/35R18 88W 11A; 21P; 22F; 244; 10B; 11B; 11G; 11H; 245; 247 12A; 51A; 71K; 723; 245/40R18 93 11A; 21P; 22F; 244; 73C; 74A; 74P; 740 245; 247 Z e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 215/40R18 89 11A; 24M erhöhtes Anzugsmoment e2*2007/46*0010*.. 63 - 132 225/40R18 88W 11A; 22H; 24J; 24M 130 Nm; Schrägheck; 4- 235/40R18 91 11A; 22H; 24J; 24M türig; Frontantrieb; 245/35R18 88W 11A; 22F; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 740 Gutachten 366-0057-16-MURD/N1 zur Erteilung der ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 23 Verkaufsbezeichnung: Talisman Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RFD e11*2007/46*2969*.. 81 - 96 215/45R18 89 Kombi; Limousine; 81 - 147 225/45R18 95 11A; 26N; 26P Frontantrieb; 225/50R18 95 11A; 248; 26B; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H; 27H 12A; 51A; 71K; 723; 235/45R18 94 11A; 248; 26N; 26P; 73C; 74A; 74P; 76O 27H 235/50R18 97 11A; 24J; 24M; 26B; 26J; 27H 245/40R18 93 11A; 248; 26B; 26N; 27H 245/45R18 96 11A; 248; 26B; 26N; 27H 255/45R18 99 11A; 24J; 24M; 26B; 26J; 27H Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Gutachten 366-0057-16-MURD/N1 zur Erteilung der ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 23 Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, Gutachten 366-0057-16-MURD/N1 zur Erteilung der ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 23 dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO Gutachten 366-0057-16-MURD/N1 zur Erteilung der ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 23 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Gutachten 366-0057-16-MURD/N1 zur Erteilung der ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 23 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 5NK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1950kg. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 83L) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an der Vorderachse nicht zulässig! Gutachten 366-0057-16-MURD/N1 zur Erteilung der ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 23 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: C13 Genehm.Nr.: e9*2007/46*3086*.. Handelsbez.: PULSAR Variante(n): Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 380 VA 26P x = 250 y = 330 VA 27B x = 300 y = 320 HA 27I x = 250 y = 270 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 380 8 VA 26N x = 300 y = 380 8 VA 27F x = 300 y = 320 8 HA 27H x = 300 y = 320 8 HA Gutachten 366-0057-16-MURD/N1 zur Erteilung der ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 23 Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: T32 Genehm.Nr.: e13*2007/46*1456*.. Handelsbez.: NISSAN X-TRAIL Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 300 y = 270 HA 27B x = 350 y = 320 HA Gutachten 366-0057-16-MURD/N1 zur Erteilung der ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 23 Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: F15 Genehm.Nr.: e11*2007/46*0132*.. Handelsbez.: JUKE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 400 VA 26P x = 250 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 400 20 VA 26N x = 300 y = 400 8 VA 27F x = 300 y = 400 20 HA 27H x = 300 y = 400 8 HA Gutachten 366-0057-16-MURD/N1 zur Erteilung der ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 23 Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: V37 Genehm.Nr.: e13*2007/46*1378*.. Handelsbez.: INFINITI Q50, Q60 Variante(n): Heckantrieb, INFINITI Q50, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 400 y = 310 VA 26P x = 370 y = 260 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 400 y = 310 14 VA 26N x = 400 y = 310 8 VA 27F x = 300 y = 340 30 HA 27H x = 300 y = 340 8 HA Gutachten 366-0057-16-MURD/N1 zur Erteilung der ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 23 Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: RZG Genehm.Nr.: e11*2007/46*3255*.. Handelsbez.: KOLEOS Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 250 y = 300 HA 27B x = 300 y = 350 HA Gutachten 366-0057-16-MURD/N1 zur Erteilung der ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 23 Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: T Genehm.Nr.: e2*2001/116*0363*.. Handelsbez.: LAGUNA, LATITUDE Variante(n): Frontantrieb, Latitude (Stufenheck) Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 360 y = 360 VA 26P x = 310 y = 310 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 360 y = 360 13 VA 26N x = 360 y = 360 8 VA 27F x = 375 y = 360 22 HA 27H x = 375 y = 360 8 HA Gutachten 366-0057-16-MURD/N1 zur Erteilung der ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 23 Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: JZ Genehm.Nr.: e2*2001/116*0379*.. Handelsbez.: MEGANE SCENIC Variante(n): J-Cross, X-Mod Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 300 y = 335 VA 26B x = 350 y = 385 VA 27I x = 350 y = 325 HA 27B x = 400 y = 375 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 385 10 VA 27H x = 400 y = 375 10 HA 27F x = 400 y = 375 10 HA 26N x = 350 y = 385 10 VA Gutachten 366-0057-16-MURD/N1 zur Erteilung der ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 23 Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: RFD Genehm.Nr.: e11*2007/46*2969*.. Handelsbez.: Talisman Variante(n): Frontantrieb, Kombi, Limousine, nicht Allradlenkung Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 270 VA 26P x = 240 y = 220 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 290 y = 320 8 HA 27F x = 290 y = 320 27 HA 26N x = 290 y = 270 8 VA 26J x = 290 y = 270 30 VA Gutachten 366-0057-16-MURD/N1 zur Erteilung der ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 23 Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: RFB Genehm.Nr.: e2*2007/46*0546*.. Handelsbez.: Megane Variante(n): Frontantrieb, nicht Allradlenkung Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 260 VA 26P x = 240 y = 210 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 290 y = 260 8 VA 26J x = 290 y = 260 30 VA 27H x = 270 y = 330 8 HA 27F x = 270 y = 330 30 HA Gutachten 366-0057-16-MURD/N1 zur Erteilung der ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 23 Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: SR Genehm.Nr.: e2*2001/116*0323*.. Handelsbez.: LOGAN,SANDERO, DUSTER Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27U y = 270 y = 280 HA 27V y = 270 y = 280 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 200 y = 270 8 HA Gutachten 366-0057-16-MURD/N1 zur Erteilung der ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 23 Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: R Genehm.Nr.: e2*2001/116*0327*.. Handelsbez.: CLIO, CAPTUR Variante(n): Frontantrieb, nur Clio RS, nur Clio 4 ab Mj. 2012, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 375 y = 310 VA 26P x = 325 y = 260 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 375 y = 310 20 VA 26N x = 375 y = 310 8 VA 27F x = 265 y = 230 25 HA 27H x = 265 y = 230 8 HA