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							Gutachten 16-00095-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 14                                              Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 28.09.2020
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Fahrzeughersteller                      : HONDA, ROVER, Tesla Motors Inc.
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 J X 18 H2                Einpreßtiefe (mm)     : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 114,3/5                    Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                        Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                 och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                     Kennzeichnung          Kennzeichnung        (mm)                    last      umf.      Fertig
                     Rad                    Zentrierring                                 (kg)      (mm)      datum
51143576             LK 114,3               Ø76 Ø64.1                  64,1   Kunststoff     750     2217     01/16
51143576             LK 114,3               Ø76 Ø64.1                  64,1   Kunststoff     850     2200     01/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : HONDA
Befestigungsteile                       : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                 : DW457


Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CU1; CU3; CW1; CW3; FC; FD3;
                                          FK; FK1; FK2; FK3; RD8; RD9; RE5; RE6; RE7
                                          110 Nm für Typ : EP1; EP2; EP3; EP4; EU5; EU6; EU7; EU8; EU9;
                                          EV1; ZF1
Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
CW1          e6*2001/116*0120*.. 110 - 115 225/45R18 91        11A; 21P; 24J; 24M        Kombi; Frontantrieb;
CW3          e6*2001/116*0122*..           235/40R18 91        11A; 21P; 22I; 24C;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               24M                       12A; 51A; 71K; 723;
                                             235/45R18 94      11A; 21P; 21S; 22I;       73C; 74A; 74P
                                                               24C; 24M
                                             245/40R18 93      11A; 21P; 21S; 22I;
                                                               24C; 24M

Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
FC           e11*2007/46*3633*.. 88 - 134 225/40R18 88         11A; 26B; 26N           CIVIC 4DR; CIVIC 5DR;
FK           e6*2007/46*0256*..           235/40R18 91         11A; 245; 26B; 26J; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       12A; 51A; 71K; 723;
                                             245/35R18 88      11A; 24J; 248; 26B;     73C; 74A; 74P; 77E
                                                               26J; 27H; 27I

Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
FD3          e11*2001/116*0271*.. 70   205/45R18 86            11A; 21B; 56G             10B; 11B; 11G; 11H;
                                       215/40R18 85            11A; 21B; 22I; 24M        12A; 51A; 71K; 723;
                                       225/40R18 88            11A; 21B; 22I; 24J;       73C; 74A; 74P; SC4
                                                               24M
Gutachten 16-00095-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 14                                              Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 28.09.2020
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Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen           Auflagen zu Reifen          Auflagen
FK1          e11*2001/116*0255*.. 73 - 110 215/40R18 89     11A; 24J; 26B; 26N;         ab
FK2          e11*2001/116*0256*..                           27H; 27I                    e11*2001/116*0255*07;
FK3          e11*2001/116*0257*..          225/35R18 87W    11A; 24J; 248; 26B;         ab
                                                            26N; 27H; 27I; 5ET          e11*2001/116*0256*07;
                                              225/40R18 88W 11A; 24J; 248; 26B;         ab
                                                            26N; 27H; 27I               e11*2001/116*0257*06;
                                              235/35R18 90  11A; 241; 246; 248;         CIVIC TOURER;
                                                            26B; 26J; 27B; 27H          Schrägheck;
                                              235/40R18 91  11A; 241; 246; 248;         Frontantrieb;
                                                            26B; 26J; 27B; 27H          10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/35R18 88W 11A; 24C; 248; 26B;         12A; 51A; 71K; 723;
                                                            26J; 27B; 27F               729; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     CR-Z
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
ZF1          e11*2007/46*0100*..    84 - 89   205/40R18 82     11A; 21B; 22I; 24J       2-türig; Frontantrieb;
                                              215/35R18 80     11A; 21B; 22I; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               248; 260                 12A; 51A; 71K; 723;
                                              215/40R18 85     11A; 21B; 22I; 24J;      729; 73C; 74A; 74P
                                                               248; 260
                                              225/35R18 83     11A; 21B; 22B; 241;
                                                               246; 248; 260

Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
CU1          e6*2001/116*0113*.. 110 - 115 225/45R18 91        11A; 21P; 24J; 24M       Stufenheck;
CU3          e6*2001/116*0115*..           235/40R18 91        11A; 21P; 22I; 24C;      Frontantrieb;
                                                               24D                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/45R18 94     11A; 21P; 21S; 22I;      12A; 51A; 71K; 723;
                                                               24C; 24D                 73C; 74A; 74P
                                              245/40R18 93     11A; 21P; 21S; 22I;
                                                               24C; 24D

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
EP1          e11*98/14*0173*..    66 - 118    215/35R18 84     11A; 21P; 22B; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
EP2          e11*98/14*0174*..                                 24M                      12A; 51A; 71K; 723;
EP4          e11*98/14*0188*..                215/40R18 85     11A; 21P; 22B; 24J;      73C; 74A; 74P
EU5          e11*98/14*0158*..                                 24M
EU6          e11*98/14*0159*..                225/35R18 83     11A; 21B; 22B; 24J;
EU7          e11*98/14*0160*..                                 24M
EU8          e11*98/14*0161*..                225/40R18 88     11A; 21B; 22B; 24J;
EU9          e11*98/14*0189*..                                 24M; 54F
EV1          e11*2001/116*0198*..
EP3          e11*98/14*0175*..    147         215/35R18 84     11A; 21B; 22B; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               24M                      12A; 51A; 71K; 723;
                                              225/35R18 83     11A; 21B; 21J; 22B;      73C; 74A; 74P
                                                               22F; 24C; 24D
Gutachten 16-00095-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 14                                              Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 28.09.2020
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Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
RD8          e11*98/14*0190*.. 110           225/45R18 95      11A; 22B; 24C; 24M       nur bis
                                             235/45R18 94      11A; 22B; 24C; 24D       e11*98/14*0190*01;
                                             245/40R18 93      11A; 22B; 24C; 24D       10B; 11B; 11G; 11H;
                                             245/45R18 96      11A; 22B; 22F; 24C;      12A; 51A; 71K; 723;
                                                               24D                      73C; 74A; 74P
RD8            e11*98/14*0190*..    110      225/50R18 95      11A; 22B; 22H; 24C;      ab e11*98/14*0190*02;
                                                               24D                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                             235/45R18 94      11A; 22B; 24C; 24D       12A; 51A; 71K; 723;
                                             235/50R18 97      11A; 22B; 22F; 24C;      73C; 74A; 74P
                                                               24D
                                             245/45R18 96      11A; 22B; 22H; 24C;
                                                               24D
                                             255/45R18 99      11A; 22B; 22F; 24C;
                                                               24D
RD9            e11*2001/116*0234*.. 103      225/50R18 95      11A; 22B; 22H; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               24D                      12A; 51A; 71K; 723;
                                             235/45R18 94      11A; 22B; 24C; 24D       73C; 74A; 74P
                                             235/50R18 97      11A; 22B; 22F; 24C;
                                                               24D
                                             245/45R18 96      11A; 22B; 22H; 24C;
                                                               24D
                                             255/45R18 99      11A; 22B; 22F; 24C;
                                                               24D
RE5            e11*2001/116*0301*.. 88 - 118 225/60R18 100     11A; 24J; 26P; 27B       ab
RE6            e11*2001/116*0302*..          235/50R18 97      11A; 24C; 24M; 27I       e11*2001/116*0301*06;
                                             235/55R18 100     11A; 24C; 24M; 26P;      ab
                                                               27B                      e11*2001/116*0302*06;
                                             245/50R18 100     11A; 24C; 24M; 27B       Allradantrieb;
                                             255/45R18 99      11A; 24C; 24M; 27I       Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A; 74P; 76O
RE5            e11*2001/116*0301*.. 103 - 122 225/60R18 100    11A; 22I; 24J; 24M       bis
RE6            e11*2001/116*0302*..           235/50R18 97     11A; 22I; 24C; 24M       e11*2001/116*0301*05;
RE7            e11*2001/116*0322*..           235/55R18 100    11A; 22I; 24C; 24M       bis
                                             245/50R18 100     11A; 22I; 24C; 24M       e11*2001/116*0302*05;
                                             255/45R18 99      11A; 22I; 24C; 24M       Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A; 74P; 76O

Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110    215/40R18 85      11A; 24J; 24M; 5EG       10B; 11B; 11G; 11H;
BE3          e6*2001/116*0100*..             215/40R18 89      11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 723;
BE5          e6*2001/116*0104*..             225/40R18 88      11A; 21P; 22I; 24J;      73C; 74A; 74P
                                                               24M; 5FE
                                             225/40R18 92      11A; 21P; 22I; 24J;
                                                               24M

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Gutachten 16-00095-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 14                                              Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 28.09.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                  Seite: 4 von 12
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : ROVER
Befestigungsteile                      : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                : DW457


Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung:     FREELANDER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
LN           e11*96/79*0082*.. 72 - 130 235/50R18              11A; 24C; 24D; 51G       ab e11*96/79*0082*11;
                                        245/45R18 100          11A; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                        245/45R18 96           11A; 24C; 24D; 5IE       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A; 74P

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : Tesla Motors Inc.
Befestigungsteile                      : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                : DW4393


Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 170 Nm
Verkaufsbezeichnung:     Tesla Model 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
003          e4*2007/46*1293*.. 88 - 155 225/45R18 95                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                         235/45R18 97                                   12A; 51A; 71K; 723;
                                         245/40R18 97                                   73C; 74A; 74P; 76O;
                                         245/45R18 96                                   77E

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
Gutachten 16-00095-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 14                                              Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 28.09.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                  Seite: 5 von 12
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
Gutachten 16-00095-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 14                                              Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 28.09.2020
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245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Gutachten 16-00095-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 14                                              Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 28.09.2020
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26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
Gutachten 16-00095-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 28.09.2020
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5IE)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
       Achslast von 1420kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
     eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
     B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
Gutachten 16-00095-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 14                                              Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 28.09.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     HONDA
       Fahrzeugtyp:    FK
       Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0256*..
       Handelsbez.:    CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26P                     x = 250            y = 300                   VA
             26B                     x = 300            y = 350                   VA
             27I                     x = 200            y = 250                   HA
             27B                     x = 250            y = 300                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             27H                   x = 250       y = 300            8                HA
             27F                   x = 250       y = 300           15                HA
             26N                   x = 300       y = 350            8                VA
             26J                   x = 300       y = 350           25                VA
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 28.09.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     HONDA
       Fahrzeugtyp:    RE5
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0301*..
       Handelsbez.:    HONDA CR-V

       Variante(n):    Allradantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                       von [mm]            bis [mm]
             26B                        x = 260            y = 270                VA
             26P                        x = 210            y = 220                VA
             27B                        x = 330            y = 450                HA
             27I                        x = 280            y = 420                HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             27F                   x = 330       y = 450           15                HA
             27H                   x = 330       y = 450            8                HA
             26J                   x = 260       y = 270           15                VA
             26N                   x = 260       y = 270            8                VA
Gutachten 16-00095-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 14                                              Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 28.09.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     HONDA
       Fahrzeugtyp:    FK1
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0255*..
       Handelsbez.:    CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

       Variante(n):    ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26P                     x = 195            y = 320                   VA
             26B                     x = 245            y = 370                   VA
             27I                     x = 245            y = 360                   HA
             27B                     x = 295            y = 410                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             27H                   x = 295       y = 410            8                HA
             27F                   x = 295       y = 410           30                HA
             26N                   x = 245       y = 370            8                VA
             26J                   x = 245       y = 370           27                VA
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 14                                              Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 28.09.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     HONDA
       Fahrzeugtyp:    FC
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*3633*..
       Handelsbez.:    CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26P                     x = 250            y = 300                   VA
             26B                     x = 300            y = 350                   VA
             27I                     x = 200            y = 250                   HA
             27B                     x = 250            y = 300                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             27H                   x = 250       y = 300            8                HA
             27F                   x = 250       y = 300           15                HA
             26N                   x = 300       y = 350            8                VA
             26J                   x = 300       y = 350           25                VA