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							Gutachten 366-0057-16-MURD/N1
zur Erteilung der ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 15.01.2018
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Fahrzeughersteller                      : HONDA, ROVER
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.      Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
51143576            LK 114,3                Ø76 Ø64.1                   64,1    Kunststoff     750     2217     01/16
51143576            LK 114,3                Ø76 Ø64.1                   64,1    Kunststoff     850     2200     01/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : HONDA
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CU1; CU3; CW1; CW3; FC; FD3;
                                          FK1; FK2; FK3; RD8; RD9; RE5; RE6; RE7
                                          110 Nm für Typ : EP1; EP2; EP3; EP4; EU5; EU6; EU7; EU8; EU9;
                                          EV1; ZF1
Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
CW1          e6*2001/116*0120*.. 110 - 115 225/45R18 91         11A; 21P; 24J; 24M         Kombi; Frontantrieb;
CW3          e6*2001/116*0122*..           235/40R18 91         11A; 21P; 22I; 24C;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24M                        12A; 51A; 71K; 723;
                                              235/45R18 94      11A; 21P; 21S; 22I;        73C; 74A; 74P
                                                                24C; 24M
                                              245/40R18 93      11A; 21P; 21S; 22I;
                                                                24C; 24M

Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
FC           e11*2007/46*3633*.. 92 - 134 225/40R18 88          11A; 26B; 26N           CIVIC 4DR; CIVIC 5DR;
                                          235/40R18 91          11A; 245; 26B; 26J; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                              245/35R18 88      11A; 24J; 248; 26B;     73C; 74A; 74P; 77E
                                                                26J; 27H; 27I

Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
FD3          e11*2001/116*0271*.. 70   205/45R18 86             11A; 21B; 56G              10B; 11B; 11G; 11H;
                                       215/40R18 85             11A; 21B; 22I; 24M         12A; 51A; 71K; 723;
                                       225/40R18 88             11A; 21B; 22I; 24J;        73C; 74A; 74P; SC4
                                                                24M
Gutachten 366-0057-16-MURD/N1
zur Erteilung der ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 15.01.2018
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Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen           Auflagen zu Reifen           Auflagen
FK1          e11*2001/116*0255*.. 73 - 110 215/40R18 89     11A; 24J; 26B; 26N;          ab
FK2          e11*2001/116*0256*..                           27H; 27I                     e11*2001/116*0255*07;
FK3          e11*2001/116*0257*..          225/35R18 87W    11A; 24J; 248; 26B;          ab
                                                            26N; 27H; 27I; 5ET           e11*2001/116*0256*07;
                                              225/40R18 88W 11A; 24J; 248; 26B;          ab
                                                            26N; 27H; 27I                e11*2001/116*0257*06;
                                              235/35R18 90  11A; 241; 246; 248;          CIVIC TOURER;
                                                            26B; 26J; 27B; 27H           Schrägheck;
                                              235/40R18 91  11A; 241; 246; 248;          Frontantrieb;
                                                            26B; 26J; 27B; 27H           10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/35R18 88W 11A; 24C; 248; 26B;          12A; 51A; 71K; 723;
                                                            26J; 27B; 27F                729; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     CR-Z
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
ZF1          e11*2007/46*0100*..    84 - 89   205/40R18 82      11A; 21B; 22I; 24J       2-türig; Frontantrieb;
                                              215/35R18 80      11A; 21B; 22I; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                248; 260                 12A; 51A; 71K; 723;
                                              215/40R18 85      11A; 21B; 22I; 24J;      729; 73C; 74A; 74P
                                                                248; 260
                                              225/35R18 83      11A; 21B; 22B; 241;
                                                                246; 248; 260

Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
CU1          e6*2001/116*0113*.. 110 - 115 225/45R18 91         11A; 21P; 24J; 24M       Stufenheck;
CU3          e6*2001/116*0115*..           235/40R18 91         11A; 21P; 22I; 24C;      Frontantrieb;
                                                                24D                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/45R18 94      11A; 21P; 21S; 22I;      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                24C; 24D                 73C; 74A; 74P
                                              245/40R18 93      11A; 21P; 21S; 22I;
                                                                24C; 24D

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
EP1          e11*98/14*0173*..    66 - 118    215/35R18 84      11A; 21P; 22B; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
EP2          e11*98/14*0174*..                                  24M                      12A; 51A; 71K; 723;
EP4          e11*98/14*0188*..                215/40R18 85      11A; 21P; 22B; 24J;      73C; 74A; 74P
EU5          e11*98/14*0158*..                                  24M
EU6          e11*98/14*0159*..                225/35R18 83      11A; 21B; 22B; 24J;
EU7          e11*98/14*0160*..                                  24M
EU8          e11*98/14*0161*..                225/40R18 88      11A; 21B; 22B; 24J;
EU9          e11*98/14*0189*..                                  24M; 54F
EV1          e11*2001/116*0198*..
EP3          e11*98/14*0175*..    147         215/35R18 84      11A; 21B; 22B; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24M                      12A; 51A; 71K; 723;
                                              225/35R18 83      11A; 21B; 21J; 22B;      73C; 74A; 74P
                                                                22F; 24C; 24D
Gutachten 366-0057-16-MURD/N1
zur Erteilung der ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 15.01.2018
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Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen       Auflagen zu Reifen            Auflagen
RD8          e11*98/14*0190*.. 110            225/45R18 95 11A; 22B; 24C; 24M            nur bis
                                              235/45R18 94 11A; 22B; 24C; 24D            e11*98/14*0190*01;
                                              245/40R18 93 11A; 22B; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/45R18 96 11A; 22B; 22F; 24C;           12A; 51A; 71K; 723;
                                                           24D                           73C; 74A; 74P
RD8            e11*98/14*0190*..    110      225/50R18 95  11A; 22B; 22H; 24C;           ab e11*98/14*0190*02;
                                                           24D                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                             235/45R18 94  11A; 22B; 24C; 24D            12A; 51A; 71K; 723;
                                             235/50R18 97  11A; 22B; 22F; 24C;           73C; 74A; 74P
                                                           24D
                                             245/45R18 96  11A; 22B; 22H; 24C;
                                                           24D
                                             255/45R18 99  11A; 22B; 22F; 24C;
                                                           24D
RD9            e11*2001/116*0234*.. 103      225/50R18 95  11A; 22B; 22H; 24C;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           24D                           12A; 51A; 71K; 723;
                                             235/45R18 94  11A; 22B; 24C; 24D            73C; 74A; 74P
                                             235/50R18 97  11A; 22B; 22F; 24C;
                                                           24D
                                             245/45R18 96  11A; 22B; 22H; 24C;
                                                           24D
                                             255/45R18 99  11A; 22B; 22F; 24C;
                                                           24D
RE5            e11*2001/116*0301*.. 88 - 118 225/60R18 100 11A; 24J; 26P; 27B            ab
RE6            e11*2001/116*0302*..          235/50R18 97  11A; 24C; 24M; 27I            e11*2001/116*0301*06;
                                             235/55R18 100 11A; 24C; 24M; 26P;           ab
                                                           27B                           e11*2001/116*0302*06;
                                             245/50R18 100 11A; 24C; 24M; 27B            Allradantrieb;
                                             255/45R18 99  11A; 24C; 24M; 27I            Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76O
RE5            e11*2001/116*0301*.. 103 - 122 225/60R18 100 11A; 22I; 24J; 24M           bis
RE6            e11*2001/116*0302*..           235/50R18 97  11A; 22I; 24C; 24M           e11*2001/116*0301*05;
RE7            e11*2001/116*0322*..           235/55R18 100 11A; 22I; 24C; 24M           bis
                                              245/50R18 100 11A; 22I; 24C; 24M           e11*2001/116*0302*05;
                                              255/45R18 99  11A; 22I; 24C; 24M           Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76O

Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110     215/40R18 85      11A; 24J; 24M; 5EG       10B; 11B; 11G; 11H;
BE3          e6*2001/116*0100*..              215/40R18 89      11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 723;
BE5          e6*2001/116*0104*..              225/40R18 88      11A; 21P; 22I; 24J;      73C; 74A; 74P
                                                                24M; 5FE
                                              225/40R18 92      11A; 21P; 22I; 24J;
                                                                24M

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Gutachten 366-0057-16-MURD/N1
zur Erteilung der ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 15.01.2018
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : ROVER
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung:     FREELANDER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
LN           e11*96/79*0082*.. 72 - 130 235/50R18               11A; 24C; 24D; 51G       ab e11*96/79*0082*11;
                                        245/45R18 100           11A; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                        245/45R18 96            11A; 24C; 24D; 5IE       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Gutachten 366-0057-16-MURD/N1
zur Erteilung der ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 15.01.2018
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21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
Gutachten 366-0057-16-MURD/N1
zur Erteilung der ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 15.01.2018
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       hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
       des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Gutachten 366-0057-16-MURD/N1
zur Erteilung der ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 15.01.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 7 von 11
      Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
      Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1420kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
Gutachten 366-0057-16-MURD/N1
zur Erteilung der ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 15.01.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 8 von 11
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
     eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
     B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
Gutachten 366-0057-16-MURD/N1
zur Erteilung der ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 15.01.2018
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                                                                                                     Seite: 9 von 11


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     HONDA
       Fahrzeugtyp:    FC
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*3633*..
       Handelsbez.:    CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 250             y = 300                   VA
             26B                      x = 300             y = 350                   VA
             27I                      x = 200             y = 250                   HA
             27B                      x = 250             y = 300                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 300       y = 350             8                 VA
             26J                   x = 300       y = 350            25                 VA
             27H                   x = 250       y = 300             8                 HA
             27F                   x = 250       y = 300            15                 HA
Gutachten 366-0057-16-MURD/N1
zur Erteilung der ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 15.01.2018
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Fahrzeug:

       Hersteller:     HONDA
       Fahrzeugtyp:    FK1
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0255*..
       Handelsbez.:    CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

       Variante(n):    ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 195             y = 320                   VA
             26B                      x = 245             y = 370                   VA
             27I                      x = 245             y = 360                   HA
             27B                      x = 295             y = 410                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 245       y = 370             8                 VA
             26J                   x = 245       y = 370            27                 VA
             27H                   x = 295       y = 410             8                 HA
             27F                   x = 295       y = 410            30                 HA
Gutachten 366-0057-16-MURD/N1
zur Erteilung der ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 14                                                Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 15.01.2018
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Fahrzeug:

       Hersteller:     HONDA
       Fahrzeugtyp:    RE5
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0301*..
       Handelsbez.:    HONDA CR-V

       Variante(n):    Allradantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                       von [mm]             bis [mm]
             26B                        x = 260             y = 270                 VA
             26P                        x = 210             y = 220                 VA
             27B                        x = 330             y = 450                 HA
             27I                        x = 280             y = 420                 HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 260       y = 270            15                 VA
             26N                   x = 260       y = 270             8                 VA
             27F                   x = 330       y = 450            15                 HA
             27H                   x = 330       y = 450             8                 HA