TÜV SÜD Automotive GmbH Westendstrasse 199 D – 80686 München Teilegutachten Nr.: 12-00276-CP-BWG-00 Hersteller: DIEWE GmbH Typ: D118 - 8018 Seite 1 von 4 TEILEGUT ACHTEN Nr.: 12-00276-CP-BWG über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO für das Teil / den Änderungsumfang : Sonderräder und Reifen vom Typ : D118 - 8018 des Herstellers : Diewe GmbH Hauptstrasse 19 D – 86510 Asbach / Ried für das Fahrzeug : Nissan Z33 (350Z) 0. Hinweise für den Fahrzeughalter Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme: Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden ! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Einhaltung von Hinweisen und Auflagen: Die aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten. Mitführen von Dokumenten: Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Berichtigung der Fahrzeugpapiere: Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis nach § 18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2) durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen. Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Automotive GmbH Westendstrasse 199 D – 80686 München Teilegutachten Nr.: 12-00276-CP-BWG-00 Hersteller: DIEWE GmbH Typ: D118 - 8018 Seite 2 von 4 I. Verwendungsbereich Hersteller: Typ: Bezeichnung: kW-Bereich ETG - Nr.: Nissan (J) Z33 350Z 206 - 230 e1*2001/116*0235*-- Weitere erforderliche Angaben oder Einschränkungen zum Verwendungsbereich an Fahrzeugen: Coupe und Cabrio II. Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs Hersteller: DIEWE GmbH (D) Art: Einteiliges Leichtmetallrad mit asymmetrischem Tiefbett und beidseitigem Hump. Typ: D118 - 8018 Kennz. U. Ausf.: D118 – 8018 Ausf. 114,3/5 Radgröße: 8 J x 18 H2 Einpreßtiefe Rad: 35 mm Einpreßtiefe gesamt: 15 mm Lochkreis: 114,3 mm / 5 Befestigungsbohrungen Mittenloch Ø: 76 mm Zentrierart: Mittenzentrierung mit Zentrierring (76,0 – 66,1) Befestigung: 5 Kegelbundmuttern (Kegel 60°) M12 x 1,25 Anzugsmoment: 110 Nm Ventile: Metallschraubventile nach DIN 7779/7780 Zulässige Radlast: 750 kg bei U= 2200 mm Radprüfung: TÜV Pfalz , 55038612 Reifen Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt IV. genannten Auflagen und Hinweise möglich: Auflagen und Hinweise (siehe Punkt IV) 225/45 R 18 – 91 *) 1), 2), 3), 6) 245/45 R 18 – 96 *) 1), 2), 4), 5), 6) Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Automotive GmbH Westendstrasse 199 D – 80686 München Teilegutachten Nr.: 12-00276-CP-BWG-00 Hersteller: DIEWE GmbH Typ: D118 - 8018 Seite 3 von 4 III. Hinweise zur Kombinierbarkeit Die Kombination mit Fahrzeugtieferlegungen wurde nicht geprüft. Dies muss gegebenenfalls gesondert begutachtet werden. IV. Hinweise und Auflagen Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Brems- und Lenkungsteilen: 1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig. *) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Eignung der verwendeten Reifen, insbesondere der erforderliche Reifenfülldruck in Verbindung mit dem vorhandenen Lastindex bei der jeweiligen Höchstgeschwindigkeit, den maximalen Achslasten und Sturzwerten und bei Verwendung unterschiedlichen Reifengrößen vorn und hinten auch die Verwendbarkeit in Verbindung mit elektronischen Regelsystemen (ABS, ASR etc.), ist durch den Reifenhersteller nachzuweisen. Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der Bedienungsanleitung). 2) Diese Rad- Reifenkombination ist nur zulässig in Verbindung mit 20 mm dicken Distanzscheiben Eibach 9162001904. Das zugehörige Teilegutachten 42XT0832-00 der TÜV Kraftfahrt GmbH ist bei der Abnahme mit vorzulegen. Die darin gemachten Auflagen bezüglich Montage und Anzugsmomente der Distanzscheiben sind zu beachten. 3) Diese Rad-Reifenkombination ist nur an der Vorderachse zulässig. 4) Diese Rad-Reifenkombination ist nur an der Hinterachse zulässig. 5) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 6) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. Ersatzrad Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden. Berichtigung der Fahrzeugpapiere Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt. Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Automotive GmbH Westendstrasse 199 D – 80686 München Teilegutachten Nr.: 12-00276-CP-BWG-00 Hersteller: DIEWE GmbH Typ: D118 - 8018 Seite 4 von 4 V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit“ (Stand 08 / 2008) werden erfüllt. VI. Anlagen Keine VII. Schlussbescheinigung Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen. Der Hersteller DIEWE GmbH hat den Nachweis erbracht (Registrier - Nr. 49 02 0111103 / TÜV Rheinland Italia S.r.l.) dass er ein Qualitätsmanagement-System gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält. Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 4 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage. München, den 03. 07. 2012 AM-HZBW/FIL-Sz Diewe Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland