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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48820 nach §22 StVZO

Anlage 26 zum Gutachten Nr. 55038612 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ D118
Hersteller                      DIEWE GmbH

                                                                                           Seite 1 von 4


Auftraggeber                    DIEWE GmbH
                                Haupstraße 19
                                86510 Asbach/Ried
                                QM-Nr. 49 02 0111103


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                                mit Verwendung an Achse 2

Modell                          D118
Typ                             D118
Radgröße                        8Jx18H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus- füh-     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
rung                                                kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                    tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
51143576      D118 5/114.3 / Ø76xØ70.7              5/114,3/70,7        35          750    2200


Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      48820
Herstellerzeichen               DIEWE Wheels Germany
Radtyp und Ausführung           D118 - 16441880 (s.o.)
Radgröße                        8Jx18H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr


Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment(Nm)       Gesamthöhe (mm)
S01     Mutter 1/2“ UNF              Kegel 60°      135                    40,5
        Bimecc, Typ D4


Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.


Verwendungsbereich

Hersteller                      Ford

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48820 nach §22 StVZO

Anlage 26 zum Gutachten Nr. 55038612 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ D118
Hersteller                      DIEWE GmbH

                                                                                         Seite 2 von 4

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        weise                                  Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford Mustang GT        224            245/45R18     R03                                    A02 A04 A05
S197 (T82/T85)         224            255/45R18     R03                                    A08 A09 A12
e9*2001/116*0054*..                                                                        A14 A21 B02
                                                                                           Cbo Cpe V18
                                                                                           VA2 S01



Auflagen und Hinweise

Das Sonderrad ist nur zur Verwendung an Achse 2, in Verbindung mit dem Sonderrad
Typ D118 (Fa. DIEWE GmbH - Radgröße 8 J x 18 H2, ET 45) an Achse 1, zulässig.

Die Reifengrößen, sowie die Auflagen und Hinweise für die Verwendung der Rad-/ Reifen –
Kombinationen an der Hinterachse sind der ABE Nr. 48820 (Gutachten Nr. 55038612 - Anlage 25,
1. Ausfertigung) zu entnehmen.


A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti-
gung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -
schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder-
und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller
zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

A09     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte
im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48820 nach §22 StVZO

Anlage 26 zum Gutachten Nr. 55038612 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ D118
Hersteller                      DIEWE GmbH

                                                                                          Seite 3 von 4


A21      Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für Fahrzeug-
ausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h (Fzg.-Schein,
Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die Ventile müs-
sen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinaus-
ragen.

B02    Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(Mutternhersteller: Bimecc, Typ: D4; siehe Seite 1) verwendet werden.

V18   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    205/40R18      225/35R18
Nr. 2    205/45R18      225/40R18
Nr. 3    215/35R18      255/30R18
Nr. 4    215/40R18      245/35R18, 255/35R18
Nr. 5    215/45R18      235/40R18, 245/40R18
Nr. 6    225/35R18      245/30R18, 255/30R18, 265/30R18
Nr. 7    225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 8    225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 9    225/50R18      245/45R18
Nr. 10   235/40R18      245/40R18, 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 11   235/45R18      255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
Nr. 12   235/50R18      255/45R18, 285/40R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel-
ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

VA2      Die Sonderräder sind nur an der Hinterachse zulässig.



Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 15. November 2012 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48820 nach §22 StVZO

Anlage 26 zum Gutachten Nr. 55038612 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ D118
Hersteller                     DIEWE GmbH

                                                                                        Seite 4 von 4




Hinweise zum Sonderrad

Sonderrad mit fünf Speichen. Wahlweise mit aufgeschraubten Edelstahlzierblenden.



Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 15. November 2012




Bohlander                                                                    00187156.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim