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							TÜV SÜD Automotive GmbH
Westendstrasse 199
D – 80686 München


Teilegutachten Nr.:              12-00276-CP-BWG-00
Hersteller:                      DIEWE GmbH
Typ:                             D118 - 8018                                           Seite 1 von 4

                               TEILEGUT ACHTEN
                                     Nr.: 12-00276-CP-BWG

über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau
von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO

für das Teil / den Änderungsumfang : Sonderräder und Reifen

vom Typ                                : D118 - 8018

des Herstellers                        : Diewe GmbH
                                         Hauptstrasse 19
                                         D – 86510 Asbach / Ried

für das Fahrzeug                       : Nissan Z33 (350Z)

0.     Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn
nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme
durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden !
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die
Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf
Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis
nach § 18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 und
2) durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der
Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




                     Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95
        von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Automotive GmbH
Westendstrasse 199
D – 80686 München


Teilegutachten Nr.:                12-00276-CP-BWG-00
Hersteller:                        DIEWE GmbH
Typ:                               D118 - 8018                                              Seite 2 von 4

I.       Verwendungsbereich

Hersteller:                 Typ:      Bezeichnung:     kW-Bereich         ETG - Nr.:

Nissan (J)                  Z33       350Z             206 - 230          e1*2001/116*0235*--

Weitere erforderliche Angaben oder Einschränkungen zum Verwendungsbereich an
Fahrzeugen:
Coupe und Cabrio

II.      Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs
Hersteller:                                          DIEWE GmbH (D)
Art:                               Einteiliges Leichtmetallrad mit asymmetrischem Tiefbett
                                                   und beidseitigem Hump.
Typ:                                                    D118 - 8018
Kennz. U. Ausf.:                                 D118 – 8018 Ausf. 114,3/5
Radgröße:                                                8 J x 18 H2
Einpreßtiefe Rad:                                          35 mm
Einpreßtiefe gesamt:                                       15 mm
Lochkreis:                                   114,3 mm / 5 Befestigungsbohrungen
Mittenloch Ø:                                              76 mm
Zentrierart:                           Mittenzentrierung mit Zentrierring (76,0 – 66,1)
Befestigung:                            5 Kegelbundmuttern (Kegel 60°) M12 x 1,25
Anzugsmoment:                                              110 Nm
Ventile:                                 Metallschraubventile nach DIN 7779/7780
Zulässige Radlast:                                 750 kg bei U= 2200 mm
Radprüfung:                                         TÜV Pfalz , 55038612
Reifen
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt IV. genannten Auflagen und Hinweise
möglich:

                                                                Auflagen und Hinweise
                                                                    (siehe Punkt IV)

                225/45 R 18 – 91 *)                                     1), 2), 3), 6)

                245/45 R 18 – 96 *)                                    1), 2), 4), 5), 6)




                      Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95
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III.    Hinweise zur Kombinierbarkeit
Die Kombination mit Fahrzeugtieferlegungen wurde nicht geprüft.
Dies muss gegebenenfalls gesondert begutachtet werden.

IV.    Hinweise und Auflagen
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-,
Brems- und Lenkungsteilen:
1)     Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig.
       *) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
       Die Eignung der verwendeten Reifen, insbesondere der erforderliche Reifenfülldruck in
       Verbindung mit dem vorhandenen Lastindex bei der jeweiligen Höchstgeschwindigkeit,
       den maximalen Achslasten und Sturzwerten und bei Verwendung unterschiedlichen
       Reifengrößen vorn und hinten auch die Verwendbarkeit in Verbindung mit
       elektronischen Regelsystemen (ABS, ASR etc.), ist durch den Reifenhersteller
       nachzuweisen.
       Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf
       geeignete       Art    darauf  hinzuweisen      (Luftdruckaufkleber,  Ergänzen    der
       Bedienungsanleitung).
2)     Diese Rad- Reifenkombination ist nur zulässig in Verbindung mit 20 mm dicken
       Distanzscheiben Eibach 9162001904. Das zugehörige Teilegutachten 42XT0832-00 der
       TÜV Kraftfahrt GmbH ist bei der Abnahme mit vorzulegen. Die darin gemachten
       Auflagen bezüglich Montage und Anzugsmomente der Distanzscheiben sind zu
       beachten.
3)     Diese Rad-Reifenkombination ist nur an der Vorderachse zulässig.
4)     Diese Rad-Reifenkombination ist nur an der Hinterachse zulässig.
5)     An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere
       geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach
       Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung,
       usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist.
6)     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

Ersatzrad
Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu
gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken
mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden.

Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt.
Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den
Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden.




                     Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95
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Teilegutachten Nr.:              12-00276-CP-BWG-00
Hersteller:                      DIEWE GmbH
Typ:                             D118 - 8018                                           Seite 4 von 4

V.      Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse
Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger
(Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen
Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der
Betriebsfestigkeit“ (Stand 08 / 2008) werden erfüllt.

VI.     Anlagen
Keine

VII.    Schlussbescheinigung
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der
Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in
diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in
der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der       Hersteller  DIEWE      GmbH        hat      den      Nachweis   erbracht
(Registrier - Nr. 49 02 0111103 / TÜV Rheinland Italia S.r.l.) dass er ein
Qualitätsmanagement-System gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 4 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen
und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des
Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage.

München, den 03. 07. 2012
AM-HZBW/FIL-Sz
Diewe


Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025




                     Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95
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