Gutachten 366-0057-16-MURD/N1 zur Erteilung der ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 46 Fahrzeughersteller : AUDI, BMW AG, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ, Nissan International S. A., QUATTRO GmbH Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 51124066 LK 112 ohne 66,6 800 2254 01/16 51124066 LK 112 ohne 66,6 815 2291 01/16 51124066 LK 112 ohne 66,6 850 2200 01/16 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 4G; 4G1; B8; B81 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : FY; 8R; 8R1; 8R2 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8; B81; 4G; 4G1 200 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment; 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18 51G; 52J AUDI A4 bis MJ2015; 235/40R18 91 51J Limousine; 235/45R18 94 51J; 54F Frontantrieb; 245/40R18 93 11A; 22I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76O; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/40R18 91 51J AUDI A4 bis MJ2015; 235/45R18 94 51J; 54F AUDI S4 bis MJ2016; 100 - 245 225/45R18 51G; 52J Limousine; 245/40R18 93 11A; 22I Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76O; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18 51G; 52J AUDI A4 bis MJ2015; B81 e13*2007/46*1084*.. 235/40R18 91 51J Kombi; Frontantrieb; 235/45R18 94 51J; 54F 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R18 93 11A; 22I 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76O; 77E Gutachten 366-0057-16-MURD/N1 zur Erteilung der ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 46 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 245 225/45R18 51G; 52J AUDI A4 bis MJ2015; B81 e13*2007/46*1084*.. 235/40R18 91 5GG; 51J Nicht A4 Allroad 235/45R18 94 51J; 54F Quattro; AUDI S4 bis 245/40R18 93 11A; 22I MJ2016; Kombi; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76O; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/40R18 91Y Nicht A4 Allroad B81 e13*2007/46*1084*.. 225/45R18 91Y Quattro; AUDI A4 (B9) 235/45R18 94 ab MJ2016; AUDI S4 90 - 260 245/40R18 93Y (B9) ab MJ2016; Kombi; 260 225/40R18 M+S 52J Limousine; 225/45R18 M+S 52J Allradantrieb; 235/45R18 M+S 52J Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76O; 77E; 98A; AFP Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 235/50R18 97 Nur A6 allroad 4G1 e13*2007/46*1147*.. 235/55R18 51G quattro; 245/50R18 100 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R18 99 12A; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74A; 76O; 837; AFY; PDB 4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 235/45R18 94 57E; 67G Nur A6; nicht A6 4G1 e13*2007/46*1147*.. 235/45R18 94 5HI; 52J allroad quattro; 100 - 245 225/50R18 95Y Kombi; Stufenheck; 235/45R18 98 52J Allradantrieb; 235/45R18 98 57E; 67G Frontantrieb; 235/50R18 97W 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R18 96Y 12A; 51A; 573; 71K; 255/45R18 99 68H 723; 73C; 74A; 76O; 837; AFY; PDB 4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 235/45R18 94 52J Nur A7 Sportback; 4G1 e13*2007/46*1147*.. 235/50R18 97 Coupe; 4-türig; 245/45R18 96 Allradantrieb; 255/45R18 99 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76O; 837; AFY; PDB Gutachten 366-0057-16-MURD/N1 zur Erteilung der ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 46 Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/60R18 51G erhöhtes Anzugsmoment 8R1 e13*2007/46*1083*.. 200 Nm; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74A; 740; 75I; 76O; 837; 838; DEG Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 HYBRID Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 235/60R18 51G erhöhtes Anzugsmoment 200 Nm; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74A; 740; 75I; 76O; 837; 838; DEG Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 235/60R18 51G erhöhtes Anzugsmoment 200 Nm; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74A; 740; 75I; 76O; 837; 838; DEG Verkaufsbezeichnung: Q5, SQ5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e1*2007/46*1550*.. 100 - 210 235/60R18 103 erhöhtes Anzugsmoment 245/55R18 103 200 Nm; Q5; 245/60R18 105 Allradantrieb; 255/55R18 105 11A; 245; 248 Frontantrieb; 265/55R18 108 11A; 245; 248; 26N 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 740; 75I; 76O; AG0 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : QUATTRO GmbH Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 200 Nm Gutachten 366-0057-16-MURD/N1 zur Erteilung der ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 46 Verkaufsbezeichnung: Q5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e1*2007/46*1685*.. 100 - 210 235/60R18 103 erhöhtes Anzugsmoment 245/55R18 103 200 Nm; Q5; 245/60R18 105 Allradantrieb; 255/55R18 105 11A; 245; 248 Frontantrieb; 265/55R18 108 11A; 245; 248; 26N 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 740; 75I; 76O; AG0 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: MINI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FMCA e1*2007/46*1679*.. 75 - 155 205/40R18 82 11A; 24C; 244; 26Q; COOPER (F57); ONE 27Q; 5DK (F57); Cabrio; 205/40R18 86 11A; 24C; 244; 26Q; Frontantrieb; 27Q 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 83L FMCA e1*2007/46*1679*.. 75 - 155 205/40R18 82 11A; 24C; 244; 26Q; COOPER (F57); ONE 27Q; 5DK (F57); Cabrio; 205/40R18 86 11A; 24C; 244; 26Q; Frontantrieb; 27Q 10B; 11B; 11G; 11H; 215/35R18 84W 11A; 24C; 244; 26Q; 12A; 51A; 71K; 723; 27Q 73C; 74D; 83L FMK e1*2007/46*1683*.. 75 - 170 215/45R18 93 11A; 24J; 248; 26N; CLUBMAN JOHN 26P; 27I COOPER WORKS (F54); MINI 170 215/45R18 M+S 11A; 24J; 248; 26N; CLUBMAN F54; 26P; 27I; 52J Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76O; 83L Gutachten 366-0057-16-MURD/N1 zur Erteilung der ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 46 Verkaufsbezeichnung: MINI, 2ER REIHE, X REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL-L e1*2007/46*0371*.. 70 - 170 215/45R18 93 11A; 24J; 244; 26N BMW Active Tourer F45; 225/40R18 92W 11A; 24J; 244; 247; BMW Gran Tourer F46; 26N; 27U Allradantrieb; 225/45R18 91W 11A; 24J; 244; 247; Frontantrieb; 26J; 27H; 27V 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 91W 11A; 241; 244; 246; 12A; 51A; 71K; 723; 247; 26N; 27U 73C; 74D; 76O 245/40R18 93 11A; 24C; 244; 247; 26J; 27F; 27V UKL-L e1*2007/46*0371*.. 55 - 155 205/40R18 82 11A; 24C; 244; 26Q; Mini F55/F56/F57; ab 27Q; 5DK e1*2007/46*0371*10; 205/40R18 86 11A; 24C; 244; 26Q; Cabrio; 27Q Schräghecklimousine; 3-türig; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 83L UKL-L e1*2007/46*0371*.. 85 - 170 235/45R18 94 11A; 244; 245; 27I BMW X1 (F48); Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76O UKL-L e1*2007/46*0371*.. 75 - 170 215/45R18 93 11A; 24J; 248; 26N; CLUBMAN JOHN 26P; 27I COOPER WORKS (F54); MINI 170 215/45R18 M+S 11A; 24J; 248; 26N; CLUBMAN F54; 26P; 27I; 52J Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76O; 83L UKL-L e1*2007/46*0371*.. 55 - 155 205/40R18 82 11A; 24C; 244; 26Q; Mini F55/F56/F57; ab 27Q; 5DK e1*2007/46*0371*10; 205/40R18 86 11A; 24C; 244; 26Q; Cabrio; 27Q Schräghecklimousine; 215/35R18 84W 11A; 24C; 244; 26Q; 3-türig; Frontantrieb; 27Q 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 83L Verkaufsbezeichnung: X Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F1X e1*2007/46*1676*.. 85 - 170 235/45R18 94 11A; 244; 245; 27I BMW X1 (F48); Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76O Gutachten 366-0057-16-MURD/N1 zur Erteilung der ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 46 Verkaufsbezeichnung: 2ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2AT e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 215/45R18 93 11A; 24J; 244; 26N BMW Active Tourer F45; F2GT e1*2007/46*1677*.. 225/40R18 92W 11A; 24J; 244; 247; BMW Gran Tourer F46; 26N; 27U Allradantrieb; 225/45R18 91W 11A; 24J; 244; 247; Frontantrieb; 26J; 27H; 27V 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 91W 11A; 241; 244; 246; 12A; 51A; 71K; 723; 247; 26N; 27U 73C; 74D; 76O 245/40R18 93 11A; 24C; 244; 247; 26J; 27F; 27V Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 176; R1EC; 172; 211; 245; 169; 245G AMG; 220; 245G; 212K; 212; 204; 211K; 204 K; 215; 204 X; 117; 207; 246; 638; R1ES; 638/2; 166 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 638/1; 639/4; 639/5; 638/2; 638; 639/2; 639 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : 117; 169; 172; 176; 204; 204 K; 207; 211; 211K; 212; 212K; 245; 245G; 245G AMG; 246 140 Nm für Typ : 638; 638/1; 638/2 150 Nm für Typ : R1EC; R1ES; 166; 204 X; 215; 220; 639; 639/2; 639/4; 639/5 150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212 180 Nm für Typ : 639/2; 639/4; 639/5 Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 26P; 27I nicht Sportfahrwerk; 225/55R18 98 11A; 26P; 27I GLA; nicht 80 - 280 245/45R18 96 11A; 26P; 27I Fahrdynamik Paket; 265 - 280 225/50R18 M+S 11A; 26P; 27I; 52J nicht Offroad- 225/55R18 M+S 11A; 26P; 27I; 52J Fahrwerk; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76O; 83G 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/50R18 95 nicht Sportfahrwerk; 225/55R18 98 GLA; nicht 80 - 280 245/45R18 96 Fahrdynamik Paket; 265 - 280 225/50R18 M+S 52J Offroad-Fahrwerk; 225/55R18 M+S 52J Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76O; 83G Gutachten 366-0057-16-MURD/N1 zur Erteilung der ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 46 Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 26P; 27I Sportfahrwerk; GLA; 225/55R18 98 11A; 26P; 27I nicht Offroad- 80 - 280 245/45R18 96 11A; 26P; 27I Fahrwerk; Fahrdynamik- 265 - 280 225/50R18 M+S 11A; 26P; 27I; 52J Paket; Allradantrieb; 225/55R18 M+S 11A; 26P; 27I; 52J Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76O; 83G Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 169 e1*2001/116*0288*.. 60 - 103 215/35R18 84 11A; 22B; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 215/40R18 85 11A; 21P; 22B; 24C; 12A; 51A; 71K; 723; 24D 73C; 74A 60 - 142 215/35R18 84W 11A; 22B; 24C; 24D 215/40R18 85W 11A; 21P; 22B; 24C; 24D 225/35R18 87 11A; 21P; 22B; 24C; 24D 176 e1*2007/46*0928*.. 66 - 125 215/40R18 89W 11A; 248; 26P A-Klasse; 66 - 160 225/40R18 92 11A; 24J; 248; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H; 26P; 27H 12A; 51A; 71K; 723; 66 - 280 235/35R18 90Y 11A; 24J; 244; 26B; 729; 73C; 74A; 83G 26N; 27H 235/40R18 91Y 11A; 24J; 244; 26B; 26N; 27H 245/35R18 92Y 11A; 24J; 244; 247; 26B; 26J; 27F 155 - 280 215/40R18 M+S 11A; 248; 26P; 52J Verkaufsbezeichnung: B-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 246 e1*2007/46*0751*.. 66 - 155 215/40R18 89 11A; 26P B-Klasse ab Mj. 2011; 225/40R18 92 11A; 24J; 248; 26B; nicht Natural Gas 26N Drive; nicht Electric 235/35R18 90 11A; 24J; 248; 26B; Drive; Kombi; 26N Allradantrieb; 235/40R18 91 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb; 26N 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R18 88 11A; 248; 27H; 5FE; 12A; 51A; 573; 71K; 57F; 570 723; 729; 73C; 74A; 83G Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 215/40R18 89 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/35R18 87 11A; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 225/40R18 88 11A; 22I; 24J; 24M 73C; 74A Gutachten 366-0057-16-MURD/N1 zur Erteilung der ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 46 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 125 215/40R18 89W 11A; 248; 26P A-Klasse; 66 - 160 225/40R18 92 11A; 24J; 248; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H; 26P; 27H 12A; 51A; 71K; 723; 66 - 280 235/35R18 90Y 11A; 24J; 244; 26B; 729; 73C; 74A; 83G 26N; 27H 235/40R18 91Y 11A; 24J; 244; 26B; 26N; 27H 245/35R18 92Y 11A; 24J; 244; 247; 26B; 26J; 27F 155 - 280 215/40R18 M+S 11A; 248; 26P; 52J 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 26P; 27I nicht Sportfahrwerk; 225/55R18 98 11A; 26P; 27I GLA; nicht 80 - 280 245/45R18 96 11A; 26P; 27I Fahrdynamik Paket; 265 - 280 225/50R18 M+S 11A; 26P; 27I; 52J nicht Offroad- 225/55R18 M+S 11A; 26P; 27I; 52J Fahrwerk; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76O; 83G 245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 155 215/40R18 89 11A; 26P B-Klasse ab Mj. 2011; 225/40R18 92 11A; 24J; 248; 26B; nicht Natural Gas 26N Drive; nicht Electric 235/35R18 90 11A; 24J; 248; 26B; Drive; Kombi; 26N Allradantrieb; 235/40R18 91 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb; 26N 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R18 88 11A; 248; 27H; 5FE; 12A; 51A; 573; 71K; 57F; 570 723; 729; 73C; 74A; 83G 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/40R18 89W 11A; 246; 248; 26B; CLA; Sportfahrwerk; 26J; 570 CLA Limousine; CLA 225/40R18 92 GA2; 11A; 24J; 248; Shooting brake; 26B; 26J; 27H Kombilimousine; 235/35R18 90W 11A; 24J; 244; 26B; Limousine; 26J; 27H Frontantrieb; 235/40R18 91 11A; 24J; 244; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 27H 12A; 51A; 71K; 723; 245/35R18 88 GA2; 11A; 244; 27H; 73C; 74A; 76O; 83G 57F; 570 245G e1*2001/116*0470*.. 65 215/45R18 89 B-Klasse ab Mj. 2011; 225/40R18 91 electric drive; Kombi; 225/40R18 92 Frontantrieb; 225/45R18 91 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 91 11A; 248 12A; 51A; 71K; 723; 235/45R18 94 11A; 248 729; 73C; 74A; 83G Gutachten 366-0057-16-MURD/N1 zur Erteilung der ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 46 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 100 - 160 215/40R18 89Y 11A; 26B; 26J CLA; CLA Limousine; 225/40R18 92 11A; 26B; 26J; 27H CLA Shooting brake; 235/35R18 90 11A; 246; 26B; 26J; Kombilimousine; 27H Limousine; 235/40R18 91 11A; 246; 26B; 26J; Allradantrieb; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R18 88Y 11A; 24M; 27H; 57F; 12A; 51A; 71K; 723; 570; 575 73C; 74A; 76O; 83G 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/50R18 95 nicht Sportfahrwerk; 225/55R18 98 GLA; nicht 80 - 280 245/45R18 96 Fahrdynamik Paket; 265 - 280 225/50R18 M+S 52J Offroad-Fahrwerk; 225/55R18 M+S 52J Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76O; 83G 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/40R18 89W 11A; 246; 248; 26P; CLA; nicht 570 Sportfahrwerk; CLA 225/40R18 92 GA2; 11A; 24J; 248; Limousine; CLA 26B; 26N Shooting brake; 235/35R18 90W 11A; 24J; 244; 26B; Kombilimousine; 26N Limousine; 235/40R18 91 11A; 24J; 244; 26B; Frontantrieb; 26N 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R18 88Y GA2; 11A; 244; 27H; 12A; 51A; 71K; 723; 5FE; 57F; 570 73C; 74A; 76O; 83G 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 26P; 27I Sportfahrwerk; GLA; 225/55R18 98 11A; 26P; 27I nicht Offroad- 80 - 280 245/45R18 96 11A; 26P; 27I Fahrwerk; Fahrdynamik- 265 - 280 225/50R18 M+S 11A; 26P; 27I; 52J Paket; Allradantrieb; 225/55R18 M+S 11A; 26P; 27I; 52J Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76O; 83G Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 225 225/40R18 92 11A; 24J; 24M Nur Baureihe 204; Nur 235/40R18 91 11A; 24J; 24M 4-MATIC; Limousine; 245/35R18 11A; 24M; 51G; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H; 575 12A; 51A; 6AZ; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 98A; DEN 204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 225/40R18 91Y 11A; 24J; 24M Nur Baureihe 204; 235/40R18 95 11A; 24J; 24M Limousine; 245/35R18 92Y 11A; 24M; 57F; 68T Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 723; 73C; 74A; 98A; DEN Gutachten 366-0057-16-MURD/N1 zur Erteilung der ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 46 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 150 235/35R18 90 11A; 24J; 26B; 26N; 27I bis e1*2001/116*0431*36; 115 - 225 225/40R18 92 11A; 24J; 26P Coupe; Heckantrieb; 235/35R18 90Y 11A; 24J; 26B; 26N; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 235/40R18 91 11A; 24J; 26B; 26N; 27I 723; 729; 73C; 74A; 98A; DEN 245/35R18 92 11A; 27H; 27I; 57F; 575 204 e1*2001/116*0431*.. 150 - 155 225/45R18 95Y 11A; 26N; 26P Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. 235/40R18 95Y 11A; 24J; 248; 26B; neue C-Klasse; 26N Kombilimousine; 235/45R18 94Y 11A; 24J; 248; 26B; Limousine; 26N; 5HI Heckantrieb; nur 245/40R18 97Y 11A; 24J; 248; 26B; Hybrid; 26N 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 723; 73C; 74A; 76O; 98A; DEN 204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 225/45R18 95Y 11A; 26N; 26P; 67O Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. 235/40R18 95Y 11A; 24J; 248; 26B; neue C-Klasse; Cabrio; 26N; 6B2 Kombilimousine; Coupe; 235/45R18 94Y YAR; 11A; 24J; 248; Limousine; 26B; 26N; 6B3 Allradantrieb; 245/40R18 97 11A; 24J; 248; 26B; Heckantrieb; nicht 26N; 6B4; 688 Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 723; 73C; 74A; 76O; 98A; DEG; DEN 204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 225/40R18 92W 11A; 21P; 24J; 24M Nur 4-MATIC; bis 235/40R18 91W 11A; 21P; 22I; 22M; e1*2001/116*0457*24; 24J; 24M Kombi; 245/35R18 11A; 22I; 22M; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 51G; 57F; 575 12A; 51A; 6AZ; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 98A; DEN 204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 225 225/40R18 91Y 11A; 21P; 24J; 24M bis 235/40R18 91Y 11A; 21P; 22I; 22M; e1*2001/116*0457*24; 24J; 24M Kombi; Heckantrieb; 245/35R18 92Y 11A; 22I; 22M; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 57F; 68T 12A; 51A; 6AZ; 71K; 723; 73C; 74A; 98A; DEN Gutachten 366-0057-16-MURD/N1 zur Erteilung der ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 46 Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 215/40R18 89W 11A; 246; 248; 26P; CLA; nicht 570 Sportfahrwerk; CLA 225/40R18 92 GA2; 11A; 24J; 248; Limousine; CLA 26B; 26N Shooting brake; 235/35R18 90W 11A; 24J; 244; 26B; Kombilimousine; 26N Limousine; 235/40R18 91 11A; 24J; 244; 26B; Frontantrieb; 26N 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R18 88Y GA2; 11A; 244; 27H; 12A; 51A; 71K; 723; 5FE; 57F; 570 73C; 74A; 76O; 83G 117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 215/40R18 89W 11A; 246; 248; 26B; CLA; Sportfahrwerk; 26J; 570 CLA Limousine; CLA 225/40R18 92 GA2; 11A; 24J; 248; Shooting brake; 26B; 26J; 27H Kombilimousine; 235/35R18 90W 11A; 24J; 244; 26B; Limousine; 26J; 27H Frontantrieb; 235/40R18 91 11A; 24J; 244; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 27H 12A; 51A; 71K; 723; 245/35R18 88 GA2; 11A; 244; 27H; 73C; 74A; 76O; 83G 57F; 570 Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 215 e1*98/14*0113*.. 220 - 326 245/45R18 10N; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R18-99 11A; 21B; 21N; 21Q; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 22M; 24J; 24M 723; 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 245 235/45R18 94W YAR; 12O Coupé; Cabrio; 245/45R18 96W GA9; 12I Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 6AZ; 71K; 723; 73C; 74A; 76O; DEG R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 245 235/45R18 97W YAR; 12O; 5IM Baureihe W213; nicht 235/45R18 98W YAR; 12O All Terrain; 245/45R18 100 GA9; 12I Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 6AZ; 71K; 723; 73C; 74A; 76O; DEG 211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 135 225/45R18 91W Heckantrieb; e1*98/14*0183*.. 235/40R18 91W 10B; 11B; 11G; 11H; 75 - 170 245/40R18 93W 12A; 51A; 6AZ; 71K; 75 - 200 225/45R18 91Y 723; 729; 73C; 74A; 235/40R18 91Y DBS 75 - 225 235/40R18 91Y 57E; 689 75 - 285 245/40R18 93Y Gutachten 366-0057-16-MURD/N1 zur Erteilung der ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 46 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 211 e1*2001/116*0183*.. 130 235/40R18 91W 5GG; 51J Nur 4-MATIC; 130 - 165 235/40R18 91Y 5GG; 51J Allradantrieb; 130 - 285 245/40R18 93Y 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R18 97 12A; 51A; 6AZ; 71K; 723; 729; 73C; 74A; DBS 211K e1*2001/116*0213*.. 100 - 200 235/40R18 91W 51J; 57E; 689 Heckantrieb; 235/40R18 95 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 100 - 285 245/40R18 93W 57E; 575; 688 12A; 51A; 6AZ; 71K; 245/40R18 97 723; 729; 73C; 74A; DBS 211K e1*2001/116*0213*.. 130 - 200 235/40R18 95 5HR; 51J Nur 4-MATIC; 130 - 285 245/40R18 97 Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 723; 729; 73C; 74A; DBS 212 e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 245/40R18 97 11A; 21P Baureihe W212; Stufenheck; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 6AZ; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76T; DEG 212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/40R18 95W 51J Baureihe W212; 100 - 245 235/40R18 91Y 57E; 689 Stufenheck; 245/40R18 97 11A; 21P Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76T; DEG 212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 245 235/45R18 97 YAR; 12O Baureihe W213; 245/45R18 100 GA9; 12I Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 6AZ; 71K; 723; 73C; 74A; 76O; DEG Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 235/40R18 51G; 575 Cabrio; Heckantrieb; 245/40R18 93Y 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R18 97 12A; 51A; 6AZ; 71K; 723; 729; 73C; 74A 207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 235/40R18 51G; 575 Coupe; Heckantrieb; 245/40R18 97 10B; 11B; 11G; 11H; 125 - 215 225/40R18 92Y 5GM; 51J 12A; 51A; 6AZ; 71K; 245/40R18 93Y 5HA 723; 729; 73C; 74A Gutachten 366-0057-16-MURD/N1 zur Erteilung der ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 46 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE (212) KOMBI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 212K e1*2007/46*0200*.. 100 - 245 235/40R18 95 57E; 67B; 689 Kombi; Heckantrieb; 245/40R18 97Y 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76T; DEG 212K e1*2007/46*0200*.. 125 - 245 245/40R18 97 5BG Kombi; Allradantrieb; 245/40R18 97Y 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 6AZ; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76T; DEG Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 235/55R18 100 GLC Coupé; 235/60R18 51G Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 75I; 76O; DEG Verkaufsbezeichnung: Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/2 e1*2007/46*0457*.. 65 - 140 235/50R18 11A; 241; 244; 246 V-Klasse; Vito; Vito 245/45R18 11A; 24J; 248 Tourer; Vito Mixto; 245/50R18 11A; 22Q; 24C; 244; ab 26P; 26V e1*2007/46*0457*09; Allradantrieb; 255/45R18 11A; 241; 244; 246 Frontantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 75I; 76O Verkaufsbezeichnung: MERCEDES VITO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 638 e9*2001/116*0005*.., 58 - 105 245/40R18-97 11A; 22B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; e9*93/81*0005*.., Reinf 24D; 367 12A; 51A; 71K; 723; e9*98/14*0005*.. 73C; 74A 638/1 K393 58 - 105 245/40R18-97 11A; 22B; 22F; 24C; Lkw geschl. Kasten; Reinf 24D; 367 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A 638/2 e9*2001/116*0020*.., 72 - 128 245/40R18-97 11A; 22B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; e9*95/54*0020*.., Reinf 24D 12A; 51A; 71K; 723; e9*98/14*0020*.. 73C; 74A Gutachten 366-0057-16-MURD/N1 zur Erteilung der ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 46 Verkaufsbezeichnung: M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 166 e1*2007/46*0598*.. 150 - 190 235/55R18 104 11A; 248; 51J M-Klasse; nicht GLE 235/60R18 103 11A; 248; 51J Coupé; GLE SUV; nicht 245/60R18 105 11A; 246; 248; 51J GL-Klasse; nicht GLS; 150 - 225 255/55R18 105 11A; 246; 248 Allradantrieb; 285/50R18 109 11A; 24C; 244; 247 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 75I; 76O; BES Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 220 e1*97/27*0099*.. 180 - 225 235/45R18 94 5HI; 51J Nicht für Fz. m. 245/45R18 51G Länge 6158 mm; nicht für gepanzerte Fz; Nur 4-MATIC; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 6AZ; 71K; 723; 729; 73C; 74A 220 e1*97/27*0099*.. 145 - 165 245/45R18 10N; 11A; 21P; 22I; Nicht für Fz. m. 51G Länge 6158 mm; 255/45R18-99 11A; 21B; 22B; 24J; Heckantrieb; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 723; 729; 73C; 74A; MBN Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 225/40R18 88 Cabrio; Heckantrieb; 235/35R18 90 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 91 11A; 26P 12A; 51A; 71K; 723; 245/35R18 88 57F; 575 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: VITO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/4 L275 65 - 170 235/50R18 101 11A; 24C; 24D; 54A 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R18 100 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 723; 255/45R18 99W 11A; 24C; 24D; 54A 73C; 74A 639/4 e1*2007/46*0458*.. 70 - 165 235/50R18 101 11A; 24C; 244; 247; bis 639/5 e1*2007/46*0459*.., 5KK; 54A e1*2007/46*0459*05; L720 245/45R18 100 11A; 24C; 244; 247; bis 5KA e1*2007/46*0458*07; 70 - 190 255/45R18 103 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb; 54A Heckantrieb; 255/45R18 99W 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 5JK; 54A 12A; 51A; 71K; 723; 190 235/50R18 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74A 101W 5KK; 54A Gutachten 366-0057-16-MURD/N1 zur Erteilung der ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 46 Verkaufsbezeichnung: VITO, VIANO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639 e9*2001/116*0048*.. 65 - 170 235/50R18 101 11A; 24C; 24D; 54A Heckantrieb; 245/45R18 100 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R18 99W 11A; 24C; 24D; 54A 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: VITO,VIANO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/2 e1*2007/46*0457*.. 70 - 165 235/50R18 101 11A; 24C; 244; 247; bis 5KK; 54A e1*2007/46*0457*08; 245/45R18 100 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb; 5KA Heckantrieb; 70 - 190 255/45R18 103 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 54A 12A; 51A; 71K; 723; 255/45R18 99W 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74A 5JK; 54A 190 235/50R18 11A; 24C; 244; 247; 101W 5KK; 54A Verkaufsbezeichnung: V-Klasse, Vito, Vito Tourer Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/4 e1*2007/46*0458*.. 65 - 140 235/50R18 11A; 241; 244; 246 V-Klasse; Vito; Vito 639/5 e1*2007/46*0459*.. 245/45R18 11A; 24J; 248 Tourer; Vito Mixto; 245/50R18 11A; 22Q; 24C; 244; ab 26P; 26V e1*2007/46*0459*06; ab e1*2007/46*0458*08; 255/45R18 11A; 241; 244; 246 Allradantrieb; Frontantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 75I; 76O Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Nissan International S. A. Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm Verkaufsbezeichnung: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H15 e11*2007/46*2977*.. 125 245/45R18 96 11A; 26P; 27H QX30; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A H15 e11*2007/46*2977*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 26P; 27H Q30; Allradantrieb; 235/50R18 11A; 248; 26B; 26J; Frontantrieb; 27F; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R18 96 11A; 26P; 27H 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76O Gutachten 366-0057-16-MURD/N1 zur Erteilung der ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 46 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Gutachten 366-0057-16-MURD/N1 zur Erteilung der ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 46 Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Gutachten 366-0057-16-MURD/N1 zur Erteilung der ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 46 Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26Q) Durch Anlegen bzw. Ausschneiden der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Gutachten 366-0057-16-MURD/N1 zur Erteilung der ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 46 26V) Durch Kürzen der Stoßstangenbefestigung ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27Q) Durch Anlegen bzw. Ausschneiden der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Gutachten 366-0057-16-MURD/N1 zur Erteilung der ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 46 Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5BG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 730kg. 5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 950kg. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1460kg. 5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1550kg. 5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1600kg. Gutachten 366-0057-16-MURD/N1 zur Erteilung der ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 46 5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1650kg. 67B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 275/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R18 Hinterachse: 265/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R18 Hinterachse: 245/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R18 Hinterachse: 275/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 265/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung Gutachten 366-0057-16-MURD/N1 zur Erteilung der ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 46 (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/50R18 Hinterachse: 255/45R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6B2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6B3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R18 Hinterachse: 255/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung Gutachten 366-0057-16-MURD/N1 zur Erteilung der ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 46 (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6B4) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R18 Hinterachse: 265/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. Gutachten 366-0057-16-MURD/N1 zur Erteilung der ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 46 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 837) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345mm (Dicke 30mm) in Verbindung mit Bremssätteln des Herstellers "Brembo" an der Vorderachse nicht zulässig. 838) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320mm (Dicke 30mm) an der Vorderachse nicht zulässig. 83G) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350x32mm an der Vorderachse nicht zulässig. 83L) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an der Vorderachse nicht zulässig! 98A) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 318x30mm an der Vorderachse nicht zulässig. AFP) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm (Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig. AFY) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm (Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig. AG0) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350x34mm an der Vorderrachse nicht zulässig. BES) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 375 mm (Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig. DBS) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350 mm (Dicke 30mm bzw. 32mm) an der Vorderachse nicht zulässig. DEG) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an der Vorderachse nicht zulässig. DEN) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 342mm an der Vorderachse nicht zulässig. GA2) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/45R18 Hinterachse: 275/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. MBN) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 314 mm (Dicke 28mm) an der Vorderachse zulässig. PDB) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm (Dicke 36mm bzw. 38mm) an der Vorderachse nicht zulässig. Gutachten 366-0057-16-MURD/N1 zur Erteilung der ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 46 YAR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R18 Hinterachse: 265/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Gutachten 366-0057-16-MURD/N1 zur Erteilung der ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 46 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: FY Genehm.Nr.: e1*2007/46*1550*.. Handelsbez.: Q5, SQ5 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 10 VA 26N x = 250 y = 250 10 VA Gutachten 366-0057-16-MURD/N1 zur Erteilung der ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 46 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: UKL-L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*.. Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE Variante(n): Allradantrieb, BMW Active Tourer F45, BMW Gran Tourer F46, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27U y = 140 y = 220 HA 27V y = 140 y = 220 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 30 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA 27F x = 270 y = 280 23 HA 27H x = 270 y = 280 8 HA Gutachten 366-0057-16-MURD/N1 zur Erteilung der ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 28 von 46 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: FMCA Genehm.Nr.: e1*2007/46*1679*.. Handelsbez.: MINI Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26Q x = 300 y = 300 VA 27Q x = 350 y = 380 HA Gutachten 366-0057-16-MURD/N1 zur Erteilung der ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 29 von 46 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: UKL-L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*.. Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 240 VA 26P x = 240 y = 190 VA 27B x = 250 y = 290 HA 27I x = 200 y = 240 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J y = 250 y = 290 30 VA 26N x = 290 y = 240 8 VA Gutachten 366-0057-16-MURD/N1 zur Erteilung der ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 30 von 46 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: UKL-L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*.. Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE Variante(n): Allradantrieb, BMW X1 (F48), Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 260 VA 26P x = 250 y = 210 VA 27B x = 210 y = 270 HA 27I x = 160 y = 220 HA Gutachten 366-0057-16-MURD/N1 zur Erteilung der ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 31 von 46 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: F1X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1676*.. Handelsbez.: X Reihe Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 260 VA 26P x = 250 y = 210 VA 27B x = 210 y = 270 HA 27I x = 160 y = 220 HA Gutachten 366-0057-16-MURD/N1 zur Erteilung der ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 32 von 46 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: UKL-L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*.. Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE Variante(n): Frontantrieb, Schräghecklimousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26Q x = 300 y = 300 VA 27Q x = 350 y = 380 HA Gutachten 366-0057-16-MURD/N1 zur Erteilung der ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 33 von 46 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 117 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*.. Handelsbez.: CLA-Klasse Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 330 VA 26P x = 230 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 330 8 VA 26N x = 280 y = 330 30 VA 27F x = 300 y = 320 18 HA 27H x = 300 y = 320 8 HA Gutachten 366-0057-16-MURD/N1 zur Erteilung der ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 34 von 46 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 330 VA 26P x = 230 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 330 8 VA 26N x = 280 y = 330 30 VA 27F x = 300 y = 320 18 HA 27H x = 300 y = 320 8 HA Gutachten 366-0057-16-MURD/N1 zur Erteilung der ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 35 von 46 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 280 y = 240 VA 27B x = 300 y = 280 HA 27I x = 250 y = 200 HA 26B x = 350 y = 340 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 340 25 VA 26N x = 350 y = 340 8 VA 27F x = 300 y = 280 30 HA 27H x = 300 y = 280 8 HA Gutachten 366-0057-16-MURD/N1 zur Erteilung der ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 36 von 46 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 246 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0751*.. Handelsbez.: B-Klasse Variante(n): Frontantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 305 y = 335 VA 26B x = 355 y = 385 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 355 y = 385 8 VA 26J x = 355 y = 385 18 VA 27H x = 310 y = 295 8 HA 27F x = 310 y = 295 13 HA Gutachten 366-0057-16-MURD/N1 zur Erteilung der ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 37 von 46 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 639/2 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0457*.. Handelsbez.: Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer Variante(n): ab e1*2007/46*0457*09, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 440 VA 26P x = 270 y = 390 VA 26U x = 200 x = 180 VA 26V x = 200 x = 180 VA 27B x = 300 y = 430 HA 27I x = 250 y = 380 HA 27P x = 250 y = 380 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 440 9 VA 26N x = 320 y = 440 5 VA Gutachten 366-0057-16-MURD/N1 zur Erteilung der ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 38 von 46 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 245 y = 350 VA 26P x = 195 y = 300 VA 27B x = 340 y = 260 HA 27I x = 290 y = 210 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 245 y = 350 8 VA 26J x = 245 y = 350 17 VA 27H x = 340 y = 260 8 HA 27F x = 340 y = 260 28 HA Gutachten 366-0057-16-MURD/N1 zur Erteilung der ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 39 von 46 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 305 y = 335 VA 26B x = 355 y = 385 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 355 y = 385 8 VA 26J x = 355 y = 385 18 VA 27H x = 310 y = 295 8 HA 27F x = 310 y = 295 13 HA Gutachten 366-0057-16-MURD/N1 zur Erteilung der ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 40 von 46 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 117 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*.. Handelsbez.: CLA-Klasse Variante(n): Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 305 y = 335 VA 26B x = 355 y = 385 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 355 y = 385 8 VA 26J x = 355 y = 385 18 VA 27H x = 310 y = 295 8 HA 27F x = 310 y = 295 13 HA Gutachten 366-0057-16-MURD/N1 zur Erteilung der ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 41 von 46 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 176 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0928*.. Handelsbez.: A-KLASSE Variante(n): Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 310 VA 26B x = 250 y = 350 VA 27I x = 240 y = 315 HA 27B x = 290 y = 350 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 350 8 VA 26J x = 250 y = 350 20 VA 27H x = 290 y = 350 8 HA 27F x = 290 y = 350 22,5 HA Gutachten 366-0057-16-MURD/N1 zur Erteilung der ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 42 von 46 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 240 y = 285 VA 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 350 30 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA Gutachten 366-0057-16-MURD/N1 zur Erteilung der ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 43 von 46 Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: 172 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*.. Handelsbez.: SLK / SLC Variante(n): Cabrio, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 250 VA 26B x = 300 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 300 8 VA 26J x = 300 y = 300 18 VA 27H x = 280 y = 300 8 HA 27F x = 280 y = 300 30 HA Gutachten 366-0057-16-MURD/N1 zur Erteilung der ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 44 von 46 Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: H15 Genehm.Nr.: e11*2007/46*2977*.. Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Variante(n): Allradantrieb, QX30 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 300 25 VA 26N x = 350 y = 300 8 VA 27F x = 300 y = 250 20 HA 27H x = 300 y = 250 8 HA Gutachten 366-0057-16-MURD/N1 zur Erteilung der ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 45 von 46 Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: H15 Genehm.Nr.: e11*2007/46*2977*.. Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Q30 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 250 VA 26P x = 250 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 250 8 VA 26J x = 350 y = 250 30 VA 27H x = 230 y = 220 8 HA 27F x = 280 y = 270 30 HA Gutachten 366-0057-16-MURD/N1 zur Erteilung der ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 15.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 46 von 46 Fahrzeug: Hersteller: QUATTRO Fahrzeugtyp: FY Genehm.Nr.: e1*2007/46*1685*.. Handelsbez.: Q5 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 10 VA 26N x = 250 y = 250 10 VA